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WICHTIG – VOR DEM ÖFFNEN DES VERSIEGELTEN

MEDIENPAKETS BITTE SORGFÄLTIG DURCHLESEN

DIE SOFTWARE, DIE DAMIT IN VERBINDUNG STEHENDEN MATERIALIEN, DATENSÄTZE UND/ODER MUSTERDATEN UNTERLIEGEN DER ANNAHME DIESER ESRI LIZENZVEREINBARUNG, DIE AN DIE STELLE ALLER VORHERIGEN LIZENZVEREINBARUNGEN TRITT. SIE KANN NUR DURCH EINE UNTERZEICHNETE LIZENZVEREINBARUNG ZWISCHEN IHNEN UND ESRI ERSETZT WERDEN. ESRI IST NUR BEREIT, DIE BEILIEGENDE SOFTWARE, DIE DAMIT IN VERBINDUNG STEHENDEN MATERIALIEN, DATENSÄTZE UND/ODER MUSTERDATEN AN SIE ZU LIZENZIEREN, WENN SIE ALLE BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN AKZEPTIEREN, DIE IN DIESER ESRI LIZENZVEREINBARUNG ENTHALTEN SIND. FALLS SIE NICHT MIT DEN ANGEGEBENEN BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN EINVERSTANDEN SIND, DANN IST ESRI NICHT BEREIT, DIE SOFTWARE, DIE DAMIT IN VERBINDUNG STEHENDEN MATERIALIEN, DATENSÄTZE UND/ODER MUSTERDATEN AN SIE ZU LIZENZIEREN. IN DIESEM FALL SOLLTEN SIE DAS UNGEÖFFNETE, VERSIEGELTE MEDIENPAKET, DIE DISKETTEN UND ALLE BEGLEITENDEN DRUCKSACHEN AN ESRI, AN DIE ZUSTÄNDIGE VERTRIEBSGESELLSCHAFT ODER AN DEN AUTORISIERTEN WIEDERVERKÄUFER ZURÜCKGEBEN, UM EINE VOLLSTÄNDIGE RÜCKERSTATTUNG DER LIZENZGEBÜHREN ZU ERHALTEN. ESRI WIRD DIE LIZENZGEBÜHREN NICHT ZURÜCKERSTATTEN, FALLS DAS VERSIEGELTE MEDIENPAKET GEÖFFNET WURDE.

Lizenzvereinbarung für ESRI Desktop-Software

Bei der vorliegenden Vereinbarung handelt es sich um eine Lizenzvereinbarung und nicht um einen Kaufvertrag. Diese Lizenzvereinbarung (Vereinbarung) wird zwischen dem Endbenutzer (Lizenznehmer) und Environmental Systems Research Institute, Inc. (ESRI), abgeschlossen und gibt dem Lizenznehmer bestimmte beschränkte Rechte, die geschützte ESRI ® Desktop-Software und Software-Updates, Datensätze, Musterdaten, elektronische und gedruckte Dokumentation und Benutzerhandbücher, einschließlich dazugehöriger Updates, und den So ftwareQuellcode oder Hardware-Schlüssel, soweit zutreffend, nachfolgend als „Software, Daten und damit in Verbindung stehende Materialien” bezeichnet, zu verwenden. Alle Rechte, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben ESRI vorbehalten.

Eigentumsvorbehalt und Lizenzgewährung: ESRI und sein bzw. seine Fremdlizenzgeber behalten die exklusiven Rechte, die Rechtstitel und das Eigentum an dem unter dieser Lizenzvereinbarung lizenzierten Exemplar der Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien. Sie gewähren dem Lizenznehmer hiermit eine persönliche, nichtexklusive und nichtübertragbare Lizenz zur Nutzung de r Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien auf der Grundlage der Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung. Beginnend mit dem Empfangsdatum stimmt der Lizenznehmer zu, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um die Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien vor unerlaubter Verwendung, Reproduktion, Distribution oder Veröffentlichung zu schützen.

