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Нем.язык для ТД Часть 2.doc
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Aufgabe 1. Lesen Sie die zusammengesetzten Wörter vor. Beachten Sie die Aussprache.

außenhandelsbezogen

der Wirtschaftskreislauf

die Verbrauchsteuer

der Kontrolltyp

die Nichtgemeinschaftswaren

das Zolllagerverfahren

die Einfuhranmeldung

die Gemeinschaftswaren

die Freizonengrenze

die Ausfuhranmeldung

die Mehrwertsteuer

die Rechtsverordnung

Aufgabe 2. Von welchen Verben sind folgende Substantive gebildet? Übersetzen Sie sie ins Russische.

die Lagerung - lagern

die Befreiung -

die Erstattung -

die Überführung -

die Erhebung -

die Ordnung -

die Anmeldung -

die Überwachung -

die Ermäßigung -

Aufgabe 3. Zerlegen Sie die folgenden Zusammensetzungen in ihre Bestandteile. Bestimmen Sie das Geschlecht. Übersetzen Sie die Zusammensetzungen ins Russische.

Arbeitsplatz (der) = die Arbeit + der Platz- рабочее место

Freizone

Einfuhranmeldung

Zollgebiet

Freilager

Ausfuhranmeldung

Hauptzollamt

Zolllagerverfahren

Freihafen

Gebäudeteil

Lagerdauer

Rechtsverordnung

Kontrolltyp

Wirtschaftskreislauf

Gemeinschaftsware

Bundesgesetz

Mehrwertsteuer

Nichtgemeischaftsware

Grenzverlauf

Binnenmarkt

Warenaustausch

Freizonengrenze

Aufgabe 4. Bilden Sie die Wörter nach dem Muster. Übersetzen Sie diese Wörter ins Russische.

befreien

освобождать

die Befreiung-

освобождение

befreit-

освобожденный-

lagern -

-

-

befristen -

-

-

überführen -

-

-

bestimmen -

-

-

gewähren -

-

-

nutzen

-

-

Aufgabe 5. Übersetzen Sie die folgenden Wortverbindungen ins Russische.

Die angestiegenen Exporte, die ansteigende Nachfrage, die gelagerte Nichtgemeinschaftsware, die lagernde Ware, die sich erhöhenden Einfuhrzölle, die befristete Lagerung, die entstandene Zollschuld, die eingeführten Nichtgemeinschaftswaren, das gewählte Zollverfahren, die abgegebene Einfuhranmeldung, die bestehenden Freizonen, die eingerichtete Freizone.

Aufgabe 6. Formen Sie das partizipiale Attribut in Wortverbindungen nach dem Muster um. Übersetzen Sie ins Russische.

die durchgeführte zollrechtliche Überwachung – die zollrechtliche Überwachung durchführen

das gewählte Zollverfahren, die im Zolllager gelagerte Ware, die beförderten Güter, die bezahlten Abgaben, die erhobenen Zölle, die vorgelegte Zollanmeldung, die ins Zollgebiet überführte Ware.

Aufgabe 7. Bilden Sie das partizipiale Attribut nach dem Muster.

die Waren, die aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft stammen – die aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft stammenden Waren

die Nichtgemeinschaftswaren, die in der Freizone lagern; die Ware, die am inneren Warenumsatz nicht teilnimmt; der Zustand, der sich nicht verändert; der Zöllner, der die Einhaltung von Verboten und Beschränkungen kontrolliert; der Unternehmer, der sich beim Zollbeamten für die ausführliche Auskunft bedankt.

Aufgabe 8. Suchen Sie die erweiterten Attribute heraus. Übersetzen Sie die Sätze ins Russische.

1. In der Freizone gelagerte Nichtgemeinschaftswaren werden als noch nicht in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt betrachtet, wohingegen bestimmte in Freizonen gelagerte Gemeinschaftswaren als bereits ausgeführt betrachtet werden können. 2. Die zeitlich befristete Lagerung ist für marktordnungsrechtliche Erstattungswaren gekennzeichnet. 3. Die als Lager für Nichtgemeinschaftswaren genutzten Freizonen werden in zwei Typen gegliedert. 4. Die vom übrigen Zollgebiet abgegrenzten Flächen heißen Freizonen und Freilager. 5. Die in einer Freizone gelagerten Waren wurden anschließend aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft in ein Drittland oder in das übrige Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht. 6. Die aus einem einzelnen Gebäude oder Gebäudeteil bestehenden Freizonen unterscheiden sich von Freilagern. 7. Die umzäunten Freizonen des Kontrolltyps I werden von den Zollbehörden überwacht. 8. Der Austausch von Waren mit dem übrigen Zollgebiet ist nur über von den Zollbehörden überwachte Ein- und Ausgänge möglich. 9. Auch der durch die Freizone führende Personenverkehr erfolgt über vorgeschriebene Übergänge. 10. Die nicht umzäunten Freizonen des Kontrolltyps II können ungehindert betreten und verlassen werden. 11. Die in der Gemeinschaft bestehenden Freizonen werden im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, Reihe C, veröffentlicht.

Aufgabe 9. Finden Sie die Synonyme.

1) die Einfuhrabgaben

a) kontrollieren

2) behindern

b) ansehen

3) überwachen

c) vorkommen

4) die Vergünstigung

d) die Einfuhrzölle

5) geschehen

e) hemmen

6) betrachten

f) die Ermäßigung

Aufgabe 10. Finden Sie Antonyme.

1) die Nichtgemeinschaftswaren

a) außerhalb

2) einführen

b) fristlos

3) befristet

c) innenhandelsbezogen

4) innerhalb

d) ausführen

5) außenhandelsbezogen

e) verlassen

6) betreten

f) die Gemeinschaftswaren

Aufgabe 11. Übersetzen Sie folgende Wortverbindungen ins Russische. Bilden Sie die Sätze damit.

den Warenaustausch behindern, Waren in Freizonen verbringen, von Einfuhrabgaben befreien, Vergünstigungen gewähren, die Freizone ungehindert verlassen.

Aufgabe 12. Erklären Sie folgende Begriffe auf Deutsch.

die Nichtgemeinschaftswaren, Wirtschaftskreislauf, marktordnungsrechtlich, die Lagerdauer, die Vergünstigungen, ein zusammenhängendes Gebiet, die Freizonengrenze.

Aufgabe 13. Ergänzen Sie die Sätze.

  1. Zollformalitäten sollen den internationalen Warenaustausch so wenig wie möglich… . 2. Freizonen … wie Freilager zum Zollgebiet der Gemeinschaft. 3. In Freizonen und Freilager können grundsätzlich sowohl Gemeinschaftswaren als auch … verbracht werden. 4. Dort werden Nichtgemeinschaftswaren für … der Abgaben und … der handelspolitischen Maßnahmen als noch nicht im Zollgebiet befindlich angesehen. 5. Freizonen dienen als Lager für Nichtgemeinschaftswaren bis zu deren Überführung in den zollrechtlich freien … . 6. Nach der Art der Überwachung … man zwei Typen von Freizonen.

Anwendung, behindern, Verkehr, die Erhebung, Nichtgemeinschaftswaren, unterscheidet, gehören

Aufgabe 14. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text. Finden Sie im Text deutsche Äquivalente.

международный товарообмен, экономический цикл внутреннего рынка, перемещенные в свободные зоны товары, хранящиеся в свободных зонах иностранные для ЕС товары, как еще не ввезенные на таможенную территорию сообщества, в качестве склада, особые льготы, по типу контроля, огорожены, федеральный закон, линия границы свободных зон

Freizonen und Freilager

1. Freizonen und Freilager dienen in erster Linie dem außenhandelsbezogenen Umschlag und der Lagerung von Waren. Dabei sollen Zollformalitäten den internationalen Warenaustausch so wenig wie möglich behindern. Einfuhrabgaben werden erhoben, wenn die Waren in den Wirtschaftskreislauf des Binnenmarktes gelangen.

2. Freizonen wie Freilager sind besondere Bereiche innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft. In Freizonen verbrachte Waren sind von Einfuhrzöllen, Mehrwertsteuer und anderen Einfuhrabgaben befreit. Sowohl Gemeinschaftswaren als auch Nichtgemeinschaftswaren können in Freizonen und Freilager verbracht werden. In der Freizone gelagerte Nichtgemeinschaftswaren werden als noch nicht in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt betrachtet, wohingegen bestimmte in Freizonen gelagerte Gemeinschaftswaren als bereits ausgeführt betrachtet werden können.

