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FD-301_vsyo / Subj / 583-Немецкий язык. Социальная защищенность и профсоюзы в Германии

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5.Es gibt zwei wichtige Arten von Tarifverträgen.

6.Lohnund Gehaltstarifverträge regeln die Bezahl ung der Arbeiter und Angestellten.

7.Die Manteltarifverträge regeln Arbeitszeit, Urla ubsdauer, Kündigungsfristen u.a.m.

8.Fast alle Arbeitnehmer haben eine tarifliche Arbeitszeit von weniger als 40 Stunden.

II.Ergänzen Sie die fehlenden Wörter:

1.Die DBA ... keine Tarifveträge ... .

2.Die DBA ... viele Wirtschaftszweige.

3.Die Lohnund Gehaltstarifvertrage werden für eine kurze ... abgeschlossen.

4. Zuschläge für Überstunden ... die Manteltarifverträ ge.

5.Bei dem Urlaub schreibt das Gesetzt 24 ... vor.

6.Aufgrund von Tarifverträgen erhalten fast alle Arbe itnehmer ... .

Urlaubsund Weinachtsgeld, abschlieβen, Werktage, regeln, Laufzeit, umfassen.

III. Finden Sie im Text zwei Sätze mit dem erweiter ten Attribut.

2.3 Arbeitskämpfe

Insbesondere das deutsche System der Lohnfindung trägt zu einem im internationalen Vergleich weit reichenden sozialen Frieden bei. Arbeitskämpfe dürfen in Deutschland nur um den Abschluss von Tarifverträ gen geführt werden. Deshalb können nur die Tarifvertragsparteien Arbeitskämpfe gegeneinander führen. Während der Geltungsdauer eines Tarifvertrags besteht Friedenspflicht. Dies bedeutet, dass in dieser Zeit Streiks zur Durchsetzung von Tarifforderungen unzulässig sind. Um Streiks zu vermeiden, gibt es die Möglichkeit von S chlichtungsverfahren, in denen unabhängige Schlichter Vorschläge zur Beilegung des Tarifstreits machen können. In den Satzungen der Gewerkschaften wird ferner eine Urabstimmung unter den Gewerkschaftsmitgliedern verlangt, die einen Streik nur mit einer qualifizierten Mehrheit beschließen kann. Dem Streikrecht der Gewe rkschaften setzen die Arbeitgeber die Aussperrung entgegen. Mit diesem in der Öffentlichkeit umstrittenen,

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aber rechtlich zulässigen Instrument können Arbeitn ehmer aus ihren Betrieben ausgesperrt und damit von der Arbeit ferngehalten werden.

Der Staat verhält sich bei Arbeitskämpfen neutral. Streikende und Ausgesperrte erhalten daher kein Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung. Gewerkschaftsmitglieder werden für ihren Verdiensta usfall durch Beihilfen aus den

gewerkschaftlichen Streikkassen unterstützt, währen d Nichtmitglieder leer ausgehen.

Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehen sich allerdings nicht nur als Kontrahenten gegenüber, sondern arbeiten auf vielfä ltige Weise zusammen. Neben der alltäglichen Zusammenarbeit im Betrieb begegnen sie sich bei vielen anderen

Gelegenheiten auch als Vertreter ihrer jeweiligen Verbände. Zum Beispiel gehören

den Ausschüssen, die die Abschlussprüfung der Auszu bildenden abnehmen, Vertreter

der beiden Sozialpartner an. In den Arbeitsgerichten, die über die Streitfälle aus dem

Arbeitsleben entscheiden, arbeiten in allen Instanzen ehrenamtliche Richter aus den

Reihen der Arbeitgeber

und der Arbeitnehmer mit. Im Rahmen der sogenannten

Selbstverwaltung sind

die Vorstände und Vertreterve rsammlungen der

Sozialversicherungen wie Arbeitslosen-, Kranken-, Unfallund Rentenversicherung je zur Hälfte mit Arbeitgeberund Arbeitnehmerve rtretern besetzt.

