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3.„Das EP übt nur andeutungsweise die Funktionen eines Parlaments aus“. Wie verstehen Sie diese Aussage?
4.Über welche Möglichkeiten verfügt das EP? Erläutern Sie sie.
Aufgaben (zu den Texten 3,4):
I.Vervollständigen Sie die Sätze den Texten entsprechend:
1.Das EP besteht aus …
2.Die Abgeordneten des EP werden auf … gewählt
3.Der Europäische Rat, der Ministerrat und Kommission nehmen … wahr.
4.Die Staatsund Regierungschefs setzen sich seit 1975…
5.Das Parlament hat… gegenüber der Kommission
II. Betrachten Sie die Tabelle „Funktionen und Befugnisse des Europäischen Parlaments“. Bereiten Sie einen kurzen Bericht auf Russisch vor:
Funktionen und Befugnisse des Europäischen Parlaments
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sion
III. Betrachten Sie, erläutern Sie und kommentieren Sie das Schema: “Das europäische Parlament“ (Zustand für 1997). Was hat sich im heutigen Parlament verändert?
IV. Schreiben Sie einen Zeitungsartikel/Text für eine Infobroschüre auf Russisch
über das Europäische Parlament und seine Aufgaben.
V. Sehen Sie sich das Bild an. Teilen Sie die Meinung des Cartoonisten? Übrigens, was ist die Meinung des Cartoonisten? Sind die beiden Herren, die auf dem Bild dargestellt sind, intelligent? Was sind Sie von Beruf? Begründen Sie
Ihre Meinung.
64
Text 5. Die Beratungsorgane der Europäischen Union
Die beiden beratenden Organe der EU sind der Wirtschaftsund Sozialausschuss (WSA) und der Ausschuss der Regionen (Regionalausschuss). Der WSA besteht aus Vertretern der verschiedenen Gruppen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens, der erst durch den Maastrichter Vertrag geschaffene Ausschuss der Regionen setzt sich aus Vertretern regionaler und lokaler Gebietskörperschaften zusammen. Beide Ausschüsse haben je 222 Mitglieder (davon je 24 aus Deutschland), die von den nationalen Regierungen vorgeschlagen und vom Rat ernannt werden. Sie werden in bestimmten Fällen von Rat und Kommission gehört und können auch von sich aus Stellungnahmen abgeben, wenn sie dies für zweckmäßig erachten.
Texterläuterungen zum Text 6,7 :
1.die beratenden Organe – совещательные органы
2.etw. vorschlagen – предлагать что-л.
3.j-n ernennen – назначать
4.etw. für zweckmäßig erachten – считать что-л. целесообразным
5.die Wahrung – соблюдение
6.die Auslegung – толкование
7.die Anwendung – применение
8.gewährleisten – предоставлять
9.der Urteil – приговор
10.der Richter – судья
11.das Einvernehmen – взаимное согласие
12.j-n / etw. entlasten – разгружать кого-л.
13.für etw. zuständig sein – быть ответственным за что-то
14.etw. vorlegen – представлять, предъявлять
15.etw. veröffentlichen – публиковать
Text 6. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg hat die Aufgabe, die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Unionsverträge (primäres Gemeinschaftsrecht) sowie der von Rat und Kommission erlassenen Normen
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(sekundäres Gemeinschaftsrecht) zu gewährleisten. Anrufen können den EuGH - dessen Urteile für alle Gerichte der Mitgliedstaaten rechtsverbindlich sind - sowohl ein Mitgliedstaat als auch Institutionen und Bürger der Union. Die meisten Urteile werden im Wirtschaftsrecht (vor allem in Fragen des Wettbewerbs) und auf dem Gebiet der gemeinsamen Politik gefällt. Der Gerichtshof besteht aus Richtern, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für eine Amtsdauer von sechs Jahren ernannt werden. Dabei stellt jedes Mitgliedsland einen
Richter. Alle drei Jahre wird das Gericht teilweise neu besetzt. Unterstützt wird der Gerichtshof von acht Generalanwälten, deren Aufgabe es ist, unabhängig und unparteilich begründete Schlussanträge zu den jeweils verhandelten Rechtssachen zu stellen. Um den Gerichtshof vor allem bei der Prüfung umfangreicher Sachverhalte zu entlasten, wurde ihm 1989 ein Gericht erster Instanz vorgeschaltet, das für die erstinstanzliche Beurteilung von Dienststreitigkeiten europäischer Bediensteter sowie für Individualklagen, besonders in Wettbewerbssachen, zuständig ist.
