Добавил:
Upload Опубликованный материал нарушает ваши авторские права? Сообщите нам.
Вуз: Предмет: Файл:

UMK_ Germanl_YurPrud_2012_2013

.pdf
Скачиваний:
4
Добавлен:
24.03.2016
Размер:
1.17 Mб
Скачать

У••а•• •! 4. П • $ %!& •• %'(• •!), (*•а+а) $•!-а•! •а /(•0&•1/2!3 5'а5('($ haben / sein … zu + Infi nitiv.

1. Wir haben diesen Artikel ins Russische zu übersetzen. 2. Die Ergebnisse der Wirtschaft und Technik sind im Interesse der Völker zu nutzen. 3. Die Staatsorgane hatten die gesellschaftlichen Verhältnisse im Lande zu schützen und zu festigen. 4. Die Bundesländer haben ihre Aufgaben wirksam zu erfüllen.

У••а•• •! 5. П•(:!&а;& & /0&, • • $ %!& 5( •!0<- ••(.

Rechtssystem in Deutschland

Man teilt das Recht ein in die beiden großen Rechtsgebiete Privatrecht und Öffentliches Recht. Das Privatrecht regelt die Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Das öffentliche Recht regelt die Beziehungen des einzelnen zur öffentlichen Gewalt. Dazu gehören

Strafund Prozessrecht, Verwaltungs-, Verfassungs-, Staatsund Völkerrecht.

Es gibt Gerichte des Bundes und der Länder. In allen Gerichtszweigen bestehen mehrere Instanzen. Zivilgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten zwischen Bürgern zuständig. Verwaltungsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten zwischen den Bürgern und der Staatsgewalt. Arbeitsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen. Sozialgerichte bestehen dafür, in Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung zu entscheiden. Finanzgerichte sind für den Rechtsstreit zwischen Bürgern und den Finanzbehörden zuständig.

Die wichtigste Funktion des Rechts ist die Sicherung des inneren Friedens. Das Recht sorgt dafür, dass die Konfl ikte auf friedliche Weise in einem von entsprechenden Gesetzen geregelten Verfahren ausgetragen werden. Das Recht dient so der Vorbeugung von

Konfl ikten.

Das Recht sichert nicht nur den inneren Frieden, sondern gewährleistet auch die Freiheit des einzelnen. Freiheit endet dort, wo das Recht des anderen beginnt. Das Recht schützt nicht nur Frieden und Freiheit in der Gesellschaft. Es stellt auch ein System von rechtlichen Regeln bereit, in dem die Rechtsbeziehungen des einzelnen in eigener Verantwortung (autonom) zu gestalten sind.

11

У••а•• •! 6. В$•!%!& !' & ()&а •• *+,• •! ) •а)••,)&- •а• ••$/ ,•• * + •! /, •,*1 •(•!& •а)••,)&•а• ••, ,•-

• * + •! , •а',2!& ,)•,2•, ,•• * + •! .

У••а•• •! 7. На4*!& 2 & ()& •• *+,• •!e, ),* ••а5e (,•)&•8(9!: sein + Partizip II.

У••а•• •! 8. На4*!& 2 & ()& •• *+,• •!e, ),* ••а5e !•=!•!&!2•8: >•8••8.

Ва••а•• 2

У••а•• •! 1. П • •!%!& ! •!)A/ ••, • • 2 *!& •• *+,-

•!B.

1.Der Berufsstand der Juristen ist durch einheitliche Berufsausbildung der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare,

Verwaltungs-, Wirtschaftsjuristen gekennzeichnet. 2. Die Beteiligung der Rechtsanwälte ist für zahlreiche Zivilverfahren und für wichtige

Strafverfahren gesetzlich vorgeschrieben. 3. Die Rechtspfl eger sind bei ihren Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen 4. Durch erfahrene Sozialpädagogen unterstützt, gehen die Jugendgerichte auf die besonderen Probleme der jungen Angeklagten ein.

У••а•• •! 2. П • •!%!& ! • • 2 *!& •• *+,• •!B, ,D•а-

5аB 2•!/а•! •а !•=!•!&!2•$ >•8••$.

