Vier hauptsprachgebiete
In der Schweiz gibt es 4 große Sprachregionen. Die deutsche Sprache ist vorherrschend. Das Schweizerdeutsch („schwyzertütsch") unterscheidet sich jedoch wesentlich von der deutschen Standardaussprache und besitzt eine Anzahl von Dialekten. Das Hochdeutsche ist vor allem Schriftsprache in der Schweiz. Das Schweizerdeutsch entstand hauptsächlich aus den alerhannischen Dialekten. In der westlichen Schweiz entwickelte sich aus dem Volkslatein der Burgunder der französischsprechende Landesteil; im Süden wird Italienisch gesprochen. Im Südosten der Schweiz, vorwiegend im Kanton Graubünden wird Rätoromanisch gesprochen, aber diese vierte Amtssprache ist einem starken Druck der sie umgebenden „großen" Sprachen (Deutsch und Italienisch) ausgesetzt. In den Schulen der deutschsprachigen Schweiz wird häufig bis zum letzten Schuljahr der Unterricht in Schweizerdeutsch und nicht in der Hochsprache erteilt. Auch Fernsehen und Rundfunk bedienen sich in ihren Sendungen immer häufiger der schweizerdeutschen Dialekte.
Hd. DAS POLITISCHE SYSTEM
Der schweizerische Bundesstaat besteht aus 26 souveränen Kantonen und Halbkantonen, denen die föderalistische Struktur ein beträchtliches Maß politischer Entscheidungsfreiheit und Verwaltungsautonomie zuerkennt. Jeder Kanton verfügt über seine eigenen Gesetze (das gilt sogar für manche Gemeinden). Diese kantonalen und kommunalen Rechte folgen jedoch im allgemeinen den eidgenössischen Gesetzen.
Die gesetzgebende Gewalt liegt auf eidgenössischer Ebene bei der Bundesversammlung, die sich in 2 Kammern gliedert: den Nationalrat und den Ständerat. In den Nationalrat werden 200 Abgeordnete vom Volk gewählt. Die Wahl erfolgt nach dem Verhältnisvjahlverfahren, aber mindestens 1 Abgeordneter wird pro Kanton oder Halbkanton gewählt. Im Ständerat sitzen je 2 Vertreter von 20 Kantonen und je 1 Vertreter von 6 Halbkantonen. Gesetze und Bundesbeschlüsse erfordern die Zustimmung beider Räte, die in der Regel gleichzeitig, aber räumlich getrennt tagen. Beide Kammern beaufsichtigen außerdem die eidgenössische Verwaltung und Rechtspflege.
Die Regierungsgewalt übt der Bundesrat aus. Er steht den 7 eidgenössischen Departementen (Ministerien) vor, überwacht die Einhaltung der Gesetze, arbeitet neue aus, verhandelt mit dem Ausland und bietet Truppen auf. Er wird alle 4 Jahre durch die Bundesversammlung gewählt. Der Bundesrat erfüllt als Kollektivorgan die Funktionen eines Staatsoberhauptes. Der Bundespräsident amtiert jeweils während eines Jahres nach dem Rotationsprinzip; er leitet die Sitzungen und behält den Vorsitz seines Departements bei
POLITISCHE PARTEIEN
Die 4 größten Parteien sind seit 1959 im feststehenden Verhältnis von 2 Mitgliedern (Freisinnig-Demokratische Partei), 2 Mitgliedern (Christlichdemokratische Volkspartei), 2 Mitgliedern (Sozialdemokratische Partei) und 1 Mitglied (Schweizerische Volkspartei)
an der Regierung beteiligt. Diese siebenköpfige Regierung stützt sich auf eine stabile Mehrheit der Wählerstimmen. In der Schweiz gibt es keine starke Oppositionspartei. Es gibt nur eine Vielzahl von kleinen Parteien und Gruppierungen, die zumeist regionale Bedeutung haben.
AMENPOLITIK
Das Grundprinzip der Schweizer Außenpolitik ist das Prinzip der Neutralität. Seit dem Wiener Kongreß 1815 wird die Neutralität der Schweiz völkerrechtlich anerkannt. Obwohl die Schweiz kein UNO-Mitglied ist, beteiligt sie sich an verschiedenen internationalen Organisationen der UNO: Genf ist Sitz der Weltgesundheitsorganisation, der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der Konferenz der UNO für Handel und Entwicklung u. a. In Bern befindet sich der Internationale Postverein. lii Lausanne ist das Internationale Olympische Komitee. Zürich ist Sitz des Weltfußballvereins. In Basel befindet sich die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich. Genf war mehrmals Ort der internationalen Konferenzen und Gipfeltreffen der Großmächte.