Text 7. Der Europäische Rechnungshof (EuRH)
Der Europäische Rechnungshof ist ein unabhängiges Kontrollorgan, das die Rechnungsführung, die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit aller Zahlungsvorgänge der EU und ihrer Organe sowie die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der EU überprüft. Er besteht aus Mitgliedern, die vom Rat nach Anhörung des Europäischen Parlaments unter den Persönlichkeiten ausgewählt werden, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten den Rechnungsprüfungsorganen angehören oder für dieses Amt besonders geeignet sind. Die Rechnungsprüfer werden auf sechs Jahre ernannt und üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit aus. Nach Abschluss jedes Haushaltsjahres legt der Rechnungshof einen Jahresbericht vor, der im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird (Quelle: K. H. Rube, 1997).
Aufgaben:
I. Betrachten Sie und kommentieren Sie das Schema „Beratungsorgane der Europäischen Union“.
Wirtschaftsund Sozialausschuss der Regionen
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222 |
Beratungsorgane der Europäischen |
222 |
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Vertreter wirtschaftlicher |
Union |
Vertreter von Ländern, |
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Regionalpolitik |
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Ergänzende Stellungnahmen, |
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Wirtschaftsund |
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|
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Interessen berührt werden |
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Beratungsorgane der Europäischen Union
II. Ergänzen Sie die Tabelle:
Орган Европейского Cоюза |
Функции |
1. Eвропейский парламент |
не выбирает правительство |
|
|
III. Eine kleine Wortschatzübung zum Thema. Ordnen Sie zu:
die Grundsatzfragen |
stattfinden |
die Funktionen |
beachten |
die Gewalt |
wahrnehmen |
die Tätigkeit |
verkörpern |
die Subsidiaritätsklausel |
ausüben |
das Gemeinschaftsrecht |
einhalten |
über die allgemeinen Fragen |
behandeln |
Plenarsitzungen |
entscheiden |
IV. Mit welchen Präpositionen werden folgende Verben gebraucht?
sorgen… |
sich halten… |
gelangen… |
bestehen |
|
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verstoßen… |
zwingen… |
entscheiden… |
sich setzen… |
hindern… |
geeignet sein… |
zuständig sein… |
ernennen… |
TESTFRAGEN ZUM THEMA „DIE EUROPÄISCHE UNION POLITISCH“
1.Bei den Organen der EU gibt es
a)eine strikte Dreiteilung der Staatsgewalten
b)nur legislative Gewalt
c)fast keine strenge Trennung der Staatsgewalten
2.Maßgebend für die Kommissionsmitglieder ist
a)Interesse an den eigenen sozialen Privilegien
b)Interesse an dem Monatslohn
c)das Gemeinschaftsinteresse
3.Alle Kommissionsmitglieder sind
a)von den nationalen Regierungen abhängig
b)von den nationalen Regierungen unabhängig
c)im Alter von 50 Jahren
4.Die Subsidiaritätsklausel ist
a)ein Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer
b)das Dokument, in dem Rechte und Pflichten der EU Mitgliedstaaten festgelegt sind
c)Eine Regelung, nach der die Union nur dann tätig werden soll,
wenn die Ziele jeweiliger Maßnahmen auf Ebene der Mitgliedstaaten nicht ausreichend erreicht werden können
5.Die Kommission ist
a)für die Durchführung des EU-Haushaltes zuständig
b)für die Durchführung des EU-Haushaltes nicht zuständig
c)für die Ausarbeitung der Gesetze zuständig
6.Außenminister (Rat) entscheiden über:
a)welche Straßen und wo gebaut werden müssen
b)die Preise für die landwirtschaftlichen Produkte
c)die allgemeinen Fragen
7.Der Rat ist
a)das gesetzgebende Organ
b)das exekutive Organ
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c)das judikative Organ
8.Die Staatsund Regierungschefs treffen sich
a)in unregelmäßigen Abständen
b)2 mal pro Monat
c)jährlich mehrmals
9.Das Europäische Parlament besteht aus
a)den Vertretern der in der Union zusammengeschlossenen Staaten
b)aus 300 Abgeordneten
c)den Regierungen der Mitgliedsstaaten
10.Die Abgeordnete des EPs werden
a)auf fünf Jahre gewählt
b)auf drei Jahre gewählt
c)auf ein Jahr gewählt
11.In Luxemburg hat seinen Sitz
a)der Europäische Gerichtshof
b)das Europäische Parlament
c)die Europäische Kommission.
