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Курс юр. перев. (нем. яз.).doc
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Text d. Referieren Sie dеn Text! Entstehung eines einfachen Bundesgesetzes

Für die Gesetzgebung auf gesamtstaatlicher Ebene ist in der Bundesrepublik Deutschland vor allem der Bundestag als Volksvertretung zuständig. Neben ihm wirken aber auch noch andere Organe an der Gesetzgebung mit. So können Gesetzvorlagen von der Bundesregierung, vom Bundesrat und von einer Fraktion oder mindestens 26 Abgeordneten des Bundestages eingebracht werden (Initiativrecht).

In der Praxis setzt die Bundesregierung, die sich auf die Fachkompetenz ihrer Ministerialverwaltungen stützen kann, heute etwa drei Viertel aller Gesetzesinitiativen in Gang.

Der Bundestag berät die Gesetzentwürfe in drei Durchgängen („Lesungen"). Nach der ersten Lesung, in der meist nur die Weichen für den weiteren Ablauf der Beratung gestellt werden, befaßt sich der zuständige Fachausschuß gründlich mit allen Einzelheiten des Entwurfes.

Häufig kommt es in den Ausschußberatungen noch zu Änderungen an der ursprünglichen Vorlage. Dem Ausschußbericht schließt sich die zweite Lesung mit einer Erörterung der einzelnen Paragraphen des Gesetzentwurfs an. Darauf folgt meist unmittelbar die dritte Lesung mit der Schlußabstimmung.

Das vom Bundestag beschlossene Gesetz wird dem Bundesrat zugestellt. Handelt es sich um ein Gesetz, das die Verfassung ändert oder die bundesstaatliche Ordnung berührt, ist die Zustimmung des Bundesrates erforderlich.

Gegen alle übrigen Gesetze mit einem nicht ganz zutreffenden Ausdruck werden sie oft auch als ,,einfache" Gesetze bezeichnet - kann der Bundesrat Einspruch einlegen, wenn er mit ihnen nicht einverstanden ist. Vorher muß er allerdings den Vermittlungsausschußanrufen, dessen Aufgabe darin besteht, möglichst einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Auffassungen des Bundestags und des Bundesrats herbeizuführen. Schlägt derVermittlungsausschuß die Aufhebung oder Änderung des Gesetzes vor, muß der Bundestag neu darüber beschließen; läßt er das Gesetz dagegen unverändert passieren, steht dem Bundesrat die Möglichkeit zum Einspruch offen.

Der Einspruch hat zunächst bloß aufschiebende Wirkung und kann vom Bundestag mit der erforderlichen Mehrheit überstimmt werden. Nur wenn sich im Bundestag keine Mehrheit dafür findet, bringt der Einspruch das Gesetz endgültig zu Fall.

Gesetze, die den Bundestag und den Bundesrat durchlaufen haben, werden vom zuständigen Minister und vom Bundeskanzler unterzeichnet und alsdann dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung zugeleitet. Mit der Ausfertigung wird bestätigt, daß das Gesetz formell ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Wird im Gesetz kein anderer Termin genannt,tritt es 14 Tage nach seinerVerkündung in Kraft.

Übung 4. Sprechen Sie zum Thema „Gesetzgebung“!

Список используемой литературы:

  1. Wollenweber M. Deutscher Bundestag. Berlin, 2006

  2. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, 2001

  3. Hesselberger D. Kommentar für politische Bildung. Bonn: Bundeszentrale für politishe Bildung, 2000

  4. Jung L. Rechtswissenschaft. Ismaning: Max Hueber Verlag, 2004

  5. Horkoste.H., Rechtsstaat als Hauptprinzip der Verfassung, BASIS-INFO,12-2000/ Innenpolitik,Recht, http:/www.inter-nationes.de

  6. Немецко-русский юридический словарь. / Гришаева П.И. и Беньямина М., М.: РУССО, 2004

Lektion 7

Thema: Rechtsprechung

Text A Die Rechtsprechung

Text B Bundesverfassungsgericht

Text C Rechtspflege in der Bundesrepublik

Text D Rechtsprechung

Формируемые компетенции:

I. Языковые и коммуникационные:

  • владение терминологией на немецком и русском языках по теме «Правосудие»;

  • способность к работе с правовыми источниками по теме «Правосудие» (Основной Закон, ст. 92 – 104);

  • способность к переводу оригинальных юридических текстов с немецкого языка на русский (устно и письменно).

II. Информационные:

  • умение работать с кафедральным сайтом, с расположенным на нем тестовыми заданиями.