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DEUTSCHSPRACHIGE LÄNDER ● LANDESKUNDE ● LEKTION 10

Thema 10A. Die Geschichte der Europäischen Union

1945 - 1959

Die Schaffung der Europäischen Union hatte zum Ziel, die zahlreichen blutigen Kriege zwischen den europäischen Nachbarländern zu beenden. Seit dem Jahr 1950 beginnt mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) die wirtschaftliche und politische Vereinigung der europäischen Länder. Die sechs Gründerländer sind Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Mit dem Vertrag von Rom (1957) entsteht die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) - der Gemeinsame Markt.

1960 - 1969

In den 1960er Jahren werden die Zölle auf den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten abgeschafft. Die EU-Wirtschaft wächst schnell. Man beschließt auch, die landwirtschaftliche Produktion gemeinsam zu organisieren, um alle Bürger ausreichend mit Lebensmitteln zu versorgen.

1970 - 1979

Die erste Erweiterung: Am 1. Januar 1973 werden Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich Mitgliedstaaten der EU. Im Jahr 1979 können alle Bürger erstmals ihre Vertreter im Europäischen Parlament direkt wählen. In den 1970er Jahren verstärkt man die Maßnahmen gegen

Umweltverschmutzung.

(Auf der Grundlage von https://europa.eu/european-union/about-eu/history_de)

1980 - 1989

Der Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 endet mit der Wiedervereinigung Deutschlands im Oktober 1990.

1990 - 1999

Der Zusammenbruch des Kommunismus in Mittelund Osteuropa führt zu einer Annäherung der europäischen Nachbarstaaten. Im Jahr 1993 ist der Binnenmarkt vollendet; seine Merkmale sind die vier Grundfreiheiten: freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital. Außerdem werden in den 1990er Jahren zwei Verträge geschlossen. Der Vertrag über die EU („Vertrag von Maastricht“) und der Vertrag von Amsterdam. 1995 treten Österreich, Finnland und Schweden der EU bei. Die Schéngener Abkommen geben den Reisenden die Möglichkeit, die Binnengrenzen der teilnehmenden Staaten ohne Passkontrolle zu überqueren.

2000 - 2009

Der Euro ist jetzt für viele EU-Bürger die neue Währung. 2004 treten zehn neue Staaten der EU bei. 2007 werden noch Bulgarien und Rumänien Mitglieder der EU. Man kann jetzt die politischen Gräben zwischen Ost und West als überwunden ansehen. Durch den Vertrag von Lissabon (2009) erhält die EU moderne Institutionen.

2010 bis heute: Ein Jahrzehnt der Herausforderungen

Europa leidet unter der weltweiten Wirtschaftskrise. Die EU hilft mehreren Ländern bei der Lösung ihrer Probleme und gründet die Bankenunion, um den Bankensektor sicherer zu machen. Im Jahr 2013 wird Kroatien der 28. EU-Mitgliedstaat. Im Nahen Osten und in anderen Weltregionen herrschen Unruhen und Kriege. Viele Menschen werden aus ihrer Heimat vertrieben und suchen Zuflucht in Europa. Die EU steht vor der Frage, wie sie diese Flüchtlinge aufnehmen kann. Am 23. Juni 2016 haben die Briten bei einem Referendum mit rund 52 Prozent der Stimmen für den „Brexit“ gestimmt. Die Verhandlungen über den EU-Austritt Großbritanniens kommen nur langsam voran.

Zusätzlich: Wie ist die EU organisiert?

Die wichtigsten Organe der EU sind:

Der Europäische Rat:

Alle Staatsund Regierungschefs der Mitgliedstaaten. Im politischen System der EU übt er zusammen mit dem Europäischen Parlament die Rechtsetzung der Europäischen Union aus.

Die Kommission:

Die Kommission ist unabhängig und vertritt die gemeinsamen europäischen Interessen. Insgesamt gibt es 28 Kommissare. Sie schlagen Gesetze vor, die dann dem Europäischen Parlament vorgelegt werden. Die Kommissare sind die Minister von der EU.