I. Steht das im Text? Wenn ja, dann wo?

1.Zu einem sozialen Frieden trägt das deutsche Sys tem der Lohnfindung bei.

2.Nur um den Abschluss von Tarifverträgen darf man in Deutschland Arbeitskämpfe führen.

3.Während der Geltungsdauer eines Tarifvertrags si nd Streiks zur Durchsetzung von Tarifforderungen unzulässig.

4.Es gibt die Möglichkeit von Schlichtungsverfahre n.

5.Die Arbeitgeber setzen dem Streikrecht der Gewerkschaften die Aussperrung entgegen.

6.Die Arbeitnehmer können von der Arbeit ferngehal ten werden.

7.Streikende und Ausgesperrte erhalten kein Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung.

22

8. Arbeitgeber und Arbeitnehmer arbeiten doch zusammen.

II. Können Sie die deutschen und russischen Wortver bindungen richtig zuordnen? Setzen Sie die richtige Variante in die Tabelle ein.

a

 

b

 

c

 

d

 

e

 

f

 

g

h

 

i

 

j

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a. zu einem sozialen Frieden beitragen

1.

заключение коллективных

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

договоров

 

 

 

 

 

 

b. der Abschluss von Tarifverträgen

 

2.

общественные судьи из рядов

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

работодателей и наёмных работников

c. Arbeitskämpfe führen

 

 

 

3.

срок действия коллективного

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

договора

 

 

 

 

 

 

d. die Durchsetzung von

 

 

 

4.

придерживаться нейтральной

 

Tarifforderungen

 

 

 

 

 

позиции

 

 

 

 

 

 

e. um Streiks zu vermeiden

 

 

 

5.

урегулирование спорных вопросов

f. die Beilegung des Tarifstreits

 

6.

содействовать социальному миру

g. mit dem rechtlich zulässigen

 

7.

с помощью законом разрешённого

Instrument

 

 

 

 

 

 

 

инструмента

 

 

 

 

 

h. sich neutral verhalten

 

 

 

8.

вести забастовочную борьбу

 

i. die Geltungsdauer eines Tarifvertrags

9.

чтобы избежать забастовок

 

j. ehrenamtliche Richter aus den Reihen

10. достижение требований по

 

der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer

коллективному договору

 

 

 

III.Stellen Sie Fragen zu den unterstrichenen Wortgruppen.

1.Das System trägt zum sozialen Frieden bei.

2.Arbeitskämpfe werden um den Abschluss von Tarifvert rägen geführt.

3.Mit der Aussperrung können die Arbeitnehmer von der Arbeit ferngehalten werden.

4.Die Arbeitsgerichte entscheiden über die Streitfäll e aus dem Arbeitsleben.

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III. Texte zum Lesen

Text № 1.

Reform ist Chefsache

Zwischen der Gewerkschaft IG Metall und ihrem Dachverband, dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), ist es zu heftigen Auseinandersetzungen über die Neuausrichtung des DGB gekommen. So mahnt IG-Metall-Chef Berthold Huber an, der DGB müsse sich nach nunmehr zwölfjähriger D iskussion endlich an die veränderten Rahmenbedingungen anpassen.

Seit Mitte der neunziger Jahre ist die Zahl der DGB-Mitgliedsgewerkschaften durch Fusionen von 16 auf 8 geschrumpft. Seit Beginn des Jahrzehnts haben die im DGB organisierten Einzelgewerkschaften mehr als eine Million Mitglieder verloren, die Einnahmen sanken um 22 Prozent. Doch die Strukturen des DGB haben sich kaum geändert. Nach wie vor beschäftigt der DGB run d 900 Mitarbeiter, nach wie vor einen teuren Funktionsapparat in 88 Regionen, 14 Ländern und Bezirken sowie eine Bundesvertretung mit entsprechenden Vorständen und hauptamtlichen Mitarbeitern, die während teurer Kongresse gewählt werden müssen. Huber will nun bis zum Sommer ein eigenes Konzept entwickeln, wie er sich den DGB in Zukunft vorstellt und welche Aufgaben dieser wahrnehmen soll. Auch DGB-Chef Michael Sommer will ein solches Papier erarbeiten. Aus dem DGB heißt es, so etwas sei „keine Sache von Fremdbestimmung". Man dürfe sich „ dafür nicht viel länger Zeit nehmen als die IG Metall". Groß scheint das Vertrau en in Sommers Fähigkeiten bei der IG Metall aber nicht zu sein. „So eine Reform i st eigentlich Chefsache", sagt Bertin Eichler, der Hauptkassierer der Gewerkschaft. „Und Chef ist Sommer bekanntlich lange genug."

