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Deutsche_Stilistik

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Erfahrungen) erforderlich. Stilistisch gelten auch hier die für Berichte üblichen Regeln (genaue Einzelheiten in klarer Reihenfolge, Präteritum, erste Personalform). Der stereotypen Ich-Wiederholung weicht man oft durch den Wechsel ins Passiv sowie durch den Wechsel der Wortstellung aus.

Beschreibende Formen

Von den partnergerichteten mitteilenden Formen des Briefes und ähnlichen Schreiben und den erinnerungsbezogenen Formen des Berichtes unterscheiden sich die gegenstandsbezogenen Formen der Beschreibung. Sie suchen einen bestimmten Wirklichkeitsbereich (z.B. eine Landschaft, ein Bild, einen Gegenstand, eine Person, ein Erlebnis) in sachlicher, detaillierter Weise sprachlich zu reproduzieren, so daß der Leser zu einer möglichst klaren und richtigen Vorstellung über das Beschriebene kommt. Vom Verfasser des Textes verlangt dies einen geübten Blick für das Ganze wie für seine Einzelheiten, einen angemessenen, für das jeweilige Publikum verständlichen Wortschatz und Sinn für die geschickte Anordnung der Einzelbeschreibungen. Bei der Darstellung zeitgebundener Abläufe (z.B. einer Krankheitsentwicklung, eines biologischen Prozesses, eines technischen Vorgangs) ist die Reihenfolge der Einzelheiten durch die zeitliche Folge festgelegt. Die Beschreibung vorgegebener, sich nicht verändernder Phänomene (z.B. Bilder, Gebäude, Maschinen) geht meistens von der Kennzeichnung eines Gesamteindruckes aus (z.B. des Inhalts eines Bildes, der Beschreibung der Gesamtform eines Gegenstandes) und gelangt dann in einer kontinuierlichen, oft vom Interesse bestimmten Reihenfolge zu den Einzelheiten. Zur Veranschaulichung bestimmter Gegebenheiten (z.B. Linienverläufe, Körperformen) ist es vielfach notwendig, Vergleiche vorzunehmen. Andere Formen der Bildlichkeit sind – soweit sie nicht zur Fachoder Gegenstandsterminologie gehören – weniger üblich. Als Normaltempus aller Beschreibungen gilt das Präsens. Beschreibungen, die der Erinnerung oder der dichterischen Phantasie folgen, können auch im Präteritum erscheinen. Häufiger als in den Berichtsformen findet sich in beschreibenden Texten das Passiv; zur besonderen Belebung werden auch Personifizierungen verwendet (z.B. die Linie verläuft ...).

Auch Beschreibungen sollen sich der persönlichen Anteilnahme weitgehend enthalten. Das schließt aber nicht aus, daß – je nach der Art der Abfassung – persönliche Wertungen o.ä. mit einfließen können.18

Im folgenden sei auf Besonderheiten der wichtigsten beschreibenden Formen hingewiesen.

Bildbeschreibung: Sie hat es – wie alle Gegenstandsbeschreibungen – mit der Kennzeichnung eines Nacheinanders gleichzeitig gegebener Einzelheiten zu tun. Das führt zu Schwierigkeiten bei der Reihenfolge der Details, aber auch zu solchen stilistischer Art, wenn es gilt, die stilistische Erfassung von Einzelheiten in Bewegung umzusetzen, die ja – dem berühmten Laokoonaufsatz Lessings zufolge

– das Wesen sprachlicher Beschreibungen bestimmen soll. Bilder mit einer perspektivischen Aufgliederung nach Vorderund Hintergrund werden meistens in der Reihenfolge der Schichten und ihrer Einzel-

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heiten beschrieben, Personenbilder o.ä. nach den wichtigsten Merkmalen oder Linienverläufen.19

Gegenstandsbeschreibung: Die Beschreibung geht hier in der Regel von Angaben über Form, Größe und Material aus und gelangt dann zu genaueren Differenzierungen von Einzelmerkmalen. Solche detaillierten Beschreibungen sind besonders bei Fundsachen, Museumsund Bibliotheksstücken, Patenten, Industrieprodukten u.ä. notwendig. Im technischen Bereich werden die Angaben oft nur stichwortartig zusammengefaßt.

