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11. Einheit: Obligatorische und dingliche Rechtsgeschäfte

Vertiefungsfragen

V99. Was sind obligatorische Rechtsgeschäfte?

V100. Was sind dingliche Rechtsgeschäfte?

V101. Wodurch wird man Eigentümer einer Sache?

V102. Wie sieht der sachenrechtliche Eigentumserwerb juristisch genau aus?

V103. Aus wie vielen Rechtsgeschäften besteht der Vorgang des Erwerbs von Eigentum

aufgrund eines Kaufvertrages?

V104. Was versteht man unter dem Abstraktionsprinzip?

V105. Was ist bei ungerechtfertigter Bereicherung herauszugeben?

V106. Kann ein Minderjähriger, der rechtsgeschäftlich mangels voller Geschäftsfähigkeit

nicht haften würde, auf der Basis von ungerechtfertigter Bereicherung Wertersatz

leisten müssen, weil er bösgläubig war?

Fälle

Fall 73:

Der 15jährige J bekommt Hilfe zur Erziehung in einem Heim. Er erhält monatlich 50,- Euro Taschengeld. J ist technisch sehr begabt und bastelt viel. Der Heimleiter H hat nichts da­gegen, dass er dieses tut, und er ist auch damit einverstanden, dass J sein Taschengeld weitgehend in Zubehörteilen anlegt. Das einzige, was H dem J in diesem Zusammenhang verboten hat, ist, ohne seine Einwilligung reparierte Gegenstände (Radios etc.) zu verkau­fen und nicht mehr funktionstüchtige Gegenstände aufzukaufen.

Eines Tages wird dem J von S für 30,- Euro ein Moped angeboten. Da er ein solches noch nie hat reparieren dürfen, kauft er es auf der Stelle, ohne den H zu fragen, repariert es, ohne dass H dieses merkt, und verkauft es ohne Einwilligung von H für 100,- Euro an D.

Jetzt erfährt H von dem, was geschehen ist. Er ist – aus pädagogischen Gründen – mit keiner der Aktionen von J einverstanden und verlangt das Moped von D heraus, um es S zurückzugeben. J hat inzwischen die 100,- Euro, die er von D erhalten hat, bei einem Wo­chenendausflug, den er sonst nicht hätte unternehmen können, verbraucht.

12. Einheit: Stellvertretung

Vertiefungsfragen

V107. Was ist Stellvertretung?

V108. Worauf kann die Vertretungsmacht beruhen?

V109. Ist es in jedem Fall erlaubt, sich eines Vertreters zu bedienen?

V110. Was für Arten von Interessenkollision gibt es?

V111. Was versteht man unter Selbstkontrahieren?

V112. Wie ist die familienrechtliche Interessenkollision geregelt?

V113. Wie kann jemand rechtsgeschäftlich zum Vertreter gemacht werden?

V114. Was ist verbindlich, wenn die Bevollmächtigung gegenüber dem Dritten einen ande-

ren Rahmen enthält als die Bevollmächtigung gegenüber dem Vertreter?

V115. Wie ist die Rechtslage, wenn ein Vertreter seine Vertretungsmacht überschreitet?

V116. Welche Arten von gesetzlicher Vertretung gibt es?

Fälle

Fall 74:

P ist Praktikant in der Erziehungsberatungsstelle EB des Ortscaritasverbandes e.V.. Eines Tages beauftragt ihn der Leiter L der EB, beim Buchhändler B die im letzten Jahr neu er­schienenen Bücher zur Entwicklungspsychologie zu kaufen. L ruft den B an und teilt ihm mit, dass P einige Neuerscheinungen aus der Psychologie besorgen werde. P geht zu B und sucht acht Bücher zur Entwicklungspsychologie, zwei Bücher zur Tiefenpsychologie und zwei Bücher zur Jugendsoziologie aus, die im letzten Jahr erschienen sind. B stellt der EB die 12 Bücher in Rechnung. L weigert sich, die tiefenpsychologischen und die ju­gendsoziologischen Bücher zu bezahlen.

1. Zu Recht?

2. Falls der e.V. die Bücher bezahlen muss, kann er bei P Rückgriff nehmen?

Fall 75:

Wer vertritt ein Kind

1. dessen Eltern verheiratet sind, beim Kauf eines Mopeds

2. einer ledigen Mutter bei der Anmeldung von K im Internat

3. im Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft

4. im Verfahren auf Anfechtung der Vaterschaft

5. dessen verheiratete Eltern tödlich verunglückt sind, bei der Adoption

6. einer ledigen minderjährigen Mutter bei der Adoption

7. bei einer Grundstücksschenkung durch seine Eltern

8. dessen Mutter unter Betreuung steht, bei der Anmeldung zum Kindergarten

9. das durch seinen Stiefvater adoptiert werden soll

  1. 10. dessen ledige Eltern beide minderjährig sind, bei Einwilligung in eine Operation des

  2. Kindes (Variante: Vater wird volljährig).

1Fälle 60 - 63 nach Westermann/Westermann „Grundbegriffe des BGB“

Helge Oberloskamp Einführung in das Recht III 08... S. 2/27

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