- •Kinder-, Jugend- und Familienrecht
- •Inhaltsverzeichnis
- •Bürgerliche Gesetzbuch
- •Sozialgesetzbuch
- •Deutsche Rechtsvorschriften
- •II. Ein wenig „Handwerkszeug“:
- •2. Kommentare
- •3. Lehrbücher
- •4. Monographien
- •5. Aufsätze
- •6. Zeitschriften
- •7. Gerichtsentscheidungen
- •8. Unterschiedliche Zitierweise in Literaturverzeichnis und Zitaten
- •9. Gesetzessammlungen für die Soziale Arbeit
- •5. Entscheidungen der Verfassungsgerichte
- •6. Staatsverträge
- •7. Europäisches Gemeinschaftsrecht
- •8. Gewohnheitsrecht
- •9. Völkerrecht, soweit es nicht auf Staatsverträgen beruht
- •Normenhierarchie und Vorrang des Gesetzes (Artt. 20 I, 28 I, 31 gg)
- •Verordnungen
- •Das Bundesverfassungsgericht in der sozialen Arbeit
- •3. Einheit: Der Rechtsweg
- •I. Zivilrecht - öffentliches Recht
- •Gliederung der Gerichtsbarkeiten
- •Gerichtsbarkeit ändern !
- •Erläuterungen zu dem Schaubild
- •Streitige und freiwillige Gerichtsbarkeit ( ersetzen)
- •3. Beispiele für die Wahl des Rechtswegs
- •4. Einheit: Aufbau der Gerichte und Instanzenzüge
- •III. Die Rechtsmittel bei den einzelnen Gerichten(s. Hierzu auch Einheit 3 - g, Übersicht 5)
- •5. Zulassungsvoraussetzungen
- •IV. Wiederaufnahme des Verfahrens
- •5. Einheit: Gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und
- •Regelung von Rechtsverhältnissen
- •I. Gerichtliche Zuständigkeit
- •1. Allgemeines
- •2. Zivilrecht – StrG
- •3. Zivilrecht – fg
- •4. Strafrecht
- •5. Verwaltungsrecht
- •II. Zweiteilung des Verfahrens
- •1. Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •III. Einleitung der Verfahren
- •1.Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •IV. Die Aufklärung des Sachverhalts
- •1. Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •V. Nochmalige Entscheidung über den Sachverhalt(s. Auch Einheit 4 g-IV)
- •1. Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •VI. Kosten (ohne Prozesskostenhilfe)
- •1. Allgemeines
- •2. Zivilrecht – StrG
- •3. Zivilrecht – fg
- •4. Strafrecht
- •5. Verwaltungsrecht
- •VII. Beratungshilfe (BerH) gem. Dem Beratungshilfegesetz (BerHg)
- •1. Gegenstand
- •2. Voraussetzung für die Gewährung
- •3. Verfahren zur Gewährung von Beratungshilfe
- •VIII. Prozesskostenhilfe (pkh) gemäß zpo/ Verfahrenskostenhilfe gemäß FamFg
- •1. Gegenstand
- •2. Voraussetzung für die Gewährung
- •3. Verfahren der Gewährung
- •4. Folgen der Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Hilfsbedürftigen
- •4.1Bei Prozessbeginn
- •4.2Bei Prozessende, wenn die hilfsbedürftige Partei obsiegt
- •Abschnitt 1: Erbfolge
- •II. Nebengesetze
- •III.Zusammenfassung
- •7. Einheit: Rechtstechnik und Rechtsgrundlagen
- •I. Arten von Normen
- •3. Neben den Rechtssätzen, die Rechts-/ Anspruchsgrundlagen sind, gibt es weitere Normen, die andere Funktionen haben.
