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Glossar.
Bundesrat zweite Kammer des Parlaments (= Länderkammer); die Abgeordneten werden von den Bundesländern entsprechend dem Bevölkerungsanteil und der Stärke der politischen Parteien nominiert
Neutralität Verfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 zur immer währenden Neutralität Österreichs nach dem Vorbild der Schweiz; Forderung aus dem Staatsvertrag und Anlass für den Nationalfeiertag
Staatsvertrag volle Souveränität Österreichs, Abzug der Besatzungsmächte nach dem Zweiten Weltkrieg, unterzeichnet am 15. Mai 1955
Verfassungsgerichtshof oberstes Gericht in Verfassungsfragen
Bildungswesen in österreich allgemeines
Obligatorische Schulzeit: 9 Jahre
Bildungsgrad der Bevölkerung über 15 Jahre:
Gesamtschülerzahl: 6.438.980
weiblich: 3.382.434
männlich: 3.056.546
Pflichtschule:
männlich: 29,4 % 961.719
weiblich: 50,3 % 1.712.714
Lehrabschluss:
männlich: 45,0 % 1.344.217
weiblich: 23,3 % 725.147
Matura:
männlich: 6,8 % 1 60.306 (AHS)
weiblich: 6,4 % 172.738
männlich: 6,1 % 1 70.803 (BHS)
weiblich: 4,3 % 124.738
Nach Matura:
männlich: 0,7 % 20.171 (z. B. PädAK)
weiblich: 1 ,6 % 53.115
Universität:
männlich: 6,4 % 169.444
weiblich: 3,8 % 89.042
Studiendauer:
ca. 12 Semester
Semesterferien:
Sommer 9 Wochen
Ostern 10 Tage
Weihnachten 2 Wochen
Struktur
In Österreich wurde zum ersten Mal im Jahr 1774 eine allgemeine (damals 6-jährige) Schulpflicht eingeführt. Aber erst 100 Jahre später konnte sie auch wirklich durchgesetzt werden, als nämlich der Staat die Kontrolle und die Aufsicht über die Schulen von der Kirche übernahm. Seither haben ständige Reformen das österreichische Bildungssystem verändert und entwickelt. Besonders die 20er- und die 70er-Jahre des 20. Jahrhunderts haben entscheidend das heutige Bildungs- und Schulsystem beeinflusst und zum vorläufig letzten Stand geführt.
Im internationalen Vergleich ist das österreichische Bildungssystem eher als elitär zu bezeichnen. Denn bereits ab der 5. Schulstufe erfolgt eine Trennung in zwei Schultypen: Hauptschule oder Allgemeinbildende Höhere Schule (AHS). Die Lehrpläne dieser beiden Schultypen sind identisch. Die Schüler werden aber von unterschiedlich ausgebildeten Lehrern unterrichtet (siehe auch Lehrerausbildung), darüber hinaus sind regionale Unterschiede in der Verteilung der Schüler nach der vierten Schulstufe der Volksschule festzustellen. Besonders in bestimmten ländlichen Regionen besuchen fast alle Schüler die Hauptschule, während in Ballungszentren ein großer Teil der Schüler die Unterstufe der AHS besucht.
Die Schulpflicht in Österreich beträgt 9 Jahre. Absolventen der Hauptschule und Abbrecher der AHS, die sich für keine weiterführende Schule entscheiden, besuchen den „Polytechnischen Lehrgang" und machen anschließend eine Ausbildung zu einem Lehrberuf in einem Betrieb (mit verpflichtendem Besuch der Berufsschule über 8 Wochen pro Jahr).
Die Verteilung der Jugendlichen im 16. Lebensjahr sah um 1990 etwa so aus:
• 47 % absolvierten eine Lehre im dualen System
• 33 % waren in allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schulen mit
dem Ziel Maturaabschluss
• 18 % besuchten eine berufsbildende mittlere Schule ohne Maturaabschluss
• 2 % blieben überhaupt ohne schulische oder berufliche Ausbildung
Kinder mit besonderen geistigen oder physischen Behinderungen können ihre Schulpflicht auch in einer der zehn unterschiedlichen Typen einer Sonderschule absolvieren (z. B. für Blinde, Erziehungsschwierige, geistig Behinderte usw.). Der Anteil der Sonderschüler pro Jahrgang beträgt ungefähr 3 %.
Ziel der AHS (der „Gymnasien") ist es, mit einem Angebot sehr unterschiedlicher Fächer eine breite Allgemeinbildung zu vermitteln und auf ein Studium vorzubereiten, wobei unterschiedliche Typen dieser Schulen neben allgemeiner Ausbildung auch verschiedene Schwerpunkte setzen, wie z. B. Fremdsprachen, Naturwissenschaften, wirtschaftliche Fächer, musische Gegenstände usw.
Die verschiedenen (wirtschaftsorientierten oder mehr technisch ausgerichteten) Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS) dauern ein Jahr länger, schließen ebenso wie die AHS mit der Matura ab, vermitteln aber gleichzeitig auch eine höhere berufliche Ausbildung. Voraussetzung für den Zugang zu einer Universität ist im Normalfall die Reifeprüfung. Nur für wenige, meist künstlerische oder sportliche, Studien ist zusätzlich die Ablegung einer Eignungsprüfung erforderlich. Bei den Fachhochschul-Studiengängen können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden, wobei auch eine einschlägige Berufspraxis als Zulassungskriterium ausreichend sein kann. Unter gewissen Voraussetzungen (einschlägige berufliche Praxis, Ablegung von Prüfungen in bestimmten Fächern an einer Einrichtung der Erwachsenenbildung - „Studienberechtigungsprüfung") ist auch ein Studium an der Universität ohne Matura möglich.
Von einem bestimmten Notendurchschnitt („Numerus clausus") ist die Zulassung zu einem Studium in Österreich prinzipiell nicht abhängig. Gerade dies ist aber umstritten, immer wieder wird das Prinzip der offenen Universität, des freien Zugangs zu Universitäten von politischen und gesellschaftlichen Gruppen in Frage gestellt. Die Selektion an Österreichs Universitäten ist aber sehr hoch: durchschnittlich beenden weniger als die Hälfte der Studienanfänger die universitäre Ausbildung.
Alle Universitäten und 90 % der Schulen sind staatlich. Die Zeugnisse oder meisten der restlichen privaten (großteils kirchlichen) Schulen werden aber anerkannt. Der Besuch der öffentlichen Schulen ist kostenlos, auch für keine der acht österreichischen Universitäten müssen Studiengebühren bezahlt werden.
Im Unterschied zu den Schulen gibt es nur ca. 40 % öffentliche, aber 60 % private, häufig kirchliche oder betriebliche Kindergärten. Der Besuch kostet Geld, ist aber nicht verpflichtend. Das wäre auch gar nicht möglich, da die vorhandenen Kindergartenplätze gerade ausreichen, die Hälfte der in Österreich lebenden Kinder aufzunehmen.
Fast alle Volks- und Hauptschüler besuchen die Schule an fünf Tagen der Woche, in fast allen mittleren und höheren Schulen ist auch am Samstag Unterricht. - Eine Regelung, die von der überwiegenden Mehrheit der Schüler auch getragen wird. Üblicherweise endet der Schulalltag am frühen Nachmittag, sportliche, musische Gegenstände oder zusätzliche Freifächer werden auch am späteren Nachmittag angeboten. Die Zahl der Ganztagsschulen steigt zwar, ist mit 5 % aber sehr gering.
Seit 1975 werden in allen öffentlichen Schulen Buben und Mädchen gemeinsam unterrichtet, es gelten auch in allen Gegenständen für beide Geschlechter dieselben Inhalte. Ziemlich dicht ist auch das Netz nicht schulischer Bildungseinrichtungen und der Erwachsenenbildung. Österreichweit einheitlich organisiert sind die sogenannten Musikschulen und Volkshochschulen, daneben existieren aber noch zahlreiche örtliche Bildungsinstitutionen. Zirka 10 % der Österreicher besuchen einzelne Veranstaltungen der Erwachsenenbildung, etwa 250.000 Österreicher nehmen regelmäßig an Kursen teil. Auch der Abschluss verschiedener AHS und BHS ist für Erwachsene in Abendkursen möglich.
Das österreichische Bildungssystem ist zentral für das ganze Bundesgebiet einheitlich organisiert. Eine österreichische Besonderheit liegt darin, dass alle Änderungen des Schulsystems nur mit einer Zweidrittelmehrheit des Parlaments (des Nationalrats) beschlossen werden können.