(Der Spiegel, №16/14.04.08)

24

Text № 2.

Die Wirtschaftspolitik in Deutschland

Ziel der deutschen Wirtschaftspolitik insgesamt ist es, stabile Preise, einen hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum zu sichern. Die zentrale Aufgabe der Wirtschaftspolitik bleibt die Verringerung der Arbeitslosigkeit. Neue und zukunftssichere Arbeitsplätze können nur durch Inve stitionen und Innovationen geschaffen werden.

Eine wichtige Zielgruppe der staatlichen Förderung bilden die rund drei Millionen Selbstständigen sowie die kleinen und mit tleren Unternehmen in Handel, Handwerk, Dienstleistungen und freien Berufen. Zehntausende mittelständischer Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, insbesondere des Maschinenbaus, der Zulieferindustrie, in den neuen Industriebereichen wie der Biotechnologie oder der Nanoindustrie bilden das Fundament für die Wettbewe rbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft. Um mehr Beschäftigung im Mittelstand zu ermöglichen, sollen insbesondere die Startbedingungen für Existenzgründ er und Kleinunternehmen erheblich verbessert werden.

Eine wichtige Voraussetzung für das Funktionieren d es Wirtschaftslebens in Deutschland ist der freie Wettbewerb, der durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geschützt wird. Es verbie tet wettbewerbswidrige Abreden und Verträge. Das Bundeskartellamt in Bonn und die Kartellbehörden der Länder sorgen dafür, dass das Gesetz eingehalten wi rd. Eine zunehmend größere Rolle bei der Kontrolle des europäischen Wettbewerb srechts spielt die Europäische Kommission.

Wie sie den Wettbewerb auf dem Binnenmarkt unterstü tzt, so lehnt die Bundesregierung auch im Welthandel jede Form von Protektionismus ab. Aufgrund der traditionell hohen Exportorientierung ist Deutschland an offenen Märkten interessiert. Für die deutsche Wirtschaft ist es wi chtig, den europäischen Binnenmarkt auszubauen und sich außerhalb der Europ äischen Union alte Märkte zu erhalten und neue zu erschließen.

(Tatsachen über Deutschland, 2003)

25

Text № 3.

In Frankreich und Deutschland schwinden die Mitglieder

Jeder fünfte deutsche Arbeitnehmer ist Mitglied ei ner Gewerkschaft, in Frankreich nur jeder zehnte. Und in beiden Ländern hält der Mitgliederschwund an.

Die Zahl der gewerkschaftlich Gebundenen ist in Frankreich seit 1950 beständig, in Deutschland seit der ersten Hälfte de r 1990er Jahre zurückgegangen, so dass sich der gewerkschaftliche Organisationsgrad in beiden Ländern heute auf seinem niedrigsten Niveau seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges befindet. In Deutschland blieb er von 1960 bis 1980 stabil (37–3 8 Prozent), ab 1983 war ein erster Rückgang zu verzeichnen. Die Wiedervereinigu ng führte zu einem Zustrom neuer Gewerkschaftsmitglieder, danach jedoch sank der gewerkschaftliche Organisationsgrad in bis dahin nicht gekanntem Ausmaße: Im Jahr 2000 belief er sich im vereinten Deutschland auf nur noch 26,6 Prozent. Der starke Rückgang der Quote ist dabei vorwiegend auf die Entwicklung der Mitgliederzahlen des DGB zurückzuführen. Die Mitgliederzahl sinkt seit 1991 beständig, im Jahr 2005 waren noch 6,77 Millionen Mitglieder eingeschrieben.

