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Учебник Лингвистика 3 семестр (Восстановлен).doc
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Text № 3 Wie erhalten Sie ein Visum für die Bundesrepublik Deutschland?

Die Deutsche Botschaft arbeitet nicht mit Visumagenturen, sogenannten «Visazentren», zusammen und hat diese Visumagenturen auch nicht zum Gebrauch offizieller Symbole der Bundesrepublik Deutschland autorisiert. Nur den auf der Webseite der Botschaft aufgelisteten Reisebüros hat die Botschaft gestattet, unter bestimmten Voraussetzungen Visumanträge für ihre Kunden bei der Botschaft einzureichen (Reisebüroverfahren s.u.). Außerdem finden Sie hier Informationen zu den Visumgebühren und der Erreichbarkeit der Visastelle. Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilung der Botschaft. Verbindliche und kostenfreie Auskünfte in allen Visumangelegenheiten (auch für Aussiedler und jüdische Zuwanderer) können Sie nur von der Konsularabteilung erhalten. Die Auskünfte von Privatpersonen und russischen Organisationen sind nicht verbindlich.

Terminvergabe

Bevor Sie Ihren Antrag auf Erteilung eines Visums stellen, müssen Sie einen Termin vereinbaren. Die Deutsche Botschaft ist bestrebt, allen russischen Bürgern, die ein Visum für die Einreise nach Deutschland beantragen wollen, lange Wartezeiten zu ersparen. Darum hat die Botschaft ein Verfahren eingeführt, bei dem jeder Antragsteller einen Termin für die Beantragung seines Visums per Telefonanruf erhält. Wenn Sie einen Termin zur Abgabe Ihres Visumantrags und Ihrer Dokumente vereinbaren möchten, halten Sie Ihren Pass bereit und rufen Sie bitte an: Montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter (495) 789 64 82 oder (495) 974 88 38 (Firma Teleperformance Russia; gebührenpflichtig: 230 Rubel für die erste Minute / jede weitere Minute 115 Rubel). Die Gebühren für die Terminvereinbarung werden ausschließlich an Teleperformance Russia gezahlt. Anrufer aus dem Ausland müssen eine Kreditkartennummer bereithalten. Sollten Sie die Vorteile des Angebots der Terminvereinbarung durch das von der Botschaft Moskau beauftragte Unternehmen nicht nutzen wollen, so haben Sie die Möglichkeit, einen Termin direkt und kostenfrei bei der Botschaft Moskau zu vereinbaren. Für eine solche Terminvereinbarung ist das persönliche Erscheinen des Antragstellers unter Vorlage des gültigen Auslandsreisepasses erforderlich (dienstags bis donnerstags jeweils von 15.30 bis 16.30 Uhr am Eingang 2 der Visastelle). Bitte beachten Sie, dass Sie an diesem Tag Ihren Visumantrag nicht abgeben können, sondern lediglich einen Termin zur Abgabe des Visumantrags erhalten. Ein persönliches Erscheinen zwecks Terminvereinbarung führt nicht zur Vergabe eines früheren Termins. Ebenso wie bei den über die Firma Teleperformance vereinbarten Terminen ist auch bei persönlich vereinbarten Terminen mit einer mehrwöchigen Vorlaufzeit zu rechnen.

Gesonderte Antragsverfahren

Für Visa für Aufenthalte von mehr als drei Monaten oder zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland ist ein Termin an einem Kategorie-II-Schalter zu beantragen. Bei allen Terminvereinbarungen zur Antragstellung für Schengenvisa sollte der genaue Reisezweck angegeben werden (z.B. Lkw-Fahrer, Gruppenreisen, usw.). Die Botschaft vergibt gesonderte Termine für Vielreisende. Dies sind Antragsteller, die in den vergangenen zwei Jahren ein Jahresvisum eines Schengen-Staates oder mindestens zwei Schengen-Visa erhalten haben, diese rechtmäßig genutzt haben, und deren Visumsanträge in diesem Zeitraum von keiner Vertretung eines Schengen-Staates abgelehnt worden sind. Die Vielreisenden beantragen ihren kostenpflichtigen Termin zur Einreichung ihres Antrages unter (495) 785 15 51. Sie können an dem vergebenen Termin ihren Antrag persönlich oder durch einen Boten einreichen. Das bisherige Verfahren, nach dem Vielreisende ohne vorherigen Termin ihren Antrag selbst oder durch einen Boten abgeben konnten, wird nicht fortgesetzt.

