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Нем.язык для ТД Часть 2.doc
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Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung

1. Beim Begriff "Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung" handelt es sich um das Zolllagerverfahren, die aktive Veredelung, das Umwandlungsverfahren, die vorübergehende Verwendung und die passive Veredelung. Alle Zollverfahren außer dem letzten sind Nichterhebungs­verfahren.

2. Das Zolllagerverfahreп verwendet man dann, wenn die Nicht-gemeinschaftsware in einem Zolllager zuerst gelagert und später entweder wiederausgeführt (Transitlagerung) oder einem anderen Zollverfahren (Kreditlagerung) zugeführt wird. Die Zollschuld entsteht dabei nicht, weil die gelagerte Ware аm wirtschaftlichen Wettbewerb der Gemeinschaft nicht teilnimmt. Аllеin das Vorhandensein im Wirtschaftsgebiet reicht für die Beteiligung аm Inlandsmarkt nicht. Die Lagerung der Ware wird dabei zollrechtlich überwacht.

3. In das Zollverfahren Vorübergehende Verwendung werden Nicht-gemeinschaftswaren übergeführt, die nur zeitweise in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt werden sollen. Sie werden im Zollgebiet vorübergehend genutzt (z.B. Messewaren) und anschließend in unverändertem Zustand wiederausgeführt. Die Verwendung der Waren wird zollamtlich überwacht. In der Regel entsteht dabei die Zollschuld nicht. Manchmal aber wird ein Teil des Einfuhrzolls bezahlt.

4. In dem Umwandlungsverfahren werden eingeführte Nichtgemeinschaftswaren nicht sofort und nicht in ihrer ursprünglichen Form, sondern erst später nach ihrer Be- oder Verarbeitung in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt. Die Einfuhrabgaben werden dabei nicht für die Einfuhrwaren erhoben, sondern für die Umwandlungserzeugnisse. Der Wert umgewandelter Waren ist dabei so niedrig, dass Zölle kaum erhoben werden. Die Umwandlung wird zollamtlich überwacht.

5. Im Rahmen der aktiven Veredelung werden Nichtgemeinschaftswaren im Zollgebiet der Gemeinschaft veredelt und im Anschluss wieder ausgeführt. Bei den Veredelungsvorgängen kann es sich um die Bearbeitung von Waren einschließlich ihrer Montage oder Zusammensetzung, die Verarbeitung von Waren oder die Ausbesserung von Waren einschließlich ihrer Instandsetzung oder Regulierung handeln. Die anschließende Wiederausfuhr, die das Verfahren der aktiven Veredelung kennzeichnet, begründet die Einfuhrabgabenfreiheit. Wenn aber Waren aus der Veredelung im Zollgebiet der Gemeinschaft verbleiben, entstehen die Einfuhrabgaben.

6. Im Rahmen der passiven Veredelung werden Gemeinschaftswaren vorübergehend ausgeführt, um in einem Drittland veredelt zu werden. Bei den Veredelungsvorgängen kann es sich um die Bearbeitung von Waren einschließlich ihrer Montage oder Zusammensetzung, die Verarbeitung von Waren oder die Ausbesserung von Waren einschließlich ihrer Instandsetzung oder Regulierung handeln. Bei der Verzollung wird zunächst die Abgabenhöhe für die Fertigwaren (Veredelungserzeugnisse) ermittelt. Von diesem Betrag wird der fiktive Zoll für Rohstoffe (Gemeinschaftsware) abgezogen, weil sie aus der Europäischen Union stammen und die Gemeinschaftsware nicht verzollt wird. Zu den Wirtschaftsvorteilen gehören auch die oft günstigeren Lohnkosten im Drittland. Die passive Veredelung nennt man auch das Verfahren von wirtschaftlicher Bedeutung mit Zollbegünstigung (Zollermäßigung).

Aufgabe 17. Wählen Sie die richtige Variante.