3. Bei der Einfuhr werden Freizonen im Wesentlichen als Lager für Nichtgemeinschaftswaren bis zu deren Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr genutzt. Solange die Waren in der Freizone gelagert werden, muss keine Einfuhranmeldung abgegeben werden. Einfuhr- und Ausfuhranmeldungen müssen erst dann abgegeben werden, wenn die Waren die Freizone verlassen. Darüber hinaus können in Freizonen besondere Vergünstigungen in Form von Befreiungen von anderen Abgaben, Verbrauchsteuern oder lokalen Abgaben gewährt werden. Waren können, nachdem sie in einer Freizone z.B. gelagert wurden, aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft in ein Drittland oder in das übrige Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden.

4. Freizonen und Freilager sind vom übrigen Zollgebiet abgegrenzte Fläche. Im Unterschied zu Freilagern, die aus einem einzelnen Gebäude oder Gebäudeteil bestehen können, erstrecken sich Freizonen über ein zusammenhängendes Gebiet. In Deutschland wurden bislang keine Freilager, sondern nur Freizonen eingerichtet. Da es sich ausschließlich um Teile von Häfen handelt, werden sie traditionell als "Freihäfen" bezeichnet.

5. Nach der Art der Überwachung werden zwei Typen von Freizonen unterschieden. Freizonen des Kontrolltyps I sind umzäunt und werden von den Zollbehörden überwacht, so dass die in diese Freizone verbrachten Waren automatisch unter diese Regelung fallen. Bei Freizonen des Kontrolltyps II sind Zollformalitäten, zollamtliche Überwachung dieselben wie im Zolllagerverfahren. Diese Freizonen sind nicht umzäunt und können daher ungehindert betreten und verlassen werden.

6. Freizonen werden in Deutschland durch Bundesgesetz eingerichtet. In Deutschland gibt es folgende Freizonen: Freihafen, Freihafen Cuxhaven, Freihafen Deggendorf, Freihafen Duisburg, Freihafen Emden, Freihafen Hamburg, Freihafen Kiel.

Aufgabe 15. Wählen Sie die richtige Variante.

1. Die Freizonen dienen in erster Linie dazu, den Wirtschaftsbeteiligten den Handel zu erleichtern, da sie weniger Zollförmlichkeiten erfüllen müssen.

richtig falsch es steht im Text nicht

2. Freizonen und Freilager sind nicht zu verwechseln mit Industrie- oder Handelsfreizonen, in denen durch steuerliche Vorteile, arbeits- und sozialrechtliche Erleichterungen z.B. die Produktion für das Inland gefördert wird.

richtig falsch es steht im Text nicht

3. Freizonen gehören wie Freilager zum Zollgebiet der EG.

richtig falsch es steht im Text nicht

4. In Freizonen werden Nichtgemeinschaftswaren für die Erhebung der Abgaben als im Zollgebiet befindlich angesehen.

richtig falsch es steht im Text nicht

5. Nur Nichtgemeinschaftswaren können in Freizonen verbracht werden.

richtig falsch es steht im Text nicht

6. Die Lagerdauer ist in Freizonen und Freilager nicht begrenzt.

richtig falsch es steht im Text nicht

7. Freilager und Freizonen erstrecken sich über ein zusammenhängendes Gebiet.

richtig falsch es steht im Text nicht

8. In Deutschland wurden bislang sowohl Freilager als auch Freizonen eingerichtet.

richtig falsch es steht im Text nicht

9. Bei Freizonen des Kontrolltyps II entsprechen Zollformalitäten, zollamtliche Überwachung denen im Zolllagerverfahren.

richtig falsch es steht im Text nicht

10. In Freizonen und Freilagern sind grundsätzlich alle industriellen und gewerblichen Tätigkeiten sowie alle Dienstleistungen zugelassen.

richtig falsch es steht im Text nicht

Aufgabe 16. Ordnen Sie die Aussagen den Abschnitten zu.

1. In der Freizone gelagerte Nichtgemeinschaftswaren werden als noch nicht in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt betrachtet, wohingegen bestimmte in Freizonen gelagerte Gemeinschaftswaren als bereits ausgeführt betrachtet werden können.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

2. Der internationale Warenaustausch soll so wenig wie möglich durch Zollformalitäten behindert werden.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

3. Es gibt zwei Typen von Freizonen.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

4. Freizonen unterscheiden sich von Freilagern dadurch, dass sie sich über ein zusammenhängendes Gebiet erstrecken.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

5. Freizonen gehören zum Zollgebiet der Gemeinschaft.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

6. Freizonen und Freilager dienen der Außenhandelspolitik.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

7. Die Einrichtung der Freizonen wird durch das Bundesgesetz geregelt.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

Aufgabe 17. Lesen Sie den Text noch einmal. Verbinden Sie die Ziffern 1 - 9 mit den Buchstaben a) -i) in Form logischer Sätze.