Aktuelle Visumgebühren

Die Visumgebühren sind in russischen Rubeln zu zahlen, werden aber in Euro (€) festgesetzt. Je nach Entwicklung des Wechselkurses zwischen Rubel und Euro kann es daher zu Schwankungen der Gebühren in Rubel kommen. Entnehmen Sie den Wechselkurs Rubel zu Euro bitte der Tagespresse.

Arten von Visa

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Visa: Schengen-Visa und nationale Visa. Schengen- und nationale Visa unterscheiden sich durch:

- die Gültigkeitsdauer: Das Schengen-Visum gilt für einen maximalen Aufenthalt von 90 Tagen pro Halbjahr und berechtigt entweder zu einer oder zu mehreren Einreisen. Das nationale Visum gilt zeitlich beschränkt für zunächst drei Monate, kann aber im Gegensatz zum Schengenvisum in Deutschland entsprechend dem Aufenthaltszweck beliebig verlängert werden.

- den Gültigkeitsbereich: Das Schengen-Visum gilt für alle Schengen-Staaten – Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn – das nationale Visum zunächst nur für Deutschland.

- die Bearbeitungszeit: Ein Schengen-Visum wird innerhalb von 3 Arbeitstagen ausgestellt. Die Bearbeitungszeit für nationale Visa ist bedeutend länger, da innerdeutsche Behörden beteiligt werden müssen.

- die Sprache, in der der Antrag ausgefüllt werden muss, und das Antragsformular: Den Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums können Sie in Russisch oder Deutsch ausfüllen; den Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums müssen Sie hingegen auf Deutsch vorlegen. Achten Sie deshalb darauf, das richtige Formular auszufüllen!

Der neue Visumkodex

Seit dem 05.04.2010 ist der neue Visumkodex für alle Schengenstaaten verbindliche Rechtsgrundlage bei der Erteilung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt.

  1. Die Änderungen betrafen vor allem das Antragsformular. Es enthält geringfügig mehr Angaben, die gemacht werden müssen, als das alte.

  2. Die Visakategorien «B» (Durchreise) sowie «D+C» (sog. Hybridvisa, längerfristiger Aufenthalt mit gleichzeitiger schengenweiter Gültigkeit für den kurzfristigen Aufenthalt) sind entfallen. Nunmehr gibt es neben nationalen Visa für den längerfristigen Aufenthalt (Kategorie «D») nur noch Visa der Kategorien «A» (Flughafentransit) und «C». Die Visumpflicht für den Flughafentransit wurde für alle Schengen-Partner auf eine einheitliche Grundlage gestellt (Russische Staatsangehörige benötigen kein Visum für den Flughafentransit.). Zum Zwecke der Durchreise werden nun C-Visa mit der Auflage «Transit» ausgestellt.

  3. Auch mit nationalen Visa (Kategorie «D») ist nach Anpassung des Schengener Durchführungsübereinkommens und dem Inkrafttreten der D-Visa-Verordnung schengenweites Reisen von bis zu 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten möglich.

  4. Eine wichtige Änderung besteht darin, dass bei C-Visum-Anträgen (inkl. touristischer Visa) die Ablehnungsbescheide mit einer kurzen Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden.

