- •1. Einheit: Hilfsmittel im Recht
- •Vertiefungsfragen
- •2. Einheit: Rechtsquellen
- •Vertiefungsfragen
- •Vertiefungsfragen
- •4. Einheit: Aufbau der Gerichte und Instanzenzüge
- •Vertiefungsfragen
- •5. Einheit: Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen und
- •Vertiefungsfragen
- •6. Einheit: Das bgb und seine Nebengesetze
- •Vertiefungsfragen
- •7. Einheit: Rechtstechnik und Rechtsgrundlagen
- •Vertiefungsfragen
- •8. Einheit: Die rechtliche Bedeutung verschiedener
- •Vertiefungsfragen
- •9. Einheit: Fähigkeiten natürlicher und juristischer Personen
- •Vertiefungsfragen
- •10. Einheit: Willenserklärungen und Verträge
- •Vertiefungsfragen
- •11. Einheit: Obligatorische und dingliche Rechtsgeschäfte
- •Vertiefungsfragen
- •12. Einheit: Stellvertretung
- •Vertiefungsfragen
10. Einheit: Willenserklärungen und Verträge
Vertiefungsfragen
V89. Was ist im Recht eine Willenserklärung?
V90. Was ist ein Vertrag?
V91. Woran kann ein Vertrag „leiden“, so dass das Recht Instrumente vorsieht, den Ver-
trag entweder gar nicht zustande kommen zu lassen oder die Berechtigung einzu-
räumen, sich wieder von ihm zu distanzieren?
V92. In wie weit spielt das Motiv für den Vertrag (warum will jemand diese Rechtsfolge?)
für das Zustandekommen oder das Wirksambleiben eines Vertrages eine Rolle?
V93. Was ist ein Erfüllungsanspruch und was ein Rückabwicklungsanspruch?
V94. Was ist ein Schadenersatzanspruch?
V95. Was ist Voraussetzung für einen Schadenersatzanspruch?
V96. Was bedeutet es inhaltlich, wenn Schadenersatz zu leisten ist?
V97. Welche Grundarten von sog. ungerechtfertigter Bereicherung kennt das Gesetz?
V98. Welche juristische Bedeutung hat ein sog. Bote?
Fälle
Fall 67:
Der Student S hat in einer Kneipe 2 Glas Bier getrunken. Er liest das letzte Asta-Info. Der Ober stellt wortlos ein drittes Glas hin. S merkt beim Lesen, dass für ihn ein drittes Glas hingestellt wird. Da ihm in diesem Moment ein Kommilitone, der einige Tische entfernt sitzt, zuprostet, nimmt er an, dieser habe es ihm spendiert. Als sich der Irrtum herausstellt, weigert er sich, das dritte Bier zu bezahlen.
Fall 68:
Nachdem der Ober wortlos ein drittes Glas hingestellt hat, trinkt S es aus, ohne zu merken, dass es ein neues Glas ist. Später weigert er sich, das dritte Glas Bier zu bezahlen.
Fall 69:
X ist SA beim Sozialdienst katholischer Männer (SkM) und erhält eines Tages einen Scheck über 1.000,-- € für die Arbeit mit Obdachlosen. Hocherfreut löst er ihn ein. Daraufhin meldet sich der Spender und erklärt, er habe sich vertan, er habe nur 100,- € spenden wollen und verlangt die 900,- € zurück.
Fall 70:
Der Student S, der in der Kneipe den Ärger mit dem dritten Bier gehabt hat, kommt in der Dunkelheit nach Hause und wirft voller Wut ein Buch aus dem Fenster, das er für den „Kievel/ Knösel/ Marx“ hält. Am nächsten Morgen entdeckt er, das es das Buch „Patient Familie“ von Richter war. Er verlangt es von E, dem Hauseigentümer, der es hocherfreut an sich genommen hat, zurück.
Fall 71:
Der Student S verdient sich mit Entrümpelung und Nachlassauflösungen sein Studium. Eines Tages entdeckt er dabei das Bild eines bekannten Meisters. Die Erben halten es für eine Kopie. Sie verkaufen dem S das Meisterwerk für einen Spottpreis. Später erfahren sie, dass sie sich geirrt haben und verlangen das Bild zurück.
Fall 72:
Der Heimleiter H schickt den 15jährigen J, der in Heimerziehung ist, zum Bäcker, damit J dort 60 Brötchen für das Heimfest kauft. J hat andere Dinge im Kopf, passt bei den Anweisungen nicht genau auf und besorgt 160. Als H dies am Abend entdeckt, können die 100 überzähligen Brötchen nicht mehr zurückgegeben werden. Dennoch will er nur 60 Brötchen bezahlen.