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DAS BILDUNGSWESEN DER BRD

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DAS BILDUNGSWESEN DER BRD

Wortschatz

(das) Abitur machen, die Abiturprüfung bestehen, der Absolvent, der Abschluss, der Akademiker, eine Alternative zu (D), die Arbeitsgemeinschaft, die Aufgabenstellung, die Aufnahmebeschränkung, Auskunft geben über (A), sich auf

(A) ausrichten, eine Ausweitung erfahren, die Auszubildenden, der Bachelor, bangen um (A), befähigen A. zu D., berechtigen zu (D), praktische Berufe erwerben / erlernen, die Berufsschulreife, die Betreuung, sich bewerben um (A), der Bewerber, bewerten, die Bildungsnachfrage, das

Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög), der Campus, das Curriculum, einen bestimmten Durchschnitt erreichen, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, sich einschreiben / eintragen lassen, die Einschreibung / Immatrikulation, sich ergeben aus D., sich entscheiden für (A), erkennen, wissenschaftliche Erkenntnisse, die Evaluation, ein Fach belegen, die Fachhochschule, die Fachoberschulreife, flexibel, fördern, die Förderstufe, Förderunterricht, die Gebühr, eine Gebühr erheben, eine Gebühr entrichten, geeignet / ungeeignet sein für (A), die

Gesellenprüfung, die Graduiertenschule, der Grundkurs, die Grundlagenforschung, die Habilitation, die wissenschaftliche Hilfskraft (Hiwi), die Hochschulberechtigung, das Hochschulrahmengesetz, die Hochschulreife, die Hochschulrektorenkonferenz, die Kenntnis, die Klausur, Kommissionen einsetzen,

Kompatibilitäten herstellen, Kriterien anlegen, die Kultusministerkonferenz, die Lehre, der Leistungskurs, der Leistungsstand, der Lektor, lindern, der Master (der Magister), im Mittelpunkt stehen, die mittlere Reife, die Möglichkeit bieten, nachholen, die Nachprüfung, einen Neigungsschwerpunkt wählen, der

Notendurchschnitt, in der Pflicht sein, jmdn. in [die] Pflicht nehmen, das Pflichtfach, der Praxisbezug, praxisbezogen, praxisorientiert, der Professor, die Promotion, der Promovend, das Punktesystem, die Quote, die Rahmenbedingungen, das Referendariat, die Regelung, die Reife, den Religionsunterricht nach Bekenntnissen getrennt erteilen, sich scheren um (A), die Schulform, die Schulpflicht, schulpflichtig sein, das Schwergewicht, das Schwergewicht auf etw. legen, das Semester, das Sommer-/ Wintersemester, das Seminar, sich stemmen gegen (A), einen Spielraum geben, der Studienplatz, der Studienabschluss, die Studienplätze vergeben, der Studiengang, ein Studium aufnehmen, die Studiendauer, die Stufe, im Trend liegen, der Tutor, das Tutorium, die Übung, umfassen, umstellen auf A., die Umstellung, untergliedern, sich unterscheiden, versetzen, die Versetzung, vertreten, die Vorlesung, Vorschläge erarbeiten, voraussetzen (A), die Voraussetzung für (A), Vorlesungen anbieten, die Wahlmöglichkeit, der Wahlpflichtunterricht, der Wettbewerb, die Zensur, die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS), das Zeugnis, ein Zeugnis erhalten der Zugang, zugänglich, zugelassen werden zu (D), die

Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus), der Zuschuss, zuständig sein für (A), die Zuständigkeit.

Text 1. „Grundlagen des Schulwesens in Deutschland“

Allgemeines. Jeder hat Recht, seine Persönlichkeit frei zu entfalten und Ausbildungsstätte wie Beruf frei zu wählen, so das Grundgesetz der BRD. Daraus ergibt sich das Ziel der Bildungspolitik: jedem einzelnen eine optimale Förderung und eine qualifizierte Ausbildung entsprechend seinen Fähigkeiten und Interessen zu ermöglichen. Jedem soll sein Leben lang die Chance offengehalten werden, sich persönlich, beruflich oder politisch zu bilden. Zu den Leitlinien der Bildungspolitik gehört die Erziehung der jungen Menschen zu mündigen Bürgern, die zur

Mitverantwortung in der Demokratie bereit sind.

