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DIE EUROPÄISCHE UNION

ZAHLEN UND FAKTEN

Rat der Europäischen Union

Hinweis

Diese Veröffentlichung wird vom Generalsekretariat des Rates herausgegeben und ist nur zu Informationszwecken bestimmt. Eine Gewähr wird weder von den EU-Organen noch von den Mitgliedstaaten übernommen.

Trotz aller Bemühungen, die Links in dieser Veröffentlichung korrekt und auf dem neuesten Stand anzugeben, können die EU-Organe keine Gewähr für fehlerhafte Links übernehmen.

Sofern nicht anders angegeben, stammen sie von den offiziellen Websites der Mitgliedstaaten, der Bewerberländer und von Eurostat.

Weitere Informationen über den Europäischen Rat und den Rat sind auf den Websites www.european-council.europa.eu

www.consilium.europa.eu

zu finden oder können bei der Dienststelle „Informationen für die Öffentlichkeit“ des Generalsekretariats des Rates angefordert werden:

Rue de la Loi/Wetstraat 175 1048 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË

Tel. +32 (0)2 281 56 50

Fax +32 (0)2 281 49 77 public.info@consilium.europa.eu www.consilium.europa.eu/infopublic

Weitere Informationen zur Europäischen Union sind im Internet verfügbar (www.europa.eu).

Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2014

Frühere Ausgaben: 2008, 2009, 2012, Januar 2014

ISBN 978-92-824-4465-8 doi:10.2860/35350

© Europäische Union, 2014

Weiterverwendung mit Quellenangabe gestattet.

DIE EUROPÄISCHE UNION

ZAHLEN UND FAKTEN

Rat der Europäischen Union

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1973

 

 

Gründungsmitgliedstaaten,

 

 

 

 

 

1957(Römische Verträge)

 

 

Dänemark

 

 

 

 

Irland

 

 

Belgien

 

 

 

 

 

 

Vereinigtes Königreich

 

 

Deutschland

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frankreich

 

 

 

 

 

Italien

 

 

 

 

 

Luxemburg

 

 

 

 

 

Niederlande

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1995

 

 

 

 

 

2004

Litauen

 

 

 

Österreich

 

 

Ungarn

Finnland

 

Tschechische Republik

Malta

Schweden

 

 

Estland

Polen

 

 

 

 

Zypern

Slowenien

 

 

Lettland

Slowakei

 

 

 

 

1981

Griechenland

2007

Bulgarien Rumänien

1986

Spanien Portugal

2013

Kroatien

EUROPÄISCHE UNION

 

Die Europäische Union (EU)

 

Die 28 Mitgliedstaaten der EU: siehe

 

Seite 13.

 

Europatag: 9. Mai (Jahrestag der

 

Schuman-Erklärung von 1950)

 

Die europäischen Institutionen

 

Das Europäische Parlament vertritt die

 

Bürgerinnen und Bürger der Europäischen

 

Union. Es setzt sich aus 751 Abgeordneten

 

zusammen. Die Abgeordneten werden

 

alle fünf Jahre in allgemeiner und unmit-

 

telbarer Wahl gewählt. Die letzten Wahlen

4

fanden im Mai 2014 statt. Gemeinsam mit

 

 

dem Rat verabschiedet das Parlament die Gesetze, die von der Europäischen

Kommission vorgeschlagen werden, sowie den Haushalt der Europäischen Union. Außerdem übt das Europäische Parlament die demokratische Kontrolle aus. Es hat seinen Sitz in Straßburg, arbeitet aber auch in Brüssel und in Luxemburg.

uuwww.europarl.europa.eu

Der Europäische Rat setzt sich aus den Staatsund Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen. Sein Präsident wird für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren vom Europäischen Rat gewählt

und kann einmal wiedergewählt werden. Der Europäische Rat legt die allgemeinen Zielvorstellungen für das Handeln der

Union fest, wird aber nicht gesetzgeberisch tätig. Der Europäische Rat hat seinen Sitz in Brüssel.

uuwww.european-council.europa.eu

Der Rat der Europäischen Union (oder der Rat) setzt sich aus den Ministern der Mitgliedstaaten zusammen, die je nach den zu behandelnden Themen als Rat für auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Verkehr, Landwirtschaft usw. zusammentreten. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament verabschiedet er Gesetze und den Haushalt der Europäischen Union. Der Rat kann Beschlüsse mit einfacher Mehrheit (Zustimmung von mindes-

tens 15 Mitgliedern), mit qualifizierter Mehrheit (Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit – BQM) oder einstimmig (Zustimmung aller 28 Mitglieder) fassen.