Das Europaparlament:

Das Europaparlament vertritt die Interessen der Bürger der Mitgliedstaaten. Die Abgeordneten zum Europaparlament werden direkt gewählt. Das Parlament hat 24 Amtssprachen. Es wird alles in 24 Sprachen übersetzt und bei Abstimmungen und Konferenzen simultan gedolmetscht. Im Europaparlament wird über Gesetze abgestimmt.

Der Gerichtshof:

Sorgt für die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts (Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten, Einzelpersonen und der EU usw.)

Der Rechnungshof:

Prüft, ob die Einnahmen und Ausgaben des Gemeinschaftshaushaltes rechtmäßig und in Ordnung sind. Sitz der EU

Die Zentrale der EU ist in Brüssel, der Hauptstadt Belgiens. Das Europaparlament hat aber seinen offiziellen Sitz in Strassburg, wo die Abstimmungen erfolgen. www.abipur.de

Anwendung des EU-Rechts

Verordnungen und Beschlüsse gelten ab dem Tag ihres Inkrafttretens automatisch in der gesamten EU. Richtlinien müssen von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.

Glossar:

blutig - sehr grausam, viele Verletzte und Tote fordernd Nachbarländer Pl. - Länder, die gemeinsame Grenzen haben

Vereinigung f. - hier: Union f.

gründen – etw. ins Leben rufen, schaffen (eine Firma, eine Partei, einen Staat, eine Stadt, ein Unternehmen, einen Verein gründen)

Zoll m. - 1) eine Art Steuer, die man einem Staat zahlen muss, wenn man bestimmte Waren in das Land einführt; 2) ein Behörde, die den Zoll (1) erhebt

Landwirtschaft f. - der Anbau von Pflanzen und die Zucht von Tieren mit dem Ziel, die Bevölkerung mit Getreide, Kartoffeln, Fleisch, Milch usw. zu versorgen

etw. erweitern – etw. größer machen

Dienstleistung f. - eine berufliche Tätigkeit, bei der man keine Waren produziert, sondern etwas für andere tut, wie z.B. als Arzt, Verkäufer, Beamter usw

Maßnahme f. ≈ Handlung f., Schritt m.

Verschmutzung f. - eine Handlung, durch die man etwas schmutzig (also nicht sauber) macht

Unter Umweltverschmutzung wird die Verschmutzung der Umwelt verstanden, also des natürlichen Lebensumfelds des Menschen. Im Vordergrund steht dabei die Umweltbelastung mit Abfällen bzw. Emissionen.

der Zusammenbruch des Kommunismus – das Ende, die Zerstörung der kommunistischen Regime(s) der Binnenmarkt der EU - der Markt innerhalb der EU

Verkehr m. ≈ Bewegung f.

überqueren - etwas überqueren von einer Seite von etwas zur anderen Seite gehen, fahren

Graben m. zwischen jemandem und jemandem - die sehr starken ideologischen o.Ä. Unterschiede zwischen verschiedenen Personen, Gruppen usw.

Brexit m. - der Austritt von Großbritanien aus der Europäischen Union. etw. als überwunden ansehen – glauben, dass ein Problem schon gelöst ist

Herausforderung f. - 1) ein Kampf, bei dem jemand einen Titelverteidiger herausfordert; 2) eine schwierige oder außergewöhnliche Aufgabe, die jemanden reizt

Unruhen Pl. - Kämpfe auf der Straße aus Protest

j-d steht vor einer Frage – j-d muss ein Problem lösen

Verwandte Vokabeln: fliehen (floh, ist geflohen) – Flucht f. - flüchten (≈ „fliehen“) - Flüchtling m. /... - Zuflucht f. stimmen - sich bei einer Wahl oder Abstimmung für oder gegen jemanden / etwas entscheiden

Austritt m., Subst. von: aus etwas austreten - eine Organisation verlassen ↔ in etwas eintreten / etw. Dat. beitreten

Zum Glossar:

Der Vertrag von Rom (Römische Verträge). Am 25.3.1957 wurden in Rom im repräsentativen Saal der Horatier und Curiatier im Konservatorenpalast die Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG, Euratom) von den Vertretern der Regierungen Belgiens, der Niederlande, Luxemburg, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs und Italiens unterzeichnet.