Nach den Bestimmungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland liegt die Kulturhoheit bei den Bundesländern. Da die Regelung des

Schulwesens in Deutschland Bestandteil dieser Kulturhoheit ist, regelt jedes der 16

Bundesländer sein Schulwesen in jeweils eigenen Schulgesetzen. Zur Koordination der Bildungsaktivitäten der Länder wurden die Kultusministerkonferenz (1949) und die Bund-Länder-Kommission (1970) gegründet.

Die Schulpflicht besteht in Deutschland vom vollendeten sechsten bis zum 18. Lebensjahr, also für zwölf Jahre. Dabei müssen die Schüler eine öffentliche oder offiziell anerkannte Schule besuchen. Der Besuch aller öffentlichen Schulen ist kostenlos. Die Lernmittel, vor allem Schulbücher, werden den Schülern zum Teil ebenfalls kostenlos überlassen.

Das Schuljahr beginnt in den Bundesländer unterschiedlich nach dem jeweiligen Ende der Sommerferien. Die Sommerferien (6 bis 7 Wochen) sind von Land zu Land gestaffelt und Enden zwischen Anfang August und Anfang September.

Ein Schuljahr in der allgemeinbildenden Schule hat ca. 38 Schulwochen. In der Regel wird vormittags an 5 Tagen unterrichtet. Die Schulwoche umfasst in der 1. Klasse 20, in der gymnasialen Oberstufe ca. 35 Wochenstunden zu je 45 Minuten.

Der Religionsunterricht ist nach dem Grundgesetz ordentliches Lehrfach, aber nicht Pflichtfach. Vom 14. Lebensjahr an kann der Schüler selbst entscheiden, ob er daran teilnehmen will. In den meisten Bundesländern ist die christliche Gemeinschaftsschule eingeführt worden. Das sind Schulen, in denen nur der

Religionsunterricht getrennt nach Konfessionen erteilt wird.

In der Regel besuchen Jungen und Mädchen gemeinsame Klassen. Prüfungen vor Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe (Klasse) gibt es grundsätzlich nicht, doch sind die Ergebnisse der schriftlichen Arbeiten während des Schuljahres von erheblichem Einfluss auf die Leistungsbewertung. Die nicht versetzten Schüler legen nach den Sommerferien eine Nachprüfung ab. In der Regel darf ein Schüler der Realsachulen und Gymnasien nur zweimal nicht versetzt werden, sonst muss er die Schule wechseln.

Von den Ländern finanziell unterstützte Privatschulen verschiedener Träger bereichern das Bildungsangebot.

Zuständigkeit. Die Zuständigkeit ist in den Bundesländern getrennt: Die Kultusministerien tragen die Verantwortung für Personal und die inhaltliche Arbeit

an den Schulen, die kommunalen Schulträger tragen die Verantwortung für räumliche und sächliche Ausstattung.

Das Schulwesen eines Bundeslands wird in der Regel in einem eigenen Ministerium verwaltet. Die Namen und Zuschnitte der jeweiligen Ministerien werden von der jeweils regierenden Landesregierung festgelegt. Die

Kultusministerien sind die höchsten Behörden eines Landes für das jeweilige Schulsystem. Unter ihre Zuständigkeit fällt auch die Schulaufsicht. Die Kultusministerien und die Schulverwaltung sind sowohl für Planung als auch Organisation des Schulsystems zuständig. Sie bestimmen neben der Struktur des Systems auch die Unterrichtsinhalte sowie Unterrichtsziele. Häufig findet sich in der Bundesrepublik Deutschland eine Unterteilung in der Schulverwaltung: An der

Spitze stehen die jeweiligen Kultusministerien, während hingegen die Schulämter und Bezirksregierungen oder aber unabhängige Oberschulämter eine mittlere

Position einnehmen. Auf der unteren Verwaltungsebene befinden sich die

Schulämter der Kommunalbehörden. Die Personalkosten des Schulsystems tragen in der Regel die Länder.

Kommunale Schulträger. Die Kommunen übernehmen in der Regel die

Sachkosten. Sie werden daher auch als Schulträger bezeichnet.