1. Jeder Bürger hat das Recht , am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben des Staates aktiv mitzuwirken. 2. Bei der

Regierungsbildung kommt dem Bundespräsidenten die Aufgabe zu, einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vorzuschlagen, die Minister auf Vorschlag des Kanzlers zu ernennen und zu entlassen. 3. Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. 4. Es ist wichtig, die Aktivität der Volksmassen noch mehr zu steigern.

У••а•• •! 3. П • 2 *!& •• *+,• •!B, ,D•а5аB 2•!/а•! •а !•=!•!&!2•$ ,D,•,&$.

1. Ohne für die Sicherung des Friedens zu kämpfen, kann man den Frieden nicht sichern. 2. Der Student ging in die Bibliothek, um

12

dort ein Referat zu schreiben. 3. Statt den Rechtsanwalt um den Rat zu bitten, handelte er selbständig. 4. Wegen Totschlags wird bestraft, wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein. 6. Statt die Regeln zu wiederholen, begann der Student die schriftliche Aufgabe zu erfüllen.

У••а•• •! 4. П • $ %!& '( %)*+! •• %(,• •!-, ,0•а- +а- $•!2а•! •а 3,•'&•)35!* 6(а6,(,$ haben / sein … zu + Infi nitiv.

1.Die Zeitschrift «Neue Justiz» ist in der Bibliothek zu nehmen.

2.Jeder Bürger unseres Landes hat die Gesetze strikt einzuhalten.

3.Gesetzesvorlagen der Bundesregierung waren zunächst dem Bundesrat zuzuleiten. 4. Der Bundestag hatte über die Vorlagen in angemessener Frist zu beraten und Beschluss zu fassen.

У••а•• •! 5. П•,;!&а<& & 3'& ! • • $ %!& 6, •!'=2 ••,.

Fachleute auf dem Gebiet des Rechts

DerBerufsstand1 derJuristenistdurcheinheitlicheBerufsausbildung der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Notare, Verwaltungs-, Wirtschaftsjuristen gekennzeichnet.

Um in Deutschland Jurist zu werden, muss man ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität absolvieren. Hier geht es um das mit der ersten juristischen Staatsprüfung abgeschlossenen

Studium. Es folgen zwei Jahre juristische Praxis bei Gerichten,

Behörden, einem Rechtsanwalt, aber auch bei einer Firma und im Ausland. Dann kommt die zweite juristische Prüfung, mit der Zugang zu allen juristischen Berufen eröffnet wird.

Die Berufsrichter werden vom Staat berufen zum Teil unter Mitwirkung von Richterwahlausschüssen. Ihre Tätigkeit, die Rechtsprechung, ist durch den Richtergesetz geregelt.

Die Staatsanwälte, die von Amts wegen2 die Strafverfolgung wahrnehmen, sind Beamte. Die Staatsanwaltschaft besteht in

Deutschland bei dem Gericht, sie ist kein selbständiges Organ.

Die Rechtsanwälte üben einen sogenannten freien Beruf aus.

Ihre Beteiligung ist für zahlreiche Zivilverfahren und für wichtige Strafverfahren gesetzlich vorgeschrieben.

Im Gegensatz zu den Rechtsanwälten sind die Notare Träger eines öffentlichen Amtes. Sie beurkunden im Bereich der freiwilligen

Gerichtsbarkeit Rechtsvorgänge aller Art und beraten die hierbei

Beteiligten.

13

Die Rechtspfl eger sind Angehörige des gehobenen Justizdienstes3. Sie sind bei ihren Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen und grundsätzlich weisungsfrei. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt beim Amtsgericht.

1 der Berufsstand – •••••! "•#!$•%, •••&'!!#•(а*+(•' !••/0'!$%• "•#!$•%.

2 von Amts wegen – •• 4•*5• !*•6/7.

3 der gehobene Dienst – 5•!•4а•!$%'((а8 !*•6/а (%7!••#: •а(5).

У••а•• •! 6. В$•!%!& !' & ()&а •• *+,• •!- ) •а)- ••,)&•а• ••$0 ,•• * + •! 0, •,*2 •(•!& •а)••,)&•а• •- •, ,•• * + •! , •а',3!& ,)•,3•, ,•• * + •! .

