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DEUTSCHSPRACHIGE LÄNDER ● LANDESKUNDE ● LEKTION 5 Geschichte THEMA 5A: Das Heilige Römische Reich, seine Territorialisierung im 13. und 14. Jahrhundert

Ostund Westfranken entwickelten sich mit der Zeit auseinander. Aus Ostfrankenreich entstand das Heilige Römische Reich. Otto I. ließ sich im Jahre 962 in Rom zum Kaiser krönen. Die römisch-deutschen Kaiser herrschten insgesamt von 962 bis 1806. Seit dem 11. Jahrhundert bestand das Reich aus dem deutschen Teil, Reichsitalien und Burgund.

Friedrich I.

 

 

 

Ottos Sieg über Berengar II.: Otto I. nimmt als Symbol der

 

 

 

Unterwerfung ein Schwert vom links knienden König Beringarius.

 

 

 

Der Gefolgsmann Ottos rechts trägt ein Schwert mit der Spitze

 

 

 

nach oben als Zeichen der Richtgewalt. Illustration einer

 

 

 

Handschrift der Weltchronik Ottos von Freising, um 1200.

Die Krone des römisch-

Einer der bekanntesten deutschen Kaiser ist bis heute

deutschen

Kaisers. Sie

Friedrich I. (1122 – 1190). Wegen seines roten Bartes

wurde etwa in der Zeit von

bekam er den Beinamen Barbarossa (italienisch: „roter

Otto

dem

Großen

Bart“). Immer wieder zog er mit einer großen Armee

hergestellt. Heute

befindet

sie sich im Museum in

über die Alpen, um die italienischen Städte wieder

Wien.

 

 

unter Kontrolle zu bringen. In seiner Zeit erhielt das

Römische Reich das Attribut "heilig". Der Zusatz „Heilig“ betonte die Legitimation durch göttliches Recht. Im 19. Jahrhundert wurde Barbarossa als Einiger des Reiches unter einer starken Zentralmacht verehrt.

Zusätzlich: Unter Barbarossa bildete sich auch der mittelalterliche Feudalstaat heraus. Als oberster Lehnsherr des Reiches band er die geistigen und weltlichen Fürsten durch einen Eid an sich. Auch wurden die gegenseitigen Verpflichtungen der Lehnsherren und Vasallen immer genauer festgelegt und beschrieben.

Das Lehnsrecht wurde zum wichtigsten Element des politischen Zusammenlebens. Im Reich bildeten sich Gruppen heraus, die bestimmte Aufgaben hatten. Die Ritter boten Schutz, die Kleriker sorgten für die Erlösung der Seele von Sünden, und die Bauern produzierten die Nahrungsmittel für sich und alle anderen

Stände. (www.planet-wissen.de)

Territorialisierung

Das Heilige Römische Reich war nicht zentralistisch aufgebaut. Stattdessen gab es viele Einzelstaaten, die zusammen das Reich bildeten. Die Regierungsgewalt des Reiches lag weder allein in der Hand des Kaisers noch allein bei den Fürsten. Dabei erhielten die Fürsten immer mehr Macht.

Zusätzlich: So entstanden unter Kaiser Friedrich II. zwei wichtige Dokumente. 1220 erließ Friedrich II. ein Gesetz namens Bündnis mit den Fürsten der Kirche. In diesem Gesetz gab er den geistlichen Fürsten wichtige Regalien, d.h. Königsrechte. Zum Beispiel verzichtete er darauf, in Territorien der Bischöfe Münzen zu prägen oder Zölle einzurichten, Burgen und Städte zu errichten. Der Kaiser sollte die Urteile von Gerichten geistlicher Fürsten beachten und bei der Vollstreckung der Urteile helfen. Mit dem Statut zugunsten der Fürstenwurden 1232 auch den weltlichen Fürsten die gleichen Rechte gegeben.

Interregnum: In der Zeit zwischen dem Tod Friedrichs II. (1250) und der Wahl Rudolfs I. im Jahre 1273 wurden nur noch machtlose Könige gewählt. Sie konnten ihre Herrschaft nicht ausüben, weil sie von vielen Fürsten nicht anerkannt wurden. Die Fürsten regierten in ihren Gebieten nach ihrem Willen.

Auf der Abbildung: Das

Heilige Römische Reich zur Zeit der Staufer (Die Staufer oder Hohenstaufen waren ein Adelsgeschlecht, das vom 11. bis zum 13. Jahrhundert mehrere schwäbische Herzöge und römisch-deutsche Könige und Kaiser hervorbrachte.)

Territorialisierung des Reiches im 13. und 14. Jahrhundert

Glossar:

Ostund Westfranken entwickelten sich auseinander d.h. sie bildeten zwei verschiedene Staaten Gefolgsmann m. - jemand, der jemandem folgt erhalten = bekommen

Legitimation f. - Berechtigung f.

Legitimation durch göttliches Recht - „das ist so, weil es Gott so gefällt“

Territorialisierung f. - Herausbildung der weltlichen und geistlichen Landesherrschaften etwa vom 11. bis zum 14. Jahrhundert und parallel dazu der langfristige Machtverlust des Königs. kritisch: Kleinstaaterei f. - ein schwacher Staat besteht aus vielen

Kleinstaaten

zentralistisch - von einem Zentrum aus regiert d.h. – das heißt

usw. – und so weiter

Bündnis n. – ein Zusammenschluss von Partnern, der auf einem Vertrag basiert und den Zweck hat, dass man sich gegenseitig hilft

Zoll m. – eine Art Steuer, die man einem Staat zahlen muss, wenn man bestimmte Waren in das Land einführt (bringt) (ein Gesetz, eine Verordnung) erlassen – amtlich bekannt machen, verkünden

ein Urteil fällen – es als gültig aussprechen

ein Urteil, eine Strafe vollstrecken – in die Tat umsetzen, zur Realität machen, ausführen, vollziehen

Statut n. – die Regeln, die bestimmen, welche Aufgaben, Rechte und Pflichten ein Verein hat ≈ Satzung f. (Verein m. – eine Gruppe von Menschen mit ähnlichen Interessen ≈ Klub m.)

„Friedrich I. (1122 – 1190)“ - so schreibt man die Lebensjahre einer historischen Persönlichkeit. Das bedeutet: Friedrich der Erste wurde (im Jahre) 1122 geboren, (im Jahre) 1190 starb er (Perfekt: 1190 ist er gestorben). Er lebte 67 oder 68 Jahre. / Er hat das Alter von ... Jahren erreicht. / Er starb mit ... Jahren.

Grammatik:

Otto I. - Nom. „Otto der Erste“, Akk. „Otto den Ersten“, Dat. „Otto dem Ersten“, Gen. „Ottos des Ersten

Otto I. ließ sich zum Kaiser krönen. - Er konnte sich selbst nicht zum Kaiser krönen, so musste er den Papst Johannes XII. darum bitten. Und der Papst machte das für ihn. Alternative: Otto I. wurde (vom Papst) zum Kaiser gekrönt.

einer der bekanntesten deutschen Kaiser - „eingeschränkter Superlativ“ - Es gibt einige berühmte deutsche Kaiser. Einer von ihnen ist... Vergleichen Sie: der bekannteste deutsche Kaiser - „absoluter Superlativ“.

Eine Frage kann mit einem Pronominaladverb eingeleitet werden: Der Sachsenspiegel besteht aus ... . - Woraus besteht der S.? Das Reich verlor die Kontrolle über die Provinzen. - Worüber verlor es die Kontrolle?

-r- gibt es, wenn die Präposition mit einem Vokal beginnt. Vergleichen Sie:

Karl der Große arbeitete mit „Kapitularien“. - Womit arbeitete er? NB: nur in Bezug auf Sachen! Personen: Mit wem arbeitete er? Über wen verlor es die Kontrolle?

Schwache Deklination von Substantiven (n-Deklination):

 

 

SINGULAR

PLURAL

NOMINATIV

der Vasall

die Vasallen

GENITIV

des Vasallen

der Vasallen

DATIV

dem Vasallen

den Vasallen

AKKUSATIV

den Vasallen

die Vasallen

Fragen und Aufgaben:

1.Wie lange existierte das Heilige Römische Reich?

2.Aus welchen Teilen bestand es seit dem 11. Jahrhundert?

3.Wie bekam das Römische Reich das Attribut „heilig“?

4.Was wollte Eike von Repgow mit seinem Werk erreichen?

5.Welche Bedeutung hat der Zusatz „heilig“?

6.Was bedeutet „zentralistisch“?

Formulieren Sie selbst korrekte und sinnvolle Fragen:

lange * wie * Friedrich Barbarossa * lebte?

er * geboren * wurde * wann?

bedeutet * Legitimation* was * durch göttliches Recht?

zum Kaiser * ließ * im Jahre ____ * wer * sich krönen?

THEMA 5B. Der Sachsenspiegel. Die Goldene Bulle

Der Sachsenspiegel ist ein Rechtsbuch des Eike von Repgow. Er verfasste es etwa im Jahre 1230 auf Latein und übersetzte ins Mittelniederdeutsche. Der Autor wollte das Gewohnheitsrecht als Bestandteil der christlichen Weltordnung niederschreiben. Der Sachsenspiegel besteht aus dem Landrecht und dem Lehnsrecht (s. Glossar). Er galt überall außer der Küste und einigen Städten (Magdeburg) und war ein Vorbild für den Deutschenspiegel und den Schwabenspiegel (oberdeutsche Rechtsbücher). 1932 entschied das Reichsgericht Leipzig einen zivilrechtlichen Prozess auf der Grundlage des Sachsenspiegels.

Heidelberger Sachsenspiegel, Landrecht 3. Buch (III): Erstreiten eines Leibeigenen von Geburt mit Schwur auf Reliquie und zwei Zeugen; Erbe verhindert den Übergang seines Vaters in die Leibeigenschaft vor Gericht. 14 Jh.

Eine große Rolle im Reich spielte das Kurfürstenkollegium. Nur die Kurfürsten durften den deutschrömischen König wählen. Ihre Rechte wurden später in der Goldenen Bulle geregelt.

Kaiser Karl IV. erließ die „Goldene Bulle“ im Jahre 1356 in Nürnberg. Von nun an wurde jeder römischdeutsche König „automatisch“ zum Kaiser. Der Papst musste der Kaiserkrönung nicht mehr zustimmen. Dieses Gesetz, das man oft das „erste Reichsgrundgesetz“ nennt, blieb de jure bis 1806 gültig.

Auf der Abbildung: Der Codex Balduineus (um 1340) enthält die erste bekannte bildliche Darstellung des Kurfürstenkollegiums: Die Kurfürsten wählen Heinrich von Luxemburg zum König. Es sind dies, kenntlich durch ihre Wappen (v. l. n. r.), die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, der Pfalzgraf bei Rhein, der Herzog von Sachsen, der Markgraf von Brandenburg und der König von Böhmen, der bei der Wahl Heinrichs tatsächlich nicht anwesend war. (Wikipedia)

Kleriker, Ritter und Bauer.

Glossar:

verfassen - einen Text erfinden

Mittelniederdeutsch n. - die norddeutsche Sprache im Mittelalter gelten - gültig sein

außer - mit Ausnahme (f.) von

Küste f. - Grenzraum zwischen Meer und Land

Das Landrecht ist das Recht der freien Leute einschließlich der Bauern. Es regelt Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, den Ehestand, die Güterverteilung und Nachbarschaftsangelegenheiten. Es umfasst zudem Strafrecht und die Gerichtsverfassung.

Das Lehnsrecht regelt die Verhältnisse zwischen den Ständen im Land, beispielsweise die Wahl der Könige, Lehn- spflichten usw. Man kann es mit dem heutigen Verfassungsrecht vergleichen. (Wikipedia)

Lehnsherr m. - Feudalherr m. - der Eigentümer von etwas, der es jemandem als Lehen gibt ↔ Vasall m., Lehnsnehmer m. Lehen n. (lat. feudum/feodum) - [Grund]besitz, der von einem Fürsten oder König an einen Untergebenen mit der Verpflichtung gegeben wird, dass er dem Lehnsherrn dient

Vorbild n. - Modell n., Person oder Sache, das man als Beispiel ansieht

Eike von Repgow (1180-1233) – war ein Rechtskundiger und Ratgeber der Fürsten von Niederund Obersachsen, Thüringen und Anhalt

Kurfürst m. –en, -en - einer der ursprünglich sieben (3 geistliche + 4 weltliche), später neun und zuletzt zehn ranghöchsten Fürsten des Heiligen Römischen Reiches, die seit dem 13. Jahrhundert das alleinige Recht zur Wahl des römisch-deutschen Königs hatten. Vergleiche: küren (veraltet) – jemanden für einen Ehrenposten wählen

Interregnum n. – Zeitraum (m.) ohne offizielle Regierung

Bulle f. – eine gesiegelte Urkunde, von mlat. bulla - Siegel n. von nun an – seit dem Zeitpunkt, ab dieser Zeit

zustimmen – „ja“ sagen

Grammatik:

Pronominaladverb + Infinitivkonstruktion: Er verzichtete auf einen Verteidiger. – Er verzichtete darauf, im Gericht von einem Verteidiger vertreten zu werden.

Wiederholung: unter Kaiser Friedrich II. – „… Friedrich dem Zweiten“ – Dativ + substantivierte Ordnungszahl (wie Adjektiv); zwischen dem Tod Friedrichs II. – „Friedrichs des Zweiten“ – Genitiv

weder A noch B – nicht A und nicht B

Funktionsverben (eine sehr allgemeine Bedeutung ≈ „machen“): Herrschaft ausüben, Strafe / Urteil vollstrecken

Beispiele: Entscheidung treffen, eine Frage stellen, Hilfe leisten, zur Verantwortung ziehen, in Kraft treten usw. Fragen:

1.Aus dem O___und dem _____frankenreich wurden im Laufe der Zeit D_______d und F_______ch.

2.Der S____________l gilt als das bedeutendste und, gemeinsam mit dem Mühlhäuser Reichsrechtsbuch (1224 und 1230), älteste Rechtsbuch des deutschen M______alters.

3.Welches Dokument bezeichnet man als das erste "Grundgesetz des HRR"?

Bilden Sie Fragen:

besteht * der Sachsenspiegel * ____aus?

welche__ Sprache (Dat.) * verfasst * der Sachsenspiegel * in * wurde * und * von we__?

Territorialisierung * der Begriff * bedeutet * was?

die Macht * bei we__ (Dat.) * im Reich * lag?

das Kurfürstenkollegium * Augabe * hatte * welche?

im Gesetz namens „Bündnis mit den Fürsten der Kirche“ * es * ging * worum?

Es geht / ging um ... (Akk.)

man * was * unter der Vollstreckung eines Urteils * versteht?

die goldene Bulle ... Lassen Sie sich eine Frage einfallen!

Zusätzlich: Machtmittel des Königs war das Lehnsrecht. Unter einem Lehnsverhältnis muss man sich ein persönliches Treueverhältnis vorstellen, das mit der Vergabe von Rechten an den Lehnsmann und bestimmten persönlichen Leistungen des Lehnsmannes gegenüber dem Lehnsherrn verbunden war. An der Spitze der Lehnspyramide stand der König; unter ihm

folgten die direkt belehnten Fürsten. Unter diesen wiederum standen deren eigene Lehnsleute. Das Lehnsrecht verdeutlicht den persönlichen Charakter des

mittelalterlichen Reichs. Nicht der Staat ist Lehnsträger, sondern der Herrscher, dem Treue geschworen worden war.

Außer auf das Lehnsrecht stützte sich der König zunächst auf die Ausnutzung bestimmter Königsrechte (Regalien) und das Reichsgut, das durch Ministeriale verwaltet wurde. Aber schon seit dem 13. Jahrhundert war der König im wesentlichen auf seine Hausmacht und auf Reste des Reichsguts, insbesondere die Reichsstädte beschränkt. Der

Lehnsstaat des Hochmittelatters entwickelte sich im späten Mittelalter zum Ständestaat. Die wichtigsten Fürsten gewannen als „Kurfürsten" das Recht der Königswahl. Bereits seit dem 13. Jahrhundert stand dieses Recht der Gruppe der sieben Kurfürsten ausschließlich zu, deren Sonderstellung 1356 durch die Goldene Bulle endgültig festgelegt wurde. (...)

Die Reichsorgane waren zu gemeinsamem Handeln weitgehend unfähig. Die Staatsentwicklung vollzog sich wesentlich in den Einzelstaaten, vor allem in den größeren. Diese Staaten waren nicht organisch gewachsen; sie hatten sich vielmehr aus den Besitzungen geformt, die zufällig einer Fürstenfamilie gehörten.

(Peter Schwacke, Guido Schmidt - 2007 - Deutschland - Staatsrecht - Lehrbuch)

Ständeordnung im Mittelalter (ausführlicher):

Den ersten Stand innerhalb der mittelalterlichen Ordnung bildete der Klerus, zu dem alle Geistlichen gehörten. Die Aufgabe der Angehörigen dieses Standes war auf das Seelenheil der Menschen ausgerichtet.

Der zweite Stand hatte die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und musste im Kriegsfall Land und Volk verteidigen. Der Zweite Stand bestand aus Mitgliedern des Adels, sei es aus dem Hochadel, dem niederen Adel oder auch aus dem oft verarmten Landadel (Wehrstand). Die Mitglieder des ersten und zweiten Standes verfügten über ausgedehnte Privilegien gegenüber dem dritten Stand.

Der dritte Stand setzte sich aus Bauern und einfachen Bürgern zusammen. Die Bauern, die etwa 90 Prozent der Bevölkerung stellten, waren die wichtigsten Güterproduzenten. So waren sie Hersteller von Lebensmitteln und Materialien für die Bekleidung, erbrachten Dienstleistungen und Bauarbeiten. Ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung verhielt sich allerdings umgekehrt zu ihrem Ansehen und ihrer Möglichkeit an gesellschaftlicher Teilhabe. (www.leben-im-mittelalter.net)

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