Vorgangsbeschreibung: In bestimmten technologischen Texten (z.B. Patentschriften, ausführlichen Gebrauchsanleitungen) wird die Gegenstandsbeschreibung von Geräten, Maschinen u.ä. oft mit der Beschreibung der technischen Vorgänge verbunden. Die Reihenfolge der Einzelheiten ist dann durch die notwendigen und möglichen Vorgänge von der Inbetriebnahme bis zum Abstellen des Geräts bestimmt. Stilprägend sind hier neben den für alle Beschreibungen zutreffenden Merkmalen die Dominanz der jeweiligen Fachterminologie,die Einbeziehung konditionaler Ausdrucksweisen zur Charakterisierung bestimmter technischer Möglichkeiten (Variationen, Defekte u.ä.) und die Tendenz zum passivischen Ausdruck wie zur Personifikation bei der Kennzeichnung technischer Vorgänge.

Vorgangsbeschreibungen werden jedoch nicht nur für technische Phänomene verfaßt, sondern auch für Naturerscheinungen, Krankheitsverläufe, Reaktionsweisen u.ä. Dabei ist zwischen den reportageähnlichen Beschreibungen des Tatsächlichen und des nur Möglichen zu unterscheiden. Für beide ist das Präsens ein charakterisierendes Stilmittel, im ersten Falle als präsens historicum, im zweiten Falle als atemporales Präsens.

Verhaltensund Tätigkeitsbeschreibungen: Auch die Tätigkeit und das Verhalten von Mensch und Tier, soweit sie an bestimmte beobachtbare, zumeist wiederholbare Abläufe gebunden sind, werden in beschreibenden Texten charakterisiert. Sie sind vor allem in der Psychologie und Verhaltensforschung üblich. Die Angaben über die Gewohnheiten bestimmter Lebewesen dienen hier wissenschaftlichen Zwecken und erfordern daher besondere Genauigkeit. Im übrigen gelten die Stilkennzeichen, die bei der Vorgangsbeschreibung genannt wurden.

Eine andere Form der Beschreibung, die arbeitsund tarifrechtlich von Bedeutung ist, ist die Kennzeichnung der mit bestimmten Arbeitsplätzen verbundenen Obliegenheiten (Tätigkeitsmerkmale). Hierbei begnügt man sich allerdings oft nur mit Stichworten.

Charakteristik: Rückt in der Verhaltensund Tätigkeitsbeschreibung das Handeln und Reagieren von Mensch oder Tier in den Vordergrund, so geht es in der Charakteristik um die sprachliche Kennzeichnung der gesamten Person bzw. des gesamten Wesens. Dabei wird die äußere Erscheinung ebenso berücksichtigt wie die charakterliche Eigenart, soweit sie durch bestimmte Verhaltensweisen, durch Reden der besprochenen Person und – entsprechend kritisch – durch Reden anderer über die besprochene Person verhältnismäßig objektiv ermittelt werden kann. Da es hierbei vor allem um die Feststellung und Hervorhebung von Eigenschaften geht, kommt dem Adjektiv

287 als Stilmittel eine besondere Bedeutung zu. Allerdings genügen dabei adjektivische Kennzeichnungen nicht; sinnvoll ist es, stets anzugeben, worauf sich diese beziehen, um so den Geltungsbereich der jeweiligen Charakterisierungen abzustecken.20

Charakteristiken begegnen uns als selbständige Textformen dort, wo es gilt, eine bestimmte Person (seltener ein Tier) einem bestimmten Publikum nahezubringen, beispielsweise einen Politiker den politisch Interessierten, einen Sportler den sportlich Interessierten. Charakteristiken finden sich aber auch als Aufbauelemente in größeren Testzusammenhängen wie in Erzählungen, Romanen, Dramen u.a. Da bei dieser Stilform die Grenze zwischen relativ neutraler und objektiver Beschreibung und subjektiver Wertung aufgrund persönlicher Eindrücke nicht klar gezogen werden kann, Verlagerungen des Tenors der Aussage nach beiden Seiten ohne weiteres möglich sind, eignet sich die Charakteristik zum Ausdruck bestimmter Stilzüge oder »Töne«, wie z.B. dem der Ironie oder Satire. Die Stilmittel der Beschreibung verbinden sich hier mit anderen Stilmitteln des jeweiligen Stilzugs, z.B. dem Euphemismus.

