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Методички ЭД-203фк / Немецкий язык. Социальная защищенность и профсоюзы в Германии. Сборник учебно-методических материалов

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УРАЛЬСКИЙ СОЦИАЛЬНО-ЭКОНОМИЧЕСКИЙ ИНСТИТУТ

АКАДЕМИИ ТРУДА И СОЦИАЛЬНЫХ ОТНОШЕНИЙ

Кафедра иностранных языков

Soziale Sicherheit und Gewerkschaften in Deutschland

Социальная защищённость и профсоюзы в Германии

Сборник учебно-методических материалов

Челябинск

2008

Soziale Sicherheit und Gewerkschaften in Deutschland. Социальная защищённость и профсоюзы в Германии: Сборник учебно-методических материалов / Сост. Л.П. Боровкова, С.В. Броженко; Урал.соц.-эк. Ин-т АТиСО.

– Челябинск, 2008. – 36 с.

Сборник учебно-методических материалов «Soziale Sicherheit und Gewerkschaften in Deutschland» включает в себя тексты по темам «Социальная защищённость» и «Профсоюзы», упражнения для развития навыков чтения и перевода, а также речевых умений, ориентированных на будущую профессию.

Предназначено для студентов всех специальностей УрСЭИ АТиСО дневной формы обучения.

Составители: Боровкова Л.П., доцент кафедры иностранных языков УрСЭИ

Броженко С.В., преподаватель кафедры иностранных языков

УрСЭИ

Рецензент: Бароненко Е.А., кандидат педагогических наук, доцент кафедры немецкого языка ЧГПУ.

Рекомендовано к изданию редакционно-издательским советом УрСЭИ

©Уральский социально-экономический институт Академии труда и социальных отношений, 2008

©Боровкова Л.П., Броженко С.В., 2008

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Предисловие

Сборник учебно-методических материалов по теме «Soziale Sicherheit und Gewerkschaften in Deutschland» («Социальная защищённость и профсоюзы в Германии») предназначен для студентов всех специальностей УрСЭИ АТиСО дневной формы обучения, изучающих немецкий язык. Целью сборника учебно-

методических материалов является развитие умений и навыков чтения и перевода, а также профессионально-ориентированной устной речи.

Необходимость составления данного пособия вызвана тем, что УрСЭИ АТиСО входит в состав образовательных учреждений ФНПР, и студенты вуза должны владеть информацией о положении профсоюзов в России и других странах.

Сборник состоит из 3 разделов. Первый раздел включает в себя тексты и послетекстовые упражнения по теме «Социальная защищённость в Германии».

К ним относятся «Пенсионное страхование», «Страхование от несчастных случаев», «Медицинское страхование», «Помощь семье», «Реформа социальной системы». Вторая часть содержит учебные тексты по теме «Профсоюзы», а

именно: «Организация профсоюзов», «Работодатели и коллективные договоры», «Забастовки». Послетекстовые упражнения направлены на проверку понимания текста, активизацию лексики по предлагаемым темам,

развитие умений перевода и навыков устной речи. В третий раздел входят тексты, которые знакомят студента с положением профсоюзов и их особенностями, социальными правами граждан в других странах.

Для облегчения работы студентов над переводом текстов в сборник включён глоссарий, который состоит из ключевых терминов и понятий. При составлении глоссария использовались словари: «Fachwörterbuch Marktwirtschaft» («Специализированный словарь рыночной экономики»), «Deutsches Universal Wörterbuch A-Z».

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I.Soziale Sicherheit

1.1Das soziale Netz

Demokratie und sozialstaatliche Ordnung gehören in der Bundesrepublik

Deutschland eng zusammen. Die wesentlichen Prinzipien des Sozialstaats sind Solidarität auf der einen und Eigenverantwortung au f der anderen Seite. Zu deren Verwirklichung hat der Staat ein weit gespanntes Netz sozialer Leistungen geschaffen. Das Sozialstaatsgebot ergänzt den Schut z der Freiheitssphäre des Bürgers durch die Pflicht des Staates, soziale Sicherheit zu gewährleisten. Neben den fünf Zweigen der Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfallund Arbeitslosenversicherung) umfasst das soziale Netz auch steuerfinanzierte Leistungen

wie den Familienleistungsausgleich oder die soziale Hilfe.