У••а•• •! 7. В$•!%!& !' & ()&а •• *+,• •!- ) !•4!•!-

&!3•,5 8•9••,5.

Ва••а•• 3

У••а•• •! 1. П • •!%!& ! •!)<0 ••, • • 3 *!& •• *+,-

•!-.

1.Die bei den Rechtsauskünften gesammelten Erfahrungen haben für die Arbeit der Gerichte und für den Kampf gegen

Rechtsverletzungen eine große Bedeutung. 2. In der mündlichen

Verhandlung erörtert das angerufene Gericht, von der Gesetzlichkeit und Moral ausgehend, den entstandenen Rechtsstreit. 3. Die den

Gerichten gestellten Aufgaben werden auf der Grundlage und im

Ergebnis der mündlichen Verhandlung gelöst. 4. Vom Standpunkt der Kriminalitätsvorbeugung aus betrachtend, steht die Strafe erst an dritter Stelle. 5. Die Strafen sind darauf gerichtet, den Strafgefangenen zu erziehen.

У••а•• •! 2. П • 3 *!& •• *+,• •!-, ,>•а?а- 3•!0а•! •а !•4!•!&!3•$ 8•9••$.

1. Die Völker haben das Recht, für ihre nationale und soziale Befreiung zu kämpfen. 2. Der Bürger hat Anspruch, seinen Fall vor einen Richter zu bringen. 3. Die Aufgabe der Rechtsprechung ist es, in Fällen verletzten Rechts verbindlich und unparteiisch in einem besonderen Verfahren zu entscheiden. 4. Alle Deutschen

14

haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden. 5. Das Bundesverfasssungsgericht hat vielfältige Möglichkeiten, einen

Rechtssatz, ein Gerichtsurteil oder eine staatliche Einzelentscheidung auf ihre Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen.

У••а•• •! 3. П • $ %!& •• %'(• •!), (*•а+а) $•!-а•!

•а !•/!•!&!$•0 (*(•(&0.

1. Die Völker der Welt müssen wachsam sein, um den Frieden zu sichern. 2. Der Jurist kann kein guter Fachmann werden, ohne die Rechtstheorie gründlich zu studieren. 3. Statt das Thema gründlich zu behandeln, begnügte sich der Rechtswissenschaftler mit einer oberfl ächlichen Darstellung des Problems. 4. Der Richter kann eine richtige Entscheidung nicht treffen, ohne die Verfassung und Gesetze gründlich zu kennen. 5. Statt eine Weile nachzudenken, begann der

Student sofort zu antworten.

У••а•• •! 4. П • $ %!& •• %'(• •!), (*•а+а) $•!-а•! •а 1(•2&•516!7 8'а8('($ haben / sein … zu + Infi nitiv.

1. Alle Völker haben für den Frieden zu kämpfen. 2. Das Gericht hatte die Vorschriften des Strafrechts einzuhalten. 3. Die Genehmigung war sofort zu erteilen. 4. Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre Entwicklung zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

У••а•• •! 5. П•(=!&а>& & 12&, • • $ %!& 8( •!2?- ••(.

Unabhängige Richter

«Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen»

(Artikel 97 Abs.1 GG).

Die Richter sind sachlich und persönlich unabhängig. Sachliche Unabhängigkeit bedeutet, dass dem Richter keinerlei Weisungen erteilt werden dürfen. Persönliche Unabhängigkeit bedeutet, dass kein Richter gegen seinen Willen abgesetzt oder versetzt werden darf; beides ist nur in wenigen Fällen und nur durch ein von einem zuständigen Gericht verhängtes Urteil möglich. Der Richter trägt allein die Verantwortung bei der Feststellung der Tatsachen und der Anwendung des Rechts.

15

Die richterliche Gewalt obliegt in erster Linie1 Berufsrichtern. Sie werden in der Regel nach einer Probezeit von drei Jahren auf

Lebenszeit2 ernannt. Die Berufsrichter sind von dem Staat zu berufen, zum Teil unter der Mitwirkung von Richterwahlausschüssen. Während der Probezeit ist die sachliche Unabhängigkeit in vollem Umfang gesichert. Die persönliche Unabhängigkeit aber wird während der Probezeit nicht in gleichem Maße wie bei einem Richter auf Lebenszeit gesichert.

