- •1. Sprechen Sie folgende Wörter nach:
- •2. Sprechen Sie folgende Zusammensetzungen nach. Beachten Sie die Betonung:
- •3. Lesen Sie den Text und bestimmen Sie, welche der folgenden Überschriften Ihrer Meinung nach am besten zu diesem Text passt?
- •4. Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter und Wendungen:
- •5. Entscheiden Sie, ob auf der Grundlage des Textes die folgenden Sätze inhaltlich richtig oder falsch sind. Sagen Sie Ihre Meinung aus. Verwenden Sie dabei die Konjunktionen da, weil, deshalb.
- •7. Im Text tauchen die Begriffe: das Grundgesetz und die Verfassung auf. Skizzieren Sie in wenigen Worten den Unterschied zwischen den beiden Begriffen.
- •8. Beantworten Sie folgende Fragen zum Text:
- •9. Lernen Sie Wörter zum Text:
- •1. Sprechen Sie folgende Wörter nach:
- •2. Übersetzen Sie folgende Zusammensetzungen und lernen sie.
- •3. Lesen Sie den Text und beantworten Sie dann die Fragen zum Text.
- •6. Wodurch unterscheidet sich die Geschichte der Schaffung der Verfassung Russlands von der Geschichte der Verfassung der brd. Besprechen Sie das mit einem Partner in der Gruppe.
- •7. Sprechen Sie zu den folgenden Problemen des Textes:
- •1. Lesen Sie den Text. Benutzen Sie einen Originaltext des Grundgesetzes. Betrachten Sie dabei die Tabelle auf der Seite 19.
- •4. Man unterscheidet Freiheitsrechte, Unverletzlichkeitsrechte, soziale Grundrechte und das Recht auf staatlich garantierte Einrichtungen.
- •5. Bei den folgenden Artikeln des Grundgesetzes fehlen Nummern und Überschriften. Lesen Sie die Texte und überlegen Sie, um welchen Artikel es sich jeweils handelt. Begründen Sie kurz ihre Zuordnung.
- •6. Erfinden Sie Situationen. Gebrauchen Sie dabei die folgenden Wörter und Wortverbindungen. Benutzen Sie dabei den Originaltext des Grundgesetzes.
- •1. Lesen Sie den Text und erfüllen Sie die Aufgabe nach dem Text.
- •1. Lesen Sie den Text und markieren Sie dabei alle Stellen, die die einzelnen Absätze des Artikels 20 gg erläutern.
- •2. In diesem Text sind Erläuterungen zu Artikel 20,
1. Sprechen Sie folgende Wörter nach:
die Verkündung, der Ministerpräsident, wählen, über, später, vorläufig, die Tätigkeit, erfüllen, die Präambel.
2. Übersetzen Sie folgende Zusammensetzungen und lernen sie.
die Geburtsstunde, der Zeitpunkt, die Verfassungsgeber, die Besatzungszone, die Westmacht, die Bundesversammlung, das Bundesverfassungsgericht, die Bundesregierung, das Bundesorgan, das Wiedervereinigungsgebot, der Einigungsvertrag
3. Lesen Sie den Text und beantworten Sie dann die Fragen zum Text.
AUS DER GESCHICHTE DES GRUNDGESETZES DEUTSCHLAND.
Jeder Staat der Welt hat eine Verfassung, in der allgemeine und für das Zusammenleben der Menschen grundlegende Regelungen niedergeschrieben sind. Als die Geburtsstunde der BRD gilt der Zeitpunkt der Verkündung ihrer „Verfassung“ - des Grundgesetzes (GG) - am 23. Mai 1949. Die Wahl des Begriffs “Grundgesetz“ statt der Verfassung sollte 1949 deutlich machen, dass das Grundgesetz für die BRD gilt und eine Verfassung für ein vereintes Deutschland in der Zukunft ausgearbeitet werden müsse.
Das Grundgesetz wurde nicht von der Bevölkerung durch eine Abstimmung angenommen, sondern von Repräsentanten der 1949 existierenden Bundesländer. Die Verfassungsgeber waren die Ministerpräsidenten der in den westlichen Besatzungszonen gebildeten 11 Länder und der Parlamentarische Rat, der von den Landtagen gewählt wurde und vorwiegend aus Juristen bestand.
Der Parlamentarische Rat trat am 1. September 1948 in Bonn zusammen und wählte Dr. Konrad Adenauer zu seinem Präsidenten. Am 8. Mai 1949 stimmten die 65 Mitglieder des Parlamentarischen Rates über das Grundgesetz ab. Es wurde mit 53 Ja - Stimmen gegen 12 Nein - Stimmen angenommen. Wenige Tage später übermittelten die drei Westmächte den Ministerpräsidenten der deutschen Länder das Schreiben, in dem sie ihre Zustimmung zur Verfassung zum Ausdruck brachten.
Die Länderparlamente nahmen in der darauf folgenden Woche das Grundgesetz an. Allein Bayern stimmte dagegen, verpflichtete sich jedoch zur Anerkennung der neuen deutschen Verfassung. Damit wurde das Grundgesetz in mehr als zwei Dritteln der Länder angenommen. Das Saarland ist der BRD erst am 1. Januar 1957 beigetreten. Die Länder Brandenburg, Mecklenburg, Vorpommern, Thüringen, Sachsen und Sachen - Anhalt sind am 3. Oktober 1990 dem Geltungsbereich des Grundgesetzes und damit der BRD beigetreten.
Am 1. Februar 1951 verabschiedete der Bundestag das Gesetz über die Einrichtung des Bundesverfassungsgerichts (BVerG), der schon am 28. September 1951 seine Tätigkeit aufnahm. Damit war die Bildung der obersten Verfassungsorgane der Bundesrepublik abgeschlossen.
Nordrein - Westfallen, Rheinland - Pfalz, Schleswig - Holstein, Württemberg - Baden und Württemberg - Hohenzollern. In anderen Teilen Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen.
“ Artikel 144 “
Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der Deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.
“ Artikel 145 “
1) Der Parlamentarische Rat stellt in öffentlicher Sitzung unter Mitwirkung der Abgeordneten Gross - Berlins die Annahme dieses Grundgesetzes fest, fertigt es aus und verkündet es.
2) Dieses Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft.
“ Artikel 146 “
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.