LEKTION 3. DER EURO
Waren die Deutschen von der Euroeinführung begeistert?
Was wissen Sie über die Deutsche Mark? War es eine stabile Währung?
Welche Vorteile hat eine gemeinsame Währung? Und Nachteile?
Wie reagierten die Bürger anderer Länder der Europäischen Union, z. B. die Italiener, auf die Euroeinführung?
Wäre es Ihnen leicht, sich an eine neue Währung in Russland zu gewöhnen?
Wenn Sie eine Möglichkeit hätten, ein Konto zu errichten, was würden
Sie vorziehen: Dollar-, Rubeloder Eurokonto? Warum?
Lesen Sie folgende Texte und sagen Sie dann, was Sie überrascht hat.
69
Text 1. Wirtschaftsund Währungsunion – und der Euro
1. Seit dem 1. Januar 2002 gehört der Euro für mehr als 300 Millionen europäische Bürger zum täglichen Leben. Zwischen dem Vertrag von Maastricht (Februar 1992), der den Grundsatz einer einheitlichen europäischen Währung festlegt, und der Ausgabe der Euro-Banknoten und -Münzen in 12 EU-Ländern lagen nur zehn Jahre. Dies ist ein bemerkenswert kurzer Zeitraum, um eine historisch derart einmalige Leistung zu vollbringen.
2.Der Euro trat an die Stelle von Währungen, die in vielen der betreffenden Länder jahrhundertealte Symbole und Zeichen ihrer nationalen Souveränität waren. Durch die neue Währung ist Europa einer Wirtschaftsunion entschieden näher gekommen. Hierdurch wurde auch den EU-Bürgern deutlicher, dass sie eine gemeinsame europäische Identität haben. Mit dem Euro in der Tasche kann der Bürger in den meisten Mitgliedstaaten der Union einkaufen, ohne Geld tauschen zu müssen.
3.Wie ist die Idee einer einheitlichen europäischen Währung entstanden? Bereits 1970 schlug der nach dem damaligen luxemburgischen Premierminister Werner benannte Bericht eine Verschmelzung der Volkswirtschaften und Währungen der sechs EWG-Länder vor. Der erste Schritt in diese Richtung erfolgte allerdings erst im
März 1979, als das europäische Währungssystem (EWS) in Kraft trat, um die Wechselkursschwankungen zwischen den Währungen der Mitgliedstaaten zu verringern. Zulässig waren Schwankungsbreiten zwischen 2,25 % und 6%. Seine Mechanismen wurden jedoch durch eine Reihe von Krisen aufgrund der Instabilität des US-Dollars und der Schwäche einiger Währungen, die insbesondere zu Zeiten internationaler Spannungen Spekulationsziele wurden, ausgehöhlt.
