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Медведева С.А.Метод.указ.Deutschland.doc
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Übungen zum Text und zum Thema

1. Antworten Sie auf die Fragen:

  1. Worauf setzt die deutsche Ausländerpolitik einen Schwerpunkt?

  2. Wodurch wird die Integration der seit langem hier lebenden Ausländer gefördert?

  3. Was gibt es für Ausländer in der BRD?

  4. Womit befaßt sich die Bundesregierung?

  5. Warum wird die BRD weiterhin den Zuzug von Ausländern begrenzen?

  6. Wie können die Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben?

  7. Was wird die Bundesregierung entwickeln und für wen?

2. Ergänzen Sie:

  1. Fast die Hälfte der Ausländer lebt ... .

  2. Zwei Drittel der Kinder und Jugendlichen ... .

  3. Im Zentrum dieser Integrationspolitik steht ... .

  4. So gibt es zum Beispiel ... .

  5. Die Ausländerbeauftragte unterstützt ... .

  6. In diesem Zweck steht sie ... .

  7. Der 1973 erlassene Anverbestopp für ... .

  8. In Deutschland dauerhaft ansässige Ausländer können ... .

  9. Die Einbürgerungstatbestände des Ausländergesetzes für ... .

3. Stimmt das wirklich?

  1. 30 Prozent der Ausländer leben schon 30 Jahren in Deutschland.

  2. Die deutsche Ausländerpolitik setzt vor diesem Grund keinen Schwerpunkt auf die Integration.

  3. Die Bundesrepublik Deutschland wird den Zuzug von Ausländern nicht begrenzen.

  4. Die Bundesregierung wird ein altes Staatsangehörigkeitsrecht entwickeln.

  5. Die deutsche Ausländerpolitik hat einen passiven Charakter zur Zeit.

4. Berichten Sie über die deutsche Außenpolitik von heute.

5. Äussern Sie ihre Meinung über die Ausländerpolitik in der BRD!

Muster: Es ist anzuerkennen, dass die Ausländerpolitik sehr gerecht ist.

Es muss hervorgehoben werden, dass ... .

Besonders muss darauf hingewiesen werden, dass ... .

IV. Die deutschen Länder

1. Lesen Sie den Text aufmerksam und übersetzen Sie diesen Text mit Hilfe des Wörterbuches ins Russische!

Die Bundesrepublik Deutschland besteht aus 16 Ländern: Baden-Württemberg (Stuttgart), Bayern (München), Berlin, Brandenburg (Potsdam), Bremen, Hamburg, Hessen (Wiesbaden), Mecklenburg-Vorpommern (Schwerin), Niedersachsen (Hannover), Nordrhein-Westfalen (Düsseldorf), Rheinland-Pfalz (Mainz), Saarland (Saarbrücken), Sachsen (Dresden), Sachsen-Anhalt (Magdeburg), Schleswig-Holstein (Kiel) und Thüringen (Erfurt). Berlin, Bremen und Hamburg sind Stadtstaaten.

Deutschland war immer in Länder gegliedert, aber die Landkarte änderte im Laufe der Jahrhunderte häufig ihre Gestalt. Die größten Veränderungen brachten in neuerer Zeit die Napoleonischen Kriege zu Beginn des 19. Jahrhunderts, der Preußisch-Österreichische Krieg von 1866, der Erste und der Zweite Weltkrieg. Dieser hatte die Teilung Deutschlands und die Auflösung Preußens, des größtendeutschen Landes, zur Folge. Die Länder in ihrer heutigen Gestalt sind größtenteils nach 1945 gebildet worden; alte landsmannschaftliche Zusammengehörigkeiten und geschichtliche Grenzziehungen wurden dabei zum Teil berücksichtigt.

Bis zur Vereinigung Deutschlands im Jahre 1990 bestand die Bundesrepublik aus 11 Ländern, die in den ehemals westlichen Besatzungszonen gegründet wurden und sich in den Jahren zwischen 1946 und 1957 demokratische Verfassungen gegeben hatten.

Auch in der sowjetischen Besatzungszone wurden auf dem Gebiet der späteren DDR 5 Länder gebildet, die aber bald einer zentralistischen Gebietsverwaltung weichen mußten. Nach der ersten freien Wahl am 18.März 1990 wurde beschlossen, 5 neue Länder zu bilden. Sie erhielten im wesentlichen die Gestalt aus der Zeit vor 1952. Am 3.Oktober 1990 wurde der Beitritt der DDR und damit der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Bundesrepublik vollzogen; Ost-Berlin wurde mit West-Berlin vereinigt.