Personengutachten: Wenn sich die Charakteristik mit Stileigenheiten des Berichts (z.B. Tätigkeitsbericht) verbindet und durch urteilende Bemerkungen der für den Charakterisierten maßgeblichen Personen ergänzt wird und so einen amtlichen Charakter erhält, haben wir es mit einem Gutachten über eine Person zu tun. Solche Personengutachten sind z.B. üblich bei der Beendigung von Arbeitsund Dienstverhältnissen (Dienstzeugnis), bei der Zulassung zu bestimmten Prüfungen. Stilistisch gelten hier die gleichen Maßstäbe wie bei der Charakteristik. Vom Personengutachten ist das Sachgutachten zu unterscheiden, das häufig Stilelemente des berichtenden, beschreibenden, urteilenden und erklärenden Stils vereinigt.

Inhaltsangabe: Eine besondere Beschreibungsform ist die Inhaltsangabe.21 Hier haben wir es nur insofern mit einem Beschreibungsgegenstand zu tun, als wir die Informationen eines anderen Textes als zu beschreibende Einheit auffassen können. Die Inhaltsangabe ähnelt so der Bildbeschreibung, unterscheidet sich jedoch von ihr dadurch, daß sie nicht eine beliebige Reihenfolge, sondern – wie im Bericht – nur ein strenges Nacheinander der Informationen zuläßt. Diese erscheinen durchweg im Präsens. Jede Inhaltsangabe stellt gegenüber dem zu beschreibenden Originaltext eine mehr oder weniger starke Abstraktion dar, indem sie zahlreiche Einzelheiten übergehen muß und die wichtigsten Ereignisse oder Gedanken – zumeist abschnittweise – zusammenfaßt und referiert. Nur innerhalb zusammenfassender Sätze (Satzgefüge) sind zeitliche Umstellungen zulässig. Die Notwendigkeit zur Kombination mehrerer Informationen in einem Satz begünstigt die Bildung längerer Sätze und Satzgefüge. Die Tendenz zur Zusammenlassung und Hervorhebung des Wesentlichen, die allen Inhaltsangaben eigen ist, findet sich auch in ihrer Vorstufe, dem Exzerpt, wie in der zumeist für wissenschaftliche Texte üblichen erweiterten Form des Referats, soweit es sich auf eine Wiedergabe der Ansichten und Gedanken anderer Autoren beschränkt und nicht – wie bei

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wissenschaftlichen Referaten üblich – eine kritische Auseinandersetzung mit den referierten Auffassungen anstrebt und dabei Stilmittel der erörtenden Texte verwendet.

Buchbesprechung: Zu einer (stark verkürzten) Inhaltsangabe tritt in dieser Textform meistens die Kritik an der gehaltlichen wie künstlerischen Gestaltung des zu besprechenden Buches. Dabei sind neben Ausführungen im Präsens auch solche im Perfekt üblich, neben kürzere Sätze treten längere Satzgefüge. Von der kritischen Buchbesprechung ist die Buchwerbung des Klappentextes und Prospektes zu unterscheiden, die das Buch zugleich mit Mitteln der hervorhebenden Texte anpreist.