- •II. Strukturen und Anwendung von Rechtsgrundlagen
- •Subsumtion
- •V. Auslegung von unklaren Normen
- •6. Teleologische Auslegung
- •7. Rechtsvergleichende Auslegung
- •VI. Zusammenfassung
- •VII. Gruppen von Anspruchsgrundlagen
- •Ansprüche auf Zahlung aus Vertrag
- •Ansprüche auf Herausgabe von Sachen aus Vertrag
- •Ansprüche auf Herausgabe von Sachen aus Gesetz unmittelbar
- •Ansprüche auf Erfüllung oder Rückabwicklung
- •VIII. Zusammenfassung
- •IX. Hilfe zur Lösung von Schadensersatzfällen bei Haftung mehrer Personen
- •1. Beteiligung mehrerer Personen
- •2. Reihenfolge der Handelnden
- •3. Schadenersatz aus Vertrag oder Delikt
- •4. Organ - Gehilfe
- •5. „Übernahmehaftung“
- •8. Zusammenfassung
- •IV. Vollendung des 15. Lebensjahres
- •V. Vollendung des 16. Lebensjahres
- •VI. Vollendung des 18. Lebensjahres
- •II. Minderjährigkeit
- •Geschäftsfähigkeit natürlicher Personen
- •III. Rechtliche Betreuung und ihr Verhältnis zur Geschäftsfähigkeit
- •IV. Zusammenfassung: Rechtliche Betreuung im System von Vertretung
- •6. Rechtsfolgen der Abweichung von Wille, Erklärung und Motiv
- •7. Abweichen von Wille und Erklärung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung
- •8. Zusammenfassung
- •Abweichung von Wille, Erklärung und deren Folge
- •Einheit 11: Obligatorische / dingliche Rechtsgeschäfte
- •1. Verpflichtung – Verfügung
- •2. Struktur von Rechtsvorgängen
- •3. Unmittelbare Folgen von Mängeln
- •4. Mittelbare Folgen von Mängeln
- •5. Bedeutung des Abstraktionsgrundsatzes
- •6. Zusammenfassung
- •Einheit 12: Stellvertretung
- •I. Inhalt und Umfang von Stellvertretung
- •II. Arten von Stellvertretung
- •Gesetzliche Stellvertretung
- •Gewillkürte Stellvertretung
- •III. Zusammenfassung
- •Gesetzliche und gewillkürte Stellvertretung
Bürgerliche Gesetzbuch
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) war das erste Zivilgesetzbuch, das einheitlich in ganz Deutschland (zweites Deutsches Reich: 1871-1918) Anwendung fand. Es bediente sich der Zweiteilung
„Vermögensrecht“ (= Rechtsgeschäfte und Haftung; Sachen: Bücher 2 und 3) und
„Familienrecht“ (= Ehe und Familie; Erbrecht: Bücher 4 und 5) und ließ in einem
„Allgemeinen Teil“ (Buch 1) Normen vorangehen, die in allen vier Büchern Geltung hatten.
An dieser Grundstruktur des BGB hat sich bis heute nichts geändert. Die Bücher, die am häufigsten reformiert oder novelliert wurden, sind das Schuldrecht (zuletzt zum 1.1.2002) und das Familienrecht, letzteres insbesondere 1970 (nichteheliche Kinder), 1977 (Adoption und Scheidungsrecht), 1980 (Sorgerecht), 1998 (Abstammung, Sorgerecht, Name, Unterhalt), 1992 (Betreuungsrecht).
Sozialgesetzbuch
Das Sozialgesetzbuch (SGB) ist eine mittlerweile genau so wichtige Kodifikation (= Gesetzeswerk, von lat. codex) wie das BGB. Es ist nicht aus dem Römischen Recht entstanden; denn Sozialrecht ist ein Produkt der Neuzeit („Industriezeitalter“). Es ist Recht, das dem Ausgleich sozialer Schieflagen dient und im engen Sinn des Wortes im Verhältnis Bürger Staat gilt. Seine Wurzeln reichen in die Zeit hinein, in der auch das BGB entstand, nämlich die Bismarckzeit (Reichskanzler von 1871-1890).
Die Phase der Sozialversicherungsgesetzgebung begann im 2. Deutschen Reich 1883 mit der Krankenversicherung. Sie setzte sich fort über alle nur denkbaren gesellschaftlichen Bereiche und mündete 1976 in das Gesetzesvorhaben des Sozialgesetzbuchs ein. Dieses war ursprünglich auf 10 Bücher ausgelegt, umfasst aber mittlerweile schon 12 Bücher und ist immer noch nicht abgeschlossen. Es ist folgendermaßen aufgebaut:
SGB I Allgemeiner Teil
SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende
SGB III Arbeitsförderung
SGB IV Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
SGB V Gesetzliche Krankenversicherung
SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung
SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung
SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB X Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
SGB XI Soziale Pflegeversicherung
SGB XII Sozialhilfe
Noch nicht eingegliedert sind u.a. Bereiche wie Wohngeld, Kindergeld, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss, Adoptionsvermittlung. Für die Übergangszeit gelten sie als Besondere Teile des SGB (Art.2 § 1 SGB I).
Deutsche Rechtsvorschriften
Die deutschen Rechtsvorschriften heißen in der Regel Paragrafen, nur die Normen des Grundgesetzes und die des einführungsgesetztes zum BGB (EGBGB) heißen Artikel ebenso die internationaler Abkommen. Sie werden in jedem Gesetz fortlaufend durchnummeriert. Im Zusammenhang mit der jeweiligen Nummer benutzt man statt des Wortes Paragraf ein Paragrafenzeichen (§), statt des ausgeschriebenen Wortes „Artikel“ die Abkürzung „Art.“. In Texten ohne Nummernangabe schreibt man die beiden Wörter aus.
II. Ein wenig „Handwerkszeug“:
Wie zitiert man Normen ?
In Deutschland werden Rechtsnormen folgendermaßen bezeichnet und gegliedert:
1. Artikel (Art.)
Art. 6 GG
Art. 1 MSA
2. Paragrafen (§ - §§)
§ 1666 BGB
3. Absätze (Abs.)
§ 1666 hat 4 Absätze
4. Sätze (S.)
§ 1666a Absatz 1 hat 3 Sätze
5. Halbsätze (Hs.)
§ 1746 Absatz 1 Satz 3 besteht aus 2 Halbsätzen
(getrennt durch ein Semikolon)
6. Nummern (Nr.) (nicht Ziffern !)
§ 1626a Absatz 1 enthält 2 Nummern
7. Buchstaben (Buchst.) (auch lat. littera, litterae, abgekürzt lit.)
§ 1762 Absatz 2 Satz 2 enthält die Buchstaben a) – e)
Ein Gesetz hat keine „Abschnitte“ und keine „Punkte“ und keine „Schrägstriche“ (/) zwischen den einzelnen Bestandteilen!
1. Einheit: Hilfsmittel im Recht
1. Gesetze, Verordnungen (VOen) und internationale Abkommen
Sie sind Rechtsquellen und keine Literatur und werden nach Verabschiedung durch das Parlament bzw. durch die Regierung in amtlichen Gesetz- bzw. Verordnungsblättern abgedruckt, z.B. im
Reichsgesetzblatt ( RGBI.)
Bundesgesetzblatt ( BGBI. I und II)
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land NRW (GVNW).
Sie sind in der jeweils neuesten Fassung, evtl. eingearbeitet in bestehen gebliebene Gesetzesteile, in Loseblattsammlungen und gebundenen Textausgaben enthalten.
Beispiele:Deutsche Gesetze (Zivil-, Straf- und Verfahrensrecht): „Schönfelder”
Verfassungs- und Verwaltungsgesetze der Bundesrepublik: „Sartorius I”
Gesetze des Landes NRW : „von Hippel/ Rehborn”
Gesetze für Sozialwesen und Wirtschaft : „Storr”
Sozialgesetzbuch und Reichsversicherungsordnung : „Aichberger”.
Familienrecht: Beck-Texte im dtv
Zitierweise:Gängige Gesetze, VOen und Abkommen, die in Gesetzessammlungen enthalten sind, werden im Literaturverzeichnisnichtzitiert. Nur wenn sie unbekannt oder schwer zugänglich sind, sind sie genau mit amtlicher Fundstelle anzugeben. Im Text werden sie mit den gebräuchlichen Abkürzungen benutzt,z.B.:§ 110 BGB, § 1 SGB VIII
Beispiel:Übereinkommen über die Zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (BGBl. 1990 II, S. 207).