Bei der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit verfügt jeder Vertreter eines Mitgliedstaats über eine bestimmte Anzahl von Stimmen. Die Stimmengewichtung

spiegelt die Einwohnerzahl jedes Mitgliedstaats wider. Eine qualifizierte Mehrheit ist erreicht, wenn die folgenden zwei Bedingungen vorliegen (sogenannte Beschlussfassung mit doppelter Mehrheit):

55 % der Mitgliedstaaten (d. h.

16 Mitglieder) stimmen dafür und

sie vertreten mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der EU.

Darüber hinaus sind für eine Sperrminorität mindestens vier Ratsmitglieder erforderlich, die mindestens 35 % der EU-Bevölkerung vertreten.

Der Rat führt öffentliche Beratungen, wenn er Entwürfe von Gesetzgebungsakten prüft und darüber abstimmt. Die Beratungen können auf der Website des Rates live mitverfolgt werden. Die Mitgliedstaaten übernehmen nacheinander für jeweils sechs Monate den Vorsitz im Rat. Der Rat hat seinen Sitz in Brüssel.

uuwww.consilium.europa.eu 5

 

Der Europäischen Kommission gehören

 

28 Mitglieder an, d. h. je ein Kommissar

 

pro Mitgliedstaat. Sie ist unabhängig, d. h.

 

ihre Mitglieder vertreten die allgemei-

 

nen Interessen der Europäischen Union

 

und nicht die besonderen Interessen

 

ihres jeweiligen Landes. Die Kommission

 

schlägt dem Rat und dem Europäischen

 

Parlament Gesetze vor, führt deren

 

Beschlüsse aus und wacht darüber, dass die

 

Mitgliedstaaten und die Bürger die Gesetze

 

und Verträge einhalten. Die Kommission

 

hat ihren Sitz in Brüssel.

 

uuwww.ec.europa.eu

 

Der Europäische Auswärtige Dienst

 

(EAD) ist eine funktional eigenständige

 

Einrichtung der Union, die geschaffen

 

wurde, um den Hohen Vertreter der

 

Europäischen Union für Außenund

 

Sicherheitspolitik zu unterstützen. Der

 

Hohe Vertreter der Europäischen Union für

6

Außenund Sicherheitspolitik ist gleich-

zeitig Vizepräsident der Europäischen

 

Kommission und leitet die Tagungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten). Der Hohe Vertreter hat die Aufgabe, die

gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik der Union durchzuführen. Das Handeln der Union auf internationaler Ebene zielt darauf ab, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu fördern. Der EAD hat seinen Sitz in Brüssel.

uuwww.eeas.europa.eu

Dem Gerichtshof der Europäischen Union gehört ein Richter je Mitgliedstaat an. Er überprüft, ob die Maßnahmen der EU-Institutionen rechtmäßig sind und ob die Mitgliedstaaten sich an die Verträge halten. Zudem entscheidet er auf Antrag der Gerichte der Mitgliedstaaten über die Auslegung des europäischen Rechts und wacht darüber, dass es einheitlich angewandt wird. Der Gerichtshof hat seinen Sitz in Luxemburg.

uucuria.europa.eu

Die Europäische Zentralbank verwaltet den Euro und ist für die Geldund Währungspolitik in den Ländern des Euro-Währungsgebiets zuständig. Eine ihrer Aufgaben besteht darin, die Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet und damit die Kaufkraft zu erhalten. Zum Euro-Währungsgebiet gehören

die 18 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den Euro als ihre Währung eingeführt haben. Am 1. Januar 2015 wird Litauen als 19. Mitgliedstaat dem Euro-Währungsgebiet beitreten. Die Europäische Zentralbank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.

uuwww.ecb.europa.eu

Der Europäische Rechnungshof ist für die Rechnungsprüfung der Union zuständig. Er garantiert die ordnungsgemäße Verwendung der europäischen

Finanzmittel und unterstützt das Parlament und den Rat bei der Überwachung des Haushalts der Europäischen Union. Dem

Rechnungshof gehört ein Mitglied je Mitgliedstaat an, das von der jeweiligen nationalen Regierung nominiert wird. Die Mitglieder sind unabhängig und nehmen keine Weisungen ihres jeweiligen Herkunftslandes entgegen. Der Rechnungshof hat seinen Sitz in Luxemburg.

uuwww.eca.europa.eu

Weitere Einrichtungen der EU

 

Der Europäische Wirtschaftsund

 

Sozialausschuss ist eine beratende

 

Einrichtung der Europäischen Union. Der

 

Ausschuss ermöglicht es Organisationen

 

der Zivilgesellschaft der Mitgliedstaaten,

 

ihre Standpunkte auf europäischer Ebene

 

zum Ausdruck zu bringen. Dem Ausschuss

 

gehören 353 Mitglieder an, die wirtschaft-

 

liche und soziale Interessengruppen in

7

Europa vertreten und von den nationalen

 

 

Regierungen nominiert werden. Sein Sitz

 

befindet sich in Brüssel.

 

uuwww.eesc.europa.eu

 

Der Ausschuss der Regionen ist die

 

Stimme der Regionen und Städte in der

 

Europäischen Union. Er ist eine beratende

 

Einrichtung der Europäischen Union. Die

 

353 Mitglieder des Ausschusses sind auf

 

regionaler und lokaler Ebene gewählte

 

Vertreter aus allen EU-Mitgliedstaaten. Der

 

Ausschuss hat seinen Sitz in Brüssel.

 

uuwww.cor.europa.eu

 

Der Europäische Bürgerbeauftragte

 

prüft Beschwerden zu Missständen in

 

der Verwaltungstätigkeit innerhalb der

 

Institutionen und Einrichtungen der

 

Europäischen Union. Beschwerde einlegen

 

können die Bürger und Einwohner eines

8

Mitgliedstaats der Union. Unternehmen,

Vereine oder andere Einrichtungen

 

mit einem eingetragenen Sitz in der Union können ebenfalls Beschwerde beim Bürgerbeauftragten einlegen. Der Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz in Straßburg.

uuwww.ombudsman.europa.eu

Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist eine Aufsichtsbehörde, deren Aufgabe es ist dafür zu sorgen, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gewährleistet ist und be-

währte Verfahren in den Institutionen und Einrichtungen der EU gefördert werden. Der Datenschutzbeauftragte überwacht dafür die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU-Verwaltung, berät in Bezug auf politische Maßnahmen

und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und arbeitet mit ähnlichen Behörden in ganz Europa zusammen, um einen einheitlichen

Datenschutz zu gewährleisten. Der Datenschutzbeauftragte hat seinen Sitz in Brüssel.

uuwww.edps.europa.eu

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) untersucht Fälle von Betrug im Zusammenhang mit EU-Haushaltsmitteln, von Korruption sowie von schwerwiegendem Fehlverhalten innerhalb der Institutionen der EU. Es unterstützt die Institutionen der EU

bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung. Das OLAF unterstützt damit die Bemühungen der Institutionen und Einrichtungen der EU, die finanziellen Interessen der EU zu schützen und zu gewährleisten, dass die Gelder der Steuerzahler optimal eingesetzt werden. Sein Sitz befindet sich in Brüssel.

Die Europäische Investitionsbank ist die einzige Bank, die den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehört und deren Interessen vertritt. Sie arbeitet eng mit den Institutionen der EU zusammen, um die Politik der EU umzusetzen. Die Bank stellt Finanzierungen und Know-how für solide und tragfähige Investitionsprojekte bereit, die zum Erreichen der politischen Ziele der EU beitragen. Mit ihrer Tätigkeit leistet sie in erster Linie einen Beitrag

zur Entwicklung des Binnenmarkts, sie unterstützt jedoch auch die Außenund Entwicklungspolitik der EU. Die Bank hat ihren Sitz in Luxemburg.

uuwww.eib.europa.eu

uuwww.ec.europa.eu/anti_fraud

9

Notruf: 112 Internet-Domäne der EU: .eu

Internet-Portal der Europäischen Union: www.europa.eu

Studieren in der EU: www.ec.europa.eu/education

Arbeiten in der EU: www.ec.europa.eu/eures

Arbeiten für die EU: www.epso.europa.eu

Forschen in der EU:

www.cordis.europa.eu

Veröffentlichungen der EU:

www.bookshop.europa.eu

Statistiken der EU: www.ec.europa.eu/ eurostat

Fläche: 4 413 652 km2

Einwohnerzahl: 505 572 500 (2014)

Bevölkerungsdichte: 116,3/km2 (2012)

Durchschnittsalter: 41,9 (2013)

Mindestalter für die Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament:

18 Jahre (Österreich 16 Jahre)

BIP/Einw. (in KKS) (*): 25 600 EUR (2012)

(*)Das BIP (Bruttoinlandsprodukt) ist ein Indikator für die wirtschaftliche Lage eines Landes. Es spiegelt den Gesamtwert aller produzierten Waren und Dienstleistungen nach Abzug des Werts der Waren und Dienstleistungen wider, die für ihre Herstellung verwendet wurden. Die Angabe des BIP in KKS (Kaufkraftstandard) bereinigt die Unterschiede im Preisniveau zwischen Ländern, und

10Berechnungen auf einer Pro-Kopf-Basis ermöglichen einen Vergleich von Wirtschaften, die sich in ihrer absoluten Größe wesentlich unterscheiden. Quelle: Eurostat.

