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немецкий задания.doc
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4. Man unterscheidet Freiheitsrechte, Unverletzlichkeitsrechte, soziale Grundrechte und das Recht auf staatlich garantierte Einrichtungen.

Unter Freiheitsrechten versteht man Grundrechte, die die Freiheit des einzelnen schützen.

Unverletzlichkeitsrechte sind jene Grundrechte, die sich im allgemeinen nur gegen die staatliche Gewalt richten, d.h. den einzelnen Bürger gegen Eingriffe des Staates in seinen privaten Bereich schützen.

Die sozialen Grundrechte regeln zum einen die Beziehungen des einzelnen Bürgers zu den grundgesetzlich anerkannten sozialen Gemeinschaften wie Ehe, Familie, Kirche und Schule, zum anderen aber zum Staat als Sozialstaat.

Staatlich garantierte Einrichtungen (z. Я. Religionsunterricht) hat der Staat aufgrund des Grundgesetzes zu garantieren, d.h. er leistet die sogenannte institutionelle Garantie.

Tragen Sie die Artikel des Grundgesetzes entsprechend dieser Unterscheidung in die nachfolgende Tabelle ein.

Freiheitsrechte

Unverletzlichkeits- - rechte

Soziale Grundrechte

Staatlich garantierte Einrichtungen

Artikel 2

Artikel 104

Artikel 2

5. Bei den folgenden Artikeln des Grundgesetzes fehlen Nummern und Überschriften. Lesen Sie die Texte und überlegen Sie, um welchen Artikel es sich jeweils handelt. Begründen Sie kurz ihre Zuordnung.

1) Das Briefgeheimnis sowie das Post - und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.

Es handelt sich um Artikel 10, da es hier um das Brief - und Postgeheimnis geht.

1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Es kann nur Artikel ----- sein, weil...........

1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt.

3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

Artikel ------ aufgrund........

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Das ist Artikel ------ Dafür spricht....

1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissen und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

3) Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.

Das kann nur Artikel ----- sein, da hier......