Добавил:
Upload Опубликованный материал нарушает ваши авторские права? Сообщите нам.
Вуз: Предмет: Файл:
Курс юр. перев. (нем. яз.).doc
Скачиваний:
14
Добавлен:
23.11.2019
Размер:
10.17 Mб
Скачать

Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Der Staatsaufbau der Bundesrepublik

Nach Art.20 Abs.2 GG geht alle Staatsgewalt vom Volk aus, was vor allem in Wahlen zu Bundestag und Länderparlamenten zum Ausdruck kommt.

Der Bundestag ist die parlamentarische Vertretung des Volkes; seine Abgeordneten „werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Sie werden alle vier Jahre nach diesen Grundsätzen des objektiven Wahlrechts gewählt.

Das föderative Element im Staatsaufbau stellt der Bundesrat als weiteres Organ des Bundes dar, durch den die Länder an der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes mitwirken. Seine Mitglieder werden nicht gewählt, sondern gemäß Art.51 Abs.1 GG von den Länderregierungen aus ihrer Mitte bestellt und abberufen. Sie üben somit eine Doppelfunktion aus: auf Landesebene als Träger der Exekutive, im Bundesrat als Beteiligte an der Legislative.

Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung auf 5 Jahre mit der Möglichkeit einmaliger Wiederwahl gewählt. Die Bundesversammlung setzt sich aus den Abgeordneten des Bundestages und der gleichen Anzahl von Mitgliedern zusammen, die von den Länderparlamenten gewählt werden.

Die Kompitenzen des Bundespräsidenten sind eng begrenzt, sie haben mehr repräsentative und integrative Bedeutung. So tritt er nach Art. 59 GG den Bund völkerrechtlich und schließt Verträge mit anderen Staaten, wobei Außenpolitik und Aushandlung der Verträge Sache der Bundesregierung sind. An der Regierungsbildung wirkt er nur insofern mit, als er dem Bundestag den Kanzlerkandidaden zur Wahl vorschlägt und die vom Kanzler vorgeschlagenen Minister ernennt. Unter bestimmten Bedingungen kann er den Bundestag auflösen und Neuwahlen anordnen. An der Gesetzgebung wirkt er mit durch Ausfertigung und Veröffentlichung der Gesetze, wobei er zu überprüfen hat, ob die Gesetze verfassungsgemäß zustande gekommen sind. Dem Parlament ist er nicht verantwortlich, doch haben sowohl Bundestag als auch Bundesregierung die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht anzurufen, wenn er seine verfassungsrechtlichen Pflichten verletzt oder seine Befugnisse überschreitet.

Der Bundeskanzler bildet zusammen mit den Bundesministern die Regierung, deren Geschäfte er leitet. Da er die Richtlinien der Politik bestimmt und die Verantwortung dafür trägt, kommt seinem Amt besondere Bedeutung zu. Die Minister leiten ihren Geschäftsbereich nur innerhalb dieser Richtlinien selbständig und unter eigener Verantwortung. Eine gesetzliche Abgrenzung der Richtlinienkompetenz existiert nicht, doch umfaßt sie auf jeden Fall die grundsetzlichen Ziele der Innen – und Außenpolitik.

Das Bundesverfassungsgericht ist das oberste Organ der Rechtsprechung. Die jeweils acht Richter der beiden Senate werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Sie dürfen weder dem Bundestag, dem Bundesrat, der Bundesregierung noch den entsprechenden Organen der Länder angehören. Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts ist im Artikel 93 GG festgelegt.

Vokabeln

1. das Organ,-s,-e

gesetzgebendes O.;

vollziehendes O. , ausführendes O.;

höchstes O.;

leitendes O.;

örtliches O.

2. die Staatsgewalt,-

beschränkte S.;

oberste S.

3. der Bundestag, -es

= das Parlament der BRD

den B. wählen, auflösen;

der B. tagt;

den B. vertreten

4. das Wahlrecht, -es,-e

W. ausüben;

aktives W.

5. die Verhandlung,- , -en

eine V. eröffnen;

eineV. vertragen

6. die Exekutive, -

Träger der E.

7. die Legislative, -

Beteiligte an der L.

8.der Bundespräsident, -en, -en

9. die Bundesversammlung , -

10. der Ältestenrat, -es

11. der Vorstand, es, Vorstände

12. sich zusammensetzen aus +Dat.

13. die Sitzung,-, -en

14. der Ausschuß, - sses, Ausschüsse

einen A. bestellen

Untersuchungsausschuß

Vermittlungsausschuß

Haushaltsausschuß

der Haushalt = Syn. das Budget = der Etat

15. ausüben

Rechte a.;

die Doppelfunktion a.

