- •Kinder-, Jugend- und Familienrecht
- •Inhaltsverzeichnis
- •Bürgerliche Gesetzbuch
- •Sozialgesetzbuch
- •Deutsche Rechtsvorschriften
- •II. Ein wenig „Handwerkszeug“:
- •2. Kommentare
- •3. Lehrbücher
- •4. Monographien
- •5. Aufsätze
- •6. Zeitschriften
- •7. Gerichtsentscheidungen
- •8. Unterschiedliche Zitierweise in Literaturverzeichnis und Zitaten
- •9. Gesetzessammlungen für die Soziale Arbeit
- •5. Entscheidungen der Verfassungsgerichte
- •6. Staatsverträge
- •7. Europäisches Gemeinschaftsrecht
- •8. Gewohnheitsrecht
- •9. Völkerrecht, soweit es nicht auf Staatsverträgen beruht
- •Normenhierarchie und Vorrang des Gesetzes (Artt. 20 I, 28 I, 31 gg)
- •Verordnungen
- •Das Bundesverfassungsgericht in der sozialen Arbeit
- •3. Einheit: Der Rechtsweg
- •I. Zivilrecht - öffentliches Recht
- •Gliederung der Gerichtsbarkeiten
- •Gerichtsbarkeit ändern !
- •Erläuterungen zu dem Schaubild
- •Streitige und freiwillige Gerichtsbarkeit ( ersetzen)
- •3. Beispiele für die Wahl des Rechtswegs
- •4. Einheit: Aufbau der Gerichte und Instanzenzüge
- •III. Die Rechtsmittel bei den einzelnen Gerichten(s. Hierzu auch Einheit 3 - g, Übersicht 5)
- •5. Zulassungsvoraussetzungen
- •IV. Wiederaufnahme des Verfahrens
- •5. Einheit: Gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und
- •Regelung von Rechtsverhältnissen
- •I. Gerichtliche Zuständigkeit
- •1. Allgemeines
- •2. Zivilrecht – StrG
- •3. Zivilrecht – fg
- •4. Strafrecht
- •5. Verwaltungsrecht
- •II. Zweiteilung des Verfahrens
- •1. Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •III. Einleitung der Verfahren
- •1.Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •IV. Die Aufklärung des Sachverhalts
- •1. Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •V. Nochmalige Entscheidung über den Sachverhalt(s. Auch Einheit 4 g-IV)
- •1. Zivilrecht – StrG
- •2. Zivilrecht – fg
- •3. Strafrecht
- •4. Verwaltungsrecht
- •VI. Kosten (ohne Prozesskostenhilfe)
- •1. Allgemeines
- •2. Zivilrecht – StrG
- •3. Zivilrecht – fg
- •4. Strafrecht
- •5. Verwaltungsrecht
- •VII. Beratungshilfe (BerH) gem. Dem Beratungshilfegesetz (BerHg)
- •1. Gegenstand
- •2. Voraussetzung für die Gewährung
- •3. Verfahren zur Gewährung von Beratungshilfe
- •VIII. Prozesskostenhilfe (pkh) gemäß zpo/ Verfahrenskostenhilfe gemäß FamFg
- •1. Gegenstand
- •2. Voraussetzung für die Gewährung
- •3. Verfahren der Gewährung
- •4. Folgen der Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Hilfsbedürftigen
- •4.1Bei Prozessbeginn
- •4.2Bei Prozessende, wenn die hilfsbedürftige Partei obsiegt
- •Abschnitt 1: Erbfolge
- •II. Nebengesetze
- •III.Zusammenfassung
- •7. Einheit: Rechtstechnik und Rechtsgrundlagen
- •I. Arten von Normen
- •3. Neben den Rechtssätzen, die Rechts-/ Anspruchsgrundlagen sind, gibt es weitere Normen, die andere Funktionen haben.
- •II. Strukturen und Anwendung von Rechtsgrundlagen
- •Subsumtion
- •V. Auslegung von unklaren Normen
- •6. Teleologische Auslegung
- •7. Rechtsvergleichende Auslegung
- •VI. Zusammenfassung
- •VII. Gruppen von Anspruchsgrundlagen
- •Ansprüche auf Zahlung aus Vertrag
- •Ansprüche auf Herausgabe von Sachen aus Vertrag
- •Ansprüche auf Herausgabe von Sachen aus Gesetz unmittelbar
- •Ansprüche auf Erfüllung oder Rückabwicklung
- •VIII. Zusammenfassung
- •IX. Hilfe zur Lösung von Schadensersatzfällen bei Haftung mehrer Personen
- •1. Beteiligung mehrerer Personen
- •2. Reihenfolge der Handelnden
- •3. Schadenersatz aus Vertrag oder Delikt
- •4. Organ - Gehilfe
- •5. „Übernahmehaftung“
- •8. Zusammenfassung
- •IV. Vollendung des 15. Lebensjahres
- •V. Vollendung des 16. Lebensjahres
- •VI. Vollendung des 18. Lebensjahres
- •II. Minderjährigkeit
- •Geschäftsfähigkeit natürlicher Personen
- •III. Rechtliche Betreuung und ihr Verhältnis zur Geschäftsfähigkeit
- •IV. Zusammenfassung: Rechtliche Betreuung im System von Vertretung
- •6. Rechtsfolgen der Abweichung von Wille, Erklärung und Motiv
- •7. Abweichen von Wille und Erklärung wegen arglistiger Täuschung oder Drohung
- •8. Zusammenfassung
- •Abweichung von Wille, Erklärung und deren Folge
- •Einheit 11: Obligatorische / dingliche Rechtsgeschäfte
- •1. Verpflichtung – Verfügung
- •2. Struktur von Rechtsvorgängen
- •3. Unmittelbare Folgen von Mängeln
- •4. Mittelbare Folgen von Mängeln
- •5. Bedeutung des Abstraktionsgrundsatzes
- •6. Zusammenfassung
- •Einheit 12: Stellvertretung
- •I. Inhalt und Umfang von Stellvertretung
- •II. Arten von Stellvertretung
- •Gesetzliche Stellvertretung
- •Gewillkürte Stellvertretung
- •III. Zusammenfassung
- •Gesetzliche und gewillkürte Stellvertretung
IV. Vollendung des 15. Lebensjahres
Befugnis, Anträge auf Sozialleistungenselbständig zu stellen, zu verfolgen und Leistungen entgegenzunehmen, § 36 I SGB I.