Die 24 Amtssprachen der EU (*)

Bulgarisch (bg)

Lettisch (lv)

Spanisch (es)

Litauisch (lt)

Tschechisch (cs)

Ungarisch (hu)

Dänisch (da)

Maltesisch (mt)

Deutsch (de)

Niederländisch (nl)

Estnisch (et)

Polnisch (pl)

Griechisch (el)

Portugiesisch (pt)

Englisch (en)

Rumänisch (ro)

Französisch (fr)

Slowakisch (sk)

Irisch (ga)

Slowenisch (sl)

Kroatisch (hr)

Finnisch (fi)

Italienisch (it)

Schwedisch (sv)

(*) Die offizielle Reihenfolge entspricht der alphabetischen

11

Aufzählung der Sprachen in der jeweiligen Landessprache.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F i n n l a n d

 

 

 

 

 

 

 

S c h w e d e n

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Estland

 

 

 

 

 

 

 

 

Lettland

 

 

 

 

 

 

Irland

Dänemark

 

 

 

 

 

 

 

 

Litauen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vereinigtes Königreich

 

 

 

 

 

 

 

 

Niederlande

 

 

 

 

 

 

 

 

 

P o l e n

 

 

 

 

 

 

 

Belgien

D e u t s c h l a n d

 

 

 

 

 

 

 

Luxemburg

 

 

 

 

 

 

 

 

Tschechische Republik

 

 

 

 

 

 

 

 

Slowakei

 

 

 

 

 

 

 

F r a n k r e i c h

Ö s t e r r e i c h

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ungarn

 

 

 

 

 

 

 

 

Slowenien

Rumänien

 

 

 

 

 

 

 

Kroatien

 

 

 

 

Portugal

I t a l i e n

Bulgarien

 

 

 

 

 

 

 

 

S p a n i e n

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Griechenland

 

12

 

 

 

 

 

Malta

Zypern

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitgliedstaaten (*)

Belgien. . . . . . . . . . . . . . . 14 Bulgarien. . . . . . . . . . . . . . 16 Tschechische Republik. . . . . . . 18 Dänemark. . . . . . . . . . . . . 20 Deutschland. . . . . . . . . . . 22 Estland. . . . . . . . . . . . . . . 24 Irland.. . . . . . . . . . . . . . . 26 Griechenland. . . . . . . . . . . . 28 Spanien . . . . . . . . . . . . . . 30 Frankreich. . . . . . . . . . . . . 32 Kroatien. . . . . . . . . . . . . . 34 Italien . . . . . . . . . . . . . . . 36 Zypern. . . . . . . . . . . . . . . 38 Lettland. . . . . . . . . . . . . . 40 Litauen. . . . . . . . . . . . . . . 42 Luxemburg. . . . . . . . . . . . .44 Ungarn. . . . . . . . . . . . . . .46 Malta. . . . . . . . . . . . . . . . 48

Niederlande. . . . . . . . . . . .

50

Österreich. . . . . . . . . . . . .

52

Polen.. . . . . . . . . . . . . . . 54

Portugal. . . . . . . . . . . . . .

56

Rumänien. . . . . . . . . . . . .

58

Slowenien. . . . . . . . . . . . .

60

Slowakei. . . . . . . . . . . . .

62

Finnland.. . . . . . . . . . . . .

64

Schweden.. . . . . . . . . . . .

66

Vereinigtes Königreich. . . . . . .

68

Bewerberländer (**)

 

Türkei. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

72

Ehemalige Jugoslawische

 

Republik Mazedonien. . . . . . .

74

Montenegro.. . . . . . . . . . .

76

Island (***).. . . . . . . . . . . .

78

Serbien.. . . . . . . . . . . . . . 80

Albanien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

82

(*)Die offizielle Reihenfolge entspricht der alphabetischen Aufzählung der Ländernamen in der jeweiligen Landessprache.

(**) Reihenfolge entsprechend dem Zeitpunkt des Beitrittsantrags.

13

(***)Die Beitrittsverhandlungen wurden im Mai 2013 von der isländischen Regierung ausgesetzt.

