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- •Familie hat viele Gesichter
- •In: Das Parlament Nr. 33/34, 16.8.2004, s.L
- •Elternwille und Kindeswohl - vom Wandel der Erziehung
- •§ 2 Bildungsauftrag der Schule
- •Zusammenleben in der Familie
- •Familienpolitik in Deutschland
- •Familien in Deutschland
- •Lebensformen und Familie im Wandel
- •Der familienkrach
- •Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik
- •Gleichberechtigung von Mann und Frau
- •Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- •Wandel im Geschlechterverhältnis
- •Ungleichheit zwischen Frauen und Männern
- •Männergesellschaft - Gibt's die noch?
- •Häufige Ursachen von Eheproblemen
- •Unser Verständnis von Arbeit
- •Formen und Ursachen von Arbeitslosigkeit
- •Jäger, Bauer, Banker Wie wir morgen arbeiten werden: Ein Blick zurück nach vorn
- •Von der Agrar- zur Dienstleistungsgesellschaft
- •Verstöße gegen Rechtsordnung – die Gerichte entscheiden
- •Der Fall Peter k.
- •§ 52. Tateinheit. (1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.
- •§ 250. Schwerer Raub. (1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn
- •Der Ablauf des Gerichtsverfahrens – Strafprozess und Zivilprozess
- •Im Zivilprozess ist manches anders
- •Beobachtungsaufträge für den Gerichtsbesuch
- •Recht und Gerechtigkeit im Rechtsstaat
- •Was ist ein Rechtsstaat?
- •Rechtssicherheit im Rechtsstaat – Beispiele
- •Jugendstrafe - angemessen und zweckmäßig? Protokoll der Angst
- •Migration weltweit
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- •11. September 2001
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Kurden: Volk ohne Land
Kurden sind das zahlenmäßig größte Volk ohne Land. Sie siedeln vor allem in der Türkei, im Irak, Iran und in Syrien und bilden hier jeweils eine nationale Minderheit.
Die Kurden gliedern sich in zahlreiche Stämme. Sie sind teilweise sesshaft, leben aber auch als Nomaden. Haupterwerbszweige sind Ackerbau und Viehzucht. Die Kurden haben keine gemein-same Sprache, ihre Kultur wurde in den Aufenthaltsländern oft unterbunden. Das, aber auch die Konflikte zwischen den kurdischen Stämmen und ihren Führungsschichten erschweren eine Einheit. Kurden gehören überwiegend der moslemischen Glaubensrichtung an, wobei etwa 75 % von ihnen Sunniten sind.
Kurden in der Türkei
Nach dem Ende des Osmanischen Reiches wurde den Kurden im Vertrag von Sèvres 1920 zunächst ein eigener Staat in Aussicht gestellt. Doch schon drei Jahre später wurden sie dem so ge-nannten Türkisierungsprogramm unterworfen. Der nach diesem Programm in Angriff genommenen Modernisierung des Landes nach westlichem Vorbild standen die Kurden ablehnend gegenüber. Bis heute nehmen sie eine distanzierte Haltung zur türkischen Regierung ein. Die Kurden wurden lange als „Bergtürken" verfolgt, ihre Aufstände wiederholt niedergeschlagen. Auch wenn sich ihre Lage seit den 1990er-Jahren insgesamt verbessert hat, wurden die Rechte der kurdischen Bevölkerung durch Sonder- und Ausnahmegesetze – wie das Antiterrorgesetz 1991 – immer wieder beschnitten. Die Inhaftierung von PKK-Führer Abdullah Öcalan 1998 und seine Verurteilung schwächte die kurdische Bewegung. Mit dem von der Türkei gestellten Antrag auf Mitgliedschaft in der Europä-ischen Union wird das Kurdenproblem wieder stärker international diskutiert.
Kurden im Irak
Die Situation der irakischen Kurden war seit der Staatsgründung 1921 bis zur Errichtung der Schutzzone nach dem Golfkrieg von 1991 sehr wechselhaft. Stark nach Unabhängigkeit strebend, rangen sie der irakischen Regierung zum Teil weit reichende politische und kulturelle Rechte ab. Zugleich waren sie massiven Repressionen bis hin zu Massenvernichtungen ausgesetzt. 1975 wurde ihnen nach einem niedergeschlagenen Aufstand eine Teilautonomie zugebilligt. Parteien entstan-den, z. B. die Patriotische Union Kurdistans (PUK) und die Kurdische Demokratische Partei. Seit dem irakisch-iranischen Krieg in den 1980er-Jahren wurde jedoch ein nahezu vernichtender Feld-zug gegen die Kurden geführt.
Mit der UN-Resolution 688 von 1991 wurde eine Schutzzone für die kurdische Bevölkerung Iraks errichtet, eine international geduldete Autonomie wurde verfügt. Selbstverwaltungseinrich-tungen entstanden. Dennoch blieben bürgerkriegsähnliche Zustände, vor allem verursacht durch die Rivalität der Kurdischen Demokratischen Partei und der PUK. Seit dem Sturz des Regimes von Saddam Hussein 2003 haben die Autonomiebestrebungen der irakischen Kurden neuen Auftrieb bekommen.
Kurden im Iran
Im Vielvölkerstaat Iran leben neben den Persern fast zu 50 % Angehörige nationaler Min-derheiten, darunter die Kurden. 1946 wurde im Iran der bisher einzige kurdische Staat gegründet, die Republik Mahabad. Sie wurde jedoch nach wenigen Monaten durch die iranische Armee zer-schlagen. Regionale Aufstände wurden mit Deportationen und Vernichtung ganzer Stämme nieder-geschlagen.
Der nach wie vor bestehende Konflikt zwischen den Kurden und der Regierung der Islamischen Republik Iran beruht in erster Linie auf religiösen Unterschieden zwischen sunnitischen Kur-den und schiitischen Persern. Die während der islamischen Revolution 1979 gegebene Zusage, den Kurden politische und kulturelle Autonomie zu gewähren, wurde nach dem Sieg der Revolution nicht eingehalten. Ayatollah Khomeini erklärte ihnen statt dessen den Heiligen Krieg. Dennoch leben die Kurden hier in weitgehend sicheren Verhältnissen.