- •Методические рекомендации для преподавателей
- •Общие сведения
- •II. Инновационность умк
- •III. Перечень образовательных результатов,
- •Владение языковыми и коммуникативными компетенциями:
- •Владение исследовательскими компетенциями.
- •Владение информационными компетенциями:
- •4.Владение компетенцией менеджмента:
- •V. Структура и содержание умк,
- •Структура «темы»:
- •VI. Рекомендации по работе с умк
- •Методические указания для студентов Уважаемый друг!
- •Владение языковыми и коммуникационными компетенциями:
- •Владение исследовательскими компетенциями:
- •3. Владение информационными компетенциями:
- •Владение компетенцией менеджмента:
- •Text a Übersetzen Sie den Text schriftlich! Die Grundrechte
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Rechtsstaat als Hauptprinzip der Verfassung
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich!
- •(Glaubens-,Gewissens- und Bekenntnisfreiheit)
- •( Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft)
- •Text d. Referieren Sie den Text! Grundrechte
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Der Staatsaufbau der Bundesrepublik
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Bundestag
- •Text c. Referieren Sie die Texte Wichtige Organe und Gremien des Bundestages
- •Übung 3. Üben Sie die Übersetzung der Artikel aus dem Grundgesetz!
- •Text d. Referieren Sie den Text! Der Bundestag kontrolliert die Regierung
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Bundesrat
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Der Bundesrat. Art.50 [Funktion]
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich! Bundesrat
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Bundesregierung und ihre Aufgaben
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Bundeskanzler und Bundeskabinett
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich! Die Rolle der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers
- •Text d. Referieren Sie den Text! Bundesregierung
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Bundespräsident
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Die Aufgaben des Bundespräsidenten
- •Text c . Referieren Sie den Text! Bundespräsident nach dem Grundgesetz
- •Text a Übersetzen Sie den Text schriftlich! Gang der Gesetzgebung
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Bundesgesetze
- •Text c. Referieren Sie den Text! Das Parlament macht die Gesetze
- •Übung 3. Üben Sie die Übersetzung der Artikel aus dem Grundgesetz!
- •Text d. Referieren Sie dеn Text! Entstehung eines einfachen Bundesgesetzes
- •Text a . Übersetzen Sie den Text schriftlich! Die Rechtsprechung
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text! Bundesverfassungsgericht
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich! Rechtspflege in der Bundesrepublik
- •Text d. Referieren Sie den Text! Die Rechtsprechung
- •Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Bund und Länder
- •Vokabeln
- •Text b. Übersetzen Sie den Text mündlich! Teilnahme der Bundesländer an der europäischen Integration
- •Text c. Übersetzen Sie den Text mündlich! Grundgesetz über Bund und Bundesländer und den Bundesrat Artikel 23 [Europäische Union]
- •Text d. Referieren Sie den Text! Die Entwicklung der alten und neuen Bundesländer nach der Wiedervereinigung
- •II. Finden Sie Synonyme!
- •IV. Ergänzen Sie!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Schreiben Sie den Plural für folgende Substantive!
- •III. Bestimmen Sie das Geschlecht des Substantivs!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Was passt zusammen?
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •III. Finden Sie Synonyme!
- •IV. Was passt zusammen?
- •VI. Schreiben Sie den Plural für folgende Substantive!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •Итоговый тест
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Finden Sie Synonyme!
- •III. Finden Sie Antonyme!
- •IV. Ergänzen Sie!
- •V. Übersetzen Sie!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •III. Ergänzen Sie die Sätze!
- •IV. Setzen Sie die unten angegebenen Wörter ein!
- •V . Was passt zusammen?
- •V. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •VI. Bestimmen Sie das Geschlecht des Substantivs!
- •VII. Übersetzen Sie!
- •I. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •II. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •V. Übersetzen Sie!
- •VI. Ergänzen Sie!
- •I. Wählen Sie die richtige Antwort!
- •II. Bilden Sie Sätze!
- •III.Ergänzen Sie!
- •I Wählen Sie die richtige Antwort!
- •II. Bestimmen Sie, was falsch und richtig ist!
- •III. Setzen Sie das richtige Verb ein!
- •IV. Was passt zusammen?
- •V. Bilden Sie Sätze!
- •VI. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •I. Ergänzen Sie die Sätze!
- •II. Übersetzen Sie!
- •III. Ergänzen Sie!
- •IV. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •VII. Bestimmen Sie das Geschlecht des Substantivs!
- •VI. Bilden Sie Zusammensetzungen!
- •VII. Finden Sie Antonyme!
- •VIII. Übersetzen Sie!
- •I Wählen Sie die richtige Antwort!
- •I I. Was passt zusammen?
- •III. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •IV. Übersetzen Sie!
- •V. Bilden Sie Substantive!
- •VI. Bilden Sie die Zusammensetzungen !
- •VII. Bestimmen Sie das Geschlecht des Substantivs!
- •VII. Finden Sie Synonyme!
- •VIII. Bilden Sie die Sätze!
- •IX. Übersetzen Sie!
- •I. Setzen Sie die unten angegebenen Wörter ein!
- •II. Ergänzen Sie die Sätze!
- •III. Sagen Sie das mit einem Wort!
- •IV. Bilden Sie Sätze!
- •V . Was passt zusammen?
- •VI. Übersetzen Sie!
- •Тема I. Перевод сложно-подчиненных предложений.
- •IV. Переведите следующие сложноподчиненные предложения с придаточным – подлежащим, используя словосочетания «тот, кто», «лицо, которое», «кто»!
- •V. Познакомьтесь с переводом следующих сложноподчиненных предложений, переведите русский вариант на немецкий язык письменно и проверьте правильность своего перевода!
- •Тема 2. Перевод инфинитива с частицей «zu».
- •I. Переведите следующие предложения с инфинитивными группами и оборотами на русский язык, помните, что перевод после зависимого слова начинается с перевода инфинитива с частицей «zu»!
- •II. Переведите следующие предложения с инфинитивными группами и оборотами на немецкий язык, помните, что перевод после зависимого слова начинается с перевода инфинитива с частицей «zu»!
- •III. Сравните русский вариант с немецким. Переведите самостоятельно русский вариант на немецкий язык письменно и проверьте правильность своего перевода!
- •Тема 2. Перевод пассивных конструкций
- •I. Переведите следующие предложения, определите форму Passiv и Stativ!
- •II. Познакомьтесь с переводом следующих сложноподчиненных предложений, переведите русский вариант на немецкий язык письменно и проверьте правильность своего перевода!
- •Immunität und indemnität
- •Internationaler und europäischer grundrechtsschutz
- •Auszug: Bericht über die Drei – Mächte – Konferenz von Potsdam – „Potsdamer Abkommen“
- •Auszug aus dem Nato- Vertrag
- •Auszug aus dem Einigungsvertrag vom 31. August 1990
- •I.D.R. In der Regel
Text d. Referieren Sie dеn Text! Entstehung eines einfachen Bundesgesetzes
Für die Gesetzgebung auf gesamtstaatlicher Ebene ist in der Bundesrepublik Deutschland vor allem der Bundestag als Volksvertretung zuständig. Neben ihm wirken aber auch noch andere Organe an der Gesetzgebung mit. So können Gesetzvorlagen von der Bundesregierung, vom Bundesrat und von einer Fraktion oder mindestens 26 Abgeordneten des Bundestages eingebracht werden (Initiativrecht).
In der Praxis setzt die Bundesregierung, die sich auf die Fachkompetenz ihrer Ministerialverwaltungen stützen kann, heute etwa drei Viertel aller Gesetzesinitiativen in Gang.
Der Bundestag berät die Gesetzentwürfe in drei Durchgängen („Lesungen"). Nach der ersten Lesung, in der meist nur die Weichen für den weiteren Ablauf der Beratung gestellt werden, befaßt sich der zuständige Fachausschuß gründlich mit allen Einzelheiten des Entwurfes.
Häufig kommt es in den Ausschußberatungen noch zu Änderungen an der ursprünglichen Vorlage. Dem Ausschußbericht schließt sich die zweite Lesung mit einer Erörterung der einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs an. Darauf folgt meist unmittelbar die dritte Lesung mit der Schlußabstimmung.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz wird dem Bundesrat zugestellt. Handelt es sich um ein Gesetz, das die Verfassung ändert oder die bundesstaatliche Ordnung berührt, ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.
Gegen alle übrigen Gesetze mit einem nicht ganz zutreffenden Ausdruck werden sie oft auch als ,,einfache" Gesetze bezeichnet - kann der Bundesrat Einspruch einlegen, wenn er mit ihnen nicht einverstanden ist. Vorher muß er allerdings den Vermittlungsausschußanrufen, dessen Aufgabe darin besteht, möglichst einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Auffassungen des Bundestags und des Bundesrats herbeizuführen. Schlägt derVermittlungsausschuß die Aufhebung oder Änderung des Gesetzes vor, muß der Bundestag neu darüber beschließen; läßt er das Gesetz dagegen unverändert passieren, steht dem Bundesrat die Möglichkeit zum Einspruch offen.
Der Einspruch hat zunächst bloß aufschiebende Wirkung und kann vom Bundestag mit der erforderlichen Mehrheit überstimmt werden. Nur wenn sich im Bundestag keine Mehrheit dafür findet, bringt der Einspruch das Gesetz endgültig zu Fall.
Gesetze, die den Bundestag und den Bundesrat durchlaufen haben, werden vom zuständigen Minister und vom Bundeskanzler unterzeichnet und alsdann dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung zugeleitet. Mit der Ausfertigung wird bestätigt, daß das Gesetz formell ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Wird im Gesetz kein anderer Termin genannt,tritt es 14 Tage nach seinerVerkündung in Kraft.
Übung 4. Sprechen Sie zum Thema „Gesetzgebung“!
Список используемой литературы:
Wollenweber M. Deutscher Bundestag. Berlin, 2006
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2001
Hesselberger D. Kommentar für politische Bildung. Bonn: Bundeszentrale für politishe Bildung, 2000
Jung L. Rechtswissenschaft. Ismaning: Max Hueber Verlag, 2004
Horkoste.H., Rechtsstaat als Hauptprinzip der Verfassung, BASIS-INFO,12-2000/ Innenpolitik,Recht, http:/www.inter-nationes.de
Немецко-русский юридический словарь. / Гришаева П.И. и Беньямина М., М.: РУССО, 2004
Lektion 7
Thema: Rechtsprechung
Text A Die Rechtsprechung Text B Bundesverfassungsgericht Text C Rechtspflege in der Bundesrepublik Text D Rechtsprechung |
Формируемые компетенции: I. Языковые и коммуникационные:
II. Информационные:
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