Richterliche Unabhängigkeit bedeutet nicht Willkür. Der Richter ist an Recht und Gesetz gebunden. Hält er aber ein Gesetz für unvereinbar mit dem Grundgesetz, so ist ein bestimmter Prozess auszusetzen3.

Der Richter muss die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts einholen. Die Unabhängigkeit der Richter ist unerlässliche Voraussetzung einer unparteiischen und freien Rechtsprechung.

Der Richter ist ein entscheidendes Organ der Rechtspfl ege.

1 in erster Linie – • •••••! "#•••$%.

2 auf Lebenszeit – •"&'()•))".

3 den Prozess aussetzen – ••'"*+а)"•'+%, •••••а+% ••"0•**.

У••а•• •! 6. В$•!%!& !' & ()&а •• *+,• •!- ) •а)••,)&- •а• ••$0 ,•• * + •! 0, •,*2 •(•!& •а)••,)&•а• ••, ,•• * + •! , •а',3!& ,)•,3•, ,•• * + •! .

У••а•• •! 7. На5*!& 3 & ()& •• *+,• •!-, ),* ••а8!

(,•)&•9(:!; sein + Partizip II.

РАБОТА ПО СИТУАЦИИ РЕЧЕВОГО ОБЩЕНИЯ

П•,2!&а5& ! • • 3 *!& & ()&, !)•,+>'95& ?, *+- ),- )&а3+ •!- ),,@8 •!- •, )!&9а:!!.

Mein künftiger Beruf

Ich studiere an der Uraler Akademie für Rechtswissenschaften, ich bin Fernstudent. Unsere Hochschule bildet die Fachleute auf dem Gebiet des Rechts aus. Das sind vor allem Richter, Staatsanwälte, Untersuchungsführer, Rechtsanwälte, Notare, Unternehmensjuristen.

16

Meine Studienkollegen werden in verschiedenen Staatsorganen, im Justizapparat, in Industriebetrieben und der Landwirtschaft arbeiten. Viele von ihnen möchten bei der Polizei dienen.

Um die Arbeitspfl ichten und die Arbeitsaufgaben besser zu erfüllen, brauche ich umfassendere und tiefere Kenntnisse. Allgemein bekannt ist ebenfalls die Überhangausbildung1 von Juristen. Doch mangelt es immer noch an guten Juristen. Darum beschloß ich, an der juristischen Hochschule zu studieren. Eigentlich hatte ich mir vor Studienbeginn und zunächst auch noch während meines Studiums nicht so große Gedanken um meinen späteren Beruf gemacht. Es waren dann wohl wesentlich die gesellschaftlichen Umbrüche, die mich veranlassten, den Beruf eines Rechtsanwalts zu wählen. Zum einen machten sie das damals durchaus, zum anderen war Karriere kein Fixpunkt2 für mich, weil Karriere für mich keine große Rolle spielte. Also: Karriere interessierte viele von uns und mich damals nicht sonderlich. Bei meiner Entscheidung half schon das Interesse am Anwaltsberuf.

An der Akademie studiere ich viele Fächer: Staatsund Rechtsgeschichte, Philosophie, Strafrecht, Zivilrecht, Strafprozessrecht,

Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Kriminalistik und andere Fächer.

Der Jurist soll ein hochgebildeter Fachmann, ein Mensch von hoher Kultur sein. Er soll vielseitige Fachkenntnisse haben, um erfolgreich verschiedene Rechtsverletzungen zu bekämpfen.

Die Hauptaufgaben aller Juristen sind Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität, Rechtserziehung und Rechtspropaganda.

Jeder Jurist soll als ein richtiger Berufsjurist solche Eigenschaften besitzen wie persönlichen Mut, Gerechtigkeit, Unbestechlichkeit,

Objektivität, Ehrlichkeit, Bescheidenheit und Menschenliebe. Unsere

Pfl icht ist es, die Gesetze und die Verfassung strikt einzuhalten und

über die Einhaltung der Gesetzlichkeit zu wachen.