Urheberrecht: Die Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien sind Eigentum von ESRI und dessen Lizenzgeber(n). Sie sind durch die Urheberrechtsgesetze der Vereinigten Staaten, geltende internationale Gesetze, Verträge und/oder Übereinkommen g eschützt.

Anspruchsberechtigte Dritte: ESRI ist befugt, die Software und Datenkomponente(n) eines Dritten (nachfolgend als „anspruchsberechtigter Dritter” bezeichnet), die zusammen mit der unter dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellten Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien geliefert wird (werden), weiterzuvertreiben und zu lizenzieren. Der anspruchsberechtigte Dritte hat das Recht, diese Vereinbarung auf dem Rechtsweg durchzusetzen, soweit dies durch geltendes Recht erlaubt ist.

Erlaubte Nutzung:

Der Lizenznehmer darf ein (1) Exemplar der Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien auf einem einzigen Computer installieren und benutzen. Der Lizenznehmer darf eine (1) zweite Kopie zu seiner ausschließlichen Verwendung auf einem tragbaren Computer machen, solange immer nur ein (1) einziges Exemplar der Software, der Daten und der damit in Verbindung stehenden Materialien zu irgendeinem Zeitpunkt in Gebrauch ist.

Der Lizenznehmer darf ebenfalls ein Exemplar der Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien auf einer Speichervorrichtung (zum Beispiel einem Netzwerk-Server) speichern oder installieren. Dies gilt nur bei Installation oder Anwendung der Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien auf dem bzw. den anderen Computer(n) und/oder Terminal(s) des Lizenznehmers über ein internes Netzwerk. Der Lizenznehmer muß jedoch eine Lizenz für jeden einzelnen Computer und/oder jedes einzelne Terminal erwerben und diesem zuordnen, auf welchem die Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien gespeichert sind oder von der Speichervorrichtung aus betrieben werden. Die Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien dürfen nur in besonders genehmigten Fällen gleichzeitig von verschiedenen Computern oder Terminals gemeinsam einges etzt oder benutzt werden, außer soweit dies hierin genehmigt ist.

Der Lizenznehmer darf die Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien als einen Karten-/Datenapplikationsserver in einem via Internet und/oder Intranet verteilten Datenverarbeitungsnetzwerk oder einer Datenverarbeitungsumgebung benutzen, vorausgesetzt, die entsprechenden ZUSÄTZLICHEN Lizenzgebühren werden bezahlt.

Der Lizenznehmer darf routinemäßige Sicherungskopien der Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien machen.

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Deutsch

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Der Lizenznehmer darf abgeleitete Werke der elektronischen Dokumentation für seine eigene interne Verwendung benutzen, kopiere n, verändern, modifizieren, zusammenlegen, reproduzieren und/oder erstellen. Diejenigen Teile der elektronischen Dokumentation, die mit anderer Software, gedruckter Dokumentation und/oder anderen digitalen Materialien verschmolzen wurden, unterliegen weiterhin den Bedingungen und Konditionen dieser Vereinbarung und müssen den folgenden Urheberrechtsvermerk tragen, der die Eigentumsrechte von ESRI und dessen Lizenzgeber(n) an der elektronischen Dokumentation sichert: „Teile dieses Dokuments enthalten geistiges Eigentum von ESRI und dessen Lizenzgeber(n) und werden hierin mit deren Genehmigung verwendet. Copyright © 199__ Environmental Systems Research Institute, Inc., und dessen Lizenzgeber. Alle Rechte vorbehalten.” [Bitte das tatsächliche Urheberrechtsdatum bzw. die tatsächlichen Urheberrechtsdaten der Ausgangsmaterialen einfügen.]

Der Lizenznehmer darf die Datensätze, die unter Lizenz von ESRI und dessen Lizenzgeber(n) zur Verfügung gestellt werden, so ve rwenden, wie es in dem Abschnitt „Vertriebsrechte” der Online-Hilfe zu den Daten beschrieben ist.

