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XI. Übersetzen Sie den Text “Das Völkerrecht. Die Menschheit als Völkerrechtssubjekt”!

XII. Beantworten Sie die Fragen zum Text:

  1. Was begründet das Völkerrecht? (Rechte und Pflichten für Völkerrechtssubjekte).

  2. Was bedeutet das humanitäre Völkerrecht? (z. B. Verbot der Diskriminierung, der Folter usw.)

  3. Was sind Völkerrechtssubjekte?

  4. Welche von den Staaten geschaffene völkerrechtliche Körperschaften werden im Text erwähnt?

  5. Was ist die Menschheit? (also die Gesamtheit aller auf der Erde lebenden Menschen)

  6. Was ist im rechtlichen Sinne die UNO? (nur ein Verein von Staaten, nicht aber eine Vertretung der Menschheit als solcher)

  7. Welche Schwierigkeiten entstehen im Bereich des Umweltrechts?

  8. Welche Auffassung wird neuerdings vertreten? (dass die Menschheit Völkerrechtssubjekt sei, also als solche völkerrechtliche Rechte und gegebenenfalls auch Pflichten habe)

  9. Wozu gehören übernationale Kulturgüter wie beispielsweise die Pyramiden, Anspruch auf historische Wahrheit und Informationsansprüche? (zu den Gemeinschaftsgütern der Menschheit).

XIII. Teilen Sie den Text nach seinen Inhaltsthemen.

XIV. Betiteln Sie jeden Teil des Textes.

XV. Erzählen Sie den Text nach dem Plan nach!

XVI. Übersetzen Sie Kurzdialoge und inszenieren Sie sie:

Dialog 1

A.

Was ist das Völkerrecht? Was begründet es?

B.

Das Völkerrecht begründet Rechte und Pflichten für Völkerrechtssubjekte.

A.

Was kommt im humanitären Völkerrecht in Betracht?

B.

Eine Direktwirkung völkerrechtlicher Regeln zugunsten von Organisationen oder Privatpersonen.

A.

Was gehört zu den Völkerrechtssubjekten?

B.

Seine Subjekte sind Staaten oder von den Staaten geschaffene völkerrechtliche Körperschaften, z. B. die EG (die Europäische Gemeinschaft), die WTO (die Welthandelsorganisation - World Trade Organization) usw.

Dialog 2

C.

Welche Auffassung des Völkerrechts wird neuerdings vertreten?

D.

Das ist die Auffassung, dass die Menschheit selbst ein Völkerrechtssubjekt sei.

C.

Was bedeutet es?

D.

Das bedeutet, dass die ganze Mmenschheit als solche auch völkerrechtliche Rechte und gegebenenfalls auch Pflichten hat. Das Klima, die Hohe See usw. gehören nicht niemandem, sondern der Menschheit als solcher.

C.

Was gehört zu diesen Gemeinschaftsgütern der Menschheit ?

D.

Dazu gehören auch übernationale Kulturgüter wie beispielsweise die Pyramiden, Anspruch auf historische Wahrheit und Informationsansprüche.

Teil V