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Text 6.

Lokale Zeitungen sind für die demokratische Gesellschaft unverzichtbar.

Die Leser haben eine starke Bindung zu ihrer Zeitung. Die weitaus meisten Leser geben nach aktuellen Untersuchungen an, dass sie ihre Zeitung stark oder sogar sehr stark vermissen würden (74%). Eine große Stärke der regionalen und lokalen Tageszeitungen besteht in ihrer ausgeprägten Regional- und Lokalkompetenz. Mit ihren differenzierten Kenntnissen des lokalen und regionalen Raums bietet die Tageszeitung ihren Lesern Orientierung und hilft ihnen, sich eine eigene, fundierte Meinung über ihre Lebensregion bilden.

Die Zeitung ist mit Abstand das wichtigste Medium für Informationen über den eigenen Wohnort und die nähere Umgebung. Fast drei viertel der Bundesbürger (73 %) halten sie in diesem Zusammenhang für unverzichtbar. Mit großem Abstand folgt der lokale Hörfunk.

In Deutschland sorgen über 100 lokale Zeitungsverlage (Auflage unter 125.000 Exemplare) für eine umfassende lokale und kompetente Information über ihre Heimatregion. Die lokalen Zeitungen erreichen eine Auflage von annähernd 3,7 Millionen Exemplaren und damit etwa 8,5 Millionen Leser. Etwa jeder dritte Zeitungsverlag in Deutschland ist ein lokaler Verlag, der sich zumeist über Generationen im Familienbesitz befindet.

Textaufgaben:

Textaufgaben:

Betiteln Sie den folgenden Text.

Geben Sie den Inhalt wieder.

Nennen Sie die Besonderheiten von lokalen Zeitungen in Deutschland.

Vergleichen Sie diese mit russischen lokalen Zeitungen.

Text 7. Hörfunk und Fernsehen

Der Rundfunk — dazu gehören die beiden Bereiche Hörfunk und Fernsehen — ist in Deutschland nicht in der Hand des Staates. Die Rundfunkordnung und die Freiheit des Rundfunks werden durch Gesetz geregelt und gewährleistet. Dem Bund steht die Gesetzgebung für das Post- und Fernmeldewesen, also die technische Seite, zu. Die Gesetzgebung für die Errichtung von Rundfunkanstalten ist dagegen Sache der Länder. Kennzeichnend für die deutsche Rundfunklandschaft ist die ,,duale Rundfunkordnung“. Sie bedeutet ein geregeltes Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk. Grundlegend für dieses System war unter anderem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1986, das dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die ,,Grundversorgung" zuwies, während die privaten Sender eine ,,ergänzende Versorgung" der Hörer und Zuschauer leisten. Viele Jahre gab es in Deutschland nur den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ehe Anfang 1984 private Fernseh- und Hörfunkveranstalter zugelassen wurden.

Für Ausländer ist es überraschend, wie viele verschiedene Hörfunkprogramme in Deutschland ausgestrahlt werden: Allein die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verbreiten mehr als 50 Programme, die aber nicht in allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland zu empfangen sind. Diese Vielfalt ist eine Konsequenz der föderalen Struktur und der Zuständigkeit der Bundesländer in Fragen der Rundfunkorganisation.

Es gibt in Deutschland zehn öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, sieben auf der gesetzlichen Basis von Landesrundfunkgesetzen und drei, deren Rechtsstellung auf Staatsvertragen berührt. Staatsverträge haben Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern über den Norddeutschen Rundfunk, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg über den Südwestrundfunk, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen über den Mitteldeutschen Rundfunk abgeschlossen. Bereits im Einigungsvertrag vom 23. September 1990 war festgelegt, dass Hörfunk und Fernsehen der früheren DDR zum 31. Dezember 1991 ihre Sendungen einstellen sollten. Am 31. August 1991 unterzeichneten alle Bundesländer den "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland", in dem sie auch eine Anschubfinanzierung für die Rundfunkanstalten in den aus der DDR hervorgegangenen Bundesländern vereinbarten. Schon vorher hatten ARD und ZDF jeweils eine Senderkette für ihre Fernsehprogramme übernommen, ein weiteres Netz steht den neu gegründeten Landesrundfunkanstalten zur Verfügung.

Zusätzliche Probleme warfen die Rundfunkanstalten auf, deren Existenz sich aus der medienpolitischen Situation des geteilten Deutschland herleitete: auf westlicher Seite der Deutschlandfunk (DLF) und der in der frühen Nachkriegszeit gegründete Rundfunk im Amerikanischen Sektor Berlins (RIAS); auf östlicher Seite der Deutschlandsender. Man hatte sich entschlossen, zunächst Deutschlandfunk, Deutschlandsender Kultur und RIAS mit der Ausstrahlung von drei werbefreien, ausschließlich aus Gebühren finanzierten Hörfunkprogrammen mit den Schwerpunkten Information und Kultur für ganz Deutschland zu beauftragen. Die ARD und das ZDF haben dann im Juni 1993 eine Gemeinschaftseinrichtung für zwei bundesweite Hörfunkprogramme mit Namen DeutschlandRadio errichtet.

Das RIAS-Fernsehen ist der Deutschen Welle angegliedert worden. Zur Wahrnehmung von Aufgaben, die sich aus der Vertretung der publizistischen Interessen Deutschlands als ganzes gegenüber dem Ausland ergeben, wurde 1960 die Rundfunkanstalt Deutsche Welle mit Sitz in Köln gegründet. Hier übt die Zentralgewalt im Gegensatz zu der Situation in den Landesrundfunkanstalten stärkeren Einfluss auf die Organisation und die Programmpolitik aus. Von den elf Mitgliedern des Rundfunkrates der Deutschen Welle werden je zwei von Bundestag und Bundesrat gewählt; vier benennt die Bundesregierung. 1.600 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betreuen Hörfunk- und Fernsehprogramm; die etwa 400 Fremdsprachenredakteure kommen aus 70 Nationen.

Die Finanzierung der Rundfunkanstalt Deutsche Welle hat die Bundesregierung aus dem Haushalt des Bundes übernommen, 1998 waren es etwa 600 Millionen DM. Täglich werden über Kurzwelle Hörfunkprogramme in Deutsch und 34 weiteren Sprachen verbreitet. Die Programmgestaltung ergibt sich aus dem Selbstverständnis der Deutschen Welle, die versucht, überall auf der Welt, wo Pressefreiheit völlig fehlt oder durch Zensur eingeschränkt ist, wo also den Menschen der Zugang zu unbeeinflussten und unkontrollierten Informationsquellen verwehrt wird, objektive Informationen anzubieten. Seit dem 1. Mai 1992 verbreitet die Deutsche Welle einen aktuellen Fernsehdienst über Satellit, weltweit ausgestrahlt rund um die Uhr in deutscher, englischer und - regional und zeitlich begrenzt - in spanischer Sprache.

Viele nationale Rundfunkgesellschaften in aller Welt übernehmen die Sendungen der Deutschen Welle in ihre eigenen Programme (rebroadcasting). 1965 haben ARD, ZDF und die Bundesrepublik Deutschland die "Trans-Tel Gesellschaft für Deutsche Fernsehtranskription" ins Leben gerufen, um Beiträge deutscher Fernsehanstalten ausländischen Gesellschaften kostengünstig anbieten zu können. Die Finanzmittel kommen aus dem Bundeshaushalt. Trans Tel stellte 1997 für Abnehmer im Ausland, überwiegend in der Dritten Welt und in den Staaten Mittel- und Osteuropas, etwa 24.000 Sendekopien deutscher Fernsehproduktionen mit einer Gesamtsendezeit von fast 9.800 Stunden her, die vielfach den Programmstrukturen des übernehmenden Senders und den Sehgewohnheiten des ausländischen Publikums angepasst wurden. Mit dem 1. Januar 1999 hat die Deutsche Welle die Aufgaben der Trans Tel unter Beibehaltung des international angesehenen Namens übernommen.

Textaufgaben:

  1. Nennen Sie öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten in Deutschland.

  2. Wie sind Rundfunkanstalten mit nationalen Aufgaben. Warum wurden Sie gewählt?

  3. Wie ist die Finanzierung von Rundfunkanstalten in Deutschland?

  4. Was ist rebroadcoasting?

  5. Wie ist die Vielfalt von Hörfunkprogrammen in Deutschland zu erklären.

Unterthema 3. Vor- und Nachteile von verschiedenen Massenmedien.