Lizenzpaket (License Pak): Falls der Lizenznehmer diese Lizenz in einem ESRI License Pak erworben hat, dann darf der Lizenznehmer diejenige Anzahl zusätzlicher Kopien der Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien anfertigen, zu der die Lizenzkarte im License Pak berechtigt, und der Lizenznehmer darf jede Kopie zu den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung verwenden.

Not for Resale Software: Falls die Software mit der Aufschrift „Not for Resale” oder „NFR” gekennzeichnet ist, dann beschränkt sich, ungeachtet anderer Abschnitte dieser Lizenzvereinbarung, die Benutzung der Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien durch den Lizenznehmer auf die Verwendung zu Demonstrations-, Prüfoder Beurteilungszwecken. Der Lizenznehmer darf die Software nicht weiterverkaufen oder anderweitig gegen Entgelt übertragen.

Nicht gestattete Nutzung:

Der Lizenznehmer darf die Software, Datensätze oder irgendwelche abgeleiteten Teile der Datensätze in irgendeinem gedruckten und/oder digitalen Format, und/oder die damit in Verbindung stehenden Materialien über die im obigen Abschnitt beschriebene „Erlaubte Nutzung” hinaus nicht kopieren, reproduzieren, darstellen, weitervermarkten, weiterverkaufen, weiterübertragen, weitersenden und/oder anderweitig weitervertreiben.

Der Lizenznehmer darf, abgesehen von den hierin bestimmten Ausnahmen, die Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien nicht verkaufen, vermieten, verleasen, unterlizenzieren, ausleihen, übereignen oder im Time-Sharing nutzen. Er darf weder als Dienstleister fungieren, der Dritten Zugang zu der Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien gewährt, noch den Zugriff, im Ganzen oder in Teilen, auf frühere oder aktuelle Versionen der Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien, oder auf irgendwelche Updates oder die Rechte des Lizenznehmers gemäß dieser Vereinbarung übertragen.

Der Lizenznehmer darf die Software nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder entassemblieren, oder versuchen, den verwendeten Software-Schlüsselcode und/oder Hardware-Schlüssel zu entschlüsseln oder zu umgehen, es sei denn, daß bzw. nur in dem Maße wie eine derartige Aktivität nach geltendem Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich erlaubt ist.

Der Lizenznehmer darf die Hinweise auf die Urheberrechte, Warenzeichen und/oder Eigentumsrechte von ESRI und dessen Lizenzgeber(n) nicht entfernen oder unkenntlich machen.

Der Lizenznehmer darf die ESRI Software nicht ändern oder modifizieren oder irgendwelche von der ESRI Software abgeleiteten Werke produzieren, AUSGENOMMEN durch Nutzung der Makrooder Programmiersprache, wie sie in der Benutzerdokumentation vorgesehen ist.

Die Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien werden als ein einzelnes Produkt lizenziert. Die Bestandteile dürfen nicht zum Einsatz auf mehr als einem (1) Computer oder in Verbindung mit irgendeiner Software eines Dritten voneinander getrennt werden, mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung genannten Fälle.

ArcView Business Analyst Software: Der Lizenznehmer darf folgendes benutzen, kopieren, reproduzieren, darstellen, weitervermarkten, weiterverkaufen, weiterübertragen, weitersenden und/oder weitervertreiben: Karten, die in gedruckten und/oder statischen, elekt ronischen digitalen Bildformaten (d.h. .gif, .jpeg. usw.) veröffentlicht sind und; aus der Verwendung der ArcView ® Business Analyst Datensätze und/oder; irgendeinem abgeleiteten Teil oder irgendwelchen abgeleiteten Teilen der ArcView Business Analyst Datensätze als Teil eines Wertschöpfungsprodukts und/oder einer Wertschöpfungsdienstleistung (z.B. eines Kundenberichts) des Lizenznehmers resultieren.