16. die Tagung,-, -en

ordentliche T.;

außerordentliche T.;

die T. eröffnen;

die T. schließen;

die T. ansetzen

17. der Beschluß, -sses, Beschlüsse

über + Akk.

einen B. fassen

18. das Vertrauen; -s

das Vertauensvotum

Ant. das Mißvertrauen

19. zustande kommen , a, o(s)

verfassungsgemäß z.k.

20. die Abstimmung, -,-en

21. der Ordnungruf, -es, -e

22. die Enquete-kommission, -,-en

23. der Wehrbeauftragter, -s, ´=

24. der Stimmzettel, -s, =

25. der Beauftragte, -n,-n

26.die Erststimme, -, -n

die Zweitstimme, -, -n

27. das Direktmandat, -(e)s, -e

28. die Sperrklausel, -, -n

29. das Überhangmandat, -(e)s, -e

орган

законодательный

исполнительный;

высший;

руководящий;

местный

государственная власть

ограниченная ;

верховная

бундестаг

выбрать, распустить;

бундестаг заседает;

представлять бундестаг

избирательное право

осуществлять;

активное избирательное право

заседание;

открыть;

перенести

исполнительная власть

носитель исполнительной власти

законодательная власть

участник законодательного процесса

председатель бундестага

федеральное собрание

совет старейшин

правление

составлять из

заседание

комитет, комиссия

создать комитет;

комитет по расследованию;

согласительная комиссия;

бюджетная комиссия;

бюджет

осуществлять

права;

двойную функцию

сессия

очередная сессия;

внеочередная сессия;

открыть сессию;

закрыть сессию;

назначить сессию

решение, постановление

принять решение

доверие

вотум доверия;

ант: вотум недоверия

осуществляться

осуществляться в соответствии с конституцией

голосование

замечание по поводу нарушения порядка

комиссия по рассмотрению жалоб

ответственный по рассмотрению жалоб от военнослужащих

избирательный бюллетень

доверительное лицо

первый голос

второй голос

прямой мандат

оговорка, условие

мандат на переуступку мест в парламенте

Texterläuterungen:

  • das Bundesverfassungsgericht – федеральный конституционный суд;

  • sich aus den Abgeordneten des Bundestages und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Länderparlamenten gewählt werden, zusammensetzen – составляться из депутатов бундестага и одинакового числа членов, которые избираются парламентами земель;

  • der Zusammentritt – зд. первое заседание;

  • im Ermessen des Bundestages stehenбундестаг может решать это по своему усмотрению;

  • von ... Fällen abgesehenза исключением случаев.

Übung 1. Lernen Sie die folgenden Wortverbindungen!

  • zu einer Sitzung zusammentreten

собраться на заседание

  • einen Beschluß über + Akk. fassen

принять решение о чeм-л.

  • einen Gesetzentwurf einbringen

внести законопроект

  • über den Gesetzentwurf abstimmen

голосовать по законопроекту

  • Aufgaben und Befugnisse festlegen

установить задачи и правомочия

  • einen Ausschuß bilden

образовать комитет

  • den Vermittlungsausschuß anrufen

обратиться и согласительную комиссию

  • den Untersuchungsausschuß einberufen

созвать комитет по расследованию

  • die ordentliche Tagung ansetzen

назначить срок очередной сессии

  • die Geschäftsordnung festlegen

установить регламент

  • über den Haushalt beraten

обсудить бюджет

  • eine wichtige Entscheidung treffen

принять важное решение

  • die namentliche Abstimmung durchführen

провести поименное голосование

  • den Haushaltsplan annehmen

принять проект бюджета

  • Kontrolle ausüben

осуществлять контроль

  • Rechte wahrnehmen

пользоваться правами

  • Immunität genießen

пользоваться иммунитетом

  • auf 5 Jahre wählen

выбрать сроком на 5 лет

  • Anspruch auf eine angemessene Entschädigung haben

иметь право на соразмерное возмещение, компенсацию

  • eine strafbare Handlung begehen

совершить наказуемое деяние

  • auf frischer Tat ertappen

поймать с поличным

  • den Bundestag auflösen

распустить бундестаг

  • das Mandat aberkennen

лишить мандата

  • Sachverhalte feststellen

установить обстоятельства дела

Übung 2 . Antworten Sie auf die Fragen zum Text!

1.Welcher Artikel garantiert, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und wo kommt es vor allem zum Ausdruck?

2.Welche Funktion üben die Abgeordneten des Bundesrates?

3.Wie wird der Bundespräsident gewählt?

4.Welche Kompetenzen haben der Bundespräsident und der Bundeskanzler?

5.Was ist das oberste Gericht der deutschen Rechtsprechung?