 

BELGIEN

Hauptstadt: Brüssel

(1 154 600 Einwohner – 2013)

GMT+1

 

Königreich Belgien

 

Staatsform: Monarchie

 

Das Zweikammer-Parlament be-

 

steht aus dem Repräsentantenhaus

 

(Chambre des Représentants/

 

Kamer van Volksvertegenwoordigers:

 

150 Abgeordnete) und dem Senat (Sénat/

 

Senaat: 60 Senatoren, von denen 50 von

 

den Parlamenten der Gemeinschaften

 

ernannt und 10 von den Senatoren

 

kooptiert werden). Die Abgeordneten des

 

Repräsentantenhauses werden in allge-

 

meiner Direktwahl für vier Jahre gewählt.

 

Der König ist das Staatsoberhaupt, aber

14

er besitzt keine politische Macht. Der

Premierminister wird vom König ernannt,

 

muss sich jedoch einem Vertrauensvotum des Parlaments stellen. Belgien ist ein föderaler Staat mit einem hohen Maß

an Autonomie der föderalen Einheiten, insbesondere der Regionen und Gemeinschaften.

Nationalfeiertag: 21. Juli (Tag der Vereidigung von König Leopold I – 1831)

Internet-Domäne des Landes: .be Internationale Landesvorwahl: +32

Website des Staatsoberhaupts: www.monarchie.be

Website der Regierung: www.premier.be

Website des Repräsentantenhauses: www.lachambre.be

Website des Senats: www.senat.be

Beitritt: 1957 (Gründungsmitgliedstaat, Römische Verträge)

Anzahl der Europaabgeordneten: 21 Anzahl der Stimmen im Rat (BQM): 12

Ständige Vertretung bei der Europäischen Union: www.diplomatie.be/belgoeurop

Schengen-Mitglied: ja (seit 1995)

Informationen über Belgien: www.belgium.be

Staatsbürger: Belgier

Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Niederländisch

Währung: Euro (EUR, seit 2002 (*))

Fläche: 30 528 km2 Einwohnerzahl: 11 161 600 (2014) Bevölkerungsdichte: 367/km2 (2012) Durchschnittsalter: 41,1 (2013)

Wahlalter: 18 Jahre, Wahlpflicht Gesamtexporte: 353,5 Mrd. EUR (2013)

Gesamtimporte: 339,4 Mrd. EUR (2013)

BIP/Einw. (in KKS): 30 700 EUR (2012)

Wichtige Städte (**): Antwerpen, Gent,

Charleroi, Lüttich, Brügge

(*)

Jahr der Bargeldumstellung.

 

(**)

Angabe der 3 bis 5 Städte mit der höchs-

15

 

ten Einwohnerzahl.

 

BULGARIEN

Hauptstadt: Sofia

(1 309 600 Einwohner – 2013)

GMT+2

 

Republik Bulgarien

 

Staatsform: Republik

 

Bulgarien hat ein Einkammer-Parlament,

 

die Nationalversammlung (Narodno

 

sabranie). Diese hat 240 Abgeordnete,

 

die für vier Jahre gewählt werden. Das

 

Staatsoberhaupt ist der Präsident der

 

Republik, der vom Volk direkt für fünf

 

Jahre gewählt wird. Die Exekutivgewalt

 

wird hauptsächlich vom Ministerrat,

 

der Regierung, ausgeübt, die vom

 

Ministerpräsidenten geführt wird.

 

Nationalfeiertag: 3. März

16

(Unabhängigkeit vom Osmanischen

Reich – 1878)

 

Internet-Domäne des Landes: .bg Internationale Landesvorwahl: +359

Website des Staatsoberhaupts: www.president.bg

Website der Regierung: www.government.bg

Website des Parlaments: www.parliament.bg

Beitritt: 2007

Anzahl der Europaabgeordneten: 17 Anzahl der Stimmen im Rat (BQM): 10

Ständige Vertretung bei der Europäischen Union: www.mfa.bg/embassies/belgiumpp

Schengen-Mitglied: nein

Informationen über Bulgarien: www.bulgariatravel.org

Staatsbürger: Bulgaren

Amtssprache: Bulgarisch Währung: Lev (BGN)

Fläche: 111 002 km2

Einwohnerzahl: 7 284 600 (2014) Bevölkerungsdichte: 67,1/km2 (2012) Durchschnittsalter: 42,9 (2013)

Wahlalter: 18 Jahre, keine Wahlpflicht

 

Gesamtexporte: 22,2 Mrd. EUR (2013)

 

Gesamtimporte: 25,8 Mrd. EUR (2013)

 

BIP/Einw. (in KKS): 12 100 EUR (2012)

 

Wichtige Städte: Plowdiw, Warna,

17

Burgas, Russe, Stara Sagora

 

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