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Учебник Лингвистика 3 семестр (Восстановлен).doc
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Welche Unterlagen benötige ich? - Merkblätter zur Visumbeantragung

Manche Merkblätter für Schengen-Visa

a) Visum für (Gast-)Wissenschaftler

Dieses Merkblatt gilt für Wissenschaftler, die für eine wissenschaftliche Tätigkeit von deutschen Wissenschaftsinstitutionen oder einer deutschen, öffentlichen Stelle vermittelt werden und in diesem Zusammenhang in der Bundesrepublik Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten, sowie für Gastwissenschaftler, die auf Einladung einer Hochschule oder sonstigen öffentlichen Forschungseinrichtung wissenschaftlich tätig werden. Die Bearbeitungszeit beträgt in diesem Fall in der Regel drei Arbeitstage ab Antragstellung.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Auslandspass

  • Inlandspass und eine Kopie der Seite mit den persönlichen Daten

  • Ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums mit aufgeklebtem Passfoto und ein zusätzliches Passfoto für das Visum

  • Eigenhändig unterschriebene Erklärung gemäß § 55 AufenthG

  • Krankenversicherung und eine Kopie

  • Einladung oder Arbeitsvertrag der öffentlichen Hochschule oder sonstigen öffentlichen Forschungseinrichtung und / oder die Stipendienzusage der deutschen Wissenschaftsorganisation mit Eintragung der vorgesehenen Universität oder Forschungseinrichtung und eine Kopie

  • Entsendeschreiben der hiesigen Universität.

Sollen der Ehegatte und die Kinder des Wissenschaftlers zusammen mit diesem einreisen sind zusätzlich vorzulegen: Verwandschaftsnachweis (Urkunde) mit je einer Kopie.

Bitte beachten Sie unbedingt auch die Erläuterungen im Merkblatt «Allgemeine Hinweise zum Visumsantragsverfahren bei Schengenvisa». Unvollständige Antragsunterlagen können grundsätzlich nicht bearbeitet werden und führen zur Zurückweisung; ein neuer Termin muss bei der Terminvergabe vereinbart werden. Die Merkblätter werden ständig aktualisiert, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und werden ohne Gewähr veröffentlicht.

b) Visum für Geschäftsreisen

Bitte beachten Sie: Einige Beschäftigungen dürfen nach deutschem Recht (Beschäftigungsverordnung) lediglich für 3 Monate innerhalb von 12 Monaten zustimmungsfrei ausgeführt werden. Hierunter fallen vor allem Geschäftsführer und Waren-/ Autokäufer. Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Auslandspass

  • Ihren Inlandspass und Kopien der Seiten mit den persönlichen Daten, der Seite

mit der Anmeldung am Wohnsitz und der Seiten mit den Eintragungen über die ausgestellten Auslandspässe

  • Ausgefüllten und eigenhändig unterschriebenen Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums mit aufgeklebtem Passfoto und ein zusätzliches Passfoto für das Visum

  • Eigenhändig unterschriebene Erklärung gemäß § 55 AufenthG

  • Reisekrankenversicherung und eine Kopie

  • Arbeitsbescheinigung / Registrierung der eigenen Firma

  • Einladungsschreiben Ihres Geschäftspartners in Deutschland und dessen Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate)

  • Nachweis über die Finanzierung der Reise

  • Nachweise für Ihre Rückkehrwilligkeit in die Russische Föderation.