In Frankreich ist der Rückgang der Mitgliederzahlen noch deutlicher, auch wenn der zeitliche Verlauf ein anderer ist. Der gewerkschaftliche Organisationsgrad lag nach dem Zweiten Weltkrieg bei fast 30 Prozent, fiel aber ab Ende der 1950er Jahre auf etwas über 15 Prozent, bis er in der erst en Hälfte der 1970er Jahre knapp 20 Prozent erreichte. Gegen Ende der 1970er Jahre setzte wieder ein Rückgang ein, der bis zur Mitte der 1990er Jahre zu einer Quote von nur noch 8 Prozent der Beschäftigten führte. Seither verharrt sie mehr ode r weniger auf diesem Niveau. Damit ist der gewerkschaftliche Organisationsgrad in Frankreich in 50 Jahren praktisch auf ein Viertel seines Ausgangswertes gesunken. Er ist heute der niedrigste von allen OECD-Ländern. Der sukzessive Mitgliedersc hwund ist vor allem an der Entwicklung des Mitgliederbestandes der Confédération générale du travail (CGT) abzulesen, die traditionell der Kommunistischen Partei nahe steht; 2004 lag die Mitgliederzahl sie Angaben der CGT zufolge bei 715 000.

(http://www.france-allemagne.fr/Gewerkschaften-vor-der-Erosion,2695.html)

26

Text № 4.

Das Arbeitsrecht

Arbeitsrecht sichert den Schutz und die Ansprüche des Arbeitnehmers im

Arbeitsverhältnis und gegenüber dem Arbeitgeber. Ar beitsrecht regelt durch gesetzliche und tarifliche Bestimmungen, aber auch durch betriebliche und vertragliche Vereinbarungen z.B. den Anspruch auf Urlaub und auf Lohnfortzahlung, die Voraussetzungen einer Kündigung, die Bedingunge n der Arbeitszeitgestaltung, aber auch Fragen zu Mutterschutz, Altersteilzeit oder die Konsequenzen von Benachteiligungen oder eines Betriebsüberganges.

Weil jedes Rechtsverhältnis so individuell ist wie die Menschen selbst, müssen

im Streitfall und bei Unklarheiten die Gerichte entscheiden. Deshalb werden die gesetzlichen Regelungen und die Vereinbarungen durch eine differenzierte Rechtsprechung ergänzt.

Sozialrecht regelt im Wesentlichen die Ansprüche u nd Leistungen aus der

gesetzlichen Sozialversicherung, aus dem Versorgungsund Fürsorgerecht. Die Leistungen der Sozialversicherung setzen dann ein, wenn aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Alter die Arbeitskraft zeitweise oder auf Dauer nicht mehr für eine berufliche Tätigkeit eingesetzt werden kann. D ie Leistungen umfassen z.B. Leistungen zur finanziellen Absicherung wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Altersrenten, Renten bei eingeschränktem Leistungsv ermögen auf Dauer oder Zeit (Renten wegen Erwerbsminderung), aber auch Leistungen zur Wiederherstellung der Gesundheit wie die medizinische Versorgung und Rehabilitation.

Zu den Ansprüchen aus dem Versorgungsund Fürsorge recht zählen die

Leistungen des Schwerbehindertenrechts und die Leistungen des Arbeitslosengeldes II sowie der Sozialhilfe.

Gewerkschaften gestalten Arbeitsund Sozialrecht aktiv mit. Sie sind nicht nur als Interessenverband der Arbeitnehmer an den Gesetzgebungsverfahren beteiligt, sie

regeln durch die Tarifverträge auch große Bereiche des Arbeitsrechts in eigener

Verantwortung. Außerdem unterstützen und beraten si e die Betriebsräte bei der Gestaltung der Regelungen auf betrieblicher Ebene. Im Bereich der

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Sozialversicherung gestalten sie das Sozialrecht durch ihre Mitwirkung in der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger.

