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долг Hochschule

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Eine Hochschule besteht aus Fakultäten / Instituten oder Fachbereichen. Diese sind Abteilungen, an deren Spitze ein Dekan bzw. eine Dekanin steht. Der Hochschule steht eine Hochschulleitung mit einem Rektorat oder Präsidium sowie meist einem Kanzler vor. Außerdem gibt es eine zentrale Hochschulverwaltung, den Akademischen Senat sowie zentrale Service-Einrichtungen der Hochschule wie Hochschulbibliothek, Rechenzentrum, Zentrale Studienberatung, Career Service oder Akademisches Auslandsamt.

Die an einer Hochschule eingeschriebenen Studierenden bilden je nach landesgesetzlicher Regelung die Studierendenschaft.

Für den Betrieb von Mensen und Wohnheimen, für die Verwaltung des BAföG und für weitere Angebote im Umfeld einer Hochschule sind zumeist die Studentenwerke zuständig.

Volkshochschulen sind in Deutschland dem quartären Bildungsbereich der Weiterbildung zugeordnet, allerdings entgegen ihrer Bezeichnung keine Hochschulen.

Auch Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien (VWA) sind Institutionen des quartären Bildungsbereichs und keine Hochschulen. Berufsakademien (BA) hatten einen ähnlichen Status und verliehen ihren Absolventen daher keinen akademischen Grad, sondern eine staatliche Abschlussbezeichnung. Seit der Umwandlung 2006 in die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DH) werden die akademischen Grade Bachelor und Master verliehen. Ein Promotionsrecht besteht weiterhin nicht.

Fachakademien und weiterbildende höhere Fachschulen werden dem tertiären Bildungsbereich zugeordnet, sofern der Bildungsgang nicht weniger als 2400 Stunden hat. Abschlüsse sind das Staatsexamen oder das Diplom (FS).
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