Erläuternde Texte

Als eine Sondergruppe der beschreibenden Texte könnte man die erläuternden Texte auffassen, in denen bestimmte Sachverhalte nicht nur in ihrer Erscheinung beschrieben, sondern in ihren Zusammenhängen und Ursachen erklärt werden. Stilistisch dominieren Satzgefüge der verschiedensten Art, besonders Satzbildungen mit kausalen, finalen, adversativen und relativen Nebensätzen. Haupttempus ist das Präsens, oft im Wechsel mit einem resultativen Perfekt. Da in den meisten erläuternden Texten bestimmte regelhafte oder abstrakte Beziehungen gekennzeichnet werden, dominiert häufig ein abstrakter Wortschatz. Nicht selten finden sich Kombinationen von beschreibenden und erklärenden Textpartien, besonders in Lehrbüchern, Patentschriften u.ä. Auch Verbindungen von berichtenden und erklärenden Texten sind üblich.

Von den überwiegend erklärenden Textsorten seien hier nur der Kommentar, die Interpretation und der Essay erwähnt und in Grundzügen charakterisiert. Andere, wie z.B. der Leitartikel, die Abhandlung (Untersuchung) und das Feuilleton, stehen diesen Textsorten in Struktur und Stilmitteln recht nahe.

Kommenar: Als Kommentar werden zwei verschiedene Textsorten bezeichnet, die jedoch miteinander verwandt sind: l. der stichwortoder aufsatzartige Textkommentar in der Form erklärender Anmerkungen zu einem größeren Text; 2. die Auslegung eines politischen oder anderen Ereignisses durch einen Journalisten in Zeitung, Rundfunk oder Fernsehen. Diese zweite Form verdient als Stilform besondere Beachtung, zumal sie heute zu den wichtigsten Textsorten der Massenmedien zählt.

In den meisten Fällen liegt im Ereigniskommentar eine Verbindung von berichtendem und erklärendem Text vor. Berichtet (im Präteritum oder Perfekt) werden die jeweiligen Ereignisse, erklärt die ihnen zugrunde liegenden Motive, Ursachen und die entstandenen oder möglichen Folgen. Da sich diese Textform an ein größeres Publikum wendet und zumeist gesprochen wird, dominieren hier kürzere bis mittellange Sätze, oft in Form kurzer Satzgefüge, sowie allgemeinverständliche konkrete wie abstrakte Wörter, die jedoch dem mitunter verwickelten Inhalt angemessen sein müssen. Kommentare in Boulevardblättern vereinfachen vielfach auf Kosten einer sachgerechten Berichterstattung und Würdigung.

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Interpretation: Im Gegensatz zum Textkommentar, der streng dem Einzeltext in fortlaufender Reihenfolge verbunden bleibt, sucht die Interpretation bestimmte Wirkungsganzheiten zu erfassen und zu erläutern.22 Dabei können sowohl Gruppen von Einzelelementen (z.B. Bilder, Motive) als auch die Gesamtheit aller inhaltlichen wie formalen Aussageeinheiten zum Gegenstand der Beschreibung und Erläuterung werden. Die persönliche Betroffenheit des Interpretierenden wirkt sich mitunter auf den Stil der Interpretation aus. Die wissenschaftliche Interpretation, die einen wesentlichen Teil aller Literaturund Kunstwissenschaft ausmacht, bemüht sich um einen verhältnismäßig objektiven Stil, in dem oft Elemente der Beschreibung (z.B. Präsens, Passivwendungen, Personifikationen) vor solchen der Erklärung (z.B. Kausalsätze, Finalsätze u.ä.) den Vorrang haben.

Essay: Der Essay ist als subjektiv geprägte Stellungnahme zu einem Sachverhalt dem Ereigniskommentar wie der Interpretation verwandt, läßt es jedoch an der Sachstrenge und Gegenstandsbeschränkung des einen wie an der Gegenstandsund Wirkungsbezogenheit der anderen fehlen. Statt dessen rückt hier das sprachliche Können des Autors und somit die stilistische Form stärker in den Vordergrund. Das Bemühen der meisten Essayisten um die sprachliche Ausfeilung ihrer Gedanken führt – je nach dem Individualstil – zur Häufung geistreicher Wortund Satzfiguren, mitunter mit besonderen Überraschungseffekten (z.B. Wortspielen, Oxymora, Chiasmen). Die einbeziehende Ansprache des Lesers bedingt zuweilen Anreden oder kollektivierende Ausdrucksweisen der 1. Person Plural. Ausmalungen des bloß Hypothetischen bedingen konjunktivische und modale Ausdrucksweisen, gelegentlich auch kühne Vergleiche. Die Freiheit von gattungsmäßigen Mustern erlaubt hier besonders reiche Variationen, wobei allerdings die gedanklich bestimmte Grundform gewahrt bleibt.23

