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4. Einheit: Aufbau der Gerichte und Instanzenzüge

Vertiefungsfragen

V32. Was ist Voraussetzung dafür, dass man vor einem Verwaltungsgericht (eingeschlos-

sen Sozial- und Finanzgerichte) klagen kann?

V33. Was ist der Unterschied zwischen einem Rechtsbehelf und einem Rechtsmittel?

V34. Welche Rechtsbehelfe sind gleichzeitig Rechtsmittel und welche nicht?

V35. Bedürfen Rechtsbehelfe einer besonderen Form?

V36. Was sind Rechtspfleger?

V37. Was versteht man unter Rechtskraft?

V38. Was versteht man unter einer Wiederaufnahme des Verfahrens?

V39. Was für Gerichtsentscheidungen werden in der Presse „Grundsatzentscheidungen“

genannt? Welche Konsequenzen haben sie für andere Bürger und Gerichte?

V40. Wie ist der Instanzenzug in der Familiengerichtsbarkeit?

V41. Was wird in der Tatsacheninstanz überprüft und was in der Rechtsinstanz?

Fälle

Fall 28:

Der Vater eines Kindes, der mit der M in ne. Lebensgemeinschaft lebt, beantragt Elterngeld und Elternzeit. Beides wird ihm verweigert.

Fall 29:

Ein 19 jähriges Kind verlangt von seinem V Unterhalt. Dieser will nicht zahlen.

Fall 30:

Die Lehrerin L informiert das JA, dass das Kind K misshandelt wird. Das JA möchte den Eltern das Sorgerecht entziehen lassen.

Fall 31:

Die Kindergeldkasse der Agentur für Arbeit verweigert V für den 17 jährigen Sohn S das Kindergeld.

Fall 32:

Die Mitarbeiterin M des SkF wird in einem Fall zum Betreuer bestellt, obwohl der Verein dem widersprochen hat.

Fall 33:

Ein Vater, der von seiner Frau getrennt lebt, betreut ein zweijähriges Kind. Er verlangt für sich und das Kind Unterhalt, weil er nicht arbeiten gehen kann.

Fall 34:

Adoptivbewerber beantragen die Adoption des Kindes K. Der Antrag wird abgelehnt.

Fall 35:

Der Student S verlangt von seiner Großtante G, die ihm versprochen hat, sein Studium zu finanzieren, Unterhalt für das letzte halbe Jahr, weil sie trotz seiner Mahnung nichts an ihn überwiesen hat.

Fall 36:

Kind K stellt Antrag auf Feststellung, dass Herr Heimlich sein Vater sei.

Fall 37:

Die Ausländerbehörde weist den Ausländer A aus.

Fall 38:

Welche Gerichte sind in den 12 Fällen zum Rechtsweg (16-27) für die Verfahren zuständig, und welche Instanzen stehen dem Be­troffenen zur Verfügung?

5. Einheit: Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen und

Regelung von Rechtsverhältnissen

Vertiefungsfragen

V42. Wozu dienen die Zuständigkeitsregeln in den Verfahrensgesetzen?

V43. Welche Zuständigkeiten gibt es? Bedeuten diese dasselbe für Behörden und Gerich-

te?

V44. Wovon kann die internationale Zuständigkeit abhängen?

V45. Welche Schritte sind zu beachten, wenn ein Gläubiger seinen Anspruch gegenüber

einem Schuldner durchsetzen will?

V46. Was ist Zwangsvollstreckung?

V47. Was ist Pfändung?

V48. Wer ist (funktionell) für die Zwangsvollsteckung zuständig?

V49. Was für vollstreckbare Titel gibt es?

V50. Was ist erforderlich, damit aus einem vollstreckbaren Titel auch wirklich zwangswei-

se vorgegangen werden kann?

V51. Welches ist in der Sozialen Arbeit die häufigste Art der Zwangsvollstreckung?

V52. Kostet es etwas, seine Ansprüche zwangsweise durchzusetzen?

V53. Kann jemand, der „arm“ ist, dennoch „sein gutes Recht“ zwangsweise durchsetzen?

Fälle

Fall 39:

Tülin Schmitz, Türkin und Deutsche, wohnhaft in Köln, ist Kind des deutschen Vaters Jupp Schmitz. Die Eltern sind geschieden. Da Herr Sch keinen Unterhalt zahlt, möchte Frau Sch ihn gerichtlich auf Zahlung des Unterhalts für sich und das Kind in Anspruch nehmen.

1. Sie kennt sich mit dem deutschen Recht und den deutschen Gerichten nicht aus und möchte wissen, wer sie beraten kann.

2. Ist das AmtsG Köln für ein Unterhaltsverfahren zuständig?

3. Frau Sch gewinnt das Verfahren. Wer trägt die Kosten? Wäre es anders, wenn sie verlo­ren hätte?

4. Trotz des Unterhaltsbeschlusses zahlt Herr Sch immer noch nicht. Was kann Frau Sch machen?

5. Nach Ergehen des Unterhaltsbeschlusses wird Herr Sch arbeitslos. Er behauptet, die Beträge, zu deren Zahlung er verurteilt worden ist, nicht bezahlen zu können. Was kann er machen?

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