Die räumliche Ausstattung umfasst die gesamte bauliche Gestaltung,

Unterhaltung und Verwaltung (zum Beispiel Hausmeister, Reinigungspersonal und evtl. Cafeteria) der Schulen.

Die sächliche Ausstattung umfasst neben dem Mobiliar auch die Ausstattung der Schulen mit Lehrmitteln (zum Beispiel Wandkarten, Schulbüchern, Lexika, Duden, Atlanten) und technischen Geräten (zum Beispiel Tafeln, Overheadprojektoren, Fernsehgeräten und Computern), Sammlungen (Physik, Chemie, Biologie usw.), Musikinstrumenten usw.

Es existieren aber auch Schulen, die vollständig von einer Kommune getragen werden (kommunale Schulen).

Die Kommunen sind zuständig für die Erstellung des

Schulentwicklungsplanes.

Text 2. „Stufen im Schulwesen in der Bundesrepublik Deutschland“

Es ist gar nicht so leicht das deutsche Bildungswesen zu beschreiben. Es gibt nämlich kein einheitliches deutsches Bildungswesen. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderalistischer Staat. Er wird gebildet aus 16 Bundesländern und Stadtstaaten. Da die Kulturhoheit nach der Verfassung der Bundesrepublik

Deutschland den Bundesländern und Stadtstaaten übertragen ist, gibt es auch 16 verschiedene Modelle des Bildungswesens. Die Unterschiede sind in manchen

Bereichen gering, in anderen Bereichen aber so groß.

Die Stufen des Bildungswesens sind aber überall gleich. Das

Bildungssystem in Deutschland ist vierstufig. Dem Bildungssystem wird bisher der Vorschulbereich (Elementarstufe) nicht zugerechnet, wenn auch einige

Ländergesetze dies bereits geändert haben. Die vier Stufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und Sekundarstufe II, der tertiäre und der quartäre Bereich, zu dem vorwiegend die Weiterbildungsangebote gehören, beispielsweise beruflicher

Anbieter oder der Volkshochschule. Insofern begleitet das Bildungssystem den Menschen lebenslang.

Die Elementarstufe. Der Elementarbereich gehört zum Bereich der Jugendhilfe und nicht zum öffentlichen Schulsystem. Zur Elementarstufe gehören alle Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind. Das sind alle Kinder, die noch nicht sechs Jahre alt sind. Sie werden in ihren ersten Lebensjahren gewöhnlich in den eigenen Familien von ihren Eltern betreut. Später, mit drei oder vier Jahren, können die Kleinkinder dann einen Kindergarten oder einen Kinderhort besuchen.

Kindergärten oder auch Kinderhorte sind meistens kommunale Einrichtungen oder Einrichtungen von freien Trägern. Solche freien Träger sind das Deutsche Rote Kreuz, die Arbeiterwohlfahrt, die Evangelische oder Katholische Kirche u.a. An diese Träger müssen die Eltern normalerweise für die Betreuung ihrer Kinder Gebühren bezahlen. Diese werden dort von besonders ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern betreut. Aufgabe der Kinderbetreuung ist es, die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern. Der Kindergarten gilt dabei als eine ergänzende Einrichtung der Familienerziehung. Die eigentliche

Erziehungsverantwortung verbleibt bei den Eltern.

Das Bildungssystem in Deutschland

Die Kinder lernen in den Kindergärten als wichtigstes, wie sie sich in einer

Gruppe von Gleichaltrigen verhalten müssen, damit alle gut miteinander auskommen. Das ist deshalb wichtig, weil immer mehr Kinder in der BRD als Einzelkinder ohne Geschwister aufwachsen. Ihnen fehlt in der Familie der soziale Kontakt zu Kindern im gleichen Alter. Diese Kontakte bietet ihnen der

Kindergarten. Hier werden die Jungen und Mädchen zusammen in altersgemischten Gruppen erzogen. Sie lernen dort miteinander leben, spielen, basteln, singen, aufeinander hören, sich gegenseitig helfen usw.

