- •Belgien
- •Bulgarien
- •Tschechische Republik
- •Dänemark
- •Deutschland
- •Estland
- •Irland
- •Griechenland
- •Spanien
- •Frankreich
- •Kroatien
- •Italien
- •Zypern
- •Lettland
- •Litauen
- •Luxemburg
- •Ungarn
- •Malta
- •Niederlande
- •Österreich
- •Polen
- •Portugal
- •Rumänien
- •Slowenien
- •Slowakei
- •Finnland
- •Schweden
- •Vereinigtes Königreich
- •Bewerberländer
- •Türkei
- •Montenegro
- •Island
- •Serbien
- •Albanien
DIE EUROPÄISCHE UNION
ZAHLEN UND FAKTEN
Rat der Europäischen Union
Hinweis
Diese Veröffentlichung wird vom Generalsekretariat des Rates herausgegeben und ist nur zu Informationszwecken bestimmt. Eine Gewähr wird weder von den EU-Organen noch von den Mitgliedstaaten übernommen.
Trotz aller Bemühungen, die Links in dieser Veröffentlichung korrekt und auf dem neuesten Stand anzugeben, können die EU-Organe keine Gewähr für fehlerhafte Links übernehmen.
Sofern nicht anders angegeben, stammen sie von den offiziellen Websites der Mitgliedstaaten, der Bewerberländer und von Eurostat.
Weitere Informationen über den Europäischen Rat und den Rat sind auf den Websites www.european-council.europa.eu
www.consilium.europa.eu
zu finden oder können bei der Dienststelle „Informationen für die Öffentlichkeit“ des Generalsekretariats des Rates angefordert werden:
Rue de la Loi/Wetstraat 175 1048 Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË
Tel. +32 (0)2 281 56 50
Fax +32 (0)2 281 49 77 public.info@consilium.europa.eu www.consilium.europa.eu/infopublic
Weitere Informationen zur Europäischen Union sind im Internet verfügbar (www.europa.eu).
Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2014
Frühere Ausgaben: 2008, 2009, 2012, Januar 2014
ISBN 978-92-824-4465-8 doi:10.2860/35350
© Europäische Union, 2014
Weiterverwendung mit Quellenangabe gestattet.
DIE EUROPÄISCHE UNION
ZAHLEN UND FAKTEN
Rat der Europäischen Union
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1973 |
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Gründungsmitgliedstaaten, |
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1957(Römische Verträge) |
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Dänemark |
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Irland |
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Belgien |
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Vereinigtes Königreich |
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1995 |
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2004 |
Litauen |
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Österreich |
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Ungarn |
Finnland |
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Tschechische Republik |
Malta |
Schweden |
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Estland |
Polen |
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Zypern |
Slowenien |
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Lettland |
Slowakei |
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1981
Griechenland
2007
Bulgarien Rumänien
1986
Spanien Portugal
2013
Kroatien
EUROPÄISCHE UNION
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Die Europäische Union (EU) |
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Die 28 Mitgliedstaaten der EU: siehe |
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Seite 13. |
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Europatag: 9. Mai (Jahrestag der |
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Schuman-Erklärung von 1950) |
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Die europäischen Institutionen |
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Das Europäische Parlament vertritt die |
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Bürgerinnen und Bürger der Europäischen |
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Union. Es setzt sich aus 751 Abgeordneten |
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zusammen. Die Abgeordneten werden |
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alle fünf Jahre in allgemeiner und unmit- |
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telbarer Wahl gewählt. Die letzten Wahlen |
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fanden im Mai 2014 statt. Gemeinsam mit |
||
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||
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dem Rat verabschiedet das Parlament die Gesetze, die von der Europäischen
Kommission vorgeschlagen werden, sowie den Haushalt der Europäischen Union. Außerdem übt das Europäische Parlament die demokratische Kontrolle aus. Es hat seinen Sitz in Straßburg, arbeitet aber auch in Brüssel und in Luxemburg.