1. Freizonen wie Freilager sind besondere Bereiche …

a) … muss keine Einfuhranmeldung abgegeben werden.

2. In Freizonen und Freilager können sowohl Gemeinschaftswaren …

b) … erstrecken sich Freizonen über ein zusammenhängendes Gebiet.

3. Solange die Waren in der Freizone gelagert werden, …

c) … werden zwei Typen von Freizonen unterschieden.

4. In Freizonen können besondere Vergünstigungen …

d) … als auch Nichtgemeinschaftswaren verbracht werden.

5. Im Unterschied zu Freilagern, die aus einem einzelnen Gebäude oder Gebäudeteil bestehen können, …

e) … in Form von Befreiungen von anderen Abgaben, Verbrauchsteuern oder lokalen Abgaben gewährt werden.

6. Nach der Art der Überwachung …

f) … innerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft.

7. Freizonen des Kontrolltyps I sind umzäunt …

g) … durch Bundesgesetz eingerichtet.

8. Die Freizonen des Kontrolltyps II sind nicht umzäunt …

h) … und werden von den Zollbehörden überwacht

9. Freizonen werden in Deutschland …

i) … und können daher ungehindert betreten und verlassen werden.

Aufgabe 18. Wie lautet die Frage?

  1. - …?

- Freizonen und Freilager dienen in erster Linie dem außenhandelsbezogenen Umschlag und der Lagerung von Waren.

2. - …?

- Nein, Freizonen und Freilager sind nicht zu verwechseln mit Industrie- oder Handelsfreizonen.

3. - …?

- Ja, Freizonen gehören wie Freilager zum Zollgebiet der Gemeinschaft, Artikel 166 ZK. Es handelt sich um vom übrigen Zollgebiet abgegrenzte Flächen.

4. - …?

- Nein, das stimmt nicht. Sowohl Gemeinschaftswaren als auch Nichtgemeinschaftswaren können in Freizonen und Freilager verbracht werden. In der Freizone gelagerte Nichtgemeinschaftswaren werden als noch nicht in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt betrachtet, wohingegen bestimmte in Freizonen gelagerte Gemeinschaftswaren als bereits ausgeführt betrachtet werden können.

5. - …?

-Ja, Freizonen sind eine Nichterhebungsbestimmung.

6. - …?

- Ja, Nach der Art der Überwachung unterscheidet man zwei Typen von Freizonen: Freizonen des Kontrolltyps I und Freizonen des Kontrolltyps II.

7. - …?

- Bei Freizonen des Kontrolltyps I stützt sich die Kontrolle im Wesentlichen auf eine vorhandene Umzäunung. Der Austausch von Waren mit dem übrigen Zollgebiet ist nur über von den Zollbehörden überwachte Ein- und Ausgänge möglich. Auch der ggf. durch die Freizone führende Personenverkehr erfolgt über vorgeschriebene Übergänge.

8. - …?

- Bei Freizonen des Kontrolltyps II entsprechen Zollformalitäten, zollamtliche Überwachung und Zollschuldentstehung denen im Zolllagerverfahren. Diese Freizonen sind nicht umzäunt und können daher ungehindert betreten und verlassen werden.

9. - …?

- Die Einrichtung der Freizonen regelt das Bundesgesetz.

Aufgabe 19. Beantworten Sie die berufsbezogenen Fragen. Informieren Sie sich auf der Website http://www.zoll.de, wenn Sie Hilfe brauchen.

1. Wozu dienen Freizonen und Freilager? 2. Wodurch unterscheiden sich Industrie- oder Handelsfreizonen von den Freizonen und Freilagern? 3. Sind Freizonen und Freilager den Zollverfahren oder den zollrechtlichen Bestimmungen zugeordnet? 4. Welche Wahlmöglichkeiten gibt es bei der Ausfuhr der Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft? 5. Welche Verfahrensvorteile in Freizonen und Freilagern können Sie nennen?

Aufgabe 20. Sprechen Sie zum Thema „Freizonen und Freilager“.