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Zum_Bachelor_mit_Erfolg

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werden zunächst alle 598 Bundestagsmandate im Verhältnis der abgegebenen Zweitstimmen aufgeteilt – also auf die einzelnen Parteien. Eine Partei muss aber über fünf Prozent der gesamten Zweitstimmen erreicht haben, um in den Bundestag zu kommen. (Ausgenommen davon sind nur Parteien nationaler Minderheiten). Sind alle Sitze im Bundestag auf die verschiedenen Parteien verteilt worden, zieht man die Direktmandate ab – diese bekommen die Kandidaten der Partei, die mit einer Direktstimme (Erststimme) gewählt wurden. Die restlichen Sitze werden von den Parteien mit den Kandidaten aus der Landesliste besetzt.

So gelangen über die Landeslisten ebenfalls 299 Kandidaten in den Bundestag. Erhält eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, bleiben ihr die sogenannten Überhangmandate erhalten und der Bundestag vergrößert sich entsprechend.

Aufgabe 59. Ordnen Sie die Begriffe zu.

die Erststimme die Koalition die Fraktion das Überhangmandat d Fünf-Prozent-Hürde/ Klausel die Zweitstimme der Landtag de Abgeordnete die große Koalition der Bundestag

1.Ein Bündnis zwischen Parteien, die zusammen die Regierung bilden oder bilden wollen

…............................................................................................................................

2.ein Volksvertreter, ein gewähltes Mitglied eines Parlaments

…...........................................................................................................................

3.die Stimme bei einer Wahl, die man einem Kandidaten gibt

…............................................................................................................................

4.das direkt gewählte Parlament in der Bundesrepublik Deutschland

…...........................................................................................................................

5.das Parlament eines Bundeslandes …........................................................................................................................

6.Die Stimme bei einer Wahl, die man einer Partei gibt

…........................................................................................................................

7.das Regierungsbündnis zwischen den Volksparteien CDU/ CSU und SPD

….........................................................................................................................

8.eine Regelung, bei der eine Partei für den Einzug in den Bundestag fünf Prozent der Zweitstimmen haben muss

…............................................................................................................................

9. die Gruppe aller Abgeordneten einer Partei

…............................................................................................................................

10.ein zusätzliches Mandat, das erteilt wird, wenn eine Partei über die Erststimme

mehr Sitze erhält, als ihr eigentlich aufgrund der Sitzverteilung durch die

Zweitstimme zustehen

…............................................................................................................................

113

Aufgabe 60. Beschreiben Sie die folgende Statistik.

Aufgabe 61. Mündlicher Ausdruck: Berlin Berlin

Sie wollen mit Ihrem Gesprächspartner drei Tage nach Berlin fahren und Berlin unter einem bestimmten Gesichtspunkt kennenlernen. Wählen Sie ein Thema und erläutern Sie Ihrem Gesprächspartner, warum Sie dieses Thema bevorzugen und welche Themen für Sie an zweiter und an dritter Stelle stehen. Versuchen Sie sich dann mit Ihrem Gesprächspartner auf ein Thema zu einigen, so dass Sie ein komplettes Drei-Tage-Programm erstellen können.

kulinarische Spaziergänge

ein Szene-Viertel: Kultur und Kneipen in Friedrichshain

das neue Regierungsviertel vom Land und vom Wasser

die seenund waldreiche Umgebung Berlins

Berlin in einem Zuge: die Berliner U- und S-Bahn

eine Museumstour mit dem Fahrrad

Kulturelles: Theaterstadt Berlin

Kulturelles: Musikstadt Berlin

Historisches: Berlin und Preußen

Historisches: Berlin im Kalten Krieg

Aufgabe 62. Feste Verbindungen

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etwas bauen

sich im Bau befinden

etwas abschließen

etwas zum Abschluss bringen

einfaches Verb

feste Verbindung aus Nomen und Verb

 

gibt der Sprache einen offiziellen

 

Charakter

 

Feste Verbindungen werden gerne in

 

der Wissenschaft, auf Ämtern oder in

 

der Politik verwendet.

Aufgabe 63. Ergänzen Sie die fehlenden Verben aus der obigen Übung.

Die Kommissionbrachte heute ihre viermonatige Arbeit zum Abschluss.

1.Das …........................... der Kanzler zum Anlass, eine Fraktionssitzung einzuberufen.

2.Bei der Erarbeitung der Vorschläge wurde auf alle Parteien Rücksicht

…...................... .

3.Die Anforderungen, die an die Kommission …........................ wurden, waren hoch.

