- •Введение (Einführung)
- •Lektion 1 Freizonen und Freilager Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die zusammengesetzten Wörter vor. Beachten Sie die Aussprache.
- •Aufgabe 2. Von welchen Verben sind folgende Substantive gebildet? Übersetzen Sie sie ins Russische.
- •Lektion 2 Zollrechtliche Bestimmungen und Zollverfahren Wortschatz zur Lektion
- •Zollverfahren: Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr, Freigutverwendung, Versandverfahren, Ausfuhrverfahren
- •Aufgabe 32. Lesen Sie und übersetzen Sie das Gespräch ins Russische.
- •Wortschatz zur Lektion
- •Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- •Lektion 4 Die Zollanmeldung Wortschatz zur Lektion
- •Zollanmeldung
- •Lektion 5
- •Verbrauchsteuer
- •Aufgabe 4. Nennen Sie die Synonyme für belasten, die Abgabe, herstellen, die Waren, die Einnahmen, beeinflussen. Aufgabe 5. Nennen Sie die Antonyme für belasten, einführen, indirekt, gering.
- •Einführen – das Steuersystem, den Zollkodex, den Zolltarif, eine Bezeichnung, die Regelungen, die Nichtgemeinschaftswaren, die Rohstoffe, die Güter, die Fertigerzeugnisse, das Vorprodukt
- •A) Was unterliegt der Kaffeesteuer? Was ist die Kaffeesteuer? Welche kaffeehaltigen Waren kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Kaffeesteuer
- •B) Was unterliegt der Tabaksteuer? Was ist die Tabaksteuer? Welche Tabakwaren kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Tabaksteuer
- •C) Was unterliegt der Biersteuer? Was ist die Biersteuer? Welche Biererzeugnisse kennen Sie? Wie hoch sind die jährlichen Steuereinnahmen? Die Biersteuer
- •Verbote und Beschränkungen
- •Wortschatz zur Lektion
- •Verbote und Beschränkungen für den Warenverkehr über die Grenze
- •Wenn Sie Gegenstände schmuggeln, verlieren Sie diese
- •Lektion 7 Zollermäßigung Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 12. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text. Finden Sie im Text deutsche Äquivalente.
- •Zollermäßigung
- •1. Bei der regelrechten Überführung der Ware in den freien Verkehr werden Abgaben erhoben.
- •2. Alle Zollermäßigungen lassen sich in vier Gruppen unterteilen: Präferenzen, Zollbegünstigungen, tarifliche Zollfreiheit und außertarifliche Zollbefreiung.
- •3. Präferenzen werden aufgrund von Präferenzabkommen mit Staaten oder Staatengruppen erteilt.
- •Zollermäßigung
- •Lektion 8 Reiseverkehr Wortschatz zur Lektion
- •Reiseverkehr
- •Einreise nach Deutschland
- •Passkontrolle
- •Zollkontrolle
- •C. Lernen Sie die Dialoge auswendig und spielen Sie vor.
- •Lektion 9
- •Das Visum
- •Wortschatz zur Lektion
- •Aufgabe 1. Lesen Sie die internationalen Wörter richtig vor. Beachten Sie die Betonung. Übersetzen Sie diese Wörter.
- •Aufgabe 2. Lesen Sie richtig vor.
- •Aufgabe 4. Bilden Sie die Wörter nach dem Muster.
- •Aufgabe 5. Bilden Sie Substantive und Partizipien nach dem Muster.
- •Aufgabe 14. Was wissen Sie von Visa?
- •Visa nach dem Recht der Europäischen Union (Schengen-Recht)
- •Aufgabe 22. Lesen Sie und übersetzen Sie den Text mit dem Wörterbuch. Betiteln Sie den Text.