4.Die Notwendigkeit, eine stabile Währungszone in Europa zu schaffen, wurde mit der Verwirklichung des Binnenmarkts immer deutlicher. Die im Februar 1986 unterzeichnete Einheitliche Europäische Akte setzte logischerweise eine Annäherung der europäischen Volkswirtschaften und die Notwendigkeit einer Begrenzung der Wechselkursschwankungen zwischen den einzelnen Währungen voraus. Konnte ein Binnenmarkt, der auf dem freien Personen-, Warenund Kapitalverkehr beruhte, ordnungsgemäß funktionieren, wenn die betreffenden Währungen abgewertet werden konnten? Die Abwertung einer Währung würde zu unfairen Wettbewerbsvorteilen und Handelsverzerrungen führen.
5. Im Juni 1989 stellte Kommissionspräsident Jacques Delors beim Europäischen Rat von Madrid ein Konzept und einen Zeitplan für eine Wirtschaftsund Währungsunion
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(WWU) vor. Dieser Plan wurde später in den im Februar 1992 in Maastricht unterzeichneten Vertrag aufgenommen. Dieser Vertrag enthielt eine Reihe von Kriterien, die von den Mitgliedstaaten für einen Beitritt zur WWU erfüllt werden mussten. Hierbei ging es um Wirtschaftsund Finanzdisziplin: Senkung der Inflation, Senkung der Zinsen, Abbau der Haushaltsdefizite auf maximal 3% des BIP,
Beschränkung der Nettokreditaufnahme auf maximal 60 % des BIP und Stabilisierung der Wechselkurse.
6. In den dem Vertrag beigefügten Protokollen behielten sich Dänemark und das Vereinigte Königreich in einem so genannten ‚Opting-out’ das Recht vor, nicht in die dritte Stufe der WWU (d. h. die Einführung des Euro) einzutreten, auch wenn sie die Kriterien erfüllen sollten. Nach einer Volksbefragung sprach sich Dänemark gegen die Einführung des Euro aus. Schweden äußerte ebenfalls Vorbehalte.
7.Die Stabilität der gemeinsamen Währung musste gewährleistet werden, weil durch die Inflation die Wirtschaft weniger wettbewerbsfähig wird, das Vertrauen der
Bevölkerung untergraben wird, und ihre Kaufkraft sinkt. Daher wurde eine in Frankfurt ansässige unabhängige Europäische Zentralbank (EZB) eingerichtet, deren Aufgabe es ist, durch die Festlegung von Zinssätzen den Wert des Euro zu bewahren.
8.Im Juni 1997 verabschiedete der Europäische Rat in Amsterdam zwei wichtige Entschließungen. Der so genannte Stabilitätsund Wachstumspakt verpflichtet die betreffenden Länder zur Haushaltsdisziplin. Alle sollten sich gegenseitig überwachen, und keinem sollte ein übermäßiges Defizit erlaubt werden.
9.Die zweite Entschließung betraf das Wirtschaftswachstum. Es wurde verkündet, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission fest entschlossen sind und sich feierlich verpflichten, dass die Beschäftigungspolitik das wichtigste Thema der EU-Agenda bleiben sollte.
10.Im Dezember 1997 verabschiedete der Europäische Rat in Luxemburg eine weitere Entschließung über die wirtschaftspolitische Koordinierung. Hierzu gehört die wichtige Festlegung, dass „die Minister der dem Euro Währungsgebiet angehörenden Staaten in informellem Rahmen Fragen erörtern können, die im Zusammenhang mit ihrer gemeinsam getragenen besonderen Verantwortung für die gemeinsame
Währung stehen". Die Staatsund Regierungschefs der EU haben auf diese Weise den Weg für einen Annäherungsprozess geebnet, der die Länder, die den Euro eingeführt haben, über die Währungsunion hinaus auch in ihrer Konjunktur-, Haushalts-, Sozialund Steuerpolitik noch weiter zusammenführen soll.
11.Die Fortschritte bei der Verwirklichung der WWU haben die Öffnung und Vollendung des Binnenmarkts erleichtert. Trotz der turbulenten Weltlage (zu verweisen