- •Kinder-, Jugend- und Familienrecht
- •Inhaltsverzeichnis
- •Bürgerliche Gesetzbuch
- •Sozialgesetzbuch
- •Deutsche Rechtsvorschriften
- •II. Ein wenig „Handwerkszeug“:
- •2. Kommentare
- •3. Lehrbücher
- •4. Monographien
- •5. Aufsätze
- •6. Zeitschriften
- •7. Gerichtsentscheidungen
- •8. Unterschiedliche Zitierweise in Literaturverzeichnis und Zitaten
- •9. Gesetzessammlungen für die Soziale Arbeit
- •5. Entscheidungen der Verfassungsgerichte
- •6. Staatsverträge
- •7. Europäisches Gemeinschaftsrecht
- •8. Gewohnheitsrecht
- •9. Völkerrecht, soweit es nicht auf Staatsverträgen beruht
- •Normenhierarchie und Vorrang des Gesetzes (Artt. 20 I, 28 I, 31 gg)
- •Verordnungen
- •Das Bundesverfassungsgericht in der sozialen Arbeit
- •3. Einheit: Der Rechtsweg
- •I. Zivilrecht - öffentliches Recht
- •Gliederung der Gerichtsbarkeiten
- •Gerichtsbarkeit ändern !
- •Erläuterungen zu dem Schaubild
- •Streitige und freiwillige Gerichtsbarkeit ( ersetzen)
- •3. Beispiele für die Wahl des Rechtswegs
- •4. Einheit: Aufbau der Gerichte und Instanzenzüge
- •III. Die Rechtsmittel bei den einzelnen Gerichten(s. Hierzu auch Einheit 3 - g, Übersicht 5)
- •5. Zulassungsvoraussetzungen
- •IV. Wiederaufnahme des Verfahrens
- •5. Einheit: Gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und
- •Regelung von Rechtsverhältnissen
- •I. Gerichtliche Zuständigkeit
- •1. Allgemeines
- •2. Zivilrecht – StrG
- •3. Zivilrecht – fg
- •4. Strafrecht
- •5. Verwaltungsrecht
- •II. Zweiteilung des Verfahrens
- •1. Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •III. Einleitung der Verfahren
- •1.Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •IV. Die Aufklärung des Sachverhalts
- •1. Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •V. Nochmalige Entscheidung über den Sachverhalt(s. Auch Einheit 4 g-IV)
- •1. Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •VI. Kosten (ohne Prozesskostenhilfe)
- •1. Allgemeines
- •2. Zivilrecht – StrG
- •3. Zivilrecht – fg
- •4. Strafrecht
- •5. Verwaltungsrecht
- •VII. Beratungshilfe (BerH) gem. Dem Beratungshilfegesetz (BerHg)
- •1. Gegenstand
- •2. Voraussetzung für die Gewährung
- •3. Verfahren zur Gewährung von Beratungshilfe
- •VIII. Prozesskostenhilfe (pkh) gemäß zpo/ Verfahrenskostenhilfe gemäß FamFg
- •1. Gegenstand
- •2. Voraussetzung für die Gewährung
- •3. Verfahren der Gewährung
- •4. Folgen der Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Hilfsbedürftigen
- •4.1Bei Prozessbeginn
- •4.2Bei Prozessende, wenn die hilfsbedürftige Partei obsiegt
- •Abschnitt 1: Erbfolge
- •II. Nebengesetze
- •III.Zusammenfassung
- •7. Einheit: Rechtstechnik und Rechtsgrundlagen
- •I. Arten von Normen
- •3. Neben den Rechtssätzen, die Rechts-/ Anspruchsgrundlagen sind, gibt es weitere Normen, die andere Funktionen haben.
- •II. Strukturen und Anwendung von Rechtsgrundlagen
- •Subsumtion
- •V. Auslegung von unklaren Normen
- •6. Teleologische Auslegung
- •7. Rechtsvergleichende Auslegung
- •VI. Zusammenfassung
- •VII. Gruppen von Anspruchsgrundlagen
- •Ansprüche auf Zahlung aus Vertrag
- •Ansprüche auf Herausgabe von Sachen aus Vertrag
- •Ansprüche auf Herausgabe von Sachen aus Gesetz unmittelbar
- •Ansprüche auf Erfüllung oder Rückabwicklung
- •VIII. Zusammenfassung
- •IX. Hilfe zur Lösung von Schadensersatzfällen bei Haftung mehrer Personen
- •1. Beteiligung mehrerer Personen
- •2. Reihenfolge der Handelnden
- •3. Schadenersatz aus Vertrag oder Delikt
- •4. Organ - Gehilfe
- •5. „Übernahmehaftung“
- •8. Zusammenfassung
- •IV. Vollendung des 15. Lebensjahres
- •V. Vollendung des 16. Lebensjahres
- •VI. Vollendung des 18. Lebensjahres
- •II. Minderjährigkeit
- •Geschäftsfähigkeit natürlicher Personen
- •III. Rechtliche Betreuung und ihr Verhältnis zur Geschäftsfähigkeit
- •IV. Zusammenfassung: Rechtliche Betreuung im System von Vertretung
- •6. Rechtsfolgen der Abweichung von Wille, Erklärung und Motiv
- •7. Abweichen von Wille und Erklärung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung
- •8. Zusammenfassung
- •Abweichung von Wille, Erklärung und deren Folge
- •Einheit 11: Obligatorische / dingliche Rechtsgeschäfte
- •1. Verpflichtung – Verfügung
- •2. Struktur von Rechtsvorgängen
- •3. Unmittelbare Folgen von Mängeln
- •4. Mittelbare Folgen von Mängeln
- •5. Bedeutung des Abstraktionsgrundsatzes
- •6. Zusammenfassung
- •Einheit 12: Stellvertretung
- •I. Inhalt und Umfang von Stellvertretung
- •II. Arten von Stellvertretung
- •Gesetzliche Stellvertretung
- •Gewillkürte Stellvertretung
- •III. Zusammenfassung
- •Gesetzliche und gewillkürte Stellvertretung
8. Zusammenfassung
Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei sich deckende, in sich fehlerfreie WE vorliegen. Sind sie nicht fehlerfrei, so kann der Vertrag - je nach Reaktion des Gesetzes - anfechtbar (man muss also tätig werden) oder nichtig sein (Folge tritt automatisch ein).