- •Lektion 10 Der Beruf des Zöllners Wortschatz zur Lektion
- •Der Zoll: Von der Grenze zu (fast) grenzenlosen Möglichkeiten
- •Tätigkeitsbeschreibung
- •Das Grundstudium der fachtheoretischen Ausbildung umfasst folgende Studiengebiete:
- •Während des fachtheoretischen Hauptstudiums werden die Kenntnisse und Fähigkeiten in den folgenden Gebieten ergänzt und vertieft:
- •C. Мужчина пытался провезти контрабандой 95 змей
- •B. Schmuggelware
- •C. Frau beim Zoll
- •E. Beim Zoll
- •Texte zum selbständigen Lesen und Übersetzen Zur Lektion 1. Freizonen
- •1. Freihafen Duisburg
- •2. Überwachungsmaßnahmen
- •3. Maßnahmen zur Sicherung der Freizone
- •4. Kontrollmaßnahmen
- •5. Fehl- und Mehrmengen Fehlmengen
- •6. Mehrmengen
- •Zu Lektionen 2-3. Zollverfahren
- •1. Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- •3. Die fünf Verfahren im Überblick
- •3A. Zolllagerverfahren
- •3B. Aktive Veredelung
- •3C. Umwandlungsverfahren
- •3D. Vorübergehende Verwendung
- •3E. Passive Veredelung
- •Zur Lektion 4. Die Zollanmeldung
- •1. Formen der Zollanmeldung
- •2. Schriftliche Zollanmeldung
- •3. Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung
- •4. Mündliche Zollanmeldung
- •5. Anmelder
- •Person des Anmelders
- •Zur Lektion 5.Verbrauchsteuern
- •1. Was unterliegt den Verbrauchsteuern?
- •2. Wie werden die Verbrauchsteuern erhoben?
- •3. Wie läuft der gewerbliche Warenverkehr mit verbrauchsteuerpflichtigen Gütern ab?
- •4. Wie überwacht der Zoll den Warenverkehr?
- •5. Wie überwacht der Zoll den Internethandel?
- •Zur Lektion 6. Verbote und Beschränkungen.
- •1. Bedeutung der VuB
- •2. Gemeinsame VuB-Regeln
- •3. Warum müssen Kulturgüter geschützt werden?
- •4. Warum ist die Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie so wichtig?
- •Marken- und Produktpiraterie
- •Zur Lektion 7. Die Zollermäßigungen
- •1. Zollermäßigungen bei der Einfuhr in die eu
- •2. Zollaussetzung
- •3. Zollkontingente
- •4. Plafondüberwachung
- •Zur Lektion 8. Der Reiseverkehr Aufenthalt in Deutschland und Ihr Reisegepäck
- •Was ist beim Reisegepäck zu beachten?
- •Zur Lektion 9. Das Visum
- •1. Visum zur Einreise nach Deutschland
- •Visumerleichterungsabkommen der eu mit Russland
- •3. Entstehungsgeschichte und Entwicklung des Schengener Abkommens
- •4. Visum für Russland
- •Zur Lektion 10. Beruf des Zöllners
- •1. Aufgaben und Tätigkeiten
- •2. Perspektiven nach der Ausbildung
- •3. Zollhundewesen
- •Kommentieren einer Aussage Redewendungen zur Hilfe
- •2. 5.300 Gramm Marihuana entdeckten Zöllner im Auto eines Afrikaners. Rauschgiftkurier wurde festgenommen. Das Rauschgift wurde sichergestellt.
- •Texte zum Referieren Plan zum Referieren eines Artikels
- •1. Schwarzarbeit auf schwarzem Festival?
- •2. Goldring verschwiegen - 4.800 Euro Geldstrafe
- •3. Verbotene Früchte
- •4. Verständigung nicht möglich
- •5. Marihuana in der Unterwäsche
- •6. Doppelerfolg für den Zoll
- •7. Ein Karton "Gras" im Kleinwagen
- •8. Waffenfund in Hamburg und Berlin
- •9. Hochwertige Kleidung oder billige Fälschung
- •10. Auf der Reise ... Zum South-Side-Festival
- •11. Osteuropäischer Pfarrer schmuggelt Messwein
- •12. Erfolgreiche Schatzsuche
- •13. Ein Lkw voller Fälschungen
- •14. Rentenzuschuss aus Luxemburg
- •15. Mit Gold behängt am Zoll vorbei und trotzdem erwischt
- •16. Schwere Halbedelsteine im Gepäck
- •17. Porsche auf Urlaub
- •Grammatischer Anhang
- •Partizip I с частицей zu в роли определения
- •Abkürzungen
- •Literaturverzeichnis
3D. Vorübergehende Verwendung
In das Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung werden Nichtgemeinschaftswaren übergeführt, die nur zeitweise in das Zollgebiet der Union eingeführt werden sollen, um im Zollgebiet vorübergehend genutzt (z.B. Messewaren) und anschließend in unverändertem Zustand - keine Be- oder Verarbeitung - wiederausgeführt zu werden.