Bindende Texte

Als bindende Texte24 sind vor allern Verträge, Abkommen, Versprechen, Vereinbarungen, Bekenntnisse anzusehen, die jeweils zwischen zwei oder mehreren Partnern über bestimmte Gegenstände oder Verhältnisse zustande kommen oder sich als bindende Erklärungen eines Partners darauf beziehen (z.B. Schuldscheine, Schenkungen, Gelöbnisse, Zollerklärungen u.ä.). Als stilistische Besonderheiten, um die es hier geht, sind vor allem der deklarative Charakter der Sätze (Versprechen in Inhaltsund Absichtssätzen, oft mit modalen Verben), die genaue Kennzeichnung der Deklarationsgegenstände, die verbindliche Unterzeichnung und Datierung, die Abfassung der Sätze im Präsens, oft gemischt mit futurischen, konditionalen und passivischen Sätzen (z.B. bei Angabe der Vertragsfolgen, Erfüllungen oder Nichterfüllungen usw.). Der Wortschatz solcher Texte ist je nach dem Textcharakter verschieden.

Vertrag: Unter dem Begriff des Vertrags seien hier zahlreiche Textsorten zusammengefaßt, die verbindliche schriftliche Willensoder Absichtserklärungen zweier oder mehrerer Partner enthalten und in einer rechtlichen

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Anforderungen genügenden Form abgefaßt sind (juristische Formvorichriften vgl. §145 BGB). Stilistisch auffallend ist – als Ergänzung zu den allgemeinen Kennzeichen bindender Texte – die Nennung der Vertragspartner, die häufige Verwendung der l. Person Plural oder einer Ersatzform (z.B. Die Vertragspartner erklären ...). Juristisch wie stilistisch relevant ist die gegliederte Aufführung der einzelner Vertragspunkte, meist in der Form von Inhaltssätzen (daß-Sätzen und Infinitivsätzen), beginnend mit der Kennzeichnung der Vertragspartner und des Vertragsgegenstandes. Auffallend sind auch die Stereotypie der Sätze, die meist mit dem Subjekt eingeleitet werden, die Bevorzugung von Sätzen mittlerer Länge und das Fehlen konjunktivischer oder unbestimmter Aussagen. Der Wortschatz ist oft der wirtschaftlichen und juristischen Fachsprache entnommen.

Versprechen: Unter diesem Oberbegriff seien hier die verschiedensten Formen von schriftlichen Willenserklärungen über bestimmte Handlungen oder Verhaltensweisen verstanden, also z.B. Zahlungsversprechen, Schenkungsversprechen, Testamente, aber auch Ehe-, Treue-, Gefolgschaftsgelöbnisse, Glaubensbekenntnisse, Beitrittserklärungen, Besitzerklärungen u.ä. Der Vielfalt dieser Textsorten entsprechen zahlreiche textlich-stilistische Modifizierungen. Gemeinsam ist solchen Texten jedoch der verbindliche Ton der Willenserklärung (oft Inhaltssätze) und die Dominanz von Präsensund Futurformen, die das Personalpronomen der 1. Person (oder eine Ersatzform) bevorzugt. Der Wortschatz kann fachsprachlich gebunden sein, aber auch der gehobenen (mitunter feierlichen) Sprache entstammen.

Ansprechende Texte

Ein großer Teil der Gebrauchstexte wendet sich in der Intention, oft auch in der Sprachform unmittelbar an bestimmte Personen. Die große Gruppe dieser ansprechenden Texte läßt sich in auffordernde und hervorhebende Textsorten unterteilen.

In. der ersten Gruppe geht es darum, den Angesprochenen zu einer Handlungsweise zu bewegen. Hier dominieren verschiedene Sprachgesten: die Frage, die Bitte, die Aufforderung, der Befehl. Gemeinsam ist diesen Texten die Partnergerichtetheit, meistens in Anredeformen, mitunter auch in Aufforderungssätzen sichtbar, und die Bevorzugung des Präsens oder Futurs als Haupttempora.

Als »hervorhebende« Texte seien besonders die Formen des Lobes oder der Kritik verstanden, soweit sie unmittelbar an Personen gerichtet und auf ein Werk oder eine Leistung bezogen sind. Neben Präsens und Futur kann hier auch das resultative Perfekt begegnen.

Werbeaufforderung: Sie kann sich verschiedener Formen bedienen. Die Briefform wurde bereits erwähnt (S. 283). Die häufigste Form ist die Warenwerbung durch Anzeigen. Als Werbeaufforderung können nur die Texte angesehen werden, die durch den auffordernden Sprachgestus gekennzeichnet sind, nicht also nur beschreibende oder erläuternde Werbetexte. Häufig werden jedoch Werbeaufforderungen mit solchen Textformen verbunden. Die

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Aufforderung zur Beachtung oder zum Kauf einer bestimmten Ware findet sich dann meistens am Anfang oder am Schluß der Anzeige. Die Abstufungen der Anrede entsprechen der Stillage des gesamten Textes (z.B. höflich-distanziert oder suggestiv-unmittelbar). Die Aufforderung kann auch verdeckt oder umschrieben sein, etwa in Werbespots wie Der kluge Mann kauft nur X. – Jeder wählt Y.25

Gebrauchsanweisung: Sie ist insbesondere bei der Erstbenutzung vieler technischer Geräte unentbehrlich. Der Publikumsbezug wird hier vor allem in den meist kurzen Aufforderungssätzen deutlich. Daneben finden sich gelegentlich Konditionalsätze zur Kennzeichnung der Behandlung von Unregelmäßigkeiten. Charakteristisch ist die Festlegung einer (numerierten) Reihenfolge. Der Wortschatz von Gebrauchsanweisungen ist meistens fachgebunden, muß jedoch das Verständnis der Benutzer berücksichtigen. Gebrauchsanweisungen sind oft (z.B. als Rahmen) mit »hervorhebenden Texten« (z.B. Warenanpreisungen o.ä.) verbunden.

Eine Sonderform dieser Textsorten stellen Kochrezepte u.ä. dar, die durch passivische Formen und anonyme Aufforderungen (in der Art: man nehme ...) gekennzeichnet sind.

Verhaltensvorschrift: Als Verhaltensvorschriften seien alle die Textsorten bezeichnet, die ein bestimmtes Verhalten für bestimmte Situationen vorschreiben, z.B. Hausordnungen, Verhaltensanweisungen für Notsituationen, Arbeitsvorschriften, Verkehrsvorschriften, Gesetze und Anordnungen und Verordnungen, religiös-sittliche Gebote u.ä. Die Vielzahl der möglichen Formen bedingt eine Reihe stilistischer Variationen. Gemeinsame Stilmittel sind insbesondere die häufigen Aufforderungssätze, oft unter Verwendung von Modalverben im Präsens oder imperativischen Infinitivformen, und die Bevorzugung von Konditionalsätzen. Auffallend sind manchmal auch die genauen Angaben über räumliche und zeitliche Gegebenheiten oder Grenzen.

