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4. Strafrecht

Hier gilt grundsätzlich, dass derjenige die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, der unterliegt (§§ 464 ff StPO). Deshalb kommt eine Kostentragungspflicht des Angeklagten nicht nur bei Verurteilung zu Freiheits- oder Geldstrafe in Betracht, sondern auch bei Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung, einer Verwarnung mit Strafvorbehalt oder beim Absehen des Gerichts von Strafe. Umgekehrt braucht der freigesprochene Angeklagte keine Gerichtskosten zu zahlen und erhält auch seine Anwaltskosten erstattet (§ 464a II Nr. 2 i.V.m. § 465 StPO), gleichgültig ob es sich um einen Wahl- oder Pflichtverteidiger handelt. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach dem Maß der Verurteilung und der Instanz (Anlage 1 zum GKG).

5. Verwaltungsrecht

a.Im behördlichen Bereich richtet sich, soweit es noch Widerspruchsverfahren gibt, die Frage der Kostentragung nach dem jewei­ligen Verwaltungsverfahrensgesetz (vgl. dazu Papenheim/ Baltes/ Tiemann, Abschn. 49.3.6).

b.Für verwaltungs- und sozialgerichtliche Verfahren gelten entsprechende Grundsätze wie in der streitigen Zivilgerichtsbarkeit (§§ 154 ff VwGO)

VII. Beratungshilfe (BerH) gem. Dem Beratungshilfegesetz (BerHg)

1. Gegenstand

Sie betrifft die Einholung von Rechtsrat und die außergerichtliche Vertretung auf den Gebieten des Zivil- einschließlich Arbeitsrechts, Verwaltungs-, Verfassungs-, Sozial- und Strafrechts (hier nur Beratung) (§ 2 BerHG).

2. Voraussetzung für die Gewährung

Voraussetzungen sind gem. § 1 I BerHG:

  • der Rechtsuchende kann die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen. Das ist dann der Fall, wenn dem Rechtsuchenden Prozesskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren wäre (s. unten 2.);

  • ihm steht eine andere Möglichkeit für eine Hilfe, deren Inanspruchnahme ihm zuzumuten ist, nicht zur Verfügung (z.B. Gewerkschaft, Mieterbund, Rechtsschutzversicherung);

  • die Wahrnehmung der Rechte ist nicht mutwillig.

3. Verfahren zur Gewährung von Beratungshilfe

Es bestehen zwei Möglichkeiten:

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