Das Leben der Juristen soll mit dem Leben des Volkes eng verbunden sein. Hohe Achtung vor dem Menschen ist eine spezifi sche

Eigenschaft der Juristen. Die Sorgen der Mitbürger sind mir immer nah. Ich verhalte mich zu meiner Arbeit immer kritisch. Ich möchte meinem Beruf das ganze Leben widmen.

1 Überhangausbildung, f – ••••!"#$а& '"()"!"*+а.

2 Fixpunkt, m – •(/0•+3, $а*&•#•*а& •(/&.

О••••••• •а •"#$"%&.

1. Warum haben Sie den Beruf eines Juristen gewählt?

17

2.Welche juristischen Berufe können Sie nennen?

3.Wo möchten Sie nach dem Jurastudium arbeiten?

4.Wie verhält sich die Familie zu Ihrer Wahl?

5.Wen halten Sie für ein Vorbild in Ihrem Beruf?

6.Auf welche Weise würden Ihnen Ihre Fremdsprachenfähigund fertigkeiten helfen?

7.Welche Arbeitsaufgaben haben alle Juristen?

8.Welche Eigenschaften sollen alle Juristen besitzen?

9.Wie glauben Sie, sind Sie zu Ihrem Beruf bereit?

ПРИЛОЖЕНИЯ

 

П••••• !• 1

Л#$%&'#%$&( *&+&*,*

ahnden (te, t)

!а#а$%&а'*, #а+а'*

androhen

/0+1:а'*

Anforderung (en), f

'+;<1&а!=;

eine Anforderung an j-n stellen

>+;@CD&GD'* #.-G. '+;<1&а!=;

Anklage, die (en)

1<&=!;!=;

Anklage erheben

>+;@CD&GD'* 1<&=!;!=; #.-G.

anordnen

+аH>1+D:а'*HD, >+;@>=H%&а'*,

 

>+=#а$%&а'*

anrufen (e, u) (das Gericht)

1<+а'='*HD & H/@

Anwaltszwang, der

1<D$а';G*!1; /LаH'=; а@&1#а'а

 

& H/@;<!1M >+1N;HH;

anwenden (te, t), wandte an,

>+=M;!D'*, =H>1G*$1&а'*

angewandt

 

auf Lebenszeit

>1:=$!;!!1

aufklären

1) &%DH!='*, +аH#+%'*, +аHHG;-

 

@1&а'*; 2) +а$CDH!='*

ein Verbrechen aufklären

+аH#+%'* >+;H'/>G;!=;

Aussage, die (n)

>1#а$а!=;, H&=@;';G*H'&1

ausüben (te, t)

1H/R;H'&GD'*

begehen (beging, begangen)

H1&;+T='* L.-G.

18

eine Straftat begehen

••••••!"# $%•&••'• 'а)а*$•+••

 

,•-'!•

Berufserfahrung, f

•/0" /•а)"!1••)•2 •а3•"0, •"а4

Berufung, die (en)

а/•&&-7!-

Berufung einlegen (a, e)

/•,а•а"# а/•&&-7!8, •34а&•-

 

•а"#

Beschwerde, die (n)

4а&•3а

die Beschwerde einlegen

•34а&••а"#

(erheben)

 

Bestimmung, die (en)

1) •/••,•&•'!•, $•"а'••&•'!•

 

(•••)••); 2) 'а*'а1•'!•; 3) /•-

 

•"а'••&•'!•, /••,/!•а'!•, /•-

 

&•4•'!•; 4) •"а"#- ,•%••••а

bestrafen (te, t)

'а)а*0•а"#

Bestrafung, die

'а)а*а'!•, )а•а, •"•а?