4.Alle Regierungsmitglieder ….............................. Begeisterung für die Vorschläge.

5.Auch der Bundeskanzler machte deutlich, welchen Standpunkt er …...................... .

6.Die Oppositionspolitiker …............................ zu den Vorschlägen auf Distanz.

7.Sie …........................ an mehreren Punkten Kritik.

8.Besonderen Anstoß …........................ sie am Vorschlag zur Kürzung des Arbeitslosengeldes.

9.Eine Änderung der Vorschläge würde nicht mehr in Betracht ….................. , meinte der Kanzler.

10.Die Entscheidungen sind ….......................... , die Weichen für die Zukunft sind …................... .

11.Die Kommissionsvorschläge werden einen großen Einfluss auf die zukünftige

Arbeitsmarktpolitik …...................... .

Aufgabe 64. Konjunktiv I. Die indirekte Rede

Der Oppositionsführer sagte, die jetzige Regierung sei nicht in der Lage, den Staatshaushalt zu sanieren.

→ Aussagen von anderen Personen werden im offiziellen Sprachgebrauch, z.B. in den Nachrichten oder in anderen offiziellen Berichten, im Konjunktiv I wiedergegeben.

Gegenwart

 

 

 

 

 

 

können

werden

haben

sein

 

Konj. I Konj. II

Konj. I

Konj. II

Konj. I

Konj. II

Konj. I

ich

könne

werde

(würde)

habe

(hätte)

sei

115

du

könnest

 

werdest

 

habest

 

sei(e)st

er/ sie/

könne

 

werde

 

habe

 

sei

es

 

 

 

 

 

 

 

wir

können

(könnten

werden

(würden

haben

(hätten)

seien

ihr

könnet

)

werdet

)

habet

 

seiet

sie/ Sie

können

 

werden

 

haben

(hätten)

seien

 

 

(könnten

 

(würden

 

 

 

 

 

)

 

)

 

 

 

→ Wenn der Konjunktiv I mit dem Indikativ identisch ist, wird er durch den

Konjunktiv II ersetzt. Die häufigsten verwendeten Formen sind: 3. Person Singular und 3. Person Plural.

Vergangenheit

Aktiv:

 

 

 

Der Minister sagte, er sei in Frankreich

Der Minister sagte: „Ich war in

gewesen und habe mit dem

Frankreich und habe mit dem

Außenminister gesprochen.

 

Außenminister gesprochen."

 

→ Konjunktiv I von haben oder sein +

 

 

 

 

Partizip II

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Passiv:

 

 

 

Der

Minister

 

sagte:

,Die

Der

Minister

sagte:

„Die

Arbeitssituation

sei

verbessert

Arbeitssituation ist verbessert worden."

worden."

 

 

 

 

 

 

 

→ Konjunktiv I von sein + Partizip II

 

 

 

 

+ worden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Perspektivenwechsel

Der Bundeskanzler sagte: „Ich werde die hohe Arbeitslosigkeit bekämpfen.―

→ Der Bundeskanzler sagte, er werde die hohe Arbeitslosigkeit bekämpfen.

Aufgabe 65. Missverständnisse im Büro.

Erzählen Sie die Ereignisse im Büro weiter. Geben Sie die folgenden Aussagen der Personen im Konjunktiv I wieder.

1.

Peter:

"Ich kann heute nicht arbeiten, ich bin krank."

 

 

Peter rief an und sagte, er könne heute nicht

 

 

arbeiten, er ....................................................... .

2.

der Chef:

"Heute kommen die Kunden aus Paris. Ich hoffe,

 

 

alles ist organisiert."

 

 

............................................................................ .

3.

die Sekretärin:

„Ich wusste nicht, dass die Kunden heute

 

 

vorbeikomrnen. Niemand hat mir etwas davon

116

 

 

gesagt!"

 

 

............................................................................ .

4.

Sabine:

"Ich bin darüber auch nicht informiert worden.

 

 

Klaus hat mal wieder nicht mit mir gesprochen."

 

 

............................................................................ .

5.

Klaus:

"Ich will auf keinen Fall der Schuldige an dem

 

 

Missverständnis sein. Ich habe alle lnforrnationen

 

 

weitergegeben."

 

 

............................................................................ .

6.

Otto:

"Diese Kommunikationsstörungen gibt es schon

 

 

lange. Warum versuchen wir nicht, die Situation

 

 

zu verbessern?"

 

 

............................................................................ .

7.