Gesetze und Verordnungen: Gesetze und Verordnungen können, sofern sie allgemeingültige Festlegungen treffen, zu den bindenden Texten gezählt werden; da sie jedoch meistens Anordnungen zum Verhalten oder Handeln enthalten, ist ihre Einordnung auch bei den auffordernden Texten gerechtfertigt. Der Aufforderungscharakter, insbesondere die unmittelbare Ansprache eines Publikums in der Form von Aufforderungssätzen tritt hier allerdings häufig zurück, fehlt mitunter völlig, bleibt aber in der Intention erhalten. Charakteristisch sind die anonymen Aufforderungsformen des »Behördenstils«, wie sie sich in imperativischen Infinitivformen mit»sein« oder »haben« (z.B. sind abzugeben) oder in Passivsätzen kundtut, die Bevorzugung von abstrahierenden Verbalsubstantiven und Funktionsverben und die Satzerweiterungen durch genitivische und präpositionale Substantivattribute.

Aufrufe: Die unmittelbare Ansprache eines Publikums, die in Gesetzen und Verordnungen zumeist fehlt, tritt in Aufrufen besonders stark hervor. Die Angesprochenen sollen auf diese Weise zu besonderen Aktionen bewogen werden, die im Text gekennzeichnet und begründet sind. Insofern verbinden

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sich im Aufruf erläuternde und auffordernde Stilformen. Als weitere Stilmittel kommen Anreden, rhetorische Fragen und Konsekutivsätze vor. Der Satzbau ist zumeist kurz und übersichtlich. Neben Präsensformen erscheinen Perfekt-, Präteritumund Futurformen.

Lobrede: Als Hauptform der »hervorhebenden Texte« sei die Lobrede erwähnt, wie sie etwa bei Feierstunden, Ehrungen u.ä. vorgetragen wird. Sie ist meistens in doppelter Weise partnerbezogen: Sie spricht den zu Lobenden wie das versammelte oder mitgedachte Publikum an und verwendet so Anredeformen der 1. Person und der 2. Person. Häufig wird mit der Ehrung ein Rückblick auf eine Tätigkeit, auf vollbrachte Leistungen u.ä. irn Berichtsund Beschreibungsstil verbunden. Neben Präsensund Futurformen erscheinen dementsprechend auch die Vergangenheitstempora.

Erörternde Texte

In der Stillehre wie in der Stilpraxis spielen die erörternden Texte eine große Rolle. Es handelt sich dabei um die Textsorten der gedanklichen Auseinandersetzung, deren Aufgabe es ist, bestimmte Gedankengänge zu entwickeln, Streitfragen und Probleme zu diskutieren und andere durch Argumente zu überzeugen. Solche Texte haben einen besonderen Leserbezug, ohne daß sie ihn wie andere Formen stilistisch hervorheben. Die Darlegung der Gedanken erfolgt vielmehr in möglichst objektiver, feststellender und folgernder Form unter Einbeziehung von rhetorischen Fragen sowie Erfahrungsbeispielen. Als Satzformen erweisen sich alle Arten von Satzgefügen als besonders geeignet, um die oft komplexen und vielschichtigen theoretischen Zusammenhänge angemessen auszudrücken. Haupttempus ist das Präsens im gelegentlichen Wechsel mit anderen Tempora, sofern nicht zurückliegende oder künftige Probleme erörtert werden. Der Wortschatz entspricht dem gedanklichen Charakter der Texte.

Erörterungen sind seit der Antike in den verschiedensten Formen wichtiger Gegenstand der schulischen Aufsatzlehre, wohl vor allem deshalb, weil mit der Einübung solcher Textformen die Schulung des Denkens wie des sprachlichen Ausdrucks verbunden werden kann. Auf die sich daraus ergebenden pädagogischen Probleme soll hier nicht eingegangen werden. Da es sich jedoch bei allen Aufsatzformen um Stilformen handelt, seien diese etwas genauer gekennzeichnet.