Die meisten Kinder besuchen den Kindergarten nur am Vormittag und sind am Nachmittag in ihren Familien. Manche Kinder bleiben aber auch bis zum Nachmittag im Kindergarten oder Kinderhort und werden dort von den Mitarbeitern betreut. Das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung in die Grundschule dient dann auch schon dazu, die Aufnahme und das Lernen in der Schule gezielt vorzubereiten. Hier wird dann schon ein wenig „gerechnet“, „geschrieben“, und es werden lebenspraktische Themen „bearbeitet“. Die Erzieherinnen und Erzieher haben danach auch die Aufgabe, die Lehrerinnen und Lehrer der Grundschule dabei zu beraten, ob ein Kind als schulreif angesehen werden kann oder noch nicht.

Die Primarstufe. Im Alter von sechs Jahren werden die Kinder in

Deutschland schulpflichtig. Wenn sie schulreif sind, d.h. wenn sie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen erfüllen, besuchen sie für zunächst vier Jahre eine Grundschule. Kinder, bei denen der Schularzt fehlende Schulreife feststellt, können für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, oder sie besuchen zunächst einen Schulkindergarten, wo sie in kleinen Gruppen besonders gefördert werden.

In den Klassen der Grundschule werden alle Kinder gemeinsam unterrichtet, gleich welchen Geschlechts, welcher Nationalität oder welchen sozialen Standes.

Dort lernen sie Lesen und Schreiben, sowie den Umgang mit Zahlen in den Grundrechenarten. Sie lernen ihre geographische, biologische, physikalische, politische Umwelt zu erkunden und zu begreifen. Das Unterrichtsfach, in dem das geschieht, heißt Sachkunde oder Sachunterricht. Natürlich nimmt auch der musische Bereich einen breiten Raum im Grundschulunterricht ein; Musik, Kunst und Sport sind wichtige Fächer. Der Religionsunterricht hat einen verfassungsmäßig garantierten Platz im Stundenplan. Er wird erteilt nach den Grundsätzen der christlichen Bekenntnisse und Konfessionen von Lehrerinnen und Lehrern, die dazu eine besondere Bevollmächtigung der Kirche brauchen. Es gibt auch schon Grundschulen, in denen versuchsweise ab der dritten Klasse Englischunterricht erteilt wird. Dies ist aber noch nicht die Regel.

Grundschulkinder erhalten zur Beurteilung ihrer Leistungen in den ersten beiden Jahren noch keine Ziffernzensuren und keine Zeugnisse. An deren Stelle erhalten sie ausführliche Beurteilungen ihres Lernverhaltens, ihres Lernfortschritts und ihres Verhaltens in der Gruppe. Erst ab der Klasse 3 werden die verbalen

Beurteilungen mehr und mehr von Zensuren abgelöst. Am Ende der Grundschulzeit erhalten die Kinder noch einmal zusätzlich zu ihrem Ziffernzeugnis eine schriftliche Beurteilung, die deutlich machen soll, welche Schule sie in der

Sekundarstufe I besuchen sollten. Kinder, die die Lernziele einer Klasse nicht erreichen oder sich dabei sehr schwer tun, erhalten besonderen Förderunterricht.

Dennoch kommt es vor, dass lernschwache Kinder eine Klasse wiederholen müssen.

Eigentlich sollten Grundschulen kleine Klassen mit höchstens 20 Kindern haben. Die Wirklichkeit sieht aber oft ganz anders aus: Es gibt immer mehr Klassen mit 30 und mehr Kindern. Es ist klar, dass sich in solchen großen Klassen die Lehrerinnen und Lehrer nicht so intensiv mit den einzelnen Kindern befassen können, wie sie es gerne möchten und wie es auch gut und notwendig wäre. Aber es gibt einfach zu wenig Lehrkräfte, weil die Bundesländer und Stadtstaaten Deutschlands wegen Geldmangels seit einigen Jahren kaum neue Lehrkräfte zum

Dienst eingestellt haben. Dadurch liegt das Durchschnittsalter der Lehrerinnen und

Lehrer inzwischen bei 43 Jahren. Und das ist für die Arbeit mit jungen

Schulkindern nicht immer gut.

Die Orientierungsstufe. Orientierungsstufe, spezielle Schulform des allgemein bildenden Schulsystems, die nach der Primarstufe (der Grundschule) auf den Besuch der weiterführenden Schulen der Sekundarstufe (Hauptschule,

Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) vorbereiten soll.