1. Der größte Teil der Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung zählt zu den Nichterhebungsverfahren.

richtig falsch es steht im Text nicht

2. Das Zolllagerverfahren wird zur Lagerung der Nichtgemeinschaftsware im Zollgebiet der EU verwendet.

richtig □ falsch □ es steht im Text nicht

3. Im Zollverfahren Vorübergehende Verwendung entsteht keine Zollschuld.

richtig □ falsch □ es steht im Text nicht

4. Das Zollverfahren Vorübergehende Verwendung ist vor allem für die Einfuhr und dann für die Ausfuhr der Ausstellungswaren bestimmt.

richtig □ falsch □ es steht im Text nicht

5. Das Umwandlungsverfahren fördert die innergemeinschaftliche Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze.

richtig □ falsch □ es steht im Text nicht

6. Das Zollverfahren Aktive Veredelung ist ein Erhebungsverfahren.

richtig □ falsch □ es steht im Text nicht

7. Da in der Europäischen Union Arbeitslöhne in der Regel sehr hoch sind, führen die Unternehmer Rohstoffe oder Vorprodukte in die Niedriglohnländer aus, stellen dort Fertigerzeugnisse her und führen sie wieder in die Europäische Union ein.

richtig □ falsch □ es steht im Text nicht

Aufgabe 18. Ordnen Sie die Aussagen den Abschnitten zu.

  1. Wenn die Nichtgemeinschaftsware im Zolllager gelagert wird, entsteht keine Zollschuld, weil allein das Vorhandensein im Wirtschaftsgebiet für die Beteiligung am Inlandsmarkt nicht ausreicht.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

2. Wenn die Ware zum Zollverfahren Vorübergehende Verwendung angemeldet wird, wird sie nicht oder nur teilweise verzollt.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

3. Bei der Umwandlung werden die Einfuhrabgaben gespart.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

4. Ins Zollverfahren Aktive Veredelung wird die Nichtgemeinschaftsware unter der Bedingung deren Wiederausfuhr im veränderten Zustand überführt.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

5. Wirtschaftsvorteile liegen in günstigeren Lohnkosten im Drittland.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

6. Das Zolllagerverfahren, die aktive Veredelung, das Umwandlungsverfahren, die vorübergehende Verwendung sind Nichterhebungs­verfahren.

□ 1 □ 2 □ 3 □ 4 □ 5 □ 6

Aufgabe 19. Welches Zollverfahren wird gemeint. Kreuzen Sie die richtige Antwort an.

  1. In dieses Zollverfahren wird die Nichtgemeinschaftsware überführt. Die Zoll­schuld entsteht nicht oder nur teilweise, wenn die Ware nach dem vorübergehenden Gebrauch im unveränderten Zustand wiederausgeführt wird.

    1. Passive Veredelung;

    2. Aktive Veredelung;

    3. Vorübergehende Verwendung.

  2. Zu diesem Zollverfahren werden die Nichtgemeinschaftswaren abgefertigt, wenn sie als Rohstoffe ins Zollgebiet eingeführt und hier verarbeitet werden. Die Zoll­schuld entsteht nicht, wenn die Ware im veränderten Zustand (als Veredelungserzeugnis) wiederausgeführt wird.

    1. Zolllager;

    2. Aktive Veredelung;

    3. Passive Veredelung.

  3. Zu diesem Erhebungsverfahren werden die Nichtgemeinschaftswaren ange­meldet, wenn sie im Zollgebiet für immer verbleiben, also am inneren Warenum­satzsatz teilnehmen.

    1. Passive Veredelung;

    2. Aufgabe zugunsten der Staatskasse;

    3. Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr.

  4. Dieses Zollverfahren kommt für die Gemeinschaftsware zur Anwendung, wenn sie das Zollgebiet für immer verlässt. In der Europäischen Union ist es ein Nichter­hebungsverfahren.

    1. Ausfuhrverfahren;

    2. Versandverfahren;

c) Passive Veredelung.

5. In dieses Zollverfahren wird die Gemeinschaftsware überführt, wenn sie zur Ver­arbeitung ins Ausland ausgeführt und dann im veränderten Zustand (als Verede­lungserzeugnis) wiedereingeführt wird. Bei der Einfuhr werden die Waren nur teil­weise verzollt, weil die Einfuhrabgaben um den Betrag des potentiellen Zolls für heimische Rohstoffe reduziert werden.

a) Aktive Veredelung;

b) Passive Veredelung;

c) Umwandlungsverfahren.

6. In der Europäischen Union ist es ein selbständiges Zollverfahren. Es kommt für die Nichtgemeinschaftswaren in Betracht, wenn sie im Zollgebiet für immer ver­bleiben. Dabei entsteht fast keine Zollschuld, weil die Waren im veränderten Zus­tand wegen der Verarbeitung auf die niedrigere Produktionsstufe gesenkt werden.

a) Aktive Veredelung;

b) Überführung in den freien Verkehr;

c) Umwandlungsverfahren.

7. Dieses Nichterhebungsverfahren wird für die Beförderung von Nichtgemein­schaftswaren vorgesehen. Der Zustand der Ware muss dabei unverändert bleiben.

a) Versandverfahren;

b) Ausfuhr;

c) Wiederausfuhr.