uuwww.europarl.europa.eu
Der Europäische Rat setzt sich aus den Staatsund Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und dem Präsidenten der Europäischen Kommission zusammen. Sein Präsident wird für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren vom Europäischen Rat gewählt
und kann einmal wiedergewählt werden. Der Europäische Rat legt die allgemeinen Zielvorstellungen für das Handeln der
Union fest, wird aber nicht gesetzgeberisch tätig. Der Europäische Rat hat seinen Sitz in Brüssel.
uuwww.european-council.europa.eu
Der Rat der Europäischen Union (oder der Rat) setzt sich aus den Ministern der Mitgliedstaaten zusammen, die je nach den zu behandelnden Themen als Rat für auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Verkehr, Landwirtschaft usw. zusammentreten. Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament verabschiedet er Gesetze und den Haushalt der Europäischen Union. Der Rat kann Beschlüsse mit einfacher Mehrheit (Zustimmung von mindes-
tens 15 Mitgliedern), mit qualifizierter Mehrheit (Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit – BQM) oder einstimmig (Zustimmung aller 28 Mitglieder) fassen.
Bei der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit verfügt jeder Vertreter eines Mitgliedstaats über eine bestimmte Anzahl von Stimmen. Die Stimmengewichtung
spiegelt die Einwohnerzahl jedes Mitgliedstaats wider. Eine qualifizierte Mehrheit ist erreicht, wenn die folgenden zwei Bedingungen vorliegen (sogenannte Beschlussfassung mit doppelter Mehrheit):
•55 % der Mitgliedstaaten (d. h.
16 Mitglieder) stimmen dafür und
•sie vertreten mindestens 65 % der Gesamtbevölkerung der EU.
Darüber hinaus sind für eine Sperrminorität mindestens vier Ratsmitglieder erforderlich, die mindestens 35 % der EU-Bevölkerung vertreten.
Der Rat führt öffentliche Beratungen, wenn er Entwürfe von Gesetzgebungsakten prüft und darüber abstimmt. Die Beratungen können auf der Website des Rates live mitverfolgt werden. Die Mitgliedstaaten übernehmen nacheinander für jeweils sechs Monate den Vorsitz im Rat. Der Rat hat seinen Sitz in Brüssel.
uuwww.consilium.europa.eu 5
|
Der Europäischen Kommission gehören |
|
|
28 Mitglieder an, d. h. je ein Kommissar |
|
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pro Mitgliedstaat. Sie ist unabhängig, d. h. |
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ihre Mitglieder vertreten die allgemei- |
|
|
nen Interessen der Europäischen Union |
|
|
und nicht die besonderen Interessen |
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ihres jeweiligen Landes. Die Kommission |
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schlägt dem Rat und dem Europäischen |
|
|
Parlament Gesetze vor, führt deren |
|
|
Beschlüsse aus und wacht darüber, dass die |
|
|
Mitgliedstaaten und die Bürger die Gesetze |
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und Verträge einhalten. Die Kommission |
|
|
hat ihren Sitz in Brüssel. |
|
|
uuwww.ec.europa.eu |
|
|
Der Europäische Auswärtige Dienst |
|
|
(EAD) ist eine funktional eigenständige |
|
|
Einrichtung der Union, die geschaffen |
|
|
wurde, um den Hohen Vertreter der |
|
|
Europäischen Union für Außenund |
|
|
Sicherheitspolitik zu unterstützen. Der |
|
|
Hohe Vertreter der Europäischen Union für |
|
6 |
Außenund Sicherheitspolitik ist gleich- |
|
zeitig Vizepräsident der Europäischen |
||
|
Kommission und leitet die Tagungen des Rates (Auswärtige Angelegenheiten). Der Hohe Vertreter hat die Aufgabe, die
gemeinsame Außenund Sicherheitspolitik der Union durchzuführen. Das Handeln der Union auf internationaler Ebene zielt darauf ab, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte zu fördern. Der EAD hat seinen Sitz in Brüssel.
uuwww.eeas.europa.eu
Dem Gerichtshof der Europäischen Union gehört ein Richter je Mitgliedstaat an. Er überprüft, ob die Maßnahmen der EU-Institutionen rechtmäßig sind und ob die Mitgliedstaaten sich an die Verträge halten. Zudem entscheidet er auf Antrag der Gerichte der Mitgliedstaaten über die Auslegung des europäischen Rechts und wacht darüber, dass es einheitlich angewandt wird. Der Gerichtshof hat seinen Sitz in Luxemburg.
uucuria.europa.eu
Die Europäische Zentralbank verwaltet den Euro und ist für die Geldund Währungspolitik in den Ländern des Euro-Währungsgebiets zuständig. Eine ihrer Aufgaben besteht darin, die Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet und damit die Kaufkraft zu erhalten. Zum Euro-Währungsgebiet gehören
die 18 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die den Euro als ihre Währung eingeführt haben. Am 1. Januar 2015 wird Litauen als 19. Mitgliedstaat dem Euro-Währungsgebiet beitreten. Die Europäische Zentralbank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main.
uuwww.ecb.europa.eu
Der Europäische Rechnungshof ist für die Rechnungsprüfung der Union zuständig. Er garantiert die ordnungsgemäße Verwendung der europäischen
Finanzmittel und unterstützt das Parlament und den Rat bei der Überwachung des Haushalts der Europäischen Union. Dem
Rechnungshof gehört ein Mitglied je Mitgliedstaat an, das von der jeweiligen nationalen Regierung nominiert wird. Die Mitglieder sind unabhängig und nehmen keine Weisungen ihres jeweiligen Herkunftslandes entgegen. Der Rechnungshof hat seinen Sitz in Luxemburg.
uuwww.eca.europa.eu
Weitere Einrichtungen der EU |
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Der Europäische Wirtschaftsund |
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|
Sozialausschuss ist eine beratende |
|
|
Einrichtung der Europäischen Union. Der |
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|
Ausschuss ermöglicht es Organisationen |
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|
der Zivilgesellschaft der Mitgliedstaaten, |
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|
ihre Standpunkte auf europäischer Ebene |
|
|
zum Ausdruck zu bringen. Dem Ausschuss |
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gehören 353 Mitglieder an, die wirtschaft- |
|
|
liche und soziale Interessengruppen in |
7 |
|
Europa vertreten und von den nationalen |
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|
|
Regierungen nominiert werden. Sein Sitz |
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befindet sich in Brüssel. |
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uuwww.eesc.europa.eu |
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Der Ausschuss der Regionen ist die |
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|
Stimme der Regionen und Städte in der |
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Europäischen Union. Er ist eine beratende |
|
|
Einrichtung der Europäischen Union. Die |
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|
353 Mitglieder des Ausschusses sind auf |
|
|
regionaler und lokaler Ebene gewählte |
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Vertreter aus allen EU-Mitgliedstaaten. Der |
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|
Ausschuss hat seinen Sitz in Brüssel. |
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uuwww.cor.europa.eu |
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Der Europäische Bürgerbeauftragte |
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prüft Beschwerden zu Missständen in |
|
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der Verwaltungstätigkeit innerhalb der |
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Institutionen und Einrichtungen der |
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Europäischen Union. Beschwerde einlegen |
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können die Bürger und Einwohner eines |
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Mitgliedstaats der Union. Unternehmen, |
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Vereine oder andere Einrichtungen |
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|
mit einem eingetragenen Sitz in der Union können ebenfalls Beschwerde beim Bürgerbeauftragten einlegen. Der Bürgerbeauftragte hat seinen Sitz in Straßburg.
uuwww.ombudsman.europa.eu
Der Europäische Datenschutzbeauftragte ist eine Aufsichtsbehörde, deren Aufgabe es ist dafür zu sorgen, dass der Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre gewährleistet ist und be-
währte Verfahren in den Institutionen und Einrichtungen der EU gefördert werden. Der Datenschutzbeauftragte überwacht dafür die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU-Verwaltung, berät in Bezug auf politische Maßnahmen
und Rechtsvorschriften, die sich auf den Schutz der Privatsphäre auswirken, und arbeitet mit ähnlichen Behörden in ganz Europa zusammen, um einen einheitlichen
Datenschutz zu gewährleisten. Der Datenschutzbeauftragte hat seinen Sitz in Brüssel.