MapObjects Software: Falls MapObjects® Software mit dieser Vereinbarung geliefert wird, gelten die folgenden Bedingungen:

Der Lizenznehmer/Entwickler darf die gelieferte Version der Software dazu verwenden, eine ablauffähige Anwendung zu entwickeln, die einem Endbenutzer für den Einsatz auf einem (1) Computer bzw. Terminal zur Verfügung gestellt werden kann. Voraussetzung ist, d aß die entsprechenden Lizenzgebühren im voraus entrichtet werden.

Für jede exekutierbare Anwendung, die an einen Endbenutzer geliefert wird, und für jeden Internet-Einsatz sind zusätzliche Liz enzgebühren im voraus fällig.

Der Lizenznehmer/Entwickler stimmt zu, daß er die Dateien „MO20.LIC” oder „WEBLINK.LIC”, oder deren Updates, nicht einsetzen bzw. ihren Einsatz nicht erlauben wird.

Der Lizenznehmer/Entwickler stimmt zu, daß er auf allen Verpackungen, Datenträgern und Benutzerdokumentationen das Logo „GIS by ESRI™ ”, anbringt, dessen Benutzung den ESRI Warenzeichenrichtlinien unterliegt. Für die Verwendung des Logos wird hiermit eine Lizenz gewährt. Darüberhinaus wird der Lizenznehmer/Entwickler auf allen Verpackungen, Datenträgern und Benutzerdokumentationen den

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Deutsch

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ESRI Urheberrechtsvermerk, der sich auf den Quellenmaterialien befindet, einschließlich des folgenden zusätzlichen Hinweises anbringen: „Teile dieses Computerprogramms sind das Eigentum von LizardTech, Inc., und urheberrechtlich geschützt © 1995-1998, Lizard Tech Inc. und/oder University of California. U.S. Patent Nr. 5,710,835. Alle Rechte vorbehalten.”

Jede schriftliche Unterlizenzvereinbarung, die mit der ablauffähigen Anwendung des Lizenznehmers/Entwicklers zur Verfügung ges tellt wird, muß die folgenden Bedingungen enthalten:

(a)Die MapObjects Komponenten dürfen nicht von der Benutzung der zugrundeliegenden ablauffähigen Anwendung getrennt werden.

(b)Der lizenzierte Benutzer darf keine Zurückentwicklung mit irgendeiner Methode vornehmen, es sei denn, daß und nur in dem Maße wie ein derartiges Vorgehen nach geltendem Recht ausdrücklich erlaubt ist. Er darf keine Kopien zur kommerziellen Nutzung machen und er darf seine Rechte bezüglich der Lizenzgewährung nicht übertragen oder abtreten.

(c)ESRI oder seine Zulieferer können ihre geistigen Eigentumsrechte durch richterliche Verfügung sowie sämtliche anderen nach dem Gesetz oder dem Billigkeitsrecht zur Verfügung stehenden Rechtsmittel durchsetzen.

Der Lizenznehmer/Entwickler darf die Software in seinem Beta-Testprogramm sowie für die Begutachtung durch den Endbenutzer ohne die Zahlung von Einsatzgebühren verwenden.

Der Lizenznehmer/Entwickler stimmt zu, ESRI hinsichtlich aller Ansprüche, Schäden oder Haftungen freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten, ungeachtet ihrer Natur und Grundlage, die sich aus Handlungen oder Darstellungen des Lizenznehmers oder dessen

Unterlizenzierungsaktivität ergeben, die nicht mit den Bedingungen dieser Vereinbarung übereinstimmen, oder die sich aus der Be nutzung oder Lizenzierung der ablauffähigen Anwendung des Lizenznehmers ergeben. Diese Verpflichtung gilt nicht für Ansprüche, Schäden oder Haftungen, die ausschließlich aus der Verwendung unveränderter Komponenten von MapObjects resultieren.