V. Vollendung des 16. Lebensjahres
Beginn der Testierfähigkeit, § 2229 I BGB. Zwar kann der Minderjährige noch nicht privatschriftlich (d.h. eigenhändig geschrieben und unterschrieben) testieren, aber er kann ein Testament errichten, indem er es zur Niederschrift eines Notars gibt (d.h. er erklärt mündlich, was er will, der Notar verfasst eine Niederschrift darüber, § 2231 Nr. 1 i.V.m. § 2247 IV BGB)
Befreiung vom Alterserfordernis, d.h. Befugnis, zur Heirat, sofern der Partner das 18. Lebensjahr vollendet hat, § 1303 II BGB.
Beginn der Eidesfähigkeitals Zeuge, § 393 I 1 ZPO, § 57 Nr. 1 StPO, und der Parteivernehmungsfähigkeit, § 455 II ZPO.
Ende des strafrechtlichen Schutzesgegen Verführung, § 182 StGB.
Die Befugnis, Kraftfahrzeugeder Klassen4 und 5i.V.m. einer Fahrerlaubnis zu führen, § 7 I Nr. 4 StVO.
VI. Vollendung des 18. Lebensjahres
1. Aktives und passives Wahlrecht, Art. 38 II GG.
2. Eintritt der Volljährigkeit, d.h. volle Geschäftsfähigkeit, § 2 BGB.
3. Die volle Geschäftsfähigkeit entspricht einer vollen Prozessfähigkeit, §§ 51,52 ZPO
4. Unbedingte Verantwortlichkeitfürunerlaubte Handlungen, § 828 II BGB.
5. Strafrechtliche Verantwortlichkeitals Erwachsener oder als Heranwachsender,
§ 1, 105 JGG.
6. Ehemündigkeitfür Mann und Frau, § 1303 I BGB.
7. Mündigkeit für eine eingetragene Lebenspartnerschaft, § 1 II Nr.1 LPartG
8. Das Kind kann ohne elterliche Einwilligung adoptiertwerden, §§ 1741 ff BGB.
9. Selbständiges Strafantragsrecht, § 65 StGB.
10. StrafbarkeitwegenBlutschande, § 173 IV StGB.
VII. Vollendung des 21. Lebensjahres
Befugnis zur Annahme als Kind in Ausnahmefällen, § 1743 BGB.
VIII. Vollendung des 25. Lebensjahres
1. Vor Vollendung des vermutlich 25. Jahres darf niemand nach § 3 VerschG für tot
erklärtwerden.
2. Uneingeschränkte Befugnis zur Annahme als Kind, § 1743 BGB.
3. Möglichkeit, als Schöffeberufen zu werden, § 33 Nr. 1 GVG.
IX. Vollendung des 60. Lebensjahres
Recht, die Übernahme einer Vormundschaft, Pflegschaft und Betreuungabzulehnen, § 1786 I Nr. 2 BGB.
X. Vollendung des 70. Lebensjahres
Keine Möglichkeit mehr, als Schöffebestellt zu werden, § 33 Nr. 2 GVG.
XI. Vollendung des 80. Lebensjahres
Wer das vermutlich 80. Lebensjahr erreicht hat, kann schon nach 5 jähriger allgemeiner Verschollenheit für tot erklärtwerden, § 3 I VerschG.
Einheit 9: Fähigkeiten natürlicher und juristischer Personen
I. Rechts- und Handlungsfähigkeit (austauschen)
Fähigkeiten natürlicher und juristischer Personen
Materielles Recht
BGB |
Verfahrensrecht Streitige Gerichtsbarkeit ZPO |
Verfahrensrecht Freiwillige Gerichtsbarkeit FamFG |
Rechtsfähigkeit: Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
(§§ 1, 21, 80 BGB) |
Parteifähigkeit: Fähigkeit, in einem Rechtsstreit Partei zu sein
(§ 50 ZPO) |
Beteiligtenfähigkeit: Fähigkeit, in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit Beteiligter zu sein (§§ 7, 8 FamFG) |
Handlungsfähigkeit: Fähigkeit, sich rechtswirksam zu verpflichten a) durch Rechtsgeschäfte (=Geschäftsfähigkeit) (§§ 104, 106 BGB)
b) durch unerlaubte Handlungen (= Deliktsfähigkeit) (§ 828 BGB)
|
Prozessfähigkeit: Fähigkeit, Prozesshandlungen selbst oder durch selbst bestellte Vertreter wirksam vor- oder entgegenzunehmen
(§§ 51, 52 ZPO) |
Verfahrensfähigkeit: Fähigkeit, Verfahrens- handlungen selbst oder durch selbst bestellten Vertreter wirksam vor- oder entgegenzunehmen
(§ 9 FamFG) |