uuwww.edps.europa.eu
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) untersucht Fälle von Betrug im Zusammenhang mit EU-Haushaltsmitteln, von Korruption sowie von schwerwiegendem Fehlverhalten innerhalb der Institutionen der EU. Es unterstützt die Institutionen der EU
bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung. Das OLAF unterstützt damit die Bemühungen der Institutionen und Einrichtungen der EU, die finanziellen Interessen der EU zu schützen und zu gewährleisten, dass die Gelder der Steuerzahler optimal eingesetzt werden. Sein Sitz befindet sich in Brüssel.
Die Europäische Investitionsbank ist die einzige Bank, die den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gehört und deren Interessen vertritt. Sie arbeitet eng mit den Institutionen der EU zusammen, um die Politik der EU umzusetzen. Die Bank stellt Finanzierungen und Know-how für solide und tragfähige Investitionsprojekte bereit, die zum Erreichen der politischen Ziele der EU beitragen. Mit ihrer Tätigkeit leistet sie in erster Linie einen Beitrag
zur Entwicklung des Binnenmarkts, sie unterstützt jedoch auch die Außenund Entwicklungspolitik der EU. Die Bank hat ihren Sitz in Luxemburg.
uuwww.eib.europa.eu
uuwww.ec.europa.eu/anti_fraud
9
Notruf: 112 Internet-Domäne der EU: .eu
Internet-Portal der Europäischen Union: www.europa.eu
Studieren in der EU: www.ec.europa.eu/education
Arbeiten in der EU: www.ec.europa.eu/eures
Arbeiten für die EU: www.epso.europa.eu
Forschen in der EU:
www.cordis.europa.eu
Veröffentlichungen der EU:
www.bookshop.europa.eu
Statistiken der EU: www.ec.europa.eu/ eurostat
Fläche: 4 413 652 km2
Einwohnerzahl: 505 572 500 (2014)
Bevölkerungsdichte: 116,3/km2 (2012)
Durchschnittsalter: 41,9 (2013)
Mindestalter für die Teilnahme an den Wahlen zum Europäischen Parlament:
18 Jahre (Österreich 16 Jahre)
BIP/Einw. (in KKS) (*): 25 600 EUR (2012)
(*)Das BIP (Bruttoinlandsprodukt) ist ein Indikator für die wirtschaftliche Lage eines Landes. Es spiegelt den Gesamtwert aller produzierten Waren und Dienstleistungen nach Abzug des Werts der Waren und Dienstleistungen wider, die für ihre Herstellung verwendet wurden. Die Angabe des BIP in KKS (Kaufkraftstandard) bereinigt die Unterschiede im Preisniveau zwischen Ländern, und
10Berechnungen auf einer Pro-Kopf-Basis ermöglichen einen Vergleich von Wirtschaften, die sich in ihrer absoluten Größe wesentlich unterscheiden. Quelle: Eurostat.
Die 24 Amtssprachen der EU (*)
Bulgarisch (bg) |
Lettisch (lv) |
Spanisch (es) |
Litauisch (lt) |
Tschechisch (cs) |
Ungarisch (hu) |
Dänisch (da) |
Maltesisch (mt) |
Deutsch (de) |
Niederländisch (nl) |
Estnisch (et) |
Polnisch (pl) |
Griechisch (el) |
Portugiesisch (pt) |
Englisch (en) |
Rumänisch (ro) |
Französisch (fr) |
Slowakisch (sk) |
Irisch (ga) |
Slowenisch (sl) |
Kroatisch (hr) |
Finnisch (fi) |
Italienisch (it) |
Schwedisch (sv) |
(*) Die offizielle Reihenfolge entspricht der alphabetischen |
11 |
Aufzählung der Sprachen in der jeweiligen Landessprache. |
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F i n n l a n d |
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S c h w e d e n |
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Estland |
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Lettland |
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Irland |
Dänemark |
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Litauen |
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Vereinigtes Königreich |
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P o l e n |
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Belgien |
D e u t s c h l a n d |
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Luxemburg |
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Tschechische Republik |
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Slowakei |
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F r a n k r e i c h |
Ö s t e r r e i c h |
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Ungarn |
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Slowenien |
Rumänien |
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Kroatien |
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Portugal |
I t a l i e n |
Bulgarien |
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S p a n i e n |
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Griechenland |
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Malta |
Zypern |
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Mitgliedstaaten (*)
Belgien. . . . . . . . . . . . . . . 14 Bulgarien. . . . . . . . . . . . . . 16 Tschechische Republik. . . . . . . 18 Dänemark. . . . . . . . . . . . . 20 Deutschland. . . . . . . . . . . 22 Estland. . . . . . . . . . . . . . . 24 Irland.. . . . . . . . . . . . . . . 26 Griechenland. . . . . . . . . . . . 28 Spanien . . . . . . . . . . . . . . 30 Frankreich. . . . . . . . . . . . . 32 Kroatien. . . . . . . . . . . . . . 34 Italien . . . . . . . . . . . . . . . 36 Zypern. . . . . . . . . . . . . . . 38 Lettland. . . . . . . . . . . . . . 40 Litauen. . . . . . . . . . . . . . . 42 Luxemburg. . . . . . . . . . . . .44 Ungarn. . . . . . . . . . . . . . .46 Malta. . . . . . . . . . . . . . . . 48
Niederlande. . . . . . . . . . . . |
50 |
Österreich. . . . . . . . . . . . . |
52 |
Polen.. . . . . . . . . . . . . . . 54 |
|
Portugal. . . . . . . . . . . . . . |
56 |
Rumänien. . . . . . . . . . . . . |
58 |
Slowenien. . . . . . . . . . . . . |
60 |
Slowakei. . . . . . . . . . . . . |
62 |
Finnland.. . . . . . . . . . . . . |
64 |
Schweden.. . . . . . . . . . . . |
66 |
Vereinigtes Königreich. . . . . . . |
68 |
Bewerberländer (**) |
|
Türkei. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
72 |
Ehemalige Jugoslawische |
|
Republik Mazedonien. . . . . . . |
74 |
Montenegro.. . . . . . . . . . . |
76 |
Island (***).. . . . . . . . . . . . |
78 |
Serbien.. . . . . . . . . . . . . . 80 |
|
Albanien. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . |
82 |
(*)Die offizielle Reihenfolge entspricht der alphabetischen Aufzählung der Ländernamen in der jeweiligen Landessprache.
(**) Reihenfolge entsprechend dem Zeitpunkt des Beitrittsantrags. |
13 |
|
(***)Die Beitrittsverhandlungen wurden im Mai 2013 von der isländischen Regierung ausgesetzt. |
||
|
BELGIEN
Hauptstadt: Brüssel
(1 154 600 Einwohner – 2013)
GMT+1
|
Königreich Belgien |
|
|
Staatsform: Monarchie |
|
|
Das Zweikammer-Parlament be- |
|
|
steht aus dem Repräsentantenhaus |
|
|
(Chambre des Représentants/ |
|
|
Kamer van Volksvertegenwoordigers: |
|
|
150 Abgeordnete) und dem Senat (Sénat/ |
|
|
Senaat: 60 Senatoren, von denen 50 von |
|
|
den Parlamenten der Gemeinschaften |
|
|
ernannt und 10 von den Senatoren |
|
|
kooptiert werden). Die Abgeordneten des |
|
|
Repräsentantenhauses werden in allge- |
|
|
meiner Direktwahl für vier Jahre gewählt. |
|
|
Der König ist das Staatsoberhaupt, aber |
|
14 |
er besitzt keine politische Macht. Der |
|
Premierminister wird vom König ernannt, |
||
|
muss sich jedoch einem Vertrauensvotum des Parlaments stellen. Belgien ist ein föderaler Staat mit einem hohen Maß
an Autonomie der föderalen Einheiten, insbesondere der Regionen und Gemeinschaften.
