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lektion 6 landeskunde.doc
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Soziale sicherheit

Soziale Gerechtigkeit, die zentrale Zielsetzung des Sozialstaates hängt von der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und dem ge­sellschaftlichen Bewusstsein ab. Das Sozialstaatsprinzip ist somit ein dynamisches Prinzip, das den Gesetzgeber verpflichtet, die sozialen Verhältnisse immer wieder neu zu regeln.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sichert nur we­nige soziale Grundrechte zu. Beispielsweise legt Artikel 6 des Grund­gesetzes fest: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Für­sorge der Gemeinschaft“. Mehrere Grundrechtsartikel fordern jedoch vom Staat soziales Handeln: aus der Verpflichtung der staatlichen Gewalt die Menschenwürde zu achten und zu schützen (Artikel 1), folgt, dass der Staat allen sei­nen Bürgern das materielle Existenzminimum sichern muss.

Die Gleichberechtigung von Mann und Frau und das Verbot, je­manden aus irgendwelchen Gründen zu benachteiligen (Artikel 3), verpflichten dazu, soziale Ungleichheilen zu beseitigen und Gleichbehandlung, zum Beispiel am Arbeitsplatz, zu sorgen. Die Sozialbindung des Eigentums (Artikel 14) ist auch ein Teil des Sozialstaatsgebots. Sozialpolitik ist nicht auf einen bestimmten Politikbereich be­schränkt, sondern greift mit dem Ziel der Ausgleichung der Lebens­chancen und der Verbesserung der Lebensbedingungen in viele Berei­che ein.

Kern der Sozialpolitik sind die klassischen Systeme der sozialen Sicherung gegen Lebensrisiken: Alter, Krankheit, Unfall, Pflegebe­dürftigkeit, Arbeitslosigkeit. Dazu gehören ferner Maßnahmen des so­zialen Ausgleichs und der Hilfe in Notlagen; Kindergeld, Kinderfrei­beträge, Erziehungsgeld, Mutterschutz, Wohngeld und Sozialhilfe.

In Deutschland werden drei wesentliche Teile des Sozialsystems traditionell in Form von Sozialversicherungen finanziert: die Renten­versicherung, die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung und seit 1995 auch die Pflegeversicherung. Es werden Altersrenten und Renten wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Voraussetzung für die Ge­währung einer Rente ist die Erfüllung einer Wartezeit d. h, einer Mindestdauer der Versicherung, Die Wartezeit für die Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit beträgt 60 Monate, für die Altersren­te 180 Monate. Die Höhe der Rente richtet sich nach der Versiche­rungsdauer und der Höhe des Arbeitsentgeltes. In der Regel soll die Vollendung des 65. Lebensjahres bei Männern und des 60. Le­bensjahres bei Frauen Voraussetzung für die Gewährung der Alters­rente sein. Die Rentenversicherung gewährt Altersruhegeld beim Er­reichen der Altersgrenze und zahlt beim Tod des Versicherten Hinter­bliebenenrente.

Mit der Zeit wurde das System der gesetzlichen Rentenversiche­rung weiter ausgebaut und angepasst. Nach der Rentenreform von 1972 wurde eine flexible Altersgrenze eingeführt, die dem Einzelnen die Entscheidung über den Rentenbeginn von Vollendung des 63. Lebensjahres — bei Schwerbeschädigten schon von 62. Leben­sjahr — an selbst überließ.

Der wesentliche Teil des Sozialstaa­tes Deutschland wird also nicht über Steuern, sondern über das Sys­tem der Sozialabgaben finanziert. Bei den älteren Arbeitnehmern leis­tet sich der Staat auf solche Weise eine ausgesprochen hohe Arbeitslo­sigkeit.

Mitte der neunziger Jahre verabschiedeten sich viele Unternehmen von ihren erfahrenen älteren Mitarbeitern, deren Expertise bald schmerzlich vermisst wurde. Heute wird das Expertenwissen wieder in die Unternehmen zurückgeholt.

Die Arbeitswelt hat sich verändert. Der Sohn arbeitet nicht mehr lebenslang im selben Bereich wie der Vater. Viele Menschen wech­seln heute zwischen Arbeitgebern und Branchen, zwischen abhängiger Beschäftigung, Selbstständigkeit und, wenn es schlecht läuft, Arbeits­losigkeit. Die Arbeit wird stärker am Ergebnis gemessen. Für die Arbeitnehmer rückt die Leistung in den Vordergrund. Ein Beschäftig­ter leistet heute in einer Stunde dreimal so viel wie 1960. In den vergangenen 120 Jahren erhöhte sich die Arbeitsproduktivität auf das 17fache. Die internationale Arbeitsorganisation (IAO) hat ermittelt, dass eine wachsende Zahl junger Europäer mittlerweile eine selbständige Erwerbstätigkeit einer langfristigen Karriere in einem Unternehmen vorzieht. Vor 20 Jahren arbeiteten in Deutschland 14 Prozent aller Erwerbs­tätigen an einer computergesteuerten Maschine oder Anlage. Heute er­ledigen über 60 Prozent ihre Arbeit in Fabrik, Werkstatt Praxis, Büro oder unterwegs am Computer. Gleichzeitig wächst der Informations- und Dienstleistungssektor. Beide Trends setzen sich in Zukunft fort.

Heute muss man mehrmals um­lernen und verschiedene Berufe ausüben können. Immer weniger Menschen verbringen ihr ganzes Arbeitsleben bei einer Firma mit der gleichen Tätigkeit.

