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Einzelrichter (Berufsrichter) ist zwischen Berufsrichtern und ehrenamtlichen Richtern zu unterscheiden. Die Berufsrichter sind hauptberuflich tätig, und zwar in der Regel im Status des Richters auf Lebenszeit. Einzelrichter (stets Berufsrichter sind vor allem beim Amtsgericht tätig (§22 GVG), und zwar in bürgerlichen Streitigkeiten wie in Familiensachen uneingeschränkt, in Strafsachen nur in Angelegenheiten von geringerer Bedeutung. Das Landgericht entscheidet in Zivilsachen grundsätzlich als Kollegialgericht.

Text 3

Das Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Recht der Kaufleute. Dieses Kaufmannsrecht hat sich allmählich aus dem allgemeinen Privatrecht entwickelt und wird als Sonderprivatrecht bezeichnet. Der Grund für diese Entwicklung liegt darin, dass die kaufmännische Tätigkeit, die auf Dauer und professionell ausgeübt wird, eine andere gesetzliche Regelung erfordert als der Geschäftsabschluss einer Privatperson. So erscheint der Kaufmann, der über eine Ausbildung und entsprechende Geschäftserfahrung verfügt, weniger schutzbedürftig als ein Laie.

Deshalb sind beispielsweise Vorschriften des bürgerlichen Rechts, die vor übereilten Rechtshandlungen schützen sollten, nicht in das Handelsrecht übernommen worden. Der Kaufmann ist an einer einfachen und raschen Abwicklung seiner Geschäfte interessiert. Unnötige Formalien stehen diesem Interesse entgegen. Außerdem ist für die Beteiligten im Handelsverkehr ein erhöhter Vertrauensschutz erforderlich. Damit die Geschäfte rasch getätigt werden können, dass bei den Vertragspartnern bestimmte Vertretungsbefugnisse vorhanden sind. Diesen besonderen Bedürfnissen im kaufmännischen Geschäftsverkehr versucht das Handelsrecht gerecht zu werden.

Die speziellen Vorschriften für Kaufleute, die den kaufmännischen Geschäftsverkehr vor allem vereinfachen und erleichtern sollen, bauen auf den Grundlagen des Privatrechts auf. Das Handelsrecht weist jedoch auch öffentlich-rechtliche Regelungen auf. Sie sind z.B. im Firmenrecht oder im Rechnungslegungsrecht zu finden. Darüber hinaus knüpft das Handelsrecht auch noch an viele andere Rechtsgebiete an, wie

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