- •Kinder-, Jugend- und Familienrecht
- •Inhaltsverzeichnis
- •Bürgerliche Gesetzbuch
- •Sozialgesetzbuch
- •Deutsche Rechtsvorschriften
- •II. Ein wenig „Handwerkszeug“:
- •2. Kommentare
- •3. Lehrbücher
- •4. Monographien
- •5. Aufsätze
- •6. Zeitschriften
- •7. Gerichtsentscheidungen
- •8. Unterschiedliche Zitierweise in Literaturverzeichnis und Zitaten
- •9. Gesetzessammlungen für die Soziale Arbeit
- •5. Entscheidungen der Verfassungsgerichte
- •6. Staatsverträge
- •7. Europäisches Gemeinschaftsrecht
- •8. Gewohnheitsrecht
- •9. Völkerrecht, soweit es nicht auf Staatsverträgen beruht
- •Normenhierarchie und Vorrang des Gesetzes (Artt. 20 I, 28 I, 31 gg)
- •Verordnungen
- •Das Bundesverfassungsgericht in der sozialen Arbeit
- •3. Einheit: Der Rechtsweg
- •I. Zivilrecht - öffentliches Recht
- •Gliederung der Gerichtsbarkeiten
- •Gerichtsbarkeit ändern !
- •Erläuterungen zu dem Schaubild
- •Streitige und freiwillige Gerichtsbarkeit ( ersetzen)
- •3. Beispiele für die Wahl des Rechtswegs
- •4. Einheit: Aufbau der Gerichte und Instanzenzüge
- •III. Die Rechtsmittel bei den einzelnen Gerichten(s. Hierzu auch Einheit 3 - g, Übersicht 5)
- •5. Zulassungsvoraussetzungen
- •IV. Wiederaufnahme des Verfahrens
- •5. Einheit: Gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und
- •Regelung von Rechtsverhältnissen
- •I. Gerichtliche Zuständigkeit
- •1. Allgemeines
- •2. Zivilrecht – StrG
- •3. Zivilrecht – fg
- •4. Strafrecht
- •5. Verwaltungsrecht
- •II. Zweiteilung des Verfahrens
- •1. Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •III. Einleitung der Verfahren
- •1.Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •IV. Die Aufklärung des Sachverhalts
- •1. Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •V. Nochmalige Entscheidung über den Sachverhalt(s. Auch Einheit 4 g-IV)
- •1. Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •VI. Kosten (ohne Prozesskostenhilfe)
- •1. Allgemeines
- •2. Zivilrecht – StrG
- •3. Zivilrecht – fg
- •4. Strafrecht
- •5. Verwaltungsrecht
- •VII. Beratungshilfe (BerH) gem. Dem Beratungshilfegesetz (BerHg)
- •1. Gegenstand
- •2. Voraussetzung für die Gewährung
- •3. Verfahren zur Gewährung von Beratungshilfe
- •VIII. Prozesskostenhilfe (pkh) gemäß zpo/ Verfahrenskostenhilfe gemäß FamFg
- •1. Gegenstand
- •2. Voraussetzung für die Gewährung
- •3. Verfahren der Gewährung
- •4. Folgen der Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Hilfsbedürftigen
- •4.1Bei Prozessbeginn
- •4.2Bei Prozessende, wenn die hilfsbedürftige Partei obsiegt
- •Abschnitt 1: Erbfolge
- •II. Nebengesetze
- •III.Zusammenfassung
- •7. Einheit: Rechtstechnik und Rechtsgrundlagen
- •I. Arten von Normen
- •3. Neben den Rechtssätzen, die Rechts-/ Anspruchsgrundlagen sind, gibt es weitere Normen, die andere Funktionen haben.
