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Papiere + Visa

Reisepass

Für die Einreise in die meisten Länder ist ein Reisepass erforderlich. Mit dem Personalausweis kann man höchstens in Europa etwas anfangen. Den Pass bekommst Du beim Einwohnermeldeamt bzw. Bürgerbüro Deiner Gemeinde. Ersatz für abgelaufene oder abhanden gekommene Pässe gibt es auch bei den deutschen Botschaften und Konsulaten im Ausland (bzw. falls Du eine andere Staatsangehörigkeit hast, bei der jeweiligen Botschaft Deines Landes). Es kann nicht schaden, ihn frühzeitig zu beantragen, denn die Ausstellung dauert normalerweise bis zu 8 Wochen. Gegen horrende Gebühren geht es auch schneller. Zusätzlich zu der Zeit, die für die Ausstellung benötigt wird, musst Du auch ggf. noch die Zeit für die Erteilung von Visa einplanen. Auch das kann je nach Zielland mehrere Wochen bis Monate dauern. Am Tag der geplanten Abreise seinen Pass nicht zu haben, ist ein echter Showstopper.

Falls Du schon einen Reisepass besitzt, ist es auf jeden Fall wichtig zu kontrollieren, ob er noch mindestens ein halbes Jahr über das geplante Ende Deiner Reise hinaus gültig ist, und ob überhaupt noch genügend freie Seiten für Visa, Ein- und Ausreisestempel vorhanden sind. Während manche Länder mit ein bis zwei sehr kleinen Stempeln von der Größe einer Briefmarke auskommen, belegen andere bis zu 3 ganze Seiten.

Bei der Ausstellung eines neuen Passes wird der alte ungültig gemacht (gestanzt oder zerschnitten), was je nach den bereits von früheren Reisen enthaltenen Stempeln ganz schön ärgerlich sein kann. Verhindern kannst Du es nicht, weil der Reisepass technisch gesehen gar nicht Dir, sondern dem Staat gehört. Das gilt auch dann, wenn der alte Pass schon abgelaufen ist.

Rein formal ist es möglich und erlaubt, mehr als einen gültigen Reisepass zu haben. Dies wird zwar von den Behörden nicht gerne gesehen, ist aber in manchen Situationen ganz hilfreich. Du kannst z.B. in einige muslimische Länder nicht mehr einreisen, wenn in Deinem Pass ein Hinweis darauf zu finden ist, dass Du schon einmal in Israel warst. Wenn Du dort mit Deinem Zweitpass eingereist bist, hast Du kein Problem. Leute mit doppelter Staatsangehörigkeit sollten auf jeden Fall zwei Reisepässe dabei haben und sich je nach Land den besseren aussuchen. (Zum Beispiel kann man mit einem englischen Pass legal in Australien arbeiten, mit einem deutschen Pass bekommt man in manchen Ländern eine längere Aufenthaltsdauer als Tourist zugestanden.)

Tipp: Wenn Du für Deine Weltreise einen neuen Pass beantragst, nimm am besten gleich einen mit mehr Seiten, damit Du genug Platz für Visa und Ein-/Ausreisestempel hast. Der normale Europapass hat 32 Seiten, gegen Aufpreis bekommst Du einen mit 48 Seiten.

Visa

In vielen Ländern ist für Touristen inzwischen eine visumfreie Einreise möglich, oder das Visum wird bei der Einreise automatisch erteilt (mit oder ohne Gebьhr). Allerdings gibt es nach wie vor eine Reihe von Staaten (besonders in Asien und Afrika), für die Du vor der Einreise ein Visum im Heimatland beantragen musst. "Im Heimatland" ist dabei eine Standardformulierung, die bedeutet: "bei einer unserer Botschaften oder Konsulate, möglichst in Deinem Heimatland". Es ist nicht unbedingt sinnvoll, alle Visa für die Reise schon zu Hause zu beantragen. Oft müssen sie nach der Ausstellung innerhalb einer bestimmten Zeit benutzt werden und würden verfallen, wenn Du es nicht rechtzeitig schaffst. Normalerweise bekommst Du ein Touristenvisum billiger und schneller in den jeweiligen Nachbarländern. (Aber: es gibt Ausnahmen!)

Komplizierter ist der Fall, wenn Du im Zielland arbeiten willst. Das ist mit einem Touristenvisum immer verboten, und dabei würde ich mich auch lieber nicht erwischen lassen. Ein Arbeitsvisum zu bekommen, ist wesentlich aufwändiger, und so etwas macht man wirklich am besten vom Heimatland aus.