ESRI kann die Unterlagen des Lizenznehmers/Entwicklers, soweit sie die Einsätze von MapObjects betreffen, während eines Zeitraums von fünf (5) Jahren nach dem letzten Einsatz überprüfen. Für den Fall, daß nicht alle Einsatzgebühren bezahlt wurden, stimmt der Lizenznehmer/Entwickler zu, alle rückständigen Gebühren sowie die Prüfungskosten von ESRI oder der von ESRI dazu eingesetzten P artei zu bezahlen.

Laufzeit: Die gemäß dieser Vereinbarung gewährte Lizenz beginnt zum Zeitpunkts des Empfangs der Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien durch den Lizenznehmer und bleibt bis zu dem Zeitpunkt in Kraft, an dem (1) der Lizenznehmer sich dafür entscheidet, die Verwendung der Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien einzustellen und diese Vereinbarung zu beenden, oder an dem (2) ESRI diese Vereinbarung aufgrund eines wesentlichen Vertragsbruchs durch den Lizenznehmer aufhebt. Bei Beendigung dieser Vereinbarung in jedem der beiden Fälle hat der Lizenznehmer die Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien und alle vollständigen oder partiellen Kopien, Codes, Modifizierungen und in jeglicher Form verschmolzenen Teile an ESRI zurückzugeben. Die Parteien vereinbaren hiermit, daß alle Bestimmungen, die die Rechte von ESRI und dessen Lizengeber(n) schütz en, in Kraft bleiben werden, falls ein Verstoß eintreten sollte.

Beschränkte Gewährleistung und Gewährleistungsausschluß: ESRI gewährleistet bei normaler Verwendung und Betrieb für einen Zeitraum von sechzig (60) Tagen ab dem Empfangsdatum, daß die Medien, auf denen die Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien zur Verfügung gestellt werden, frei von Materialund Herstellungsfehlern sind.

MIT AUSNAHME DER OBEN ANGEGEBENEN AUSDRÜCKLICHEN BESCHRÄNKTEN GEWÄHRLEISTUNG WERDEN DIE SOFTWARE, DATEN UND DAMIT IN VERBINDUNG STEHENDEN MATERIALIEN, DIE HIERIN ENTHALTEN SIND, SO ZUR VERFÜGUNG GESTELLT, „WIE SIE SIND”, OHNE GEWÄHRLEISTUNG IRGENDEINER ART, UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHSCHWEIGEND IST, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN HINSICHTLICH TAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. ESRI GIBT KEINE ZUSICHERUNG, DASS DER BETRIEB DER SOFTWARE, DATEN UND DAMIT IN VERBINDUNG STEHENDEN MATERIALIEN UNTERBRECHUNGSFREI ODER FEHLERLOS SEIN WIRD.

Gewährleistungsausschluß für Daten: FALLS SIE IN DEM ESRI PAKET ENTHALTEN SIND, WURDEN DIE DATEN VON QUELLEN ERHALTEN, DIE ALS ZUVERLÄSSIG GELTEN, ABER FÜR IHRE RICHTIGKEIT UND VOLLSTÄNDIGKEIT UND DIE DARAUF BASIERENDEN MEINUNGEN WIRD KEINE GARANTIE ÜBERNOMMEN. ES WURDEN ALLE ANSTRENGUNGEN UNTERNOMMEN, UM IN DIESEM PAKET GENAUE DATEN ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. DER LIZENZNEHMER ERKENNT AN, DASS DIE DATEN NICHTKONFORMITÄTEN, MÄNGEL, FEHLER UND/ODER AUSLASSUNGEN AUFWEISEN KÖNNEN. ESRI UND SEIN BZW. SEINE FREMDLIZENZGEBER GARANTIEREN NICHT, DASS DIE DATEN DEN BEDÜRFNISSEN ODER ERWARTUNGEN DES LIZENZNEHMERS ENTSPRECHEN, DASS DIE VERWENDUNG DER DATEN UNTERBRECHUNGSFREI SEIN WIRD ODER DASS ALLE NICHTKONFORMITÄTEN KORRIGIERT WERDEN KÖNNEN ODER DIES TATSÄCHLICH WERDEN. ESRI UND SEIN BZW. SEINE FREMDLIZENZGEBER FORDERN NICHT DAZU AUF, SICH AUF DIESE DATEN ZU VERLASSEN, UND DER LIZENZNEHMER SOLLTE KONKRETE DATEN IMMER VERIFIZIEREN, GLEICHGÜLTIG OB ES SICH UM KARTENARTIGE, RÄUMLICHE, TABELLARISCHE INFORMATION UND SO WEITER HANDELT. DIE IN DIESEM PAKET ENTHALTENEN DATEN KÖNNEN SICH OHNE VORHERIGE ANKÜNDIGUNG ÄNDERN.

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Ausschließlicher Ersatzanspruch und Haftungseinschränkung: Während der Garantiezeit besteht die gesamte Haftung von ESRI und der ausschließliche Abhilfeanspruch des Lizenznehmers in der Rückgabe der für die Software, Daten und damit in Verbindung stehenden Materialien gezahlten Lizenzgebühren, in Übereinstimmung mit dem ESRI Kundengarantieprogramm für die Software, Daten und damit in Verbindun g stehenden Materialien, die nicht der beschränkten Gewährleistung von ESRI entsprechen und die an ESRI oder dessen Vertriebspartner oder autorisierten Wiederverkäufer zusammen mit einer Kopie des Zahlungsbelegs des Lizenznehmers zurückgegeben werden.

IN KEINEM FALL WIRD ODER WERDEN ESRI ODER SEIN(E) FREMDLIZENZGEBER DEM LIZENZNEHMER GEGENÜBER HAFTEN FÜR DIE BESCHAFFUNGSKOSTEN VON ERSATZGÜTERN ODER ERSATZDIENSTLEISTUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE, ENTGANGENE VERKÄUFE ODER GESCHÄFTLICHE AUFWENDUNGEN, INVESTITIONEN ODER VERPFLICHTUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT IRGENDEINEM GESCHÄFT, VERLUST VON ANSEHEN BZW. IMMATERIELLEM GESCHÄFTSWERT, ODER FÜR IRGENDWELCHE INDIREKTEN SCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ODER AUS DER VERWENDUNG DER SOFTWARE, DATENSÄTZE, MUSTERDATEN UND DAMIT IN VERBINDUNG STEHENDEN MATERIALIEN ERGEBEN, UNABHÄNGIG DAVON, WIE SIE VERURSACHT WURDEN, UNTER JEDER HAFTUNGSTHEORIE, UND GLEICHGÜLTIG OB ESRI ODER SEIN(E) FREMDLIZENZGEBER ÜBER DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHEN SCHADENS UNTERRICHTET WURDE(N) ODER NICHT. DIESE EINSCHRÄNKUNGEN GELTEN UNGEACHTET IRGENDEINER VERFEHLUNG DES WESENTLICHEN ZWECKS JEDER BESCHRÄNKTEN ENTSCHÄDIGUNG.

Verzichterklärung: Ein Versäumnis oder eine Verspätung von ESRI oder dessen Lizenzgeber(n) hinsichtlich der Durchsetzung irgendeines Rechts oder Rechtsmittels unter dieser Vereinbarung kann nicht als ein Verzicht auf die zukünftige oder anderweitige Ausübung e ines solchen Rechts oder Rechtsmittels durch ESRI oder dessen Lizenzgeber ausgelegt werden.

Vorrangsreihenfolge: Irgendwelche Konflikte bzw. Widersprüche zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und irgendeiner Kauforder oder anderen Bedingungen werden zugunsten der in dieser Vereinbarung ausgesprochenen Bedingungen gelöst.

