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устные темы сборник.doc
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06.11.2018
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Verpflichten – обязывать

Voranbringen (brachte voran, vorangebracht) – двигать вперёд

Wissen, das, -s, (o. Pl.) - знания; ~sgebiet – область знания

Wohnheim, das, -(e)s, -e – общежитие; ~platz – место в общежитии

zulassen (ie, a) - допускать

zurückzahlen - выплачивать

zusammenarbeiten - сотрудничать

Zeitaufwand, der, -(e)s, (o. Pl.) – затраты по времени; an ~ einnehmen – занимать по времени

Zuschuss, der, -es, -e – субсидия, дотация; mit staatlichen Zuschüssen unterhalten – поддерживать с помощью государственных дотаций/кредитов

zuständig sein (für + Akk.) – отвечать за что-либо, быть ответственным

1. Sehen Sie sich die thematische Vokabelliste an: Welche Wörter lassen sich zusammensetzen?

Zeit-

-heim

-verwaltung

-studium

Selbst-

-arbeit

Klausur-

Wohn-

Grund-

-aufwand

2.A) Suchen Sie in den folgenden Buchstabenreihen Wörter heraus.

Beispiel: Sausnahmeklausbereichurarbegebührul

  1. Imstudienjahrsbadleichtsinnigegungzensurmer

  2. abuzuständigseinmfageltenngredauernichbestehentan

  3. verzulassenfügenvoranbringenghashauptamtlichorlo

  4. unaverpflichtenrtrübenerwerbenbesbelegenuldeläule

  5. neibabschliessenestehenzulassenenareinbeziehenbe

  6. achverpflichtentenausrichtenatrigewährenkulier

  7. Wuzuschusszetabeitraguftätigkeitandet

b) Schreiben Sie die herausgesuchten Wörter auf und übersetzen Sie sie.

3. Welches Wort passt in die Reihe nicht?

Beispiel: erwerben bekommen verpflichten

die Forschung die Miete die Wissenschaft

die Betreuung das Wissen die Kenntnisse

die Unterstützung der Bereich das Gebiet

die Stätte die Miete die Hochschule

die Forschung der Zuschuss die Unterstützung

abschliessen verpflichten beenden

einbeziehen zulassen dürfen

4. Finden Sie zu den Substantiven links die entsprechenden Verben rechts. Nehmen Sie die thematische Vokabelliste zu Hilfe.

Beispiel: an Zeitaufwand einnehmen

  • für die Hochschulausbildung

  • eine Vorlesung

  • Prüfungen

  • Kentnisse

  • Studiengebühren

  • an der Einheit

  • Wissenschaften

  • mit Zuschüssen

  • voranbringen

  • belegen

  • unterhalten

  • bestehen

  • zuständig sein

  • erwerben

  • zahlen

  • festhalten

5. Es handelt sich im Text um die Grundlinien der Hochschulbildungspolitik der brd. Sind sie der Hochschulbildung in Russland ähnlich?

Das Land der Ausbildung, der Forschung und der Wissenschaften nennt man Deutschland. Viele Nobelpreisträger* kommen aus diesem Land. Mehrere internationale wissenschaftliche Projekte werden hier gefördert. Studierende aus zahlreichen Ländern der Welt werden in Deutschland ausgebildet.

Hochschulen in Deutschland sind die Stätten, an denen Wissenschaften und Künste vorangebracht werden. Im Sinne Humboldts halten die Universitäten in Deutschland an der Einheit von Forschung und Lehre fest. Studierende werden nach Möglichkeit in Forschungsprojekte einbezogen. In der angewandten Forschung arbeiten die Hochschulen mit anderen Forschungseinrichtungen und Industrielabors zusammen.

Die meisten deutschen Hochschulen sind vollständig staatlich finanziert oder erhalten einen wesentlichen staatlichen Zuschuss. Private Hochschulen sind die Ausnahme. Die Zuständigkeiten für den Hochschulbereich sind in Deutschland zwischen Bund und Ländern geteilt. Die Verantwortung für den laufenden Betrieb der Hochschulen liegt fast ausschließlich bei den Ländern. Der Bund hat allerdings die Kompetenz für die Festlegung der allgemeinen Prinzipien für die Gestaltung des Hochschulwesens.