 

Den Beginn der staatlichen Sozialpolitik markieren die Gesetze

zur

Krankenversicherung

von 1883, zur Unfallversicherung von 1884 und

zur

Invaliditätsund Altersversicherung von 1889. Währ end damals nur ein Fünftel aller Erwerbstätigen und ein Zehntel der Bevölkerung von der Sozialgesetzgebung erfasst wurden, sind heute rund 90 Prozent der Bevölkerung in den Schutz der sozialen Sicherung einbezogen.

I.Fragen zum Textverständnis:

1.Was gehört in der BRD zusammen?

2.Wie sind die wesentlichen Prinzipien des Sozialstaates?

3.Zu welchem Zweck hat der Staat ein weit gespanntes Netz der sozialer Leistungen geschaffen?

4.Wieviel und welche Zweige der Sozialversicherung gibt es in Deutschland?

5.Wann sind die ersten Gesetze zur staatlichen Sozialpolitik in Deutschland erlassen worden?

II.Steht das im Text? Wenn ja, dann wo?

1.Sozialstaatliche Ordnung und Demokratie sind verbunden.

2.Der Familienausgleich und die soziale Hilfe werden durch Steuern finanziert. 3.Heute sind fast 90 Prozent der Bevölkerung der BR D sozial geschützt.

4

III. Sagen Sie mit eigenen Worten, was folgende Wör ter bedeuten:

1.

der Sozialstaat

4.

das Sozialstaatsgebot

2.

die Eigenverantwortung

5.

steuerfinanziert

3.

die Arbeitslosenversicherung

6.

die Sozialgesetzgebung

1.2 Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist der Kern der sozialen Sicherheit in Deutschland und bleibt zugleich den Bereich, in den die meisten öffentlichen und privaten Leistungen fließen. Damit die Erwerbstätig en nach ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben einen angemessenen Lebensstandard halten können, ist ein System mit rund 50 Millionen Versicherten und einem Jahresetat von über 230 Milliarden Euro aufgebaut worden. Rund 80 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung gehören der gesetzlichen Rentenversicherung an.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen im Jahr 2003 je zur Hälfte 19,5 Prozent des Bruttomonatslohns bis zu einer Höhe von 5.100 E uro (westdeutsche Bundesländer) beziehungsweise 4.250 Euro (ostdeutsc he Bundesländer). Einkommensteile, die über diesen Beitragsbemessungs grenzen liegen, sind beitragsfrei; sie werden aber auch bei der Berechnung der späteren Rentenhöhe nicht berücksichtigt. Die Renten werden nicht aus den Be iträgen des einzelnen Versicherten für ihn persönlich angespart, sondern im Umlageverfahren aus den aktuellen Einnahmen der Rentenversicherung bezahlt. Davon werden auch Ausgaben für Rehabilitation bestritten.

Auf diese Weise unterstützt die Rentenversicherung die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit von Versicherten, und sie fördert auch eine Umschulung, wenn diese aus gesundheitlichen Gründen nötig ist.

In den alten Bundesländern erhalten Männer eine du rchschnittliche Altersrente von 980 Euro, Frauen von 644 Euro. In den neuen Län dern kommen Männer auf durchschnittlich 1.030 Euro, Frauen auf 830 Euro.

Seit 2002 wird die gesetzliche Rente ergänzt durch eine staatlich geförderte kapitalgedeckte Altersvorsorge. Sie soll die langfristig vorgesehenen Senkungen des

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Rentenniveaus ausgleichen und dazu beitragen, dass der Lebensstandard im Alter stärker dem im Erwerbsleben angenähert werden kann. Der Aufbau einer freiwilligen betrieblichen oder privaten Altersvorsorge wird durch staatliche Förderung flankiert, die insbesondere Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen und Familien mit Kindern unterstützt.

Voraussetzung für den Bezug von Rente ist das Err eichen einer bestimmten Wartezeit, also eines Mindestmaβes an Versicherungszeiten. Die Rentenzahlung beginnt regulär mit der Vollendung des 65.Lebensjah rs. Wer sie früher in Anspruch nehmen will, muss mit Abschlägen rechnen. Ältere Ar beitnehmer können von der Altersteilzeit Gebrauch machen, also gleitend vom Erwerbsleben in den Ruhestand wechseln.

I.Fragen zum Textverständnis:

1.Was ist der Kern der sozialen Sicherheit in Deutschland?

2.Wie viele Erwerbstätige gehören zur gesetzlichen Re ntenversicherung?

3.Woraus werden die Renten bezahlt?

4.Wodurch wird die freiwillige betriebliche und private Altersvorsorge flankiert?

5.Wie hoch ist die Altersrente von deutschen Bürgern?

6.Wann beginnt die Rentenzahlung in der BRD?