  5. Weitere wichtige Änderungen wird es erst nach Einführung der Biometrieerfassung (Abnahme von Fingerabdrücken) in den nächsten Jahren geben. Wenn die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, werden von allen Visumantragstellern biometrische Daten erhoben, so wie dies heute bereits bei Passanträgen der Fall ist. Diese Biometrieerfassung wird nach und nach an unseren Auslandsvertretungen eingeführt werden.

Ausgabe der Pässe

Die Passausgabe erfolgt an der «Budka 1» montags bis donnerstags: 08:45 – 10:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr freitags: 08:45 – 10:00 Uhr und 12:30 –14:00 Uhr. Über den Antrag wird in der Regel innerhalb von drei Arbeitstagen nach Abgabe vollständiger Unterlagen entschieden. Bei Abholung muss der bei Antragstellung ausgegebene Abholzettel im Original vorgelegt werden. Erfolgt die Abholung nicht persönlich sondern durch einen Bevollmächtigten, muss neben dem Abholzettel ein öffentlich beglaubigtes Vollmachtschreiben oder ein einfaches Vollmachtschreiben mit einer Kopie der Seite mit den persönlichen Daten des Inlandspasses des Antragstellers vorgelegt werden.

Passabholung durch die Firma DHL bei Anträgen auf Erteilung eines Schengen-Visums

Es besteht die Möglichkeit, sich seinen Pass nach Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Schengen-Visums durch die Firma DHL zusenden zu lassen. Die Botschaft wird den Pass nach der Bearbeitung in der Visastelle direkt an die Firma DHL weiterleiten, die ihn dann an die von Ihnen angegebene Adresse in Russland übersendet. Für die Zustellung benötigt die Firma DHL je nach Zustellungsort in der Regel einen oder mehrere Tage (bitte bei DHL erfragen).

Bei Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (langfristiger Aufenthalt; Kategorie-II-Verfahren) besteht nicht die Möglichkeit der Passübersendung durch die Firma DHL. Für die Beauftragung der Firma DHL fällt eine Gebühr an. Die Firma DHL hat für Visaantragsteller bei der Deutschen Botschaft einen Sondertarif eingeräumt. Diese Gebühr ist direkt bei dem Mitarbeiter der Firma DHL zu entrichten. Die Gebühr für jede Sendung (es können mehrere Pässe zusammen an eine Adresse übersandt werden) beträgt je nach Entfernung des Zustellungsortes von Moskau zwischen ca. 700 und 1.200 Rubel. Für jeden zu übersendenden Pass fällt zudem eine Versicherungssumme von ca. 300 Rubel an. Die Gebühren können bar in Rubel oder mit Kreditkarte bezahlt werden. Bei einem Mitarbeiter der Firma DHL kann im Warteraum der Visastelle nach Antragstellung am Schalter der Vertrag für die Übersendung des Passes durch die Firma DHL abgeschlossen werden. Der DHL-Mitarbeiter ist von Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr – 16.00 Uhr anwesend, am Freitag von 8.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Die Visastelle wird den Pass nach Bearbeitung dann an DHL zur Zustellung weiterleiten. Die Botschaft weist darauf hin, dass – abgesehen von der persönlichen Vorsprache bei Einreichung des Antrages – ggf. bei Rückfragen im Rahmen des Visumsverfahrens oder im Zusammenhang mit der Nachreichung von antragsbegründenden Unterlagen eine weitere persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich sein kann, bevor über den Antrag abschließend entschieden werden kann. Hierüber informiert Sie die Firma DHL erforderlichenfalls telefonisch.

Die Botschaft haftet nicht für den eventuellen Verlust des Passes. Es wird nur ein Vertrag zwischen der Firma DHL und dem Auftraggeber abgeschlossen. Mit Abschluss des Vertrages erklärt sich der Antragsteller damit einverstanden, dass ihm sein Pass nach Bearbeitung durch die Firma DHL zugestellt wird. Eine persönliche Abholung in der Botschaft ist dann nicht mehr möglich.