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Text Die Ausbildung der Apotheker in der Bundesrepublik Deutschland

"Der Apotheker ist berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Er dient damit der Gesundheit des ein­zelnen Menschen und des ganzen Volkes". (Par.1 der Bundes-Apothekenordnung vom 5.6.1968)

Der Beruf des Apothekers ist gleichermaßen ein praktischer und wissenschaftlicher Beruf, da er sowohl Kenntnisse der Medizin und Pharmakologie als auch kaufmännisches Können verlangt.

In der Rezeptur stellt der Apotheker die Arzneien nach Angaben des Arztes her und überwacht die Einhaltung der zulässigen Höchst­mengen. Im Laboratorium untersucht der Apotheker auch die eingekauften Chemikalien nach Vorschriften und führt medizinisch-chemische Unter­suchungen durch. Seine Hauptaufgabe jedoch ist der Verkauf industriell hergestellter Arzneimittel.

Die Ausbildung beginnt mit dem Studium der Pharmazie an einer Universität und umfasst acht Semester (vier Jahre). Für das Studium braucht man das Abitur. Der Unterricht wird in Form von Vorlesungen und Seminaren sowie Praktika im Labor (mit Zwischen- und Abschlussprüfungen) angeboten. Die Unterrichtszeit beträgt etwa 30 Stunden pro Woche. Man unterscheidet Grund- und Hauptstudium.

Das Grundstudium beträgt 4 Semester. In dieser Zeit werden naturwissenschaftliche Grundkenntnisse vermittelt. Fächer sind anorganische und organische Chemie mit qualitativer, quantitativer und instrumentaler Analytik, Physik und physikalische Chemie, Biologie, Mikrobiologie, Grundlagen der pharmazeutischen Biologie usw. Während des Grundstudiums ist in den Semesterferien eine Famulatur von 8. Wochen in einer öffentlichen Apotheke unter Leitung eines Apothekers abzuleisten. Das Grundstudium wird nach dem 4. Fachsemester mit dem 1. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung abgeschlossen. Während des Hauptstudiums (4 Semester) erweitern und vertiefen die Studenten die pharmazeutischen Kenntnisse in folgenden Gebieten: Pharmazeutische Chemie, pharmazeutische Biologie, Biochemie, Arzneiformenlehre usw. Auch medizinische Fächer wie Anatomie, Physiologie, Pharmakologie und Toxikologie werden studiert. Nach mindestens acht Fachsemestern kann das Hochschulstudium mit dem 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung abgeschlossen werden. Es folgt als dritter Teil der Ausbildung ein einjähriges Praktikum (das Praktische Jahr - PJ): ein halbes Jahr (sechs Monate) in einer öffentlichen Apotheke und ein weiteres halbes Jahr wahlweise in einer öffentlichen Apotheke, in der pharmazeutischen Industrie, in einer Krankenhausapotheke usw. Hier werden die Kenntnisse aus dem Hochschulstudium erweitert und praktisch angewandt.

Die pharmazeutische Ausbildung wird mit dem 3. Prüfungsabschnitt beendet, der wird nach dem Abschluss der praktischen Ausbildung (einjähriges Praktikum) abgelegt.

Nun kann die Approbation beantragen, d.h. die Berechtigung unter der Berufsbezeichnung als Apotheker/in selbstständig tätig zu sein. Die Approbation als Apotheker wird von der zuständigen Behörde des Bundeslandes erteilt. Außerdem kann man nach dem Abschluss des zweiten Staatsexamens (d.h. 2. Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung) eine Promotion zum Dr. rer. nat. begonnen werden. Sie dauert in der Regel 3-5 Jahre. Hierzu ist eine Doktorarbeit unter der Leitung eines Dozenten anzufertigen.

Später kann man als Angestellter, Pächter oder Besitzer einer Apotheke, als Angestellter in der Forschung, in der Produktion, in der pharmazeutischen Industrie, sowie in der Gesundheitsverwaltung (Behördenapotheker) tätig sein.