Martine:

"Ich halte es für das Beste, wenn die ganze

 

 

Abteilung ma1 an einem Tearnbildungsworkshop

 

 

teilnimmt."

 

 

............................................................................ .

8.

der Chef:

"Das ist eine tolle Idee. Auf diese Weise können

 

 

wir die Probleme aus dem Weg räumen und alles

funktioniert wieder reibungslos."

............................................................................ .

Aufforderungen und Appelle

Den Konjunktiv I in der Aufforderung findet man heute kaum noch. Früher war er häufig in Rezepten (man nehme ein Ei oder Bedienungsanleitungen zu finden.

Die meisten Anweisungen, z. B. in Kochbüchern oder Bedienungsanleitungen, werden heute im lmperativ gegeben:

Nehmen Sie ein Ei.

Auch in der pathetischen Rhetorik sind Konjunktiv I-Formen zu finden: Es lebe der König! Man höre und staune! Möge der Herr ihm den richtigen Weg weisen!

Aufgabe 66. Lesen Sie das Gedicht von Katharina Elisabeth Goethe (1731– 1808) und unterstreichen Sie die Verben im Konjunktiv I.

Rezept für ein ganzes Jahr

Von Katharina-Elisabeth Goethe, der Mutter J.W. v. Goethe

"Man nehme 12 Monate, putze sie ganz sauber von Bitterkeit, Geiz, Pedanterie und Angst und zerlege jeden Monat in 30 oder 31 Teile, so dass der Vorrat genau für ein Jahr reicht.

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Es wird jeder Tag einzeln angerichtet

aus 1 Teil Arbeit und 2 Teilen Frohsinn und Humor. Man füge 3 gehäufte Esslöffel Optimismus hinzu,

1 Teelöffel Toleranz, 1 Körnchen Ironie und 1 Prise Takt. Dann wird diese Masse sehr reichlich mit Liebe übergossen!

Das fertige Gericht schmücke man

mit Sträußchen kleiner Aufmerksamkeiten und serviere es täglich mit Heiterkeit und einer erquickenden Tasse Tee..."

Wir wünschen gutes Gelingen!

Aufgabe 67. Imperativ (Wiederholung)

Eine Bitte oder eine Aufforderung richtet man an eine oder mehrere Personen: informell: du bzw. ihr, formell: Sie.

Singular

Plural

 

 

Fang nie mit dem Anfang an!

Fangt nie mit dem Anfang an!

 

Bei der Anrede mit du fallen

die Bei der Anrede mit ihr bleibt die

Endung -st und das Personalpronomen Verbform

unverändert.

Das

weg:

Personalpronomen fällt weg:

 

du fragst→ Frag!

ihr fragt = Fragt!

 

du arbeitest → Arbeite!

ihr arbeitet = Arbeitet!

 

du nimmst→ Nimm!

ihr nehmt = Nehmt!

 

Sonderformen:

du wirst → Werde nicht unsachlich! du läufst → Lauf!

du fängst an → Fang an! du hast → Hab nur Mut!

du bist → Sei ganz aufmerksam!

Höflichkeitsform (Singular und Plural)

Fangen Sie nie mit dem Anfang an!

Die formelle Anrede entspricht der 3. Person Plural. Das Personalpronomen Sie wird nachgestellt:

Sie fragen→ Fragen Sie!

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Aufgabe 68. Ergänzen Sie den Imperativ und die Höflichkeitsform.

Infinitiv

Imperativ:

Imperativ: Plural

Höflichkeitsform

 

Singular

 

 

nehmen

Nimm!

Nehmt!

Nehmen Sie!

helfen

…........................

…........................

…........................

essen

…........................

…........................

…........................

vergessen

…........................

…........................

…........................

aufhören

…........................

…........................

…........................

sich bewerben

…........................

…........................

…........................

lesen

…........................

…........................

…........................

einsteigen

…........................

…........................

…........................

sprechen

…........................

…........................

…........................

messen

…........................

…........................

…........................

fahren

…........................

…........................

…........................

Aufgabe 69. Ergänzen Sie die Verben im Imperativ Singular.

anrufen abschließen abnehmen vergessen vorwerfen lesen sverstehen argumentieren essen bringen

1. ............................ ihm seine Unentschlossenheit nicht …........ , es ist wirklich eine schwere Entscheidung.

2. ............................ doch nicht so chaotisch, so kannst du niemanden überzeugen!

3. ............................ mir doch mal den Stapel Papiere …............ , sonst fällt gleich alles runter.

4. ............................ das Paket bitte heute noch zur Post.

5. ............................ nicht so viel Süßes, sonst wird dir schlecht.

