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Bürgerfreundlichkeit
Als mein Onkel seine Tätigkeit in der Justiz aufnahm, ist ihm das Wort „Bürgerfreundlichkeit“ nicht begegnet. Es gab die Sache. Einzelne Angehörige der Justiz, wahrscheinlich waren es nicht wenige, und zwar Angehörige aller Laufbahnen, haben auch damals Bürgerfreundlichkeit praktiziert, sind den Bürgern in vorbildlicher Weise freundlich begegnet, nicht nur korrekt, nicht nur höflich, was ja nicht wenig ist, sondern zugewandt, wohlwollend, auch wenn es letztlich um die Verhängung von Strafe ging. Die Begegnung mit solchen Vertretern der Justiz während seiner praktischen Tätigkeit hatte Einfluβ auf seine Berufswahl. Aber man kann nicht sagen, dass Bürgerfreundlichkeit damals ein allgemein akzeptiertes Ziel der Justiz gewesen wäre. Richtige Gesetzesanwendung und sorgfältige Ermittlung des Sachverhalts, materielle Gerechtigkeit und korrektes Verfahren: Darum ging es selbstverständlich. Unparteilichkeit und Unabhnägigkeit der Gerichte: Das galt ohne Zweifel. Identifikation mit dem Grundgesetz: Daran kann er sich erinnern. Aber Bürgerfreundlichkeit, das war kein Thema. Im Inneren noch sehr hierarchisch, lebte die Justiz zurückgezogen, war unnahbar, eher auf Abwehr von Störungen eingestellt denn auf vertrauensbildende Maβnahmen, zu steif, zu stolz, vielleicht auch zu ängstlich, um Bürgerfreundlichkeit zum Programm zu machen. Das hat sich grundlegend in einer verhältnismäβig kurzen Zeit geändert. Mit dieser Veränderung werden Folgerungen aus der demokratischen Binsenwahrheit gezogen, dass auch die dritte Gewalt vom Volk ausgeht und dass sie wie die anderen Gewalten auf die Zustimmung des Volks angewiesen ist, sich also um diese bemühen muss. Diese Binsenwahrheit, die sich an der existentiellen Bedeutung des von der parlamentarischen Mehrheit zu beschlieβenden Haushaltsgesetzes für die Justiz ja ohne weiteres ablesen lässt, war lange nicht Allgemeingut, ist in der heutigen Justiz aber verinnerlicht. Andere Verwaltungen wissen vielleicht noch besser, dass man fortlaufend um die Zustimmung der Bürger werben muss, wenn man im Gerangel um politische und finanzielle Unterstützung nicht ins Hintertreffen geraten will. Früh und eindrucksvoll war z. B. die Polizei mit dem Schlagwort „Dein Freund und Helfer“ auf dem Plan. Die Kommunen, die näher am Bürger und umfassender mit ihm befasst sind, geben teilweise ein leuchtendes Beispiel. Vor einigen Wochen erhielt ich von der Stadt das Angebot einer gebührenpflichtigen Verwarnung, weil unsere Tochter mit unserem Auto falsch geparkt hatte. Das war so freundlich abgefasst, dass ich statt der verlangten 150 Rubel fast 300 Rubel überwiesen hätte, so angenehm war ich berührt. Dabei war alles, was rechtlich notwendig ist, in dem Schreiben enthalten.
Aber auch die Justiz hat die Lektion gelernt. Wir wissen, dass wir die Unterstützung der Politik brauchen und dass wir sie nur bekommen, in ausreichendem Maβe bekommen, wenn die Politik sich damit beim Bürger sehen lassen kann, und das kann sie, wenn die Bürger in die Justiz Vertrauen haben und sie für wichtig halten. Bürgerfreundlichkeit ist einer der Schlüssel dazu. Es ist also die nackte Klugheit, wenn wir sie praktizieren. Wir nehmen damit teil an einer Entwicklung, die ganz breit ist, alle staatlichen Bereiche erfasst, und erst recht, wie gesagt, die Kommunen, und die ihrerseits viele Anstöβe aus dem privaten Sektor empfängt. Deshalb ist es wichtig, dass wir in der Justiz die Augen aufhalten und sehen, was die anderen machen im Verhältnis zum Bürger. Wir können davon lernen.
Texterläuterungen
Angehörige aller Laufbahnen = Vertreter aller Juristenberufe
zugewandt - доброжелательный
wohlwollend - благосклонный
Identifikation f mit dem Grundgesetz = Verfassungsmäβigkeit f
zurückgezogen - замкнуто
war unnahbar - была неприступной
eher auf Abwehr von Störungen - настроена скорее на устранение
eingestellt denn auf недостатков чем на доверитель-
vertrauensbildende Maβnahmen ные меры
zu steif - чересчур чопорная, жёсткая
Folgerungen ziehen - делать выводы
Binsenwahrheit f - прописная истина
angewiesen sein - надеяться
existentielle Bedeutung - жизненно важное значение
…ohne weiteres ablesen lässt - без сомнения можно увидеть
(на примере)
…war lange nicht Allgemeingut, - долго не была руководящим
ist in der heutigen Justiz aber принципом, а сегодня стала внут-
verinnerlicht ренним элементом юстиции
im Gerangel = im Kampf
ins Hintertreffen geraten - попадать в невыгодное положение
auf dem Plan sein - появляться на переднем плане
das Angebot einer gebühren- - предупреждение об уплате
pflichtigen Verwarnung обязательного штрафа
19. die Lektion lernеn - получить урок, сделать вывод
20. … wenn die Politik sich damit - … если граждане дадут понять
beim Bürger sehen lassen kann об этом политическим деятелям
21. Anstöβe empfangen - перенимать инициативу
Übungen
2. Sammeln Sie in Einzelarbeit Vokabeln und Passagen aus dem Text, die die Tätigkeit der Justizorgane und Polizei früher und heute beschreiben.
Tragen Sie diese dann im Unterricht an der Tafel zusammen.
3. Besprechen Sie mit einem Partner / einer Partnerin die folgenden Textpassagen und erklären Sie diese schriftlich auf Deutsch:
- Es gab die Sache
- Einzelne Angehörige der Justiz sind den Bürgern in vorbildlicher Weise freundlich begegnet
- Aber Bürgerfreundlichkeit, das war kein Thema
- Im Inneren noch sehr hierarchisch, lebte die Justiz zurückgezogen, war unnahbar, … zu steif, zu stolz, vielleicht auch zu ängstlich, um Bürgerfreundlichkeit zum Programm zu machen
- …dass auch die dritte Gewalt vom Volk ausgeht und dass sie wie die anderen Gewalten auf die Zustimmung des Volks angewiesen ist
- Diese Binsenwahrheit … ist in der heutigen Justiz aber verinnerlicht
- Andere Verwaltungen wissen vielleicht noch besser, dass man fortlaufend um die Zustimmung der Bürger werben muss
- Das war so freundlich abgefasst
- Deshalb ist es wichtig, dass wir in der Justiz die Augen aufhalten und sehen, was die anderen machen im Verhältnis zum Bürger
4. Stellen Sie mit Hilfe einer Tabelle dar, wie sich die Bürgerfreundlichkeit bei der Justiz und Polizei zeigt. Ziehen Sie einen Vergleich mit der „nur“ sachlichen Bearbeitung von Rechtsfragen:
Bürgerfreundlichkeit |
„nur“ sachliche Bearbeitung von Rechtsfragen |
Zugewandheit |
Korrektheit |
Wohlwollendtun |
Höflichkeit |
freundliche Abfassung von allen Schreiben, die rechtlich notwentdig sind |
Richtige Gesetzesanwendung |
Bemühen um die Zustimmung des Volks |
sorgfältige Ermittlung des Sachverhalts |
das Angebot einer gebührenpflichtigen Verwarnung |
materielle Gerechtigkeit |
Vertrauen der Bürger in die Justiz |
Unparteilichkeit und Unabhnägigkeit der Gerichte |
Anstöβe aus dem privaten Sektor |
Identifikation mit dem Grundgesetz |
5. Führen Sie anhand dieser Tabelle Gespräche zur Bürgerfreundlichkeit und werten Sie diese in Form eines Monologs aus.
6. Besprechen Sie in Kleingruppen die Frage, wie, Ihrem Anschein nach, das Gerichtsgebäude und andere Justizgebäude aussehen sollen. Benutzen Sie dabei die Textinformation.
7. Berichten Sie über eine bürgerfreundliche Justiz.
Teil III
1. Lesen Sie den Text. Gestalten Sie kurze Gespräche zu seinem Thema.