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Пособие по немецкому языку для заочников Янина...doc
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E Nach Artikel 106 des Grundgesetzes stehen zu rtragskompetenz

dem Bund

den Ländern

dem Bund und den Landern gemeinsam

den Gemeinden

a) Bundessteuern:

Zölle

Kapitalverkehrsteuer Versicherungsteuer Wechselsteuer Solidaritätszuschlag

Abgaben im Rahmen der Europäischen Union Verbrauchsteuer mit Ausnahme der Biersteuer (Branntwein-, Schaumwein-, Zwischenerzeugnis-, Kaffee-, Tabak-, Mineralölsteuer)

b) Anteil an den Gemeinschaftsteuern:

Lohnsteuer und veranlagte

Ein­kommensteuer (42,5%) Nicht veranlagte Steuem vom Ertrag und Körperschaftsteuer (50%)

Umsatzsteuer—einschließlich Einfuhrumsatzsteuer

c) Anteil an der Gewerbesteuerumlage (50%)

a) Gemeindesteuern:

Gewerbesteuer

Grundsteuer

Ortliche Verbrauch- und Auf-

wandsteuer (z.B. Hundesteuer,

Vergnugungsteuer)

b) Anteil an dem Aufkommen der Lohnsteuer und der ver-aniagten Einkommensteuer (15%) sowie der Umsatz­steuer

c) Steuerzuweisungen durch Landesgesetzgebung

a) Gemeinschaftsteuern:

Lohnsteuer

Einkommensteuer Körperschaftsteuer Umsatzsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer)

b) Gewerbesteuerumlage

a) Ländersteuern:

Erbschaftsteuer

Grunderwerbsteuer

Kraftfahrzeugsteuer

Biersteuer

Rennwett—und Lotteriesteuer

Feuerschutzsteuer

Spielbankabgabe

b) Anteil an den Gemeinschaft­steuern:

Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer (42,5%) Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag und Körperschaft­steuer (50%) Umsatzsteuer - einschl. Einfuhmmsatzsteuer

c) Anteil an der Gewerbesteuer umlage (50% )

Beantworten Sie die Fragen zum Text.

  1. Was bedeutet die Einteilung der Steuern nach dem Steuerempfänger?

  2. An welche Behörden werden Steuern bezahlt?

  3. Welche Steuern werden zwischen diesen Behörden verteilt?

  4. Welche Steuern zählt man zu gemeinschaftlichen Steuern?

  5. An welche Behörde werden sie abgeführt?

  6. Welche Steuern empfängt die Landesregierung?

  7. Welche Steuern erheben Gemeinden?

  8. Was widerspiegelt die Einteilung der Steuern nach dem Steuerempfänger?

Übersetzen Sie den Text. Text 4. Andere Arten der Steuereinteilung

Die Steuern werden auch nach dem Steuergegenstand erteilt, das heißt, was besteuert wird. Hier erkennt man drei Unterteilungen: 1. Besitzsteuern. Dies sind Steuern auf das Einkommen, auf das Vermögen, auf Erbschaften und Schenkungen. 2. Verbrauchsteuer: hiermit wird der Gebrauch, der Verbrauch bestimmter Waren besteuert. 3.Verkehrsteuer. In diese Kategorie gehören Steuern auf Geld- und Kapitalverkehr.

Die Steuern kann man nach der Art der Steuerhebung erteilen, mit anderen Worten: wie wird besteuert? Hier erkennt man: direkte Steuern und indirekte Steuern.

Direkte Steuern belasten den Steuerzahler selbst und sind von ihm abzuführen. Sie werden durch Steuererklärung ermittelt: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Grundsteuer; Lohnsteuer aber wird von dem Arbeitgeber einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Inderekte Steuern werden auf die Erzeugung und den Verbrauch von Gütern erhoben, belasten aber nicht den Steuerpflichtigen, Händler, Hersteller. Durch Preisaufschlag werden sie auf den Verbraucher abgewälzt, zum Beispiel Mehrwert-, Umsatzsteuer, Tabaksteuer, Branntweinabgaben, Mineralölsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer, sonstige Steuern auf Verbrauch und Aufwand.

Sozialbeiträge sind keine Steuern im eigentlichen Sinne. Es handelt sich dabei um gesetzlich vorgeschriebene oder tarifvertraglich vereinbarte Abgaben. Sozialbeiträge werden von den Sozialversicherungsträgern erhoben, um den Versicherten ein Ersatzeinkommen zu gewährleisten, wenn bestimmte Risiken (Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Invalidität, Alter, Arbeitslosigkeit usw.) eintreten. Sie werden von Arbeitnehmern und -gebern gemeinsam entrichtet.