Erörterung und Problemaufsatz: Erörterungen sind gedankliche Darlegungen des Für und Wider bestimmter Sachverhalte, Probleme, Erscheinungen. Sie begegnen uns mitunter in Kommentaren, Leitartikeln, Stellungnahmen u.ä. als Gebrauchsformen, in Problemoder Besinnungsaufsätzen als pädagogische Stilformen. Während ältere Übungen dieser Art häufig Sentenzen oder Zitate als Thema benutzten, greift die heutige Aufsatzlehre mehr auf aktuelle Fragen zurück, die, formuliert oder in Behauptungen o.ä. verborgen, in ihrer Problematik dargelegt und möglichen Lösungen nähergebracht werden sollen.26 Zu den gedanklichen Voraussetzungen solcher Texte gehört eine klare Gliederung und Ordnung der möglichen Argumente und

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Bedenken in der aufsteigenden oder absteigenden Reihenfolge ihrer Gewichtigkeit. Die einzelnen, oft thesenartig formulierten Sinnkomplexe werden häufig durch vorangestellte oder nachgeholte Beispiele oder Bilder aus den verschiedensten Lebensbereichen (Erfahrung, Politik, Geschichte, Phantasie) verdeutlicht, um der Gefahr dürrer Abstraktion zu entgehen. Wenn auch ein abschließendes Urteil über die aufgeworfenen Themafragen durch die Fülle und Gewichtigkeit der verschiedenen möglichen Standpunkte mitunter erschwert ist, so wird es doch in den meisten Fä11en erstrebt (soweit der Text nicht nur der Vorbereitung fremder Urteile dienen soll).

Aus dieser Art der sprachlichen Gedankenentfaltung ergeben sich die stilistischen Besonderheiten. Sie beziehen sich nicht nur auf die jeweiligen Einzelformulierungen, sondern auch auf die sprachlogischen Beziehungen zwischen Abschnitten und Sätzen. Logik und Stilistik gehen hier oft zusammen, besonders bei der Gestaltung der Satzgefüge und Verknüpfung der Sätze. Die Formulierung bestimmter Gedankengänge verlangt zudem einen abstrakt-begrifflichen Wortschatz, der jedoch das Verständnis nicht erschweren darf und deshalb mit bestimmten Formen der Anschaulichkeit des Ausdrucks (Bildern, Vergleichen, bildhaften Verben u.ä.) wechseln soll. Bei schulischen wie bei umfangreicheren wissenschaftlichen Arbeiten werden die Gedankenschritte oft durch stichwortoder thesenartige Überschriften in einer vorangestellten und eingearbeiteten Gliederung verdeutlicht. Bei kleineren Aufsätzen oder anderen Gebrauchsformen (Kommentaren u.ä.) erübrigt sich dieses äußere Korsett, ohne daß auf eine innere Ordnung verzichtet werden kann. Die gedanklichen Übergänge erfordern allerdings eine größere Geschmeidigkeit.

Begriffserklärung: Das Abwägen des Bedeutungsinhalts bestimmter Wörter, besonders abstrakter Begriffe, geht oft über die bloße Erläuterung knapper Sachkommentare (und ihrer Kurzform in Wörterbüchern) hinaus und gehört – soweit es in der Form sorgfältiger Reflexionen vollzogen wird – zur Testgruppe der Erörterungen. Zu den gedanklichen Anforderungen der Begriffserklärung gehört es, den gesuchten Begriff in bestimmte Begriffsfelder einzuordnen und ihn von Gegenbegriffen, Teilsynonymen, Oberund Unterbegriffen abzugrenzen und außergewöhnliche Verwendungen aufzuzeigen, den Wortsinn durch Beispiele zu veranschaulichen, mitunter die Wortbedeutung aus der Etymologie zu erklären, Bedeutungswandlungen hervorzuheben u.a.m.

Da es hier mehr urn ein Nebeneinander, weniger um ein Nacheinander von Beobachtungen und Gedanken geht, treten die Satzgefüge zurück (bis auf Inhalts-, Konditional-, Adversativund Relativsätze), an ihrer Stelle erscheinen parataktische, syndetische Satzverbindungen. Haupttempus bleibt das Präsens. Der Einbezug von situativen Beispielen lockert die abstrakte Form dieser Textsorten.

Eine Kurzform der Begriffserklärung, zumeist beschränkt auf wenige Syntagmen oder einen Satz, liegt in der Definition vor, die stilistisch durch nominale Prägungen, Abstrakta, besonders auch durch Komposita, ausgezeichnet ist.27

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