Übung 8: Setzen Sie den Bericht in die indirekte Rede.
Eine junge Ärztin erzählt ein Erlebnis von einer Expedition. Sie berichtet, dass vor einiger Zeit...
„Vor einiger Zeit kam eine Mutter mit einem schwerkranken Säugling zu mir. Das Kind war schon blau im Gesicht und atmete schwer. Nach einer kurzen Untersuchung konnte ich feststellen, dass eine leichte Form von Diphtherie vorlag. Nachdem ich, weil mir andere Instrumente fehlten, das altmodische, aber scharfe Rasiermesser unseres Kochs desinfiziert hatte, wagte ich einen Schnitt in den Kehlkopf des Kindes. Das herausspritzende Blut versetzte die Mutter in helle Aufregung. Sie schrie verzweifelt: „Sie tötet mein Kind! Sie schlachtet es wie ein Schaf!" Viele Einwohner des Dorfes liefen mit drohenden Gebärden herbei, so dass ich das Schlimmste für mein Leben und das des Kindes fürchten musste. Zum Glück war der Weg vom Dorf bis zu unserer Station steil und steinig und als die erregten Leute an meinem Zelt ankamen, atmete das Kind schon wieder ruhig und hatte seine natürliche Gesichtsfarbe zurückgewonnen. Seitdem behandeln die Dorfbewohner mich wie eine Heilige und es ist schwierig, sie davon zu überzeugen, dass ich keine Toten erwecken kann.“
Übung 9. Ebenso.
Ein Pilot berichtet über seine Erlebnisse bei einer versuchten Flugzeugentführung.
„Genau um 23.37 Uhr, als sich unsere Maschine in etwa 500 Meter Höhe über den letzten Ausläufern des Taunus befand, teilte mir unsere Stewardess, Frau Schröder, aufgeregt mit: ,Einem Passagier ist schlecht geworden; er ist ganz bleich und sein Kopf liegt auf der Seitenlehne seines Sessels.' Ich schickte meinen Kollegen, Flugkapitän Berger, in den Passagierraum. Nach kurzer Zeit kam Berger zurück und berichtete: ,Der Mann ist erschossen worden. Wahrscheinlich ist eine Pistole mit Schalldämpfer benutzt worden, denn niemand hat etwas gehört.' Diese Nachricht habe ich sofort an die Bodenstationen in München, Wien und Mailand weitergegeben. Die Antworten lauteten allerdings nur etwa so: .Fliegen Sie ruhig weiter und lassen Sie alles genau beobachten. Im Augenblick können wir Ihnen nichts Genaues sagen. Die Polizei ist informiert worden.' In den nächsten eineinhalb Stunden ereignete sich nichts, aber kurz vor der Landung in Wien erschienen zwei maskierte Männer in der Tür zur Pilotenkanzel, richteten ihre Pistolen auf mich und Kapitän Berger und befahlen: .Bewegen Sie sich nicht! Sie können wählen: Entweder halten Sie sich an unsere Befehle oder Sie werden erschossen! Das Ziel der Reise ist Tripolis. Die Maschine wird augenblicklich gesprengt, wenn Sie nicht alle unsere Befehle befolgen!' Ich war ganz ruhig, weil ich mir vorher schon alles überlegt hatte. Ironisch fragte ich: .Was machen Sie denn mit der Leiche, wenn wir landen?' Diese Frage machte die Leute stutzig. Der eine befahl dem anderen, in den Passagierraum zu gehen und nachzusehen. Es gelang mir, den hinter mir stehenden Luftpiraten zu Fall zu bringen, indem ich die Maschine auf die Seite legte. Kapitän Berger konnte den Augenblick nützen, den Mann zu entwaffnen. Der zweite leistete keinen Widerstand mehr, nachdem er gesehen hatte, dass sein Komplize bereits gefesselt war.“
Übung 10: Ebenso.
Ein ärztliches Gutachten
Professor B. über den Angeklagten F.: „Es handelt sich bei dem Angeklagten um einen überaus einfältigen Menschen. Seine Antworten auf Fragen nach seiner Kindheit lassen auf schwere Störungen im häuslichen Bereich schließen. So antwortete er auf die Frage: ,Haben Ihre Eltern Sie oft geschlagen?' mit der Gegenfrage: .Welche Eltern meinen Sie? Den mit den grauen Haaren hasse ich, aber die beiden Frauen mit den Ohrringen besuchen mich manchmal im Gefängnis und bringen mir Kaugummi mit.' Offensichtlich wuchs der Angeklagte in derart ungeordneten Familienverhältnissen auf, dass nur äußere Anhaltspunkte wie graues Haar oder Ohrringe in ihm einige Erinnerungen wachrufen. In einem so gestörten Hirn wie dem des Angeklagten gleiten Erinnerungen und Vorstellungen ineinander, Fakten verlieren an Realität und unwichtige Eindrücke nehmen plötzlich einen bedeutenden Platz ein.“ An die Geschworenen gewandt erklärte Professor B.: „Beachten Sie, dass ein Mensch, der nicht angeben kann, wer seine Eltern sind, für ein Verbrechen, das er unter Alkoholeinfluss begangen hat, nach dem Grundsatz ,im Zweifel für den Angeklagten' nicht oder nur unter der Bedingung strafmildernder Umstände verantwortlich gemacht werden darf.“