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Sprechen Sie zum Thema :

  1. "Mein Lebenslauf

  2. "Ich bin Student" (Mein Studium an der Hochschule)

  3. "Unsere Hochschule"

  4. "Mein zukünftiger Beruf"

  5. "Meine Heimatstadt (Ternopil)"

  6. „Deutsch-ukrainische Beziehungen"

  7. „Firma."

  8. „Unternehmen"

  9. „Der Mensch als Mitglied des Unternehmens"

  10. „Funktionelle Gliederung des Unternehmens"

  11. „Unternehmensformen in Deutschland" 1

  12. „Die Währung und Währungsstörungen"

  13. „Zahlungsverkehr"

  14. „Markt und Preisbildung"

  15. „Devisen und Kurse"

  16. „Kunden und Verbraucher"

  17. „Holdinggesellschaften"

  18. „Formen der Holding"

  19. „Produktlebenszyklus"

  20. „Betrieb und Unternehmen"

  21. „Rechtsformen von Unternehmen"

  22. „Produktion und Produktionsfaktoren"

Rechtsformen von Unternehmen

Im marktwirtschaftlichen System unterscheidet man zwischen den öffentlichen Betrieben, die von Bund, Ländern, Gemeinden verwaltet werden, und den privaten Betrieben. Zu den öffentlichen Betrieben gehören die Deutsche Bundesbahn, Elektrizitäts- und Wasserwerke, Verkehrsbetriebe, städtische Krankenhäuser, Universitäten usw. Oft sind Bund, Länder und Gemeinden auch Eigentümer von privaten Unternehmen, die als Aktiengesellschaften geführt werden, wie z.B. die Lufthansa.

Die wichtigsten Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland sind:

    1. Einzelunternehmen.

    2. Unvollständige Gesellschaften (Stille Gesellschaft).

    3. Gesellschaftsunternehmen:

      1. Personengesellschaften (OHG und KG);

      2. Kapitalgesellschaften (AG und GmbH).

    4. Genossenschaften.

Einzelunternehmen wird von einer einzelnen Person betrieben. Manchmal beauftragt der Einzelunternehmer einen leitenden Angestellten. Die Firma trägt in der Regel den Namen des Inhabers. Dabei kann man den eigenen Betrieb ohne große Formalitäten führen, ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Der Besitzer haftet mit seinem ganzen Geschäfts- und Privatvermögen.

Der stille Teilhaber gibt dem Unternehmen Geld ohne ein Recht auf Mitsprache. Über die Gewinnbeteiligung wird ein privater Vertrag^cjeschlossen. Der Unternehmer bekommt mehr Eigenkapital und der stille Teilhaber hat eine diskrete Geldanlage.

Die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) erfordert mindestens zwei Gesellschafter. Jeder von ihnen leistet seinen finanziellen Beitrag. Der Name der Firma besteht aus den Namen der Gesellschafter mit dem Zusatz OHG oder «und Co», «und Söhne» etc. Alle Gesellschafter arbeiten aktiv mit und leiten die Geschäfte. Bei der OHG haftet jeder Gesellschafter mit seinem ganzen Privat- und Geschäftsvermögen. Diese Form bietet sich für Familienunternehmen an.

Bei der Kommanditgesellschaft (KG) gibt es zwei Arten von Gesellschaftern — den Komplementär (Vollhafter) und den Kommanditisten (Teilhafter). Im Firmennamen erscheint der Name des Komplementärs (Chefs) mit dem Zusatz KG. Der Chef kann finanzkräftige Teilhaber in sein Unternehmen aufnehmen.

Unter den verschiedenen Organisationsformen kommt der Aktiengesellschaft (AG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eine überragende Bedeutung in der deutschen Wirtschaft zu. Bei diesen beiden Formen haften die Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaften nicht persönlich und deshalb ist ihr Risiko, das sie durch eine Beteiligung an einer AG oder GmbH eingehen, begrenzt.

Fast alle Großunternehmen haben die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Zur Gründung einer AG sind mindestens fünf Gesellschafter und ein Grundkapital von 50 000 Euro erforderlich. Die Gesellschafter (Aktionäre) sind mit ihren Geldeinlagen (Aktien) am Grundkapital des Unternehmens beteiligt. Die Aktien einer AG kann man an der Börse handeln. Außer der finanziellen Einlage haben die Aktionäre nichts mit den Geschäften zu tun, aber sie werden darüber informiert. Die Aktionäre erhalten jährlich einen Teil des Gewinns des Unternehmens, die Dividende. Eine AG hat zwei Führungsgremien, einen Aufsichtsrat und einen Vorstand. Der Aufsichtsrat ist das Kontrollorgan der AG, er überwacht den Vorstand und ist für Planung verantwortlich. Der Aufsichtsrat besteht aus Experten von außerhalb des Unternehmens und aus Vertretern der Arbeitnehmer. Die Aktionäre wählen den Vorsitzenden des Aufsichtsrats. Der Vorstand leitet die AG unter eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat gewählt. Das oberste Organ der AG ist die

Hauptversammlung. Die Aktionäre können jährlich einmal auf der Hauptversammlung ihre Meinung sagen und den Vorstand kritisieren.

Mittelgroße oder kleine Firmen in Deutschland haben meistens die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Die GmbH muss mindestens zwei Gesellschafter und ein Stammkapital von 25000 Euro haben. Sie wird von einer Geschäftsführung oder einem Geschäftsführer geleitet. Wenn eine GmbH mehr als 500 Mitarbeiter beschäftigt, hat sie auch einen Aufsichtsrat wie in der AG. Der Name der GmbH ist meistens eine Sachfirma, z.B. «Heimdecor & Geschenkideen», mit dem Zusatz GmbH.

Die Genossenschaft ist weder Personen- noch Kapitalgesellschaft, sondern ein wirtschaftlicher Verein mit einer nicht geschlossenen Zahl von Mitgliedern (Genossen). Ihr Hauptziel ist die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder. Deshalb geht es dabei vor allem um die Selbsthilfe der Mitglieder und nicht um den Gewinn. Die Genossenschaften haben kein festes Grundkapital wie die Kapitalgesellschaften, ihr Kapital besteht aus den Einlagen der Mitglieder. Die Zahl der Mitglieder muss mindestens sieben betragen.

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