Nationalfeiertag: 21. Juli (Tag der Vereidigung von König Leopold I – 1831)
Internet-Domäne des Landes: .be Internationale Landesvorwahl: +32
Website des Staatsoberhaupts: www.monarchie.be
Website der Regierung: www.premier.be
Website des Repräsentantenhauses: www.lachambre.be
Website des Senats: www.senat.be
Beitritt: 1957 (Gründungsmitgliedstaat, Römische Verträge)
Anzahl der Europaabgeordneten: 21 Anzahl der Stimmen im Rat (BQM): 12
Ständige Vertretung bei der Europäischen Union: www.diplomatie.be/belgoeurop
Schengen-Mitglied: ja (seit 1995)
Informationen über Belgien: www.belgium.be
Staatsbürger: Belgier
Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Niederländisch
Währung: Euro (EUR, seit 2002 (*))
Fläche: 30 528 km2 Einwohnerzahl: 11 161 600 (2014) Bevölkerungsdichte: 367/km2 (2012) Durchschnittsalter: 41,1 (2013)
Wahlalter: 18 Jahre, Wahlpflicht Gesamtexporte: 353,5 Mrd. EUR (2013)
Gesamtimporte: 339,4 Mrd. EUR (2013)
BIP/Einw. (in KKS): 30 700 EUR (2012)
Wichtige Städte (**): Antwerpen, Gent,
Charleroi, Lüttich, Brügge
(*) |
Jahr der Bargeldumstellung. |
|
(**) |
Angabe der 3 bis 5 Städte mit der höchs- |
15 |
|
ten Einwohnerzahl. |
|
BULGARIEN
Hauptstadt: Sofia
(1 309 600 Einwohner – 2013)
GMT+2
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Republik Bulgarien |
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Staatsform: Republik |
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Bulgarien hat ein Einkammer-Parlament, |
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die Nationalversammlung (Narodno |
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sabranie). Diese hat 240 Abgeordnete, |
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die für vier Jahre gewählt werden. Das |
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Staatsoberhaupt ist der Präsident der |
|
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Republik, der vom Volk direkt für fünf |
|
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Jahre gewählt wird. Die Exekutivgewalt |
|
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wird hauptsächlich vom Ministerrat, |
|
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der Regierung, ausgeübt, die vom |
|
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Ministerpräsidenten geführt wird. |
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Nationalfeiertag: 3. März |
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16 |
(Unabhängigkeit vom Osmanischen |
|
Reich – 1878) |
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|
Internet-Domäne des Landes: .bg Internationale Landesvorwahl: +359
Website des Staatsoberhaupts: www.president.bg
Website der Regierung: www.government.bg
Website des Parlaments: www.parliament.bg
Beitritt: 2007
Anzahl der Europaabgeordneten: 17 Anzahl der Stimmen im Rat (BQM): 10
Ständige Vertretung bei der Europäischen Union: www.mfa.bg/embassies/belgiumpp
Schengen-Mitglied: nein
Informationen über Bulgarien: www.bulgariatravel.org
Staatsbürger: Bulgaren
Amtssprache: Bulgarisch Währung: Lev (BGN)
Fläche: 111 002 km2
Einwohnerzahl: 7 284 600 (2014) Bevölkerungsdichte: 67,1/km2 (2012) Durchschnittsalter: 42,9 (2013)
Wahlalter: 18 Jahre, keine Wahlpflicht |
|
|
Gesamtexporte: 22,2 Mrd. EUR (2013) |
|
|
Gesamtimporte: 25,8 Mrd. EUR (2013) |
|
|
BIP/Einw. (in KKS): 12 100 EUR (2012) |
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Wichtige Städte: Plowdiw, Warna, |
17 |
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Burgas, Russe, Stara Sagora |
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