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Studienabschlüsse

Das Studium kann mit unterschiedlichen Abschlussprüfungen beendet werden, d.h. es werden unterschiedliche akademische Grade verliehen. Bevor man sich für die Aufnahme eines Studiums entscheidet, sollte man sich über die Besonderheiten der unterschiedlichen Abschlüsse und demzufolge unterschiedliche Studieninhalte im Klaren sein.

Während die klassischen deutschen Abschlüsse das Diplom, das Staatsexamen oder der Magister sind, werden neue Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master angeboten. Bis zum Jahr 2010 soll die Umstellung auf die neuen Abschlüsse in allen Studiengängen abgeschlossen sein.

Diplom: Akademischer Grad, der nach bestandener Diplomprüfung (in der Regel nach 8-9 Semestern) verliehen wird. Bei DiplomStudiengängen wird man nur für das Hauptfach eingeschrieben (z.B. Betriebswirtschaftslehre, Chemie oder Mathematik), es können Schwerpunkte gesetzt werden. Das Diplom ist der traditionelle Abschluss in der Natur-, Ingenieur- und Wirtschaftswissenschaften sowie in der Mathematik.

Magister Artium (M.A.): Akademischer Grad, der nach bestandener Magisterprüfung (in der Regel nach 8-9 Semestern) erlangt wird. Während in den Diplomstudiengängen Bewerbung und/oder Einschreibung nur für ein einziges Fach stattfinden, ist das Magisterstudium stets eine Fächerkombination. Ein kompletter Magisterstudiengang besteht entweder aus zwei Hauptfächern oder aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern, vielfältige Kombinationen sind möglich. Es kann sogar möglich sein, die Fächer der Kombination auf mehrere Universitäten aufzuteilen. Als erstes Hauptfach wählbar sind nur geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer, als Nebenfächer oder Zweithauptfächer sind auch andere Fächer möglich.

Staatsexamen: Der wesentliche Unterschied zu allen anderen Studiengängen ist, dass hier nicht die Universitäten für die Abschlussprüfungen zuständig sind, sondern spezielle staatliche Priifungsämter. Das Studium wird mit einer Staatsprüfung (in der Regel nach 9 Semestern) beendet, der sich ein zweijähriges Referendariat anschließt, welches mit der zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird.

Ein Staatsexamen wird gewöhnlich im Studiengang Rechtswissenschaft angeboten.

Bachelor: Der Bachelor ist der Abschlussgrad ernes grundständigen Studiengangs. Mit den Bachelorstudiengängen soll es Studierenden möglich sein, nach einer relativ kurzen Studienzeit (in der Regel sechs bis acht Semester) einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu erlangen, der gleichzeitig die Möglichkeit zu einer sofortigen oder an eine Berufsphase anschließenden Weiterqualifizierung bietet. Ziel der Bachelorstudiengänge soll die Vermittlung einer Berufsqualifikation innerhalb der Regelstudienzeit sein. Im Rahmen eines Bachelorstudienganges sollen grundlegende fachliche und methodische Kompetenzen sowie ein Überblick über die Zusammenhänge der Studienrichtung erworben werden.

Master: Ein Masterstudiengang führt zu einem berufqualifizierenden Abschluss, der dann erworben werden kann, wenn bereits ein erster berufsqualifizierender Abschluss vorliegt. Masterstudiengänge haben eine Regelstudienzeit von zwei bis vier Semestern. Zugangsvoraussetzung für das Masterstudium ist ein grundständiger Studienabschluss (in der Regel Bachelor). Weitere Bedingungen sind studiengangsspezifisch und werden in der jeweiligen Masterordnung festgelegt (zum Beispiel Eignungsfeststellung).

Bachelor/Master (Lehramter): Das Lehramtstudium wird derzeit reformiert: im Lehramt sind die Studienabschlüsse Bachelor (der erste berufsqualifizierende Abschluss außerhalb des Lehramtes) und der darauf aufbauende Master eingeführt. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Masterstudienganges ist der Zugang zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt möglich. Ein Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist an staatlichen Studienseminaren und der ihnen zugeordneten Schulen abzuleisten. Die Ausbildung endet mit einer Prüfung, die vor dem Landesprüfungsamt für Lehrkräfte abgelegt wird.

Magister Legum (LL.M.): Hierbei handelt es sich um ein Aufbaustudium, das in der Regel 3 Semester dauert. Im Bereich der Rechtswissenschaften können auslandische Studieninteressenten, die in ihrem Heimatland einen in Deutschland als gleichwertig anerkannten Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften nachweisen, einen Abschluss bezogen auf das deutsche Recht erwerben.

(Nach «Studieren in Potsdam»)

HOCHSCHULEN IN DEUTSCHLAND

Deutschland hat derzeit über 340 Hochschulen, verteilt auf 16 Bundesländer. Alle Hochschulen sind Grundsätzlich offen für Studierende aller Nationen. Wer in Deutschland studieren möchte, hat die Wahl zwischen Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen wie etwa den Technischen Universitäten oder den pädagogischen Hochschulen einerseits, den Fachhochschulen andererseits, sowie den Musik-, Kunst- und Filmhochschulen.

Ob in der Großstadt oder im Grünen, altehrwürdig oder hoch modern, klein und überschaubar oder groß und pulsierend, das gesamte Spektrum ist vorhanden. Rund 11 500 Studiengänge stehen zur Wahl und ermöglichen nahezu jede gewünschte Spezialisierung ebenso wie eine ausgeprägte interdisziplinäre Ausrichtung. Im Zuge der Umsetzung der in der Erklärung von Bologna vereinbarten Kriterien waren zum Sommersemester 2007 etwa 50% aller Studiengänge erfolgreich auf das Bachelor-Master-System umgestellt und gewährleisten somit ein Höchstmaß an internationaler Kompatibilität. Über 500 der Bachelor-und Master-Studiengänge werden vollständig oder zumindest teilweise auf Englisch absolviert.

Übrigens: Schon heute kommen mehr als 12% der Studierenden aus dem Ausland. Damit gehört Deutschland weltweit zu den beliebtesten Ländern für ausländische Studierende.

Die meisten Hochschulen sind staatlich finanziert. Studiengebühren belaufen sich für das Erststudium pro Semester in der Regel daher auf maximal 500 Euro; in einigen Bundesländern werden keine Studiengebühren erhoben. Grundsätzlich fallen an allen Hochschulen Verwaltungs- und Sozialgebühren in geringem Umfang an. Etwa ein Fünftel aller Hochschulen sind privat.

Die Universitäten in Deutschland verbinden Forschung und Lehre miteinander. Deutsche Universitäten sind also keine reinen Ausbildungsstätten, sondern immer auch Orte unabhängiger Forschung.

Bachelor-Studiengänge dauern in der Regel drei Jahre, Master-Studiengänge in der Regel zwei Jahre. Universitäten und Hochschulen verleihen Bachelor- und Master-Abschlüsse, darüber hinaus bis 2010 die akademischen Grade Diplom und Magister Artium (M.A.) sowie den Doktorgrad.

An Fachhochschulen, kurz FH genannt, steht in der Lehre wie in der Forschung stets der Praxisbezug im Vordergrund. Sie bieten ebenfalls eine Ausbildung auf höchstem akademischen Niveau, verbunden mit Praktika in Wirtschaftsunternehmen und anderen Organisationen. (Nach «Studieren in Deutschland»)