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Lektion b. Die Schweiz

B1. Lesen Sie die Information über die Schweiz.

Name: Schweizerische Eidgenossenschaft

Regierungsform: Bundestaat mit weitgehender Autonomie der Kantone

Staatsoberhaupt: Bundespräsident Didier Burkhalter

Hauptstadt: Bern

Einwohnerzahl: ca. 7,7 Millionen

Währung: Schweizer Franken

Landessprache: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch (Amtssprachen)

Aufgabe. Was wissen Sie über die schweizerische Neutralität? Berichten Sie.

B2. Lesen und erzählen Sie den folgenden Text nach.

Die Schweiz liegt im südwestlichen Teil Mitteleuropas und grenzt im Norden an Deutschland, im Osten an Österreich und Lichtenstein, im Süden an Italien und im Westen an Frankreich. Das Landschaftsbild der Schweiz ist durch hohe Gebirgsketten geprägt. Von Basel aus besteht über den Rhein, eine der wichtigsten Wasserstraßen Europas, eine direkte Anbindung an große Industrieregionen in Europa und die Überseehäfen an der Nordsee.

Die Schweiz ist ein demokratischer Bundesstaat mit ausgeprägten föderalen Eigenschaften. Die weitgehend autonomen Kantone (20 Voll- und 6 Halbkantone) verfügen über eigene Verfassungen und Regierungen.

Die Bundesversammlung, das Parlament der Schweiz auf Bundesebene, besteht aus zwei gesetzgebenden Kammern. Die erste Kammer, der Nationalrat, wird alle 4 Jahre in direkter und geheimer Wahl gewählt - 200 Mitglieder. Die zweite Kammer, der Ständerat, besteht aus Vertretern der Kantone - je nach Kanton 1 oder 2 Mitglieder. Oft findet man noch die Bezeichnungen Vollkanton (2 Mitglieder) und Halbkanton (1 Mitglied). Beide Kammern sind gleichberechtigt an der Gesetzgebung beteiligt; der Ständerat kann vom Nationalrat nicht überstimmt werden! Durch obligatorische oder fakultative Volksabstimmungen (abhängig vom Thema) können alle Entscheidungen der Räte durch das Volk geändert werden. Die Regierung, der Bundesrat, wird durch die Bundesversammlung gewählt.

Die nationale Regierung wird durch den 7-köpfigen Bundesrat gebildet. Jeder Bundesrat, respektive Bundesrätin, entspricht dem deutschen Minister und leitet ein Department (Ministerium). Einen Regierungschef gibt es nicht. Der Bundesrat leitet die Regierungsgeschäfte gemeinsam als Kollegialorgan. Die Repräsentationspflichten eines Staatsoberhaupts und einer Regierungschefin übernimmt im jährlichen Wechsel ein Mitglied des Bundesrats zusätzlich zu seinen bisherigen Amtsgeschäften. Sie wird dann als Bundespräsidentin bezeichnet und leitet auch die Sitzungen des Bundesrats. Zusätzliche Befugnisse hat eine Bundespräsidentin jedoch nicht. Seit Ende der 1950er Jahre entsenden in der Regel die vier größten Parteien im Nationalrat Vertreter in den Bundesrat.

Auch die Kommunen haben in der Schweiz Autionomierechte. Sie unterscheiden sich je nach Kanton und sind in den Kantonsverfassungen festgelegt.

Aufgabe. Welche Beziehungen existieren zwischen der Schweiz und den EU-Ländern? Finden Sie die Information in den zusätzlichen Quellen.

B3. Lesen Sie den Text über die Kulturleben der Schweiz. Was können Sie hinzufügen?