Die Bezeichnung Europäische Gemeinschaften (EG/EGen) ist eine Konstruktion der durch gemeinsame Organe ehemals verbundenen Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, ab 1993 Europäische Gemeinschaft, EG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom, auch EAG).

Die Europäische Gemeinschaft (EG) ist ein eigenständiges, mit Rechtspersönlichkeit ausgestattetes Völkerrechtssubjekt. Sie bildet die bedeutsamste der drei Europäischen Gemeinschaften und wurde als Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) von den sechs Gründungsstaaten, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien, Luxemburg und Deutschland, am 25. 3. 1957 durch den Vertrag von Rom errichtet.

Der Vertrag von Maastricht: Am 01. November 1993 trat der so genannte Maastrichter Vertrag zur Gründung der EU in Kraft. Die damaligen zwölf Mitglieder der Europäischen Gemeinschaft wurden so Mitglieder der EU, der Europäischen Union. Der 1. November 1993 wird als Beginn der EU angesehen. Der Vertrag v.M. stellte den bis dahin größten Schritt der europäischen Integration seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG) dar.

Was regelt der Vertrag von Maastricht? In den Verträgen wird geklärt, in welcher Form die Länder zusammenarbeiten, welche Rechten und Pflichten die einzelnen Mitglieder haben und wie die europäischen Behörden wie der EU-Rat etc. funktionieren und arbeiten. Jedes Mitglied behält seine eigene Landesregierung und seine eigenen Befugnisse.

Dreisäulenstruktur: 1. Säule: Fortführung der bisherigen EG (Agrarmarkt, Binnenmarkt) und Ausdehnung auf weitere Politikfelder (z.B. Verbraucherschutz). 2. Säule: Gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik und 3. Säule: Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Wichtigster Beschluss war die Einführung der gemeinsamen Währung.

Der Vertrag von Amsterdam ( in Kraft ab 1999) änderte die EG-Gründungsverträge. Der Vertrag von Amsterdam

-machte die Beschäftigungspolitik und Bürgerrechte zu zentralen Anliegen der EU,

-beseitigte die letzten Hindernisse für die Freizügigkeit und stärkt die innere Sicherheit,

-ermöglichte der EU, in der Welt mit einer Stimme zu sprechen,

-gestaltete angesichts der bevorstehenden Erweiterung die Institutionen der europäischen Union effizienter.

Der Vertrag von Lissabon (2007) hatte die Aufgabe, die Struktur und Arbeitsweise der EU zu reformieren. Durch die aufeinanderfolgenden Erweiterungen hat sich die Zahl der EU-Länder auf 28 erhöht. Es war daher notwendig, die Arbeitsweise der Organe und die Modalitäten der europäischen Beschlussfassung anzupassen. Außerdem hat der Lissabon-Vertrag die Reform mehrerer Politikbereiche der EU ermöglicht.

Ein erster Reformversuch war die Erarbeitung des Vertrags über eine Verfassung für Europa. Die Verfassung wurde am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnet, doch bevor sie in Kraft treten konnte, musste sie von allen EU-Ländern ratifiziert werden. Allerdings scheiterte die Ratifizierung in mehreren EU-Ländern.

Am 23. Juli 2007 wurde in Lissabon eine neue Regierungskonferenz einberufen, um eine Alternative zum Verfassungsvertrag zu finden und die Reformen fortzusetzen. Dabei wurde die Idee einer europäischen Verfassung aufgegeben, und es fanden neue Verhandlungen zur Ausarbeitung eines Änderungsvertrags statt.

(Wikipedia, www.bpb.de, www.wasistwas.de, www.eu-info.de, eur-lex.europa.eu)

Fragen zum Text:

1.Welche Ziele verfolgten die Gründer der Europäischen Union?

2.Nennen Sie die wichtigsten Ereignisse in der Geschichte der EU!

3.Welche der nachfolgenden Länder sind Mitglieder der EU und welche nicht? Deutschland, Russland, Norwegen, die USA, Großbritannien, Italien, die Schweiz, die Türkei, Slowenien, Portugal, die Niederlande, Serbien, Tschechien, Island, Finnland, Weißrussland.

4.Nennen Sie bitte wichtige EU-Verträge!