Gewerkschaftsmitgliedern steht im Konfliktfall, aber auch schon bei Fragen zum Arbeitsund Sozialrecht eine kostenlose Rechtsberatung und die Vertretung in arbeitsund sozialgerichtlichen Prozessen zur Verfügung. Gewerkschaftsmitglieder können sich direkt an die DGB-Mitgliedsgewerkschaft en wenden.

(http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/)

28

 

 

Glossar

 

A

 

 

aufbringen уплачивать, доставать

abgrenzen, sich отличаться

 

что-л.

 

Abkommen n -s соглашение

 

Ausscheiden n –s уход, выход

abnehmen

принимать (новые здания,

Auszubildende pl. лица, проходящие

почту)

 

 

профессиональное обучение

Abschlag m –(e)s, …schläge

скидка,

B

 

уступка

 

 

Behandlung f =, -en обхождение,

absichern, sich застраховать (-ся)

лечение

 

ähnlich похожий, подобный

 

Beitrag m –(e)s, ... träge

вклад, взнос

allerdings

разумеется, правда

beitragsfrei свободный от взносов

allgemein

общий, всеобщий

 

Bemessung f =, -en расчет,

alltäglich

повседневный,

 

определение размеров

 

ежедневный

 

Berechnung f =, -en подсчёт, расчёт

also итак, следовательно

 

bestreiten покрывать издержки

Altersvorsorge f = обеспечение (в

Dachorganisation f =, -en

головная

старости)

 

 

организация

 

angehören

принадлежать, быть

darüber hinaus сверх этого, в

членом

 

 

добавление к этому

 

Angelegenheit f =, -en дело, вопрос

Dauer f продолжительность,

Angestellte m, f служащий,

 

длительность

 

служащая

 

Durchsetzung f, = проведение,

annähern

приближать

 

осуществление

 

ansparen скопить, накопить

 

E

 

Anteil m –(e)s, -e доля, часть

ehrenamtlich почетный,

 

Arbeitsgericht n –(e)s, -e суд по

общественный, добровольный

трудовым делам

 

Eigenverantwortung f личная

Arbeitslose m, f безработный,

ответственность

 

безработная

 

Einfluss m …flusses, …flüsse

 

 

 

влияние

 

29

Einkommen n –s = доход

Einnahme f =, -n поступление,

занятие

einstellen принимать на работу,

нанимать

einzeln отдельный, единичный einziehen вовлекать entgegensetzen противопоставлять,

противополагать entrichten вносить (деньги),

выплачивать

entscheiden über Akk. решать,

разрешать (вопрос, проблему) erfassen включать, охватывать ergänzen дополнять

erhalten получать

erheblich значительный, важный

Erreichen n достижение

Erwerbsfähigkeit f

работоспособность

Erwerbstätige m, f работающий,

работающая; экономически активный гражданин, гражданка

Etat m –s бюджет

F

fern далекий, дальний

fernhalten отстранять, изолировать festlegen устанавливать, определять flankieren дополнять

flieβen течь, струиться, поступать (о

деньгах)

fördern способствовать,

содействовать

Forderung f =, - en требование,

претензия

Freiheitssphäre f сфера свобод

Frieden m - s, = мир, покой

Frist f срок, время

fühlbar ощутимый, заметный

G

gegenüberstehen противостоять

Gelegenheit f =, -en случай,

возможность, повод

Geltungsdauer f = срок действия,

срок годности

Gesetzgebung f = законодательство

Gestaltung f = оформление,

разработка

gewährleisten гарантировать,

обеспечивать

Gewerkschaft f =, -en профсоюз

Grad m -(e)s, -e степень

Groβhandel m, -s оптовая торговля grundsätzlich принципиальный,

основной

gut gestellt sein быть хорошо обеспеченным

Handel m -s торговля

Handwerk n -s, -e ремесло

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