8. Zu diesem Zollverfahren fertigt man die Nichtgemeinschaftswaren ohne Verzol­lung mit dem Ziel ab, sie später entweder in den freien Verkehr zu überführen oder wieder auszuführen.

a) Versandverfahren;

b) Zolllager;

c) Wiederausfuhr.

Aufgabe 20. Wie lautet die Frage?

1. - …?

  • Das Zollverfahren Aktive Veredelung verwendet man für Nichtgemeinschaftswaren, wenn sie im Zollgebiet veredelt und dann wiederausgeführt werden.

2. - …?

- Das Zollverfahren Passive Veredelung kommt für Gemeinschaftswaren zur Anwendung, wenn sie im Ausland veredelt und dann wiedere­ingeführt werden.

3. - …?

- Die Ware wird zum Zollverfahren Vorübergehende Verwendung unter einer Bedingung abgefertigt, und zwar, sie muss im unveränderten Zus­tand nach dem kurzen Gebrauch wiederausgeführt werden.

4. - …?

- Die Abgabe für die Fertigwaren wird um den fiktiven Zollbetrag für heimische Rohstoffe im Zollverfahren Passive Veredelung reduziert.

5. - …?

- Das Ziel des Umwandlungsverfahrens besteht darin, die Einfuhrwaren auf eine niedrigere Produktionsstufe abzusenken und Einfuhrabgaben zu sparen.

6. - ...?

- Das Zolllagerverfahren verwendet man, wenn die Ware in einem Zolllager zuerst gelagert und später einem anderen Zollverfahren zugeführt wird.

7. - …?

- Ja, das Zolllager ist ein Nichterhebungsverfahren.

Aufgabe 21. Beantworten Sie die Fragen.

  1. Welche Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung kennen Sie? Warum werden sie so bezeichnet?

  2. Welche Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung sind Nichterhebungsverfahren?

  3. In welchem Fall wird die Ware zur Überführung ins Zollverfahren Vorübergehende Verwendung abgefertigt? Warum entsteht in diesem Zollverfahren keine Zollschuld?

  4. Wann wird die Ware ins Zollverfahren Aktive Veredelung überführt? Warum werden in diesem Zollverfahren keine Zölle erhoben?

  5. Wann wird die Ware ins Zollverfahren Passive Veredelung überführt? Warum nennt man Passive Veredelung das Zollverfahren mit Zollermäßigung?

  6. Wann kommt das Zollverfahren Umwandlung zur Anwendung? Wie werden dabei die innergemeinschaftliche Wirtschaft gefördert und Arbeitsplätze gesichert?

  7. In welchem Fall kommt das Zollverfahren Zolllager in Betracht? Warum entsteht in diesem Zollverfahren keine Zollschuld?

Aufgabe 22. Schreiben Sie die Stichwörter aus dem Text (Aufgabe 16.) heraus und berichten Sie über die Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung.

Aufgabe 23. Übersetzen Sie das Gespräch ins Russische.

- Guten Tag. Unsere Firma «Landgang» GmbH aus Köln produziert und verkauft Ledermäntel. In der letzten Zeit bieten drei andere Firmen ähnliche Mäntel an. Wir wollen unsere Preise senken, indem wir die Ledermäntel im Ausland produzieren lassen. Wir möchten auch bei den Einfuhrabgaben sparen.

- Das lässt sich leicht machen. Sie sollen Ihren Stoff ins Zollverfahren Passive Veredelung überführen. Bei der Wiedereinfuhr werden Einfuhrabgaben um den Abgabenbetrag für Ihren Stoff gemindert.

Aufgabe 24. Übersetzen Sie das Gespräch ins Deutsche und inszenieren Sie es.

- Я являюсь представителем экспеди­торской фирмы "Интертранс ООО". Мы собираемся перевозить товар из Германии в Россию и обратно. Под какой таможевный режим нам следу­ет помещать наши транспортные средства?

- На каком транспорте Вы будете перевозить товар?

- Мы будем перевозить товар на фу­рах (Lkws).

- Понятно. Ваши фуры являются для нас иностранным товаром, но они не будут помещаться Вами в режим свободногo обращения, т.е. они не составят конкуренцию на­шим товарам на внутреннем рынке.

- Да, они ввозятся на Вашу таможен­ную территорию только с целью пе­ревозки грузов.

- Тогда Вам следует поместить фу­ры в режим временного использова­ния.

- Надо ли нам платить пошлину за фуры?

- Нет. Под режим временного ис­пользования товар помещается без уплаты таможенных пошлин.