Die Verwendung der Waren wird zollamtlich überwacht. Von der Abgabenerhebung und der Anwendung der handelspolitischen Maßnahmen wird daher grundsätzlich abgesehen. Die Art der Ware, des Gebrauchs und die Dauer der Verwendung sind für den Umfang der Begünstigung entscheidend. In bestimmten Fällen kann es jedoch zum Schutz der innergemeinschaftlichen Wirtschaft notwendig sein, nur eine teilweise Befreiung von den Einfuhrabgaben vorzunehmen.
3E. Passive Veredelung
Im Rahmen der passiven Veredelung werden Gemeinschaftswaren vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt und nach Veredelungsarbeiten (Bearbeitung, Verarbeitung, Ausbesserung) in einem Drittland wiedereingeführt. In den im Drittland hergestellten Fertigwaren, die in der Union in den freien Verkehr übergeführt werden sollen, sind anteilig aus der Union stammende Vorprodukte enthalten, für die kein Zoll entrichtet werden soll. Erhoben wird daher lediglich die Differenz zwischen dem Zollbetrag für die veredelten Waren und dem Zoll für die eingesetzten Vorprodukte aus der Union (Differenzverzollung). Unter bestimmten Voraussetzungen ist auf Antrag alternativ die Abgabenberechnung auf der Grundlage der Veredelungskosten möglich (Mehrwertverzollung).
Zur Lektion 4. Die Zollanmeldung
1. Formen der Zollanmeldung
Nach der Definition des Artikels 4 Nr. 17 ZK ist die Zollanmeldung in der vorgeschriebenen Form abzugeben. Das Zollrecht (Artikel 61 ZK) kennt vier Formen der Zollanmeldung, die sich durch die Art ihres Ausdrucks unterscheiden:
schriftliche Zollanmeldung;
Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung;
mündliche Zollanmeldung;
Zollanmeldung durch andere Willensäußerung, d.h. durch ein klar erkennbares Verhalten.
Die Zollanmeldung ist - egal in welcher Form - eine Willensäußerung des Anmelders, der damit zum Ausdruck bringt, in welches Zollverfahren er seine Waren überführen möchte. Es ist gesetzlich festgelegt, welche der oben aufgeführten Formen wann zu gebrauchen sind. So werden die verschiedenen Formen der Zollanmeldung grundsätzlich unterschiedlichen Anwendungsbereichen zugeordnet. Die schriftliche sowie die elektronische Zollanmeldung werden mehrheitlich von der Wirtschaft genutzt, die mündliche und die Zollanmeldung durch klar erkennbares Verhalten sind bis auf wenige Ausnahmen für Privatpersonen vorgesehen.
2. Schriftliche Zollanmeldung
Bei der schriftlichen Zollanmeldung ist zwischen dem normalen Verfahren (Artikel 62-75 ZK - Anmeldung auf einem vorgeschriebenen, EG-einheitlichen Vordruck - dem sog. Einheitspapier -) und den vereinfachten Verfahren (Artikel 76 ZK - unvollständige Zollanmeldung, vereinfachtes Anmeldeverfahren, Anschreibeverfahren) zu unterscheiden. Die schriftliche Zollanmeldung ist dann zwingend vorgeschrieben, wenn keine andere Form zugelassen ist.
Um den Bedürfnissen kleinerer und mittlerer Wirtschaftsbetriebe gerecht zu werden, die nicht an dem IT-Verfahren ATLAS teilnehmen wollen, hat das Bundesministerium der Finanzen die Abgabe von Zollanmeldungen per Internet entwickelt. Damit können alle Bürgerinnen und Bürger, Betriebe und Unternehmen per Internet, d.h. von jedem beliebigen Ort aus, das Portal für die Internetzollanmeldungen aufrufen, am PC ausfüllen und per Internet an die zuständige Zollstelle senden. Der Ausdruck muss allerdings noch unterschrieben und bei der Zollstelle abgeben werden, da die Voraussetzungen für eine Zollanmeldung mit Mitteln der Datenverarbeitung (z.B. durch eine elektronische Signatur) hier nicht gegeben sind.