Unter im Gesetz genannten Voraussetzungen kann ein Vertrag angefochten werden, was dann zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäftes führt (§ 142). In im Gesetz genannten Fällen löst die Anfechtung eine Schadensersatzpflicht aus.
Abweichung
Folgen
Fehlen eines rechtsgeschäftlichen Willens
Fehlende Identität von Wille und Erklärung: Inhalts-,
Erklärungs- oder Übermittlungsirrtum
Fehlende Identität von Motiv und Willenserklärung:
wesentlicher Motivirrtum
Fehlende
Identität Motiv und Willenserklärung: unwesentlicher
Motivirrtum
Kein Vertrag
§ 122 analog: keine Anfechtung, jedoch Schadensersatz
Vertrag
§ 122: Anfechtung + Schadensersatz
Vertrag
§ 122: Anfechtung + Schadensersatz
Vertrag
§ 122 a.e.c.: keine Anfechtung und kein Schadensersatz
Übersicht
10Abweichung von Wille, Erklärung und deren Folge
Einheit 11: Obligatorische / dingliche Rechtsgeschäfte
1. Verpflichtung – Verfügung
Das Verpflichtungsgeschäft ist auf Begründung einer Verpflichtung gerichtet, lässt also ein Schuldverhältnis kraft Vertrages entstehen (z.B. Kaufvertrag, § 433). Eine unmittelbare Rechtsänderung tritt dadurch nicht ein.
Das Verfügungsgeschäft dagegen wirkt unmittelbar auf ein bestehendes Recht ein, indem es dieses inhaltlich verändert, überträgt oder aufhebt (z.B. Übereignung einer Sache, § 929, Bestellung einer Hypothek, § 1115)
2. Struktur von Rechtsvorgängen
Verpflichtungsgeschäft = obligatorisches Rechtsgeschäft = schuldrechtliches Rechtsgeschäft
|
Verfügungsgeschäft = dingliches Rechtsgeschäft = sachenrechtliches Rechtsgeschäft |
Beispiel: § 433 BGB (Vertrag)
A verpflichtet sichdem B gegenüber, diesem ein Buch zu verkaufen, d.h. ihm das Buch zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. (A ist noch Eigen-tümer des Buches.)
B verpflichtet sichdem A gegenüber, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen. (B ist noch Eigentümer des Geldes) |
§ 929 BGB (Vertrag und tatsächliche Handlung)
A übergibtdem B das Buch (tatsächliche Handlung), und beide sind sich darüber einig (Vertrag), dass B nunmehr Eigentümer des Buches sein soll. (Jetzt ist B Eigentümer.)
B übergibtdem A das Geld (tatsächliche Handlung), und beide sind sich darüber einig (Vertrag), dass A nunmehr Eigentümer des Geldes sein soll. (Jetzt ist A Eigen-tümer.) |
3. Unmittelbare Folgen von Mängeln
Mängel des Verpflichtungsgeschäftes ergreifen nicht unmittelbar das Erfüllungsgeschäft. Wenn das Verpflichtungsgeschäft rechtsunwirksam ist, ist das Erfüllungsgeschäft dennoch zunächst wirksam (= Abstraktionsgrundsatz).
Verpflichtungsgeschäft : |
Verfügungsgeschäft: |
Beispiel: MJ kauft sich ein Buch. § 110 BGB liegt nicht vor. Die Eltern willigen weder ein noch genehmigen sie. Rechtsfolge nach §§ 106 - 108: der Vertrag ist unwirksam. |
Der MJ hat in Erfüllung des Vertrages das Buch übereignet erhalten. Die Buchübereignung ist gem. §§ 106, 107 wirksam. Der Verkäufer hat in Erfüllung des Vertrages das Geld übereignet erhalten. Die Geldübereignung ist gem. §§ 106 - 108 unwirksam. |