Thema 10B. Das politische System und der Gerichtsaufbau in Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, föderaler Sozialstaat.

Zusätzlich: Erklärung der Begriffe. Das Wort „Republik“ kommt aus der lateinischen Sprache und bedeutet „öffentliche Sache“. Demokratie bedeutet wörtlich übersetzt "Herrschaft des Volkes" und kommt aus dem Griechischen. In einer Demokratie haben alle Menschen die gleichen Rechte und Pflichten. Ein grundlegendes Recht der Menschen in einer Demokratie sind Wahlen. Ein demokratischer Staat ist gleichzeitig auch ein Rechtsstaat. D.h., der Staat muss sich an bestehenden Gesetze halten. Über allen deutschen Gesetzen steht das Grundgesetz, die deutsche Verfassung. Ein wesentliches Merkmal des Rechtsstaates ist die Gewaltenteilung, insbesondere die Unabhängigkeit der Gerichte. Die BRD ist auch ein Bundesstaat. Im Bundesstaat ist die Macht aufgeteilt, Bund und Länder müssen zusammenarbeiten und kontrollieren sich so gegenseitig. „Sozialstaat“ bedeutet, dass der Staat allen Bürgern das Existenzminimum sichern muss.

Die wichtigsten Staatsorgane auf Bundesebene (ständige Verfassungsorgane) sind:

• Der Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland. Seine Abgeordneten werden auf vier Jahre vom Volk als dessen Vertreter in allgemeinen Wahlen bestimmt. Hauptaufgaben: Wahl des Bundeskanzlers/der Bundeskanzlerin, Gesetzgebung, Kontrolle der Bundesregierung.

Zusätzlich: Im 19. Bundestag sind folgende Parteien vertreten:

CDU/CSU (32,9% der

 

die Christlich-Demokratische Union (nicht in Bayern), die Christlich-Soziale Union (nur in

Stimmen bei der

 

Bayern)

Bundestagswahl 2017)

 

 

SPD (20,5%)

 

die Sozialdemokratische Partei Deutschlands

AfD (12,6%)

 

 

Alternative für Deutschland mit rechtspopulistischen und rechtsextremen Tendenzen

FDP (10,7%)

 

die Freie Demokratische Partei

Die Linke (9,2%)

 

Linkspartei mit „feministisch-sozialistischer“ Ausrichtung

Bündnis

90/Die

Grünen

eine Basisdemokratische Partei mit vorwiegend ökologischer Zielsetzung

(8,9%)

 

 

 

Die Parteien spielen eine zentrale Rolle im politischen Leben und müssen zum Regieren meist Koalitionen bilden. Eine Partei braucht fünf Prozent der Stimmen, um in den Bundestag zu kommen.

Der Bundesrat ist die Vertretung der Bundesländer. Durch ihn wirken sie maßgeblich an der Gesetzgebung mit. Dabei muss der Bundesrat die Interessen der Länder vertreten, aber auch die des Gesamtstaates beachten.

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland. Anders als in Frankreich oder den USA hat er oder sie relativ wenig Macht und Einfluss auf die Politik. Er wird von der Bundesversammlung für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.

Bundeskanzler und Bundesregierung. Der Bundeskanzler wird in Deutschland nicht direkt vom Volk, sondern vom Bundestag gewählt. Gemeinsam mit den Bundesministern bildet er oder sie die Bundesregierung. Der Bundeskanzler ist zwar nicht selbst ein oberstes Bundesorgan, hat als Regierungschef aber eine herausragende Stellung. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.

Zusätzlich. Einige der Ministerien: Auswärtiges Amt, Bundesministerium des Inneren, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Wirtschaft, Bundesministerium der Justiz, Bundesministerium der Verteidigung.

• "Der Schutz des Grundgesetzes" - das ist die wichtigste Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Aber auch in Streitfällen zwischen den Ländern oder den Ländern mit dem Bund entscheidet Karlsruhe. Das BVerfG entscheidet über Parteiverbote und über Verfassungsbeschwerden, die jede Bürgerin und jeder Bürger beim Bundesverfassungsgericht einreichen kann.

