- •1. Einheit: Hilfsmittel im Recht
- •Vertiefungsfragen
- •2. Einheit: Rechtsquellen
- •Vertiefungsfragen
- •Vertiefungsfragen
- •4. Einheit: Aufbau der Gerichte und Instanzenzüge
- •Vertiefungsfragen
- •5. Einheit: Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen und
- •Vertiefungsfragen
- •6. Einheit: Das bgb und seine Nebengesetze
- •Vertiefungsfragen
- •7. Einheit: Rechtstechnik und Rechtsgrundlagen
- •Vertiefungsfragen
- •8. Einheit: Die rechtliche Bedeutung verschiedener
- •Vertiefungsfragen
- •9. Einheit: Fähigkeiten natürlicher und juristischer Personen
- •Vertiefungsfragen
- •10. Einheit: Willenserklärungen und Verträge
- •Vertiefungsfragen
- •11. Einheit: Obligatorische und dingliche Rechtsgeschäfte
- •Vertiefungsfragen
- •12. Einheit: Stellvertretung
- •Vertiefungsfragen
6. Einheit: Das bgb und seine Nebengesetze
Vertiefungsfragen
V54. Was ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt?
V55. Welche Aspekte einer zivilen Rechtsbeziehung kann das Gesetz regeln?
V56. Gibt es außerhalb des BGB noch andere Normen, die privatrechtliche Rechtsbezie-
hungen regeln?
V57. In welche zwei großen Hauptgebiete lässt sich das BGB unterteilen?
V58. Was ist eine Willenserklärung?
V59. Was regelt das Schuldrecht?
V60. Was regelt das Sachenrecht?
V61. Was regelt das Familienrecht?
V62. Was ist im Erbrecht geregelt?
V63. In welcher Beziehung steht das BGB zur ZPO und dem FamFG?
Fälle
Aufgabe zu den Fälle 40-46:
Wo finden Sie
im BGB(welches Buch und warum?) oder
seinen Nebengesetzen(welche?)
Vorschriften zu folgenden Sachverhalten?
Fall 40:
Der Sozialarbeiter S, der bei der Arbeiterwohlfahrt beschäftigt ist, macht einen Hausbesuch bei einer Klientin, die in einem Mietshaus wohnt. Wegen eines Defektes am Treppengeländer zerreißt sich
der Sozialarbeiter S
der Klient K
seinen neuen Mantel. Beide möchten Schadensersatz.
Fall 41:
Lolita, die in Heimerziehung ist, möchte heiraten und fragt, ob sie dies kann.
Fall 42:
Der Caritasverband e.V. der Stadt Bergdorf ist kraft Testaments Erbe geworden. Die Tante der Erblasserin sitzt noch in deren Haus und rückt die Erbschaft nicht heraus. Was kann der e.V. machen ?
Fall 43:
Der 8-jährige Schüler O, der in einem Kinderzeltlager ist, hat sich von seinem Taschengeld ein Sex-Buch gekauft. Der Gruppenleiter ist damit nicht einverstanden und will das Buch zurückgeben.
Fall 44:
Die Eltern E wollen für ein Jahr nach Kanada gehen und möchten ihre 7-jährige Tochter währenddessen in Dauerpflege geben.
Fall 45:
Der 20-jährige Student S hat dauernd Streitigkeiten mit seinen Eltern. Er will ausziehen und verlangt von seinen Eltern Geld.
Fall 46:
Frau Treu möchte sich scheiden lassen und will
a. schon vor Ausspruch der Scheidung
b. zusammen mit der Scheidung
die elterliche Sorge und die Wohnung zugesprochen haben.
7. Einheit: Rechtstechnik und Rechtsgrundlagen
Vertiefungsfragen
V64. Wenn ich glaube, einen Prozess führen zu müssen, um mein Recht durchzusetzen,
wo lese ich dann nach, ob ich Chancen habe, zu gewinnen: im materiellen Recht o
der im Verfahrensrecht?
V65. Was ist eine Rechtsgrundlage?
V66. Unter welchen Voraussetzungen „spricht mir“ eine Rechtsgrundlage „etwas zu“?
V67. Wie heißen (Fachausdrücke) die Bestandteile einer Rechtsgrundlage?
V68. Was versteht man unter Subsumtion?
V69. Was ist der Unterschied zwischen Rechtsgrundlagen und Anspruchsgrundlagen?
V70. Was versteht man im Recht unter Analogie?
V71. Hat ein Gesetzgeber, der unklare Normen gemacht hat, schlampig gearbeitet?
V72. Was für Personen können in einem Schadensfall haften und aus welchen Rechts
gründen?
V73. Wofür haften Haftpflichtversicherungen?
Fälle
Aufgabe zu den Fällen 47-54:
Bitte suchen Sie für die folgenden Fälle die Normen mit den passenden Rechtsfolgen und zerlegen Sie die Tatbestände in ihre Tatbestandsmerkmale.
Hinweis: Ausgangspunkt ist die Frage, ob jemand von einem anderen etwas verlangen kann.
Fall 47:
15 jährige Jugendliche in einer Ferienfreizeit verprügeln sich. Der A verletzt den B fahrlässig. Haftet A dem B für den entstandenen Schaden?
Fall 48:
Der Sozialarbeiter greift in Fall 47 nicht ein, obwohl er die Verletzung des B hätte verhindern können. Haftet er dem B für den entstandenen Schaden?
Fall 49:
Wie Fall 48. Der SA ist bei einem Verein beschäftigt. Haftet der e.V. dem B für den entstandenen Schaden?
Fall 50:
Ein e.V. unterhält einen Hort. Zu den Aufgaben von SA gehört die Buchhaltung und die Versendung der Beitragsbescheide. SA setzt den Betrag für die Eltern A mit Absicht zu hoch fest und verbraucht den Überschuss für sich.
Fall 51:
Wie Fall 48. Der SA ist als Angestellter bei der Kommune K beschäftigt. Haftet die Kommune dem B für den entstandenen Schaden?
Fall 52:
Wie Fall 48. Der SA ist Beamter. Haftet er persönlich?
Fall 53:
Wie Fall 52. Haftet die Kommune?
Fall 54: a. Herr X
b. der e.V. Y, vertreten durch V,
hat ein Haus gemietet.
Beim Hineintragen von Möbeln beschädigt
1. Herr X
2. der von X angestellte Hausmeister H
3. das Vorstandsmitglied V
4. der vom e.V. angestellte H
die Eingangstür erheblich.
Bitte prüfen Sie die jeweiligen Schadensersatzansprüche des Eigentümers E!