Die Orientierungsstufe umfasst die Klassenstufen fünf und sechs. Sie wurde Ende der siebziger und Anfang der achtziger Jahre in einigen Bundesländern eingeführt und soll zur Leistungsdifferenzierung und -bewertung beitragen und so eine gezielte Zuweisung in die Schulformen des dreigliedrigen Schulsystems ermöglichen. Die Schüler werden entsprechend ihrer schulischen Leistungsfähigkeit in den unterschiedlichen Schulfächern in den Leistungsstufen

A, B oder C unterrichtet. Am Ende der Orientierungsstufe wird eine Empfehlung ausgesprochen, welche Schulform des dreigliedrigen Schulsystems besucht werden sollte: Hauptschule, Realschule oder Gymnasium. Die Orientierungsstufe entspricht in ihrem Ansatz der Idee der integrierten Gesamtschule, in der nicht generell in allen Fächern unterschiedlicher Unterricht angeboten wird, sondern eine innere Leistungsdifferenzierung vorgenommen wird. So hofft man der individuellen Leistungsfähigkeit des einzelnen Schülers besser gerecht zu werden.

Die Sekundarstufe I. Zur Sekundarstufe I gehören die Klassen 5 bis 10.

Klassische Schulen der Sekundarstufe I sind die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium bis zur Klasse 10. Heute zählen die Gesamtschule (bis zur Klasse 10) ebenso dazu wie alle neu geschaffenen Schulformen: Regionalschule (Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern), Erweiterte Realschule (Saarland), Realschule plus (Rheinland-Pfalz ab 2009/10), Mittelschule (Sachsen), Oberschule

(Brandenburg), Regelschule (Thüringen), Sekundarschule (Sachsen-Anhalt, Bremen).

Die Sekundarstufe I kann nach dem 9. Schuljahr mit dem Hauptschulabschluss, nach dem 10. Schuljahr mit der sogenannten „mittleren Reife“ = Sekundarabschluss I (Fachoberschulreife) verlassen werden. Die Abschlüsse berechtigen zum Beginn einer Ausbildung, zu einem höher qualifizierenden Bildungsgang an einer beruflichen Schule oder zum Übergang in die Sekundarstufe II am Gymnasium oder einer Gesamtschule.

Alle in Deutschland lebenden Jungen und Mädchen müssen mindestens bis zum Ende der Schulpflicht (in der Regel nach neun Schuljahren, in einigen Bundesländern nach zehn Schuljahren) eine dieser Schulformen besuchen. Dabei ist es möglich, von einer Schulform in die andere zu wechseln. Dies geschieht meistens am Ende der „Orientierungsstufe“.

Das Gymnasium ist stark theoretisch ausgerichtete Schule für gut begabte Jungen und Mädchen, die später in der Regel an einer Universität oder

Fachhochschule studieren wollen.

Die Realschule ist gemischt theoretisch-praktisch ausgerichtete Schule für gutbis mittelbegabte Jungen und Mädchen, die später einen höher qualifizierten

Beruf erlernen wollen.

Die Hauptschule ist die Schule für normal und auch schwächer begabte Jungen und Mädchen, die später einen qualifizierten praktischen Beruf anstreben. Deshalb ist diese Pflichtschule für alle Kinder, die keine andere Schulform im Bereich der Sekundarstufe I gewählt haben, sehr praktisch ausgerichtet, z.B. mit den Fächern Technik, Haushaltslehre, Wirtschaftslehre und der Durchführung von

Betriebspraktika.

Die Gesamtschule ist die Schule, in der die vorgenannten Schulformen gemeinsam enthalten sind oder alle Schulformen unter einem Dach und einer Leitung.

In der Sekundarstufe I werden, mit unterschiedlichen Schwerpunkten, die folgenden Fächer unterrichtet: die Hauptfächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein (vereinzelt Spanisch, Griechisch), die naturwissenschaftlichen

Fächer Biologie, Physik, Chemie, die gesellschaftlichen Fächer Geschichte/Politik,

Geographie, Sozialkunde, Polytechnik. Das Fach Religionslehre ist in den meisten

Bundesländern verbindliches Lehrfach. Dazu kommen je nach Angebotsmöglichkeiten der einzelnen Schulen frei wählbare

Arbeitsgemeinschaften wie Phototechnik, Chor, Orchester, Tanz, Umweltschutz und ähnliche Fächer.

Am Ende jedes einzelnen Schuljahres erhält jede Schülerin / jeder Schüler ein Ziffernzeugnis, das über seinen Leistungsstand informiert und darüber, ob sie oder er die nächsthöhere Klasse besuchen kann. Das Abschlusszeugnis gibt

Auskunft darüber, ob das Bildungsziel der Schulform erreicht wurde und in welcher Weise die Ausbildung in der Sekundarstufe II fortgesetzt werden kann.

Sekundarstufe II. Die Sekundarstufe II umfasst im allgemein bildenden Bereich traditionell die Jahrgänge 11 bis 12 (gymnasiale Oberstufe) und schließt mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ab.

Ein Jahr vor der allgemeinen Hochschulreife kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erlangt werden.

Im berufsbildenden Bereich umfasst die Sekundarstufe II alle Bildungsgänge und alle beruflichen Schulformen mit Ausnahme der Technikerschulen und der Abendschulen. Im berufsbildenden Bereich führen Berufskollegs, Fachoberschulen und Berufsoberschulen ebenfalls zur allgemeinen Hochschulreife.

Text 3. “Die Schultypen in der Bundesrepublik Deutschland“

Die Hauptschule. Ein Viertel der Schüler geht im Anschluss an die Grundschule auf die Hauptschule. Sie dauert fünf bis sechs Jahre (je nach Bundesland) und bietet Möglichkeit zur beruflichen Spezialisierung im Bereich von Handwerk und Industrie. Die Jugendlichen verlassen die Hauptschule mit ca. 15 Jahren und beginnen in der Regel eine Berufsausbildung, gleichzeitig müssen sie bis zum 18. Lebensjahr die Berufsschule besuchen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, ihre Schulausbildung an Realschule oder Gymnasium fortzusetzen, was auch einige tun, denn Schüler mit Hauptschulabschluss haben nur wenige Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Der Unterricht der Hauptschule zielt auf die Berufsreife der Schüler, er ist sehr stark praxisbezogen, handlungsund methodenorientiert, ohne aber auf Wissenschaftsorientierung zu verzichten. Der Lehrplan entspricht grundsätzlich dem der anderen Schulformen. Ausnahme: Das Fach Arbeitslehre wird verstärkt unterrichtet und ist in einigen Bundesländern Hauptfach anstelle der ersten

Fremdsprache (in der Regel Englisch).

Neben der Vermittlung von schulfachlichen Inhalten soll den Jugendlichen insbesondere die Problematik der Berufsorientierung in ihrer inhaltlichen Spannbreite als lebenslanger Handlungsund Entscheidungsprozess vermittelt werden. Im Mittelpunkt steht hierbei das Thema «Berufswahlvorbereitung», das sich aufgrund seiner Komplexität nicht in die Fachstruktur nur eines Unterrichtsfaches einordnen lässt und daher in verschiedenen Fächern bearbeitet wird. Außerschulische berufsbezogene Erfahrungen sammeln die Schüler durch den Besuch regionaler Berufsmessen oder des Berufsinformationszentrums (BIZ) der Bundesagentur für Arbeit sowie durch Betriebserkundungen und mehrwöchige

Betriebspraktika.

Um der vielstimmigen Forderung nach der Vergleichbarkeit von

Abschlüssen Rechnung zu tragen, verlangen einige Bundesländer (zum Beispiel

Hessen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen) mittlerweile verpflichtend eine an den Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz (KMK) orientierte schriftliche Hauptschulabschlussprüfung in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache sowie eine (teils verpflichtende, teils auf Freiwilligkeit basierende) ergänzende Projektprüfung.

In vielen Hauptschulklassen sitzen Schüler an der Grenze zur Lernbehinderung neben durchschnittlich begabten und leistungsfähigen Jungen und Mädchen, Kinder und Jugendliche mit zufriedenstellender sprachlicher

Kompetenz neben Jugendlichen mit geringem deutschem Sprachvermögen. Ebenso verschieden sind die Schüler in ihren soziokulturellen Lebenslagen. Vielerorts unterscheiden sie sich hinsichtlich ihres kulturellen bzw. ethnisch-religiösen Hintergrundes ebenso stark voneinander wie hinsichtlich der sozialen Situation innerhalb ihrer Familien.

Die Hauptschule hat darauf reagiert und diverse didaktische und sozialpädagogische Konzepte in ihren Alltag integriert, um die aus den unterschiedlichen

Voraussetzungen erwachsenden Probleme ihrer Schülerschaft aufzufangen. Zu den wichtigsten dieser Konzepte zählen: Klassenlehrerprinzip, Teamteaching, jahrgangsübergreifender Unterricht, Ausbau projektorientierter Unterrichtsmodule,

Deutschkurse für ausländische Schüler, berufsqualifizierende Sonderbzw. Jahrespraktika, Schulsozialarbeit, soziale Gruppenarbeit, soziales Lernen, Trainingsraum («Arizona-Modell»), Gewaltprävention, Streitschlichtung (Schulmediation), Suchtberatung. Man unterscheidet drei Formen von Hauptschulen:

die Modalform der Hauptschule: Hauptschulen mit mittlerem

Leistungsniveau. Hierzu gehören 45 Prozent der Hauptschulen in der

Bundesrepublik.

Problemschulen: Hauptschulen mit niedrigem Leistungsniveau. Rund die

Hälfte der Schüler hat mindestens eine Klasse wiederholt. 50 Prozent stammen aus

Migrantenfamilien, in denen zu Hause nicht Deutsch gesprochen wird. 40 Prozent der Eltern verfügen über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Fast ein Drittel der Familien sind von Arbeitslosigkeit betroffen. 16 Prozent aller Hauptschulen gelten als Problemschulen. Die Schulen befinden sich vor allem in Stadtstaaten (Hamburg, Bremen und Berlin), in Hessen und in nordrhein-westfälischen Metropolen (insbesondere im Ruhrgebiet).

Leistungsstarke Hauptschulen: Die Schüler auf diesen Schulen sind so leistungsfähig wie Realschüler. Diese findet man in nennenswertem Umfang nur in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz wie auch in ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens.

Die Realschule. Die Realschule dauert sechs Jahre, von der 5. bis zur 10. Klasse und wird mit der Mittleren Reife (Realschulabschluss / Fachoberschulreife) abgeschlossen. Nach den Maßgaben des Hamburger Abkommens der

Kultusministerkonferenz (KMK) von 1964 zielt der Unterricht der Realschule auf die Vermittlung einer erweiterten Grundbildung. Bei erfolgreichem Abschluss berechtigt diese zur Aufnahme berufsqualifizierender Bildungsgänge, zum Eintritt in die mittlere Beamtenlaufbahn oder zum Besuch höherer Berufsfachschulen bzw. von Fachoberschulen oder der gymnasialen Oberstufe. Dementsprechend ist der Unterricht praxisbezogen, ohne aber auf Wissenschaftsorientierung zu verzichten. Einen breiten Raum nimmt die Thematik der Berufswahlvorbereitung ein, die auf

Grund ihrer Komplexität nicht nur in einem, sondern in verschiedenen Unterrichtsfächern, zum Teil fächerübergreifend, bearbeitet wird.

Ab der 7. Klasse besteht für die Schüler die Möglichkeit, im Rahmen des sogenannten Wahlpflichtunterrichts zwischen unterschiedlichen fachlichen

Profilen zu wählen. In der Regel bieten die Profile eine naturwissenschaftlichtechnische oder wirtschaftsbzw. gesellschaftskundliche Grundbildung an oder ermöglichen das Erlernen einer zweiten Fremdsprache. Welche Richtungen oder Wahlmöglichkeiten angeboten werden, hängt vom jeweiligen Bundesland und gegebenenfalls auch von der einzelnen Schule selbst ab.

Um der Forderung nach der Vergleichbarkeit von Abschlüssen Rechnung zu tragen, verlangen etliche Bundesländer inzwischen verpflichtend eine an den

Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz orientierte schriftliche

Realschulabschlussprüfung, die allerdings in einigen Bundesländern am Ende der

10.Klasse der Gymnasien nicht erwartet wird.

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