Deutschland besteht aus 16 Bundesländern. Diese Bundesländer haben eigene Parlamente, Regierungschefs und Landesregierungen. Die Bundesländer haben das Recht, einige Politikbereiche, wie z.B. ihre Bildungspolitik (Schule und Universitäten), die Verfügungsgewalt über die Polizeikräfte oder die Baupolitik (z.B. Bauvorschriften) selber zu regeln.

Zweige der Gerichtsbarkeit:

Die rechtsprechende Gewalt ist in der BRD in fünf selbstständige Gerichtszweige gegliedert, die man mit den Begriffen "ordentliche" und "besondere Gerichtsbarkeit" unterscheidet. Die "ordentliche Gerichtsbarkeit" umfasst die Zivilund Strafgerichte, zur "besonderen Gerichtsbarkeit" zählen Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte und Finanzgerichte.

Die Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Amtsgerichte, Landgerichte, die je nach Bedeutung eines Falles erste oder zweite Instanz sein können, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof. Die Verwaltungs-, Arbeitsund Sozialgerichtsbarkeit ist dreistufig, die Finanzgerichtsbarkeit hat zwei Stufen. Die obersten Instanzen sind das Bundesverwaltungsgericht, das Bundesarbeitsgericht, das Bundessozialgericht und der Bundesfinanzhof.

Zusätzlich: Das Bundesverfassungsgericht ist keine Superrevisionsinstanz, sondern prüft nur die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts. Die wichtigste Aufgabe der Landesverfassungsgerichte ist es, die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Landesverfassung zu überprüfen.

(Auf der Grundlage der Materialien von www.bpb.de, www.lernhelfer.de, de.wikibooks.org)

Glossar:

Für den deutschen Bundesrat gibt es keine Wahlperiode. Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Landesregierungen, die sie bestellen und abberufen (Art. 51 Abs. 1 GG). Der Bundesratspräsident als Vorsitzender wird jährlich nach einem festgelegten Turnus gewählt.

maßgeblich sein - eine wichtige Funktion haben

Die Bundesversammlung (nichtständiges Verfassungsorgan) besteht aus den Abgeordneten des Bundestages und einer gleich großen Anzahl von Mitgliedern, die von den Parlamenten der Bundesländer bestimmt werden, darunter auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Ihre einzige Aufgabe ist es, den Bundespräsidenten zu wählen.

herausragend – hier: besonders stark, besonders einflussreich, einmalig

Der Kanzler/die Kanzlerin bestimmt die Richtlinien – entscheidet über die Grundlinien der Regierungspolitik, also über die allgemeine politische Ausrichtung, nicht dagegen jedes Detail der Regierungspolitik, da nach Art. 65 S. 2 GG jeder Bundesminister nach dem Ressortprinzip seinen Geschäftsbereich selbständig und eigenverantwortlich, aber innerhalb dieser Richtlinien leitet.

Verfassungsbeschwerde f. - eine Klage gegen verfassungswidrige Eingriffe der Staatsgewalt in die von der Verfassung geschützten Rechte des Bürgers.

Seit 1950 ist Karlsruhe Sitz des Bundesgerichtshofs und des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof und seit 1951 des Bundesverfassungsgerichts, weshalb die Stadt „Residenz des Rechts“ genannt wird.

Die Bezeichnung "ordentliche Gerichtsbarkeit" erklärt sich historisch daraus, dass früher nur die Zivilund Strafgerichtsbarkeit mit unabhängigen Richtern besetzt war. Dagegen wurde die Verwaltungsund Finanzgerichtsbarkeit von weisungsgebundenen Beamten ausgeübt. Dies änderte sich mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877. Die Artikel 92 und 97 GG geben der richterlichen Unabhängigkeit Verfassungsrang.

Fragen:

1.Was wissen Sie über das politische System Deutschlands im Allgemeinen?

2.Was bedeutet die Fünf-Prozent-Klausel bei der Wahl zum Deutschen Bundestag?

3.Wer ist das dt. Staatsoberhaupt?

4.Welche Amtsbezeichnung hat der deutsche Regierungschef?

5.Wer hat mehr zu sagen, der Bundeskanzler oder der Bundespräsident?

6.Erzählen Sie über die Struktur des deutschen Gerichtssystems!

7.Welche Funktionen hat das BVerfG?

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