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МР НІМ. МОВА 2013.doc
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1. Прочитайте уважно текст.

Die Kreditinstitute

Das Finanzgewerbe in Deutschland ist äußerst vielfältig. Neben öffentlich-rechtlichen Sparkassen gibt es genossenschaftliche Volksbanken und Raiffeisenbanken, private Geldinstitute, Bausparkassen, Hypothekenbanken, Girozentralen, Wertpapiersammelbanken und Kapitalanlagegesellschaften, Insgesamt befindet sich das Bankwesen freilich seit Jahren in einem starken Konzentrationsprozess. Gab es in den fünfziger Jahren noch knapp 14000 selbständige Kreditinstitute, so hat sich die Zahl bis 1995 auf 3785 verringert. Diese Entwicklung ist noch nicht beendet. So fusionieren jedes Jahr rund 100 Genossenschaftsbanken zu größeren Gemeinschaftsinstituten. Zugleich verschwinden immer mehr Privatbankiers, 1957 wurden noch 245 Privatbankhäuser gezählt: Ende 1995 waren nur noch 64 übriggeblieben.

Zu den privaten Kreditbanken gehören große Banken in der Rechtsform der Aktiengesellschaft Girozentralen (Landesbanken) sind die zentralen Kreditinstitute der öffentlichrechtlichen Sparkassen in den Bundesländern. Sie nehmen als Hausbanken der Länder mit Vorrang regionale Finanzierungsaufhaben wahr. Die Sparkassen werden meist von Gemeinden oder Gemeindeverbänden betrieben. Ihre größten Kundengruppen sind Selbständige und Arbeitnehmer. Der Rechtsform nach sind sie autonome öffentliche Unternehmen; der Gewährträger. haftet gegenüber der Sparkasse. Das Fundament der genossenschaftlichen Bankengruppe bilden rund 2600 vor Ort tätige, rechtlich und wirtschaftlich selbständig und eigenverantwortlich handelnde Volksbanken und Raiffeisenbanken mit fast 20000 Bankstellen. Unterstützung für ihre Geschäftstätigkeit erhalten diese im Finanzverbund durch die regionalen Zentralbanken und das Spitzenkreditinstitut der genossenschaftlichen Bankengruppe, die DG Bank-Deutsche Genossenschaftsbank. Jede Volksbank und jede Raiffeisenbank wird durchschnittlich von 5000 Mitgliedern, d.h. Eigentümern, getragen.

Die Hypothekenbanken sind privatrechtüche Realkreditinstitute, die Hypothekarkredite und Kommunaldarlehen gewähren und sich die Mittel hierfür durch die Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunaiobligationen beschaffen. Die Bausparkassen nehmen Spareinlagen von Personen entgegen, die ein Eigenheim bauen oder kaufen wollen. Sie gewähren für diesen Zweck Darlehen, nachdem zuvor ein bestimmter Teil der festgelegten Gesamtsumme angespart worden ist. Zu den öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten mit Sonderaufgaben gehört u.a. die Kreditanstalt für Wiederaufbau, sie vergibt Investitionskredite, Kredite an Entwicklungsländer und beteiligt sich an Exportfinanzierungen.

Die Tätigkeit aller Kreditinstitute in der Bundesrepublik wird vom Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in Berlin überwacht. Wenn ein Kreditinstitut in finanzielle Schwierigkeiten gerät, treten die Einlagenversicherungseinrichtungen des Kreditgewerbes teilweise für Verluste von Sparern ein.

2. Визначте правильний варіант.

1. In diesem Text handelt es sich um…

a) das Finanzgewerbe in Deutschland;

b) die Großbanken;

c) die Kreditbanken.

2. Die Kreditinstitute von Deutschland…

a) befinden sich in der Hauptstadt;

b) konzentrieren sich schnell;

c) verschwinden allmählich.

3. Die zentralen Kreditinstitute der öffentlich-rechtlichen Sparkassen sind.

a) Bausparkassen;

b) Girozentralen;

c) Wertpapiersammelbanken.

4. Zu den privaten Kreditbanken gehören…

  1. Girozentralen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft;

  2. genossenschaftliche Volksbanken;

  3. große Banken in der Rechtsform der Aktiengesellschaft.

5. Die größten privaten Kundengruppen der Sparkassen sind…

  1. Selbständige und Arbeitgeber;

  2. b) nur Selbständige;

с) Arbeitnehmer und Selbständige.

3. Знайдіть у тексті слово, яке має слідуюче значення.

1. Die Banken, die die Wertpapiere sammeln. (im I. Absatz)

2. Die kleineren Banken verschmelzen sich zu (im I. Absatz)

den größeren Banken.

3. Das sind die Menschen, die allein ein Unternehmen (im II. Absatz) betreiben.

  1. Hilfe bei der Geschäftstätigkeit. (im II. Absatz)

  2. So heißt die Arbeit der Banken. (im III. Absatz)