Das Studium an Hochschulen ist in zwei Teile unterteilt. Den ersten Teil nennt man Grundstudium, das mit den Vordiplomprüfungen endet. Während des Grundstudiums sollen die Studenten vor allem ein breites Basiswissen in ihrem Fachgebiet erwerben. Gleichzeitig sollen sie aber auch Vorlesungen und Seminare in anderen Wissensgebieten belegen, um ein breites akademisches Grundwissen zu erhalten.

Im Grundstudium nehmen alle Vorlesungen, Übungen und Seminare an Zeitaufwand meist weit mehr als 30 Wochenstunden ein. Dazu kommen noch etliche (= einige) Stunden für die Vorbereitung auf Seminare und Klausuren.

Es gibt Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer. „Wahlpflicht“ bedeutet, dass der Student verpflichtet ist, aus zwei zur Wahl gestellten Alternativen auszuwählen.

Klausuren gibt es meist am Ende eines jeden Semesters. Für jede bestandene Klausur bekommt der Student einen benoteten „Schein“. Spätestens (= nicht später als) nach sechs Semester sollen die Studenten alle notwendigen Scheine in ihren Pflicht- und Wahlpflichtfächern erwerben. Dann ist das Grundstudium erfolgreich bestanden und das Vordiplom zu bekommen.

Das Hauptstudium ist ein Studienabschnitt, während dessen sich die Studenten auf die Studienbereiche spezialisieren, in denen sie nach ihrem Studium arbeiten wollen. Da das Hauptstudium so stark spezialisiert ist, hat jeder Student einen eigenen Semesterplan, der sich deutlich von denjenigen seiner Kommilitonen unterscheidet, (auch wenn sie im gleichen Semester studieren). Im Hauptstudium stehen weniger Vorlesungen, dafür mehr Seminare auf dem Curriculum.

Haben die Studenten schließlich alle nötigen Scheine des Hauptstudiums in ihren Seminaren erworben, werden sie zu den Hauptdiplomprüfungen zugelassen. Haben sie diese teils mündliche, teils schriftliche Prüfungen erfolgreich bestanden, müssen sie noch drei- bzw. sechsmonatige Diplomarbeit schreiben. Die sechsmonatige Diplomarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit zu einem selbst ausgewählten wissenschaftlichen Thema aus dem Fachgebiet.

Die Fachhochschulen vermitteln in den Bereichen Industrie, Wirtschaft, Sozialwesen und Landwirtschaft eine stark praxisbezogene Ausbildung. Sie schliesst auch mit einer Diplomarbeit ab.

Geleitet wird die Hochschule von einem hauptamtlichen Rektor oder Präsidenten, der auf mehrere Jahre ausgewählt wird. In der Selbstverwaltung gilt das Prinzip einer funktionsgerechten abgestuften Mitwirkung aller Gruppen*.

Bund und Länder sind daran interessiert, dass Ausländer an deutschen Hochschulen studieren. Durch neue Studiengänge mit international üblichen Abschlüssen (Bachelor und Master) wurde auch die Lehre stärker international ausgerichtet.

Die Studierenden zahlen an den staatlichen Hochschulen keine Studiengebühren*. Einzelne Länder erheben Gebühren für ein Zweitstudium oder ein Langzeitstudium. Wenn die Studenten oder ihre Eltern die Kosten für den Lebensunterhalt nicht aufbringen können, gibt es die Möglichkeit, nach dem BAFöG* Förderungsbeiträge zu erhalten. Die Hälfte des Förderungsbeitrages wird als Stipendium gewährt, die andere Hälfte als Darlehen*, das nach Aufnahme der Berufstätigkeit zurückgezahlt wird.

Für die soziale Betreuung der Studenten bestehen bei den Hochschulen Studentenwerke, die sie mit staatlichen Zuschüssen (z.B. Studentenwohnheime, Mensa) unterhalten. Heute steht etwa jedem zehnten Studenten ein Wohnheimplatz zu einer verhältnismäßig preisgünstigen Miete zur Verfügung.

(Nach „Tatsachen über Deutschland“)