Achtung: Ob Du ein Visum brauchst, und wo Du es am besten beantragst, musst Du in jedem Fall noch einmal selbst verifizieren, z.B. beim Auswärtigen Amt oder in den Botschaften und Konsulaten der jeweiligen Länder (Botschaften sind als Informationsquelle meistens zuverlässiger als Konsulate). Die Bedingungen ändern sich ständig und sind je nach Nationalität der Besucher verschieden, deshalb können an dieser Stelle auch nicht ansatzweise verbindliche Informationen gegeben werden.

Internationaler Impfausweis

Wenn für die Einreise in ein Land bestimmte Schutzimpfungen vorgeschrieben sind, müssen sie in den offiziellen gelben internationalen Impfausweis der WHO eingetragen sein. Du bekommst ihn kostenlos beim Arzt, wenn Du die Impfungen vornehmen lässt. Wenn Du später weitere Impfungen machen lässt, solltest Du den Ausweis immer mitnehmen, damit die neuen auch eingetragen werden können. Wichtig: nach jedem Arztbesuch unbedingt kontrollieren, ob alles richtig eingetragen wurde (oft wird es vergessen oder sehr schlampig bzw. an der falschen Stelle gemacht), und ggf. nachtragen lassen. Der Impfpass begleitet Dich u.U. Dein Leben lang, und da lohnt es sich schon, sorgfältig zu sein.

Führerschein

Obwohl man in vielen Ländern mit dem nationalen Führerschein für eine begrenzte Zeit fahren darf, empfiehlt sich die Mitnahme eines internationalen Führerscheins, jedenfalls wenn Du unterwegs irgendwann einmal ein Auto leihen oder kaufen willst. Du bekommst ihn bei der Führerscheinstelle, die normalerweise der KFZ-Zulassungsstelle angegliedert ist. Die Ausstellung erfolgt direkt vor Ort (Passbild mitbringen), d.h. es sind keine Wartefristen einzukalkulieren. Du solltest Dich aber vorher noch mal informieren, welche Unterlagen Du brauchst. (Das gilt besonders dann, wenn Du den internationalen Führerschein nicht dort beantragst, wo Du Deinen nationalen gemacht hast. In diesem Fall musst Du Dir eine Karteikartenabschrift von der Führerscheinstelle besorgen, die den nationalen Führerschein ausgestellt hat.) Der internationale Führerschein ist drei Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.

Studentenausweis

Mit dem internationalen Studentenausweis bekommst Du in manchen Fällen eine Ermäßigung bei Museumseintritten und dergleichen. Du bekommst ihn beim Studentenwerk, bei Studenten-Reisebüros (unter Vorlage Deines normalen Studentenausweises) oder als gute Fülschung auf der Khao San Road in Bangkok (und in vielen anderen Städten in Asien). Inzwischen gibt es wahrscheinlich mehr gefälschte Ausweise als echte, und die Akzeptanz des internationalen Studentenausweises ist lange nicht mehr so gut wie früher.

Jugendherbergsausweis

Wer einen Jugendherbergsausweis hat, sollte ihn auf jeden Fall mitnehmen. Man kommt zwar außerhalb von Deutschland praktisch immer auch einfach so in eine Jugendherberge, aber das kostet dann etwas mehr. In vielen Ländern muss man bei jeder Übernachtung ohne Ausweis eine Marke kaufen, die man in ein Heftchen einkleben kann. Mit sechs Marken wird dieses automatisch zu einem weltweit für ein Jahr gültigen Herbergsausweis. In Chile z.B. kommt man auf diese Weise für etwa US$6 zu einer Jahresmitgliedschaft, das ist wesentlich billiger als zu Hause. Natürlich kann man auch gleich bei der ersten Übernachtung einen Ausweis kaufen. Der ist dann etwas schöner, kostet aber das Gleiche.

Funktionen der Reiseveranstalter

Produktionsfunktion:

Der Reiseveranstalter erstellt durch Zusammenstellung und Abstimmung einzelner Leistungen Dritter ein neues Produkt. Dieses neu erstellte Produkt, bietet dem Kunden einige Nutzenvorteile, gegenüber der selbstorganisierten Reise. Die Abnahme größerer Kontingente ermöglicht den Leistungsträgern eine wesentlich niedrigere Preisgestaltung gegenüber Einzelplatzbuchungen und Individualreisenden. Normalerweise ergibt sich hierdurch ein Kostenvorteil für den Kunden, doch in der heutigen Zeit, ist dieser Kostenvorteil teilweise nicht mehr gegeben. So ist es keine Seltenheit, das ein Kunde im Direkteinkauf ein Flugticket billiger erwirbt, als dies z.B. der Reiseveranstalter tun kann.