II. Verbinden Sie die Sätze, die zusammengehören:

1.Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt der Bereich,

2.Das System der gesetzlichen Rentenversicherungist aufgebaut worden,

3.Die Rentenversicherung fördert eine Umschulung,

4.Die Altersvorsorge soll dazu beitragen,

5.Ältere Arbeitnehmer müssen mit Abschlägen rechnen,

a.wenn die Umschulung aus gesundheitlichen Gründen nötig ist.

b.in den die meisten öffentlichen und privaten Leistungen flieβen.

c.damit die Erwerbstätigen einen angemessenen Lebenstandard halten können.

d. weil sie die Rente

 

früher

in

Anspruch nehmen wollen.

 

e. dass der Lebensstandard

im Alter

nicht niedriger

ist

als

im

Erwerbsleben.

 

 

 

6

III. Richtig oder falsch?

 

 

 

 

richtig

falsch

 

 

 

 

 

1. Die Zahl der Versicherten beträgt 80 Millionen .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2. Das Jahresetat erreicht 230 Millionen Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3. Die Renten werden aus den Beiträgen des

 

 

 

 

 

 

 

 

 

einzelnen Versicherten für ihn persönlich angespart.

 

 

 

 

 

4.

Die Männer in München erhalten eine durchschnittlic he

 

 

 

Altersrente von 1030 Euro.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.

Die Frauen in Dresden kommen auf 830 Euro.

 

 

 

 

 

6.

Die Rentenzahlung beginnt in der BRD regulär mit de r

 

 

 

 

Vollendung des 65.Lebensjahrs.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.3 Krankenversicherung

Fast alle Einwohner der Bundesrepublik sind krankenversichert. Rund 88 Prozent sind in einer gesetzlichen Versicherung, etwa neun Prozent sind privat versichert.

Bis zu einer gewissen Einkommensgrenze sind alle Arbeitnehmer verpflichtet, Mitglied in einer der über 315 gesetzlichen Kranken versicherungen zu sein. Wer über ein höheres Bruttoeinkommen verfügt, ist versicheru ngsfrei und kann sich durch eine private Versicherung absichern. Krankenversichert sind unter bestimmten Voraussetzungen auch Rentner, Arbeitslose, Auszubildende und Studenten.

Die Versicherungsbeiträge werden von den Arbeitneh mern und Arbeitgebern je zur Hälfte aufgebracht. Sie sind von Kasse zu Kasse verschieden und lagen im Jahr 2002 bei durchschnittlich 14 Prozent des Bruttoeinkommens. Allerdings gibt es eine Obergrenze für die Berechnung des Beitrags. Auch se hr gut verdienende Arbeitnehmer haben nicht mehr als sieben Prozent von 3.450 Euro als Krankenkassenbeitrag zu entrichten. Den gleichen Betrag zahlt der Arbeitgeber. Für nicht erwerbstätige Familienangehörige des Versiche rten müssen keine Beiträge

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gezahlt werden. Insofern sind Arbeitnehmer mit Familie besser gestellt als allein stehende Arbeitnehmer.

Alle Versicherten haben die freie Wahl unter den zugelassenen Vertragsärzten und Vertragszahnärzten. Die Krankenkasse bezahlt di e Arztkosten, dazu unter anderem Arzneien, Heilund Hilfsmittel sowie die Krankenhausbehandlung und gesundheitliche Vorsorgemaβnahmen. Für Medikamente und bestimmte Leistungen (Brillen, Zahnersatz) müssen die Patienten einen Ei genbetrag zuzahlen. Für die Behandlung von Kindern entfällt dies. Bei Kuren übe rnimmt die Kasse ganz oder teilweise die Kosten. Im Krankheitsfall hat der Arbeitnehmer bis zu sechs Wochen Anspruch auf die Weiterzahlung von Lohn und Gehalt durch den Arbeitgeber. Einige Tarifverträge haben diesen Zeitraum noch verlängert . Danach zahlen die Krankenkassen bis zu 78 Wochen Krankengeld.

I.Fragen zum Textverständnis:

1.Wie viele Einwohner der BRD sind krankenversichert?

2.Sind neun Prozent aller Einwohner in einer gesetzlichen Versicherung oder privat versichert?

3.Wer kann sich durch eine private Versicherung absichern?

4.Die Versicherungsbeiträge werden von den Arbeitnehm ern und Arbeitgebern je zur Hälfte aufgebracht, stimmt das nicht?

5.Für wen müssen keine Beiträge gezahlt werden?

6.Was bezahlt die Krankenkasse?

7.Wie lange zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Lohn und Gehalt im Krankheitsfall?

II.Wählen Sie das richtige Wort.

1. Fast alle Einwohner der Bundesrepublik sind ...

a) steuerbefreit b) krankenversichert c) gutgelaunt d) schlechtberaten 2. In der BRD gibt es mehr als ... Krankenversicherungen.

a) dreihundertfünf b) dreihundertfünfundfünfzig c) dreihundertfünfzehn d) dreizehnhundertfünf

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3.Die Versicherungsbeiträge sind von Kasse zu Kass e ...

a) gleich b) klein c) verschieden d) groβ

4.Alle Versicherten haben eine freie ... unter den zugelassenen Vertragsärzten.

a) Qual b) Wahl c) Hoffnung d) Sicherheit

5. Die Bürger mit hohen Einkommen sind ...

a) einwandfrei b) versicherungsfrei c) mangelfrei d) steuerfrei

6.Für Medikamente müssen die Patienten einen Eigen betrag ...

a) zuzahlen b) zulassen c) zumachen d) zudrücken

7.Die Krankenkassen zahlen ... bis zu 78 Wochen.

a)Trinkgeld b) Krankengeld c) Schmiergeld d) Kindergeld

III. Finden Sie im Text alle Partizipien und bestimmen Sie deren Rolle im Satz.

1.4 Pflegeversicherung

Hier gilt der Grundsatz, dass jeder, der gesetzlich gegen das Krankheitsrisiko pflichtversichert ist, auch automatisch der sozialen Pflegeversicherung angehört. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschliessen. Die Beiträge zur Pflegeversicherung tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Regelfall zur Hälfte.

Derzeit erhalten rund zwei Millionen Pflegebedürft ige Versicherungsleistungen in häuslicher und stationärer Pflege in Form von Sa chund/oder Geldleistungen. Rund zwei Drittel haben sich für die häusliche Pfle ge entschieden. Die Pflegeversicherung hat neben der Verbesserung der Situation der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen auch zu einer deutlichen Verb esserung der Pflegeinfrastruktur geführt.

I.Fragen zum Textverständnis:

1.Wer gehört der sozialen Pflegeversicherung an?

2.Was muss der Privatkrankenversicherte abschlieβen?

3.Wessen Beitrag zur Pflegeversicherung ist grö βer: die des Arbeitnehmers oder die des Arbeitgebers?

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4.In welcher Form erhalten zwei Millionen Pflegebedürftige Versicherungsleistungen?

5.Wozu hat die Pflegeversicherung in der BRD gefüh rt?

II. Schreiben Sie aus dem Text alle Satzgefüge aus, unterstreichen Sie Konjuktionen und Prädikate in den Nebensätzen.

1.5 Soziale Entschädigung und Unfallversicherung

Kriegsopfer, Soldaten der Bundeswehr, Zivildienstleistende,Opfer von Gewalttaten, von Impfschäden sowie von SED-Unrecht und andere Personen, für deren Versorgung die Allgemeinheit einzutreten hat, haben bei Gesundheitsschäden Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung. Die Rentenhöhe orientiert sich an der Schwere der Gesundheitsschädigung und wird r egelmä βig der allgemeinen Einkommensentwicklung angepasst. Auβerdem werden Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation gewähr t. Stirbt ein Betroffener an den Folgen des Gesundheitsschadens, besteht ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung.

Finanzielle Hilfe bei Arbeitsunfällen bietet die g esetzliche Unfallversicherung. Die Beiträge werden allein von den Arbeitgebern auf gebracht. Selbstständige können sich freiwillig versichern. Anspruch auf Leistungen besteht bei allen Versicherungsfällen (Arbeitsunfällen, Berufskrankhe iten), die zu Verletzungen, Erkrankungen oder zum Tod führen. Versichert sind a uch Unfälle auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz. Bei einem Unfallschaden trägt die Versicherung die Kosten der Heilbehandlung und bei gleichzeitiger Arbeitsunfähigkeit das Verletztengeld. Ist die Erwerbsfähigkeit erheblich reduziert oder stirb t die versicherte Person als Folge des Versicherungsfalls, zahlt die Versicherung Rente, Sterbegeld und Hinterbliebenenrente. Diese Renteleistungen werden regelmä βig an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Berufsfördernde Le istungen zur Rehabilitation beziehen sich insbesondere auf berufliche Umschulungen, damit der Geschädigte wieder berufstätig werden kann.

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