Beweis, der (e), m

,•)а*а"••"••

beweisen (ie, ie)

,•)а*0•а"#

den Zeugen vernehmen (a, o)

,•/•••!"# ••!,•"•&-

die Aufsicht ausüben (über +

••$@••"•&-"# 'а,*••

Akk)

 

Dienst, der (e)

•&$43а

gehobener Dienst

%••$,а••"••''а- •&$43а

Eigenschaft (en), f

)а1••"••, •••2•"••, 1••"а Aа•а)-

 

"••а

Eigentum, das (Eigentümer)

••3•"••''••"#, ,••"•-'!•, !+$-

 

@••"••

ein Plädoyer halten (ie, a)

,••4а"# ••1# /•••, •$,•+

(-doaje)

 

eine Entscheidung treffen

/•!'!+а"# ••••'!•

Einhaltung, die (en)

••3&8,•'!•

einnehmen (a, o)

*а'!+а"# (,•&4'••"#)

Entscheidung, die (en), f

••••'!• •$,а

Erlass, der (e)

$)а*, /••"а'••&•'!•, /••,/!•а-

 

'!•, •а•/••-4•'!•

ermitteln, vt

$•"а'а•&!•а"#, •3'а•$4!•а"#;

 

•••"! ••*0•); •а••&•,••а"#

Ermittlungshandlung (en), die

•&•,•"••''•• ,•2•"•!•

Ermittlungsverfahren, n

/••,•а•!"•'•• •а••&•,••а-

 

'!•, ,•*'а'!•

ernennen (ernannte, ernannt)

'а*'а1а"# ('а ,•&4'••"#)

19

Folge, die (n)

1) •••••••!•, "#•••••••!•, $•-

 

%&•'•а•; 2) •+•#•, %а.•/0•3!•

Freiheitsstrafe, die (n)

•!4•3!• ••#5#•+

Freispruch, m

#"$а••а•••'3+6 "$!7#•#$,

 

#"$а••а3!•

gebunden sein an + Akk

"#•0!39•'•9 ..-•., 0.-•

Gefahr, die (en)

#"а•3#••', &7$#%а

gelten (a, o)

5+•' ••6•••&/<!=, ••6•••#-

 

•а•', !=••' •!•&, %3а0•3!•

Gerechtigkeit, f

•"$а••••!•#••'

Gerichtsbarkeit, die

"#••&•3#••'

Gerichtsverhandlung, die (en)

•&••53#• $а%5!$а•••'•••#

gesellschaftsgefährlich

#5<•••••33# #"а•3+6

gesellschaftswidrig

а3•!#5<•••••33+6

Gesetzbuch, das (-bücher)

.#••.•

Gesetzgebung, die

%а.#3#•а•••'•••#

Gesetzlichkeit, die

%а.#33#••'

gleichberechtigt

$а•3#"$а•3+6

Handeln, das (–)

••93!•, ••6•••!•, "#••&"#.

Handlung, die (en)

••6•••!•, "#••&"#.

Hauptverhandlung, die

•&••53#• $а%5!$а•••'•••#

in Kraft treten

•••&"а•' • •!•&

ist … gebunden

"#•0!39•••9; ••9%а3

j-m Weisungen erteilen

•а•а•' ..-•. &.а%а3!9

j-n (etw.) vertreten

"$••••а••9•' ..-•. (0.-•.)

j-n vor Gericht anklagen

#5•!39•' (..-•.), "$••>9••9•'

 

#5•!3•3!• • •&••

j-n zur Verantwortung ziehen

"$!•••0' ..-•. . #••••••••33#••!

(o, o)

 

Jugendgericht, das

•&• "# •••а= 3••#••$4•33#•••-

 

3!?

Jugendgesetz, das

%а.#3 # •#••6•••!! =#•#••@!

Kriminalität, die

"$•••&"3#••'

die Kriminalität bekämpfen

5#$#•'•9 • "$•••&"3#••'/

Maßnahmen einleiten

"$!3!=а•' =•$+

Mord, der (e)

•9@.#• &5!6•••#, &=+4••33#•

 

&5!6•••# "$! #•970а/<!? #5••#-

 

9•••'•••а?

Nebengesetz, das (e)

•#"#•3!•••'3+6 %а.#3

Notar (e), m

3#•а$!&•

notarielle Beurkundung

3#•а$!а•'3#• &•#••#••$•3!•

20

Соседние файлы в предмете [НА УДАЛЕНИЕ]