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Курс юр. перев. (нем. яз.).doc
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Text a. Übersetzen Sie den Text schriftlich! Bundespräsident

Der Bundespräsident ist Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland mit erstem Amtssitz in Berlin und zweitem Amtssitz in Bonn. Seine Befugnisse und Aufgaben sind im Grundgesetz (GG), Artikel 54 bis 61 festgelegt. Demnach repräsentiert und vertritt er die Bundesrepublik Deutschland nach innen und außen. Er muss deutscher Staatsbürger sein, das 40. Lebensjahr vollendet haben und das Wahlrecht zum Bundestag besitzen. Zudem darf er weder einer gesetzbegebenden Körperschaft angehören, noch Teil der Bundes-oder einer Landesregierung sein oder während seiner Amtszeit ein anderweitiges besoldetes Amt, ein Gewerbe oder einen Beruf ausüben. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Dabei ist eine Wiederwahl des amtierenden Bundespräsidenten nur einmal möglich. Als Repräsentant aller Deutschen ist er gehalten, parteipolitisch neutral zu agieren. Der Bundespräsident schlägt dem Deutschen Bundestag einen Kandidaten zur Wahl des Bundeskanzlers vor (Artikel 63GG). Nach entsprechendem Votum durch den Bundestag ernennt bzw. entlässt er den Bundeskanzler und auf dessen Vorschlag ernennt oder entlässt er wiederum die Bundesminister (Art.64GG).

Soweit es gesetzlich nicht anders geregelt ist, ernennt der Bundespräsident auch die Bundesrichter, Bundesbeamte und Offiziere sowie Unteroffiziere auf Vorschlag der Bundesregierung oder anderer Verfassungsorgane. Der Bundespräsident prüft die zu erlassenden Gesetze auf ihren Einklang mit dem Grundgesetz und unterzeichnet sie nach vorheriger Gegenzeichnung durch den Bundeskanzler bzw. Bundesminister. Ihm obliegt es jedoch nicht, die Verfassungstreue der Gesetze abschließend zu beurteilen. Dies ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.

Nach Artikel 60 des Grundgesetzes übt der Bundespräsident auch das Begnadigungsrecht für den Bund aus. Die Anordnung von Staatsbegräbnissen fällt ebenso in seine Zuständigkeit wie die Verleihung von Auszeichnungen und Staatsorden an besonders verdiente Bürger.

Die wichtigste außenpolitische Aufgabe des Bundespräsidenten ist die völkerrechtliche Vertretung Deutschlands, allerdings ohne die Befugnis zu aktiver Außenpolitik. Nur in Abstimmung mit der Bundesregierung ist es ihm erlaubt, eigene Akzente in seinen Reden auf Auslandsreisen zu setzen. Er empfängt die Staats – und Regierungsoberhäupter wie auch Botschafter anderer Nationen. Internationale Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit dem Ausland müssen vom Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Dazu gehören z.B. die völkerrechtