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Politik

Das Großherzogtum Luxemburg ist seit der Zweiten Londoner Konferenz von 1867 ein souveräner und unabhängiger Staat. Staatsform ist eine konstitutionelle Monarchie, deren Krone innerhalb der Familie Nassau erblich ist. Die Gesetzgebung ist Aufgabe der Abgeordnetenkammer (Chambre des Députés), welche alle fünf Jahre gewählt wird. Am Ausgangspunkt Luxemburgs (Verfassung von 1868) hatte der monarchistische Beamtenstaat gestanden (regierender Großherzog und „seine“ von ihm ernannten Minister und Beamten). Aus dieser Tradition stammen die Bezeichnung Staatsminister statt Premierminister für den Regierungschef Luxemburgs, die Unverletzlichkeit der Person und (theoretische) Machtfülle des Großherzogs (Verfassung §§ 4, 33 ff.) oder auf Gemeindeebene das Nebeneinander von Bourgmestre (als großherzoglichem Verwaltungsbeamten) und den „aus dem Volk“ stammenden Schöffen, also Nichtbeamten (siehe auch: Verwaltungsgliederung).

Heute kann der Großherzog seine Rechte weitgehend nur formal ausüben (siehe auch Staatsoberhaupt), „Luxemburg ist ein demokratischer … Staat“ (Verfassung § 1). Dies garantieren die direkt vom Volk gewählte Abgeordnetenkammer, aus der die Regierung hervorgeht, die Wahl des Bourgmestre aus dem Gemeinderat heraus und nicht zuletzt die Möglichkeit der Volksabstimmung.

Verfassung des Großherzogtums Luxemburg Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer Überarbeitung. Näheres ist auf der Diskussionsseite angegeben. Hilf mit, ihn zu verbessern, und entferne anschließend diese Markierung. Die Verfassung des Großherzogtums Luxemburg vom 17. Oktober 1868, die am 22. Oktober 1868 im deutschen Originaltext mit französischer Übersetzung im Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg (Memorial) veröffentlicht wurde, ist die trotz zwischenzeitlicher mehrfacher Veränderungen bis heute gültige Verfassung des Großherzogtums Luxemburg.

Staatsoberhaupt

Großherzog Henri von Nassau-Weilburg, bei der Hochzeit seines Sohnes Prinz Louis (2006)

Artikel 3 der aktuellen Verfassung des Großherzogtums Luxemburg legt fest: „Die Krone des Großherzogtums ist erblich in der Familie Nassau, und zwar in Gemäßheit des Vertrages vom 30. Juni 1783, des Art. 71 des Wiener Traktates vom 9. Juni 1815 und des Londoner Vertrags vom 11. Mai 1867. Der Vertrag vom 30. Juni 1783 ist der Nassauische Erbverein, durch den das Großherzogtum Luxemburg bis heute jeweils innerhalb der Familie Nassau vererbt wird.

Staatsoberhaupt und Großherzog von Luxemburg ist seit Oktober 2000 Henri von Nassau-Weilburg. Er ist verheiratet mit Maria Teresa. Der Großherzog verfügt formal über weit reichende exekutive und legislative Befugnisse; er ernennt und entlässt die Regierung, vollzieht alle Gesetze, nimmt aber faktisch nahezu ausschließlich repräsentative Aufgaben wahr. Der Großherzog ist überparteilich. Von seinem Recht, die Abgeordnetenkammer (das Parlament) aufzulösen, hat er noch keinen Gebrauch gemacht.

2008 hat Henri sich geweigert, ein Gesetz betreffend Sterbehilfe zu unterzeichnen. Um die Staatskrise rasch zu beheben, wurde der Großherzog durch Verfassungsänderung davon entbunden, Gesetze zu sanktionieren. Seine Aufgabe beschränkt sich seitdem nur noch auf das „Promulgieren“ der Gesetze. Nach Auffassung des Verfassungsrechtlers Francis Delpérée hätte der Großherzog nur mit Einverständnis eines Regierungsmitglieds die Befugnis gehabt, das Inkrafttreten eines Gesetzes zu verhindern.

Die exekutive Gewalt wird vom Großherzog und der Regierung ausgeübt. Die Regierung setzt sich zusammen aus dem Premierminister, der auch den traditionellen Titel Staatsminister führt, sowie vierzehn Ministern. Die Regierung von Premierminister Jean-Claude Juncker wurde in der Wahl am 7. Juni 2009 bestätigt und stützt sich seit dem 27. Juli 2009 auf eine große Koalition aus Christlich-Sozialer Volkspartei (CSV) und der Luxemburgischen Sozialistischen Arbeiterpartei (LSAP). Jean Asselborn (LSAP) ist Außenminister, Luc Frieden (CSV) Finanzminister.

Der Staatsrat ist ein beratendes Organ, das aus 21 Mitgliedern besteht. Das Nominierungsverfahren ist nicht in der Verfassung geregelt, sondern lediglich in einem Gesetz. Der Staatsrat wirkt bei der Gesetzgebung mit. Seiner Opposition formelle bei Gesetzentwürfen hat eine auf drei Monate begrenzte aufschiebende Wirkung. Seit Mitte November 2009 steht Georges Schroeder an der Spitze.

Parlament

Die Abgeordnetenkammer (Chambre des Députés, auf Luxemburgisch "Chamber") hat 60 Sitze. Ihr Präsident ist zurzeit Laurent Mosar (CSV). Die Deputierten werden in nationalen Wahlen auf die Dauer von fünf Jahren bestellt.

Seit 2009 ist die Aufteilung der Sitze wie folgt:

CSV 26, LSAP 13, DP 9, Déi Gréng 7, ADR 4, Déi Lénk 1.

Wahlbezirke: Norden (Grün), Zentrum (Blau), Süden (Rot) und Osten (Gelb). Angegeben ist die Anzahl der Parlamentssitze pro Bezirk.

Die Wahlen zum nationalen Parlament finden alle fünf Jahre nach dem Verhältniswahlrecht statt. Das Land ist in vier Wahlbezirke mit unterschiedlicher Abgeordnetenzahl eingeteilt, um so der Bevölkerungsverteilung des Landes gerecht zu werden (Norden, Osten, Zentrum und Süden). Die Grenzen der Wahlbezirke sind fast identisch mit denen der drei Distrikte, mit dem Unterschied, dass der Distirkt von Luxemburg-Stadt noch einmal unterteilt ist (Distrikt Diekirch = Nord, Distrikt Grevenmacher = Ost, Distrikt Luxemburg [Kanton Luxemburg-Stadt und Mersch] = Zentrum und Distrikt Luxemburg [Kanton Esch und Capellen] = Süden). Die Wähler haben entsprechende Stimmenzahlen und können ihre Stimmen entweder kumulieren (alle Stimmen an eine Partei) oder panaschieren (Personenwahl, maximal zwei Stimmen pro Kandidat). Seit 1919 besteht Wahlpflicht für alle Bürger über 18 Jahre. Dies gilt auch für jeden, der in das luxemburgische Wählerverzeichnis eingetragen ist und in Luxemburg wohnt.

Schon der Fontagné-Bericht hatte es als unausweichlich befunden, um das Land aus der Reform-Sackgasse zu führen, die Frage der doppelten Staatsangehörigkeit sowie der Ausweitung der politischen Beteiligung auf die politische Tagesordnung zu setzen. Nach der jüngsten ASTI-Studie schätzen 79 % der luxemburgischen sowie der ausländischen Wohnbevölkerung Luxemburg als ihr bevorzugtes Wohnland. Doch während 90 % der befragten Ausländer für das kommunale Wahlrecht sind, befürworten es nur 68 % der Luxemburger. Dies ungeachtet der Tatsache, dass das kommunale Wahlrecht für ansässige EU-Ausländer schon längst gesetzlich verankert ist. Noch weniger, nämlich nur 48 % der befragten Luxemburger, können sich ein Wahlrecht für ausländische Einwohner auf nationaler Ebene vorstellen. 66 % derselben sind sogar bereit, sich einem Szenario zu widersetzen, wonach ausländische Mitbürger in das nationale Parlament gewählt werden könnten. Ein Gesetzesprojekt der Regierung sieht vor, dass Einwohner auch ohne luxemburgische Staatsangehörigkeit zum Bürgermeister gewählt werden können.

Politische Parteien

Die Christlich Soziale Volkspartei (CSV) (Déi Schwaarz) und die Luxemburger Sozialistische Arbeiterpartei (LSAP) (Déi Roud) bilden derzeit eine Koalitionsregierung. In der Opposition befinden sich die liberale Demokratische Partei (DP) (Déi Blo), die Grüne Partei (Déi Gréng), die konservative Alternative Demokratische Reformpartei (ADR) sowie Die Linke (Déi Lénk). Die Kommunistische Partei Luxemburgs (KPL) (Déi Bordeau Roud) ist nicht im Parlament vertreten.

Siehe auch: Liste der Parteien in Luxemburg

Rechtsordnung und Justiz

Cité Judiciaire, Hl.-Geist-Plateau

Das luxemburgische Privatrecht wurzelt in dem unter Napoléon Bonaparte entstandenen französischen Code Civil. Zusammen mit dem französischen und belgischen Recht gehört es zu den am engsten an das napoleonische Zivilrecht angelehnten Systemen des romanischen Rechtskreises. Auch das Strafrecht ist stark vom französischen Vorbild beeinflusst. Hingegen entsprechen das Verwaltungsrecht und das Einkommensteuerrecht eher dem deutschen Vorbild. Die Rechtssprache ist Französisch; Gerichtssprachen Luxemburgisch, Deutsch und/oder Französisch, je nach dem einzelnen Fall.

Im Großherzogtum gibt es drei Friedensgerichte (in Esch-sur-Alzette, Luxemburg und Diekirch), zwei Bezirksgerichte (in Luxemburg und Diekirch) und einen Obersten Gerichtshof (Luxemburg), der den Berufungsgerichtshof und den Kassationshof umfasst. In Straf- und Zivilsachen ist der Kassationshof die höchste Rechtsprechungsinstanz im Land. Des Weiteren gibt es ein Verwaltungsgericht, einen Verwaltungsgerichtshof sowie einen Verfassungsgerichtshof, die alle in der Stadt in der Cité Judiciaire auf dem Heilig-Geist-Plateau angesiedelt wurden.

Staatshaushalt

Dank höher ausgefallener Steuereinnahmen konnte Luxemburg sein globales Defizit der öffentlichen Kassen im Jahr 2010 auf 709 Millionen Euro zurückfahren. Die Staatsverschuldung liegt somit noch bei 18,4 Prozent des BIP. Damit ist Luxemburg eines der am niedrigsten verschuldeten Länder Europas.

Bei den gesamten öffentlichen Haushalten – also für Staat, Gemeinden und Sozialversicherung – ergab sich im Jahr 2010 ein Defizit von 1,7 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Damit hält Luxemburg die Maastricht-Kriterien ein, die maximal drei Prozent Defizit erlauben.

Neben verschiedenen Verkehrssteuern (Luxemburg hat die niedrigsten Umsatzsteuersätze innerhalb der Europäischen Union) erzielt der Staat einen Großteil seiner Einnahmen aus den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag: Hierzu zählen die Einkommen- die Körperschaft- sowie die Gewerbesteuer. Mit einem Spitzensteuersatz von 38 Prozent für natürliche Personen hat Luxemburg den niedrigsten privaten Einkommensteuersätz innerhalb der Europäischen Union.

Investmentfonds sind in Luxemburg von Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Vermögenssteuer befreit. Die Vermögenssteuer ist seit dem Jahr 2006 außerdem für natürliche Personen abgeschafft. Erbschaftssteuer wird nur beim Tod eines Einwohners des Landes fällig. Gebietsansässige zahlen auf Kapitalerträge außerdem zehn Prozent Quellensteuer.

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