Ausfuhrvorschriften: Der Lizenznehmer bestätigt, daß diese Vereinbarung und deren Erfüllung der Einhaltung sämtlicher geltenden Gesetze, Vorschriften oder Anordnungen der Vereinigten Staaten bezüglich der Ausfuhr von Computer-Software oder hiermit verbundenem Know-how unterliegen. ESRI Software, Daten und damit in Verbindung stehende Materialien gelten als technische Daten nach den Ausfuhrgesetzen der Vereinigten Staaten. Der Lizenznehmer stimmt zu, sich an alle Gesetze, Vorschriften und Anordnungen der Vereinigten Staaten in bezug auf jede Ausfuhr solcher technischen Daten zu halten. Der Lizenznehmer stimmt zu, keine unter dieser Vereinbarung erhaltenen technischen Daten in irgendwelchen Ländern offenzulegen oder in irgendwelche Länder zu reexportieren, für die die Regierung der Vereinigten Staaten eine Ausfuhrgenehmigung oder andere Begleitdokumente zum Zeitpunkt der Ausfuhr oder des Transfers verlangt, es sei denn, der Lizenznehmer hat die vorherige schriftliche Genehmigung von ESRI und dem U.S. Office of Export Control erhalten. Die Länder mit Exportbeschränkung zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung sind Kuba, Iran, Irak, Lybien, Nordkorea und Sudan.

Anzuwendendes Recht: Diese Vereinbarung unterliegt dem Handelsrecht der örtlichen Gerichtsbarkeit und wird in Übereinstimmung mit diesem geklärt, mit Ausnahme des geistigen Eigentumsrechts, wobei die geistigen Eigentumsrechte in Übereinstimmung mit den Gese tzen der Vereinigten Staaten, des Staates Kalifornien und den geltenden internationalen Verträgen und Übereinkommen ausgelegt werden. Di ese Vereinbarung unterliegt nicht dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge für den internationalen Verkauf von Gütern , dessen Anwendung hiermit ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Jede Auseinandersetzung oder Meinungsverschiedenheit, die sich zwischen ESRI und dem Lizenznehmer in Verbindung mit irgendeiner Auslegung der kommerziellen Bedingungen dieser Vereinbarung oder deren Erfüllung oder Nichterfüllung oder deren Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit ergibt, ist nach den Schlichtungsund Vermittlungsregeln der Internationalen Handelskammer von drei (3) Schiedsrichtern endgültig beizulegen. Diese werden in Übereinstimmung mit den Regeln ernannt, die an dem Tag gültig sind, an dem eine solche Benachrichtigung erfolgt. Das Schiedsgerichtsverfahren ist in Redlands, Kalifornien durchzuführen. Die Schiedsgerichtsentscheid ung ist endgültig und für die Parteien verbindlich, und das Urteil kann, auf Antrag von jeder der beiden Parteien, durch jedes zuständi ge Gericht gerichtlich registriert werden. Jede Partei hat die Kosten ihrer Verfahrensvorbereitung zu tragen. Die Kosten des Schiedsgerichtsverfahrens, einschließlich der Gebühren und Kosten des Schiedsrichters oder der Schiedsrichter, werden gleichmäßig unter den Parteien aufge teilt, es sei denn, der Schiedsspruch sieht etwas anderes vor.

Gesamte Vereinbarung: Die Parteien stimmen überein, daß diese Vereinbarung die ausschließliche und gesamte Vereinbarung der Parteien in bezug auf die hierin dargelegte Angelegenheit darstellt und an die Stelle aller vorherigen Vereinbarungen, Übereinkünfte und Ab machungen zwischen den Parteien tritt, die sich hierauf beziehen, und daß sie wirksam, gültig und für die Parteien verbindlich ist.

ESRI ist ein in den Vereinigten Staaten und bestimmten anderen Ländern eingetragenes Warenzeichen von Environmental Systems Research Institute, Inc.; die Eintragung als Warenzeichen in der Europäischen Gemeinschaft ist beantragt.

ArcView und MapObjects sind in den Vereinigten Staaten und bestimmten anderen Ländern eingetragene Warenzeichen von Environmental Systems Research Institute, Inc.; die Eintragung als Warenzeichen in der Europäischen Gemeinschaft ist beantragt. GIS by ESRI ist ein Warenzeichen von Environmental Systems Research Institute, Inc.

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