- •II. Strukturen und Anwendung von Rechtsgrundlagen
- •Subsumtion
- •V. Auslegung von unklaren Normen
- •6. Teleologische Auslegung
- •7. Rechtsvergleichende Auslegung
- •VI. Zusammenfassung
- •VII. Gruppen von Anspruchsgrundlagen
- •Ansprüche auf Zahlung aus Vertrag
- •Ansprüche auf Herausgabe von Sachen aus Vertrag
- •Ansprüche auf Herausgabe von Sachen aus Gesetz unmittelbar
- •Ansprüche auf Erfüllung oder Rückabwicklung
- •VIII. Zusammenfassung
- •IX. Hilfe zur Lösung von Schadensersatzfällen bei Haftung mehrer Personen
- •1. Beteiligung mehrerer Personen
- •2. Reihenfolge der Handelnden
- •3. Schadenersatz aus Vertrag oder Delikt
- •4. Organ - Gehilfe
- •5. „Übernahmehaftung“
- •8. Zusammenfassung
- •IV. Vollendung des 15. Lebensjahres
- •V. Vollendung des 16. Lebensjahres
- •VI. Vollendung des 18. Lebensjahres
- •II. Minderjährigkeit
- •Geschäftsfähigkeit natürlicher Personen
- •III. Rechtliche Betreuung und ihr Verhältnis zur Geschäftsfähigkeit
- •IV. Zusammenfassung: Rechtliche Betreuung im System von Vertretung
- •6. Rechtsfolgen der Abweichung von Wille, Erklärung und Motiv
- •7. Abweichen von Wille und Erklärung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung
- •8. Zusammenfassung
- •Abweichung von Wille, Erklärung und deren Folge
- •Einheit 11: Obligatorische / dingliche Rechtsgeschäfte
- •1. Verpflichtung – Verfügung
- •2. Struktur von Rechtsvorgängen
- •3. Unmittelbare Folgen von Mängeln
- •4. Mittelbare Folgen von Mängeln
- •5. Bedeutung des Abstraktionsgrundsatzes
- •6. Zusammenfassung
- •Einheit 12: Stellvertretung
- •I. Inhalt und Umfang von Stellvertretung
- •II. Arten von Stellvertretung
- •Gesetzliche Stellvertretung
- •Gewillkürte Stellvertretung
- •III. Zusammenfassung
- •Gesetzliche und gewillkürte Stellvertretung
4. Strafrecht
Hier gilt grundsätzlich, dass derjenige die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, der unterliegt (§§ 464 ff StPO). Deshalb kommt eine Kostentragungspflicht des Angeklagten nicht nur bei Verurteilung zu Freiheits- oder Geldstrafe in Betracht, sondern auch bei Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung, einer Verwarnung mit Strafvorbehalt oder beim Absehen des Gerichts von Strafe. Umgekehrt braucht der freigesprochene Angeklagte keine Gerichtskosten zu zahlen und erhält auch seine Anwaltskosten erstattet (§ 464a II Nr. 2 i.V.m. § 465 StPO), gleichgültig ob es sich um einen Wahl- oder Pflichtverteidiger handelt. Die Höhe der Kosten bestimmt sich nach dem Maß der Verurteilung und der Instanz (Anlage 1 zum GKG).
5. Verwaltungsrecht
a.Im behördlichen Bereich richtet sich, soweit es noch Widerspruchsverfahren gibt, die Frage der Kostentragung nach dem jeweiligen Verwaltungsverfahrensgesetz (vgl. dazu Papenheim/ Baltes/ Tiemann, Abschn. 49.3.6).
b.Für verwaltungs- und sozialgerichtliche Verfahren gelten entsprechende Grundsätze wie in der streitigen Zivilgerichtsbarkeit (§§ 154 ff VwGO)
VII. Beratungshilfe (BerH) gem. Dem Beratungshilfegesetz (BerHg)
1. Gegenstand
Sie betrifft die Einholung von Rechtsrat und die außergerichtliche Vertretung auf den Gebieten des Zivil- einschließlich Arbeitsrechts, Verwaltungs-, Verfassungs-, Sozial- und Strafrechts (hier nur Beratung) (§ 2 BerHG).
2. Voraussetzung für die Gewährung
Voraussetzungen sind gem. § 1 I BerHG:
der Rechtsuchende kann die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen. Das ist dann der Fall, wenn dem Rechtsuchenden Prozesskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren wäre (s. unten 2.);
ihm steht eine andere Möglichkeit für eine Hilfe, deren Inanspruchnahme ihm zuzumuten ist, nicht zur Verfügung (z.B. Gewerkschaft, Mieterbund, Rechtsschutzversicherung);
die Wahrnehmung der Rechte ist nicht mutwillig.
3. Verfahren zur Gewährung von Beratungshilfe
Es bestehen zwei Möglichkeiten: