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НІм.мова з елем.крит мисл.doc
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6. Geben Sie den Substantiven die entsprechenden Adjektive.

Der Arzt, der Mediziner, der Kranke, die Vertiefung, die Verbindung, die Auskünfte, der Handel, der Partner, die Qualität, der Export, der Import, die Korrektur, der Auftrag.

7. Bestimmen Sie in jeder Gruppe die Vokabeln, die dafür nicht passen.

Der Prestigeberuf

der Sold

die Dreckarbeit

die Akkordarbeit

das Gesundheitswesen

der Arzt

die Personalabteilung

die Krankenversicherung

vorschlagen

abschliessen

vorlegen

unterbreiten

der Honorar

der Lohn

die Gage

der Arbeitsmarkt

das Erzeugnis

der Zwischenverkauf

der Rabbat

die Preisbasis

die Ware

die Qualität

der Preis

die Liefertermin

der Vertrag

die Lösung

die Vertiefung

das Treffen

der Partner

der Vorschlag

die Bedingung

fob Hafen

der Handel

der Konsum

die Produktion

das Konto

8. Geben Sie die Synonyme.

die Arbeit

der Job

der Lohn

der praktische Arzt

die Lösung

der Einwand

die Lieferfrist

präzisieren

der Rabbat

bestätigen

das Unternehmen

die Ausfuhr

drosseln

verringern

das verbrauchen

9. Geben Sie die Antonyme.

der Prestigeberuf

überzeugend sein

unannehmbar

der Export

dauerhaft

das Skonto

sich erhöhen

drosseln

verringern

abnehmen

10. Erklären Sie Bedeutung der Vokabeln.

Die Pfuscharbeit, die Personalabteilung, der Lohn, die Preisbasis, der Ruf, der Hausarzt, die Krankenversicherung, die verpackung, der Rabatt, die Einfuhr, Hergestellt in Deutschland.

12. Eröffnen Sie diese Information im Dialog

Die Firma Novum GmbH wurde 1996 gegründet. Die Hauptaufgabe besteht darin, Geschäftskontakte zwischen deutschen mittelständischen Unternehmen und Firmen aus den GUS-Staaten herzustellen und zu vertiefen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr Unternehmen in der Ukraine zu präsentieren, um Geschäftskontakte zu schließen und einen Vertriebs- bzw. einen Kooperationspartner sowie Produktionsmöglichkeiten zu finden.

13. Bestimmen Sie den Inhalt des Textes nach seiner Benennung.

14. Lesen Sie den Text.

Sozialversicherung. Wie kam es dazu?

(I Teil)

Als Reaktion auf die Verwerfungen in der Gesellschaft des ausgehenden 19.Jahrhunderts erließ Kaiser Wilhelm I. im Jahre 1881 die „Kaiserliche Botschaf“. Hierin wurde der Anspruch der Bevölkerung auf materielle Absicherung anerkannt und der Aufbau der Sozialversicherung "angedacht", wie wir heute sagen. Mit der Kaiserlichen Botschaft wurden die Weichen gestellt. Der Staat fühlte sich jetzt in der Pflicht, für die Existenzsicherung der Untertanen Sorge zu tragen. Die Arbeiterschaft sollte nicht mehr den Wechselfällen des Lebens und den Gedanken des Sozialismus - schutzlos ausgeliefert sein.

Reichskanzler, und damit Regierungschef, war zu dieser Zeit Graf Otto von Bismarck. Unter seiner Regie entstand in Deutschland die damals weltweit vorbildliche Sozialversicherung. Auch wenn Bismarck wohl weniger aus sozialem Empfinden, sondern mehr aus staatsmännischer Einsicht die Einführung der Sozialversicherung vorantrieb, hat er sich damit große Verdienste erworben.

Seit 1883 wurden, initiiert durch die sog. Kaiserliche Botschaft, schrittweise folgende Versicherungszweige aufgebaut:

  • 1883 Krankenversicherung

  • 1884 Unfallversicherung

  • 1889 Rentenversicherung (ursprünglich Invaliditäts- und Altersversicherung)

  • 1927 Arbeitslosenversicherung

  • 1995 Pflegeversicherung (der Krankenversicherung angegliedert)

Die Anfänge der Sozialversicherung reichen hinsichtlich der Ansätze zur Knappschaftsversicherung bis ins Mittelalter zurück. 1883 Einführung der Kranken-, 1884 der Unfall-, 1889 der Invaliden- und Altersversicherung, 1911 durch die Reichsversicherungsordnung (RVO) zusammengefasst; 1911 Angestellten-, 1923 Knappschafts-, 1927 Arbeitslosenversicherung.

In der Bundesrepublik Deutschland gelten diese Bestimmungen im Allgemeinen weiter, abgeändert und erweitert bzw. ergänzt. Wichtige Neuregelungen sind das Sozialgesetzbuch (Teile I, III-VII, XI), das Gesundheitsreformgesetz von 1988, das Rentenreformgesetz von 1992 sowie das Pflegeversicherungsgesetz von 1994; stark einschränkend sind die Regelungen des sog. Sparpakets 1996 und die Gesundheitsreform von 1999 und 2001, neugeregelt ist ferner die private und betriebliche Altersvorsorge 2001.

Das deutsche Vorbild wirkte anregend auf die Entwicklung der Sozialversicherung vieler Staaten. - In Österreich trat am 1.1.1956 das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz vom 9.9.1955 in Kraft (mit späteren Änderungen), das die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung regelt. Die Sozialversicherung der Schweiz umfasst die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Invalidenversicherung, Kranken- und Unfallversicherung, Arbeitslosenversicherung, die Erwerbsersatzordnung für Wehr- und Zivilschutzpflichtige und die Militärversicherung.

(II Teil)

Die Sozialversicherung bildet in Deutschland die wichtigste Institution der sozialen Sicherung. Sie ist eine staatlich eng geregelte Fürsorge für wichtige Risiken des Daseins, die von selbstverwalteten Versicherungsträgern organisiert wird.

Das deutsche Sozialsystem hat sich im Wandel der Zeit den aktuellen Bedingungen erfolgreich angepasst - auch im Hinblick auf die Europäische Union. Die Deutsche Sozialversicherung als Kernelement unseres Sozialsystems basiert auf Prinzipien, die dem allgemeinen Bedürfnis nach sozialer Sicherheit die notwendigen Rahmenbedingungen stellen. Eines der wichtigsten Prinzipien ist das Solidaritätsprinzip: die zu versichernden Risiken werden dabei grundsätzlich gemeinsam von allen Versicherten getragen. Die Grundprinzipien im Überblick

Zur Sicherung des Beitragsaufkommens besteht überwiegend Versicherungspflicht für Personen und Organisationen. Der Leistungsbedarf eines Jahres wird nahezu vollständig aus dem Beitragsaufkommen des gleichen Jahres bestritten, d.h. angesammeltes Kapital dient im Wesentlichen nur als kurzzeitige Schwankungsreserve (Nachhaltigkeitsrücklage, Generationenvertrag). Die Leistungen werden vorwiegend als für alle Versicherten gleiche Sachleistungen (Solidaritätsprinzip) oder als beitragsabhängige Geldleistungen (z.B. Renten, Krankengeld) erbracht. Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Prävention und Rehabilitation.

Was die Sozialversicherung der Jahre 2008-2009 angeht, gibt es u. a. diese wichtige Neuerung, die sich bei Angestellten und Selbständigen (bzw. auch Personen, die eine Existenzgründung planen) auswirkt. Es geht um die sog. Versicherungspflicht und darum, dass diese bisher erst mit dem Tag der Bekanntgabe der Entscheidung eintrat, wenn besondere Tatbestände (z. B. eine ausreichende, anderweitige Absicherung der betreffenden Person) erfüllt waren. Durch das Änderungsgesetz der Sozialversicherung 2008 ist diese Möglichkeit entfallen. Die Versicherungspflicht beginnt in diesen Fällen grundsätzlich rückwirkend mit dem Tag des Eintritts in das versicherungspflichtige Verhältnis. Dies gilt gleichermaßen für Angestellte und Selbständige. Daraus ergibt sich, dass Beiträge zur Sozialversicherung dann entsprechend nachgezahlt werden müssen.