Das Wohngeld wird sowohl den Mietern als auch den Wohnungs- ­und Hauseigentümern gewährt. Die Höhe des Geldes hängt ab von der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder, vom Familieneinkommen und von der Miete oder, bei Wohnungen, von der Belastung. Es wird zum größten Teil von nichterwerbstätigen Personen, insbesondere von Rentnern, in Ansprach genommen.

Die Sozialhilfe bildet im Gesamtsystem der sozialen Sicherung der Bundesrepublik Deutschland die unterste Stufe für in Not geratene Menschen. Ihre Aufgabe ist es, den Bedürftigen ein men­schenwürdiges Leben zu sichern, Arbeitslosigkeit ist mittlerweile auch die häufigste Ursache für den Bezug laufender Sozialhilfeleistungen.

Die Idee von der sozialen Gesellschaft hat heute eine Menge Geg­ner. In der Rechnung derjenigen, die predigen, dass in der Globalisie­rung nur ein ungezügelter Marktliberalismus konkurrenzfähig sei, zer­äallt jede Gesellschaft in Verlierer und Gewinner. Deutschlands Weg zu neuer Stärke aber, so ehemaliger Bundeskanzler Gerhard Schröder­ führe allein über Verteidigung der sozialen Gesellschaft.

Die Struktur der deutschen Sozialsysteme ist seit 50 Jahren prak­tisch unverändert geblieben. An manchen Stellen, etwa bei der Belas­tung der Arbeitslosen, führen Instrumente der sozialen Sicherheit heu­te sogar zu Ungerechtigkeiten. Deutschland braucht durchgreifende Veränderungen.

Es ist nur schade um die Ostdeutschen, wenn das Eigentum als das wichtigste Freiheitsrecht in der Marktwirtschaft bezeichnet wird. Ludwig Erhard kannte die Spielregel seines Systems: Nur Eigentum gewährleistet persönliche Sicherheit und geistige Unabhängigkeit“.

Der Umfang der sozialen Sicherung muss also immer im Zusam­menhang mit dem Leistungsvermögen der gesamten Wirtschaft in ei­nem konkreten Zeitabschnitt gesehen werden.

Mit der sozialen Sicherheit ist die Familienpolitik eng verbunden, die in der Politik der Bundesregierung einen zentralen Stellenwert hat. Sie orientiert sich an der Lebenswirklichkeit und respektiert die Viel­falt der Lebensformen, so dass Menschen ihr Familienleben nach ei­genen Vorstellungen entwickeln können. Familien sollen ihren Mit­gliedern ermöglichen, sich individuell zu entwickeln, füreinander da zu sein und füreinander einzustehen — mit anderen Worten: die Vor­stellungen von Emanzipation und Solidarität untereinander verwirkli­chen können.

Familie ist wo Kinder sind. Also auch bei allein Erziehenden, bei Unverheirateten oder bei homosexuellen Paaren. 2,9 Millionen ,,single parents" gibt es in Deutschland, und ihre Zahl wächst stetig. Die menschliche Gemeinschaft basiert auf Liebe und Vertrauen; und beides wird durch die Familie entfaltet. Es lassen sich sonst fol­gende Funktionen bzw- Aufgaben der Familie erörtern: Reproduktionsfunktion, d. h, die Zeugung des Nachwuchses, wodurch sich die Gesellschaft personell reproduziert (wieder­herstellt); Produktionsfunktion bzw. Haushaltsführung; für die Existenzsicherung muss immer etwas produziert werden;

Sozialisationsfunktion; nur durch die Erziehung wird das Kind zum sozialen Wesen; Regenerationsfunktion bzw. Funktion des familialen Span­nungsausgleichs: das Familienleben soll der Regenerierung (Wiederherstellung) der Arbeits- und Lebenskraft dienen. Um die eigene Generation voll zu ersetzen, müssten durchschnittlich 2,13 Kinder pro Familie geboren werden. Diese Durchschnittszahl wird jedoch seit den 70er-Jahren vorigen Jahrhunderts in der Bundes­republik Deutschland nicht mehr erreicht. Dies bedeutet, dass jährlich mehr Menschen sterben als geboren werden, die Bevölkerung also schrumpft. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen in Form einer Steuervergütung nach dem Einkommensteuergesetz monatlich ge­zahlt. Das Erziehungsgeld wird für die ersten zwei Jahre nach Geburt eines Kindes in Höhe von 600 Euro pro Monat für diejenigen Mütter und Väter bezahlt, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, die nicht oder nur teilweise erwerbstätig sind und deren Jahreseinkommen die gesetzlichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet.

Neben der Förderung durch materielle Leistungen sind die Familienunterstützenden Bildungs- und Beratungsangebote wichtige Rahmenbedingungen zur Gestaltung des Familienlebens. Im Rahmen der Familienberatung können Familien und einzelne Familienmitglieder heute ein vielfaltiges und qualifiziertes Beratungsnetz nutzen.

Die wirtschaftliche Situation von Fami­lien kontinuierlich nach und nach zu verbessern, wird konsequent wei­tergegangen, um eine als gerecht empfundene und akzeptierte Entlas­tung und Förderung von Familien zu erreichen. Dabei ist die Nachhaltigkeit der politischen Entscheidungen von besonderer Bedeutung. Familien wollen eine verlässliche Politik. Deshalb soll das familienpo­litische Handeln auch in Zukunft seriös und solide sein.

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