6. ............................ doch bitte mal das Protokoll, es ist ja unglaublich, was da drinsteht.

7. ............................ mich bitte nicht falsch, ich habe es doch nur gut gemeint.

8. ............................ bitte Frau Wendt heute noch …............ !

9. ............................ nicht, dass heute Abend der Empfang ist.

10. ............................ doch bitte so freundlich und …................ die Tür richtig …................ , wenn du heute Abend die Letzte im Haus bist.

Aufgabe 70. Übersetzen Sie ins Deutsche!

Берлін – столиця ФРН. Між тим, в ході тривалих переговорів щодо умов перенесення столиці з Бонна в Берлін, Бонну вдалося залишити на своїй

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території більшість офісів федеральних міністерств, а також цілу низку головних офісів найважливіших федеральних відомств (наприклад, федеральної рахункової палати).

Німеччина – демократична, соціальна, правова держава. Вона складається з 16 частково незалежних земель. Державний устрій регламентовано основним законом, Конституцією Німеччини. За формою правління ФРН – парламентська республіка.

Глава держави – федеральний президент, який виконує швидше представницькі функції і призначає федерального канцлера. Федеральний канцлер є главою Уряду Німеччини. Він керує діяльністю федерального уряду. Тому форму правління Німеччини часто ще називають канцлерською демократією.

Німеччина має федеративний устрій. Таким чином, політична система держави поділяється на два рівні: федеральний, на якому приймаються загальнодержавні рішення міжнародного значення, і регіональний, на якому вирішуються завдання федеральних земель. Кожен рівень має власні органи виконавчої, законодавчої і судової влади.

Німецький Бундестаг (парламент) і бундесрат (орган представництва земель) здійснюють законодорадчу і законодавчу функції на федеральному рівні

іповноважні більшістю голосів у дві третини у кожному з органів вносити зміни до конституції. На регіональному рівні законотворчістю займаються парламенти земель – ландтаги і бюргершафти (парламенти міст-земель Гамбург

іБремен). Вони приймають закони, що діють в межах земель.

Виконавча влада на федеральному рівні представлена федеральним урядом, на чолі якого стоїть федеральний канцлер. Главою органів виконавчої влади на рівні суб'єктів федерації є прем'єр-міністр (або бургомістр містаземлі). Федеральної та земельними адміністраціями керують міністри, які стоять на чолі адміністративних органів.

Федеральний конституційний суд стежить за дотриманням конституції. Також до верховних органыв правосуддя належать Федеральний суд в Карлсруе, Федеральний адміністративний суд у Лейпцигу, Федеральний суд з трудових спорів, Федеральний громадський суд і Федеральний фінансовий суд у Мюнхені. Велика частина судових розглядів знаходиться у відповідальності земель. Федеральні суди в основному займаються переглядом справ і перевіряють рішення судів земель на предмет формальної законності.

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TEIL 2. TEXTE FÜR DIE LINGUISTISCHE ANALYSE

Aufgabe: Масhеn Sie die lexikalisch-grammatisch-stilistische Analyse des Textes.

Text 1

Streitbare Demokratie

Die Bundesrepublik Deutschland handelt als streitbare Demokratie, wenn sie sich gegen eine Anti-System-Opposition zur Wehr setzt, die das politische System der parlamentarischen Demokratie umwälzen und durch ein anderes ersetzen will. Streitbare Demokratie ist aktiv abwehrbereit. Der Begriff geht auf den Verfassungsrechtler KARL LÖWENSTEIN (1891-1939) zurück, der 1937 an der Weimarer Republik kritisierte, dass jeder Verfassungsartikel und auch die Grundprinzipien des demokratischen, republikanischen politischen Systems legal, mit parlamentarischer Mehrheit außer Kraft gesetzt werden konnten. Das war eine der Voraussetzungen für die Machtergreifung ADOLF HITLERs 1933. Das Prinzip der streitbaren und abwehrbereiten Demokratie wurde in das Grundgesetz aufgenommen. Es verweist darauf, dass das politische System an Grundwerte gebunden und bereit ist, diese Wertbindung zu verteidigen. Schützende Vorkehrungen sind dort formuliert, wo Freiheitsrechte der Bürger – z. B. Versammlungsund Vereinigungsfreiheit (Art. 8 und 9 GG) oder die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) – für die Durchsetzung politischer Ziele in Anspruch genommen werden, die das normative und institutionelle Fundament dieser Freiheitsrechte untergraben und letztlich beseitigen. – Die Grundprinzipien der Verfassung kann das Parlament auch bei Zweidrittelmehrheit nicht abschaffen (Art. 79 Abs. 3 GG, auch Ewigkeitsklausel genannt). Dadurch besteht eine Garantie der in Art. 1 GG aufgeführten Grundund Menschenrechte sowie der in Art. 20 GG genannten Grundstrukturen der Bundesrepublik als bundesstaatlich organisiertem republikanischem, demokratischem und sozialem Rechtsstaat.

Gesetze sind verfassungswidrig, wenn sie entweder inhaltlich oder ihrer Entstehung nach nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind und das Bundesverfassungsgericht so entscheidet.

Vereinigungen der Bürger sind dann durch die Regierung zu verbieten, wenn sie sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten“ (Art. 9

Abs. 2 GG).

Grundrechte wie die Presseoder die Lehrfreiheit (Art. 5 Abs. 1, 3 GG) sind nach Prüfung und Entscheid des Bundesverfassungsgerichts verwirkt, wenn sie „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“ werden (Art. 18 GG).

In besonderen Ausnahmesituationen, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, haben die Bürger das Recht zum Widerstand gegen jeden, der es unternimmt, die verfassungsmäßige Grundordnung zu beseitigen (Art. 20 Abs. 4 GG).

Bund und Länder haben auf verfassungsmäßiger Grundlage (Art. 73, 87 GG) Verfassungsschutzbehörden eingerichtet: das Bundesamt für Verfassungsschutz und

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Landesbehörden für Verfassungsschutz sowie für die Sicherheit der Bundeswehr den Militärischen Abschirmdienst. Der Verfassungsschutz ist nach britischem Vorbild (MI 5) als Nachrichtendienst ohne Zwangsbefugnis gestaltet. Er darf niemanden festnehmen, keine Hausdurchsuchung und Beschlagnahme durchführen und keinem Polizeidienst angegliedert werden. Im Unterschied zur Polizei ist er im Vorfeld konkreter Gefährdungen aktiv.

Der Verfassungsschutz ist berechtigt, Informationen und Unterlagen über Bestrebungen offen und heimlich (nachrichtendienstlich) zu sammeln, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Beobachtet werden insbesondere linksund rechtsextremistische Bestrebungen, Ausländerextremismus, Terrorismus und die Spionage ausländischer Mächte. Gesetzlich geregelt sind die Möglichkeiten zu erheblichen Eingriffen in das Brief-, Postund Fernmeldegeheimnis, der Überprüfung der Personen in „sicherheitsempfindlichen― Stellen von Politik und Verwaltung sowie der Auskünfte von Unternehmen bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

Für das Bundesamt für Verfassungsschutz wurden 2002 124 Mio. Euro (2001: 115 Mio.) ausgegeben, für den Militärischen Abschirmdienst 65 Mio. Euro (2001: 62 Mio.).

Politische Parteien können wegen Verfassungswidrigkeit dann verboten werden, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, „die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“ (Art. 21 Abs. 2 GG). Über die Verfassungswidrigkeit politischer Parteien kann nur das Bundesverfassungsgericht entscheiden. Bisher wurden zwei Parteienverbote auf Antrag der Bundesregierung vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochen: gegen die rechtsradikale Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 und gegen die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) 1956.

Ein dritter Antrag, die rechtsradikale Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) für verfassungswidrig zu erklären, wurde 2003 wegen unzureichender Beweismittel zurückgewiesen. Bei der SRP handelte es sich um eine 1949 gegründete neofaschistische Partei, die an bestimmte Traditionen und Programmpunkte der verbotenen Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) anknüpfte. Ihre Hochburg lag in Niedersachsen, wo sie 1951 bei Landtagswahlen 16 Mandate (11% Stimmenanteil) gewann. Das Bundesverfassungsgericht begründete sein eindeutiges Verbotsurteil damit, dass die SRP die Menschenrechte missachte, das Mehrparteiensystem ablehne, undemokratisch organisiert und der NSDAP programmatisch und personell verbunden sei.

Die KPD ging nach Kriegsende aus Wiedergründungen in allen vier Besatzungszonen hervor. Nach der Vereinigung von KPD und SPD (Zwangsvereinigung) in der Sowjetischen Besatzungszone agierte sie in den drei westlichen Besatzungszonen. Ihre Hochburgen waren an der Ruhr und am Niederrhein sowie in Bremen und Hamburg. Mit antifaschistisch-demokratischem Programm erzielte sie in den ersten Jahren z. T. zweistellige Wahlerfolge und war an

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