Handelsfunktion:

Eine Handlungsfunktion, wird ausgeübt wenn eine Person/ein Unternehmen zwischen Anbietern und Abnehmern eines Gutes vermittelt. In der Touristik bezieht sich die Handelsfunktion auf den Einkauf von Kapazitäten bei den Leistungsträgern und der Weiterverkauf dieser Kapazitäten bei als Bestanteil eines neuen, eigenständigen Produkt, der Pauschalreise. Risikoübernahmefunktion:

Die Reiseveranstalter übernehmen gleich zweifach Risiken, einmal die Risiken für den Endverbraucher, als auch für die Leistungsträger, somit hat der Reiseveranstalter eine sog. Risikoübernahmefunktion. Denn der Reiseveranstalter stellt Pauschalpakete zusammen, somit muss der Endverbraucher nicht das Risiko eingehen, Produkte von einem fremden Dienstleister zu beziehen. Der Reiseveranstalter haftet ebenfalls für Mängel während der Reise, die durch die Leistungsträger verursacht werden. Da Reiseveranstalter oftmals Festkontingente einkaufen, übernehmen sie so das Absatzrisiko, welches sonst die Leistungsträger hätten. Informationsfunktion:

Durch die Kataloge/Prospekte der Reiseveranstalter, wird neben der Werbung fürs eigene Unternehmen, auch ausführlich über die Zielgebiete informiert. Durch die Präsentation der Produkte im Katalog, werden Informationen über die Leistungsträger und Zielgebiete an den Kunden weitergegeben. Zielgebietserschließungsfunktion:

Viele Urlaubsgebiete im Mittel- und Fernstreckenbereich, erlangen erst durch die Tätigkeit der Reiseveranstalter, größere Bekanntheit. Wird durch die Veranstalter ein hohes Gästeaufkommen gesichert, fьr dies zu Investitionen im Zielgebiet. Diese Investitionen tragen zum Ausbau der (touristischen) Infra- und Suprastruktur bei, und machen so dieses Zielgebiet auch fьr Individualreisende akzeptabel sind.

BWL und Management der Reisemittler (Reisebüromanagement)

Die Ausführungen zu den Grundlagen der Reisemittler und spez. des Reisbüros basieren auf folgender Literatur:

Freyer/Pompl, Reisebüro-Management 1999 D. Hebestreit, Touristik-Marketing 1992

Pompl, AKAD Lehrbrief Allgemeine Tourismuslehre 3, Reiseveranstalter und Reisemittler Pompl, Touristikmanagement Bd.l + Bd. 2

Eigenschaften der Reisemittler sind:

In der Tourismusbranche, ist es üblich, dass touristische Leistungen nicht direkt vom Produzenten (Veranstalter), sondern von Zwischenhändlern an den Endverbraucher abgesetzt werden. Diese Zwischenhändler sind im Tourismus die Reisemittler. Die Aufgaben der Reisemittler besteht eigentlich in der reinen Vermittlungsleistung plus evtl. Zusatzverkäufen wie z.B. Reiserücktrittsversicherung, Auslandskrankenversicherung, Gepäckversicherung ... Geht die Tätigkeit eines Reisemittlers (z.B. Reisebüro) über die Vermittlungsleistung hinaus, so wird aus dem Reisemittler ein Reiseveranstalter. In Deutschland, zählt schon die Zusammenstellung von mehreren Teilleistungen (es genügen zwei) zu einem Gesamtangebot mit einheitlichem Preis, als Veranstaltertätigkeit.

Verkauft also ein Reisemittler, z.B. einen Hotelaufenthalt in Bali, sowie einen Flug nach Bali in welchem be:de dieser Leistungen, als ein Gesamtangebot mit einem einheitlichen Preis angeboten werden, so zählt dies schon als Veranstaltertätigkeit. Das Reisebьro tritt nun also als eigenständiger Reiseveranstalter einer Bali-Reise auf.

DAS REISEBÜRO NACH FUNKTIONEN:

REISEVERANSTALTER (TOUR OPERATOR)

REISEBÜRO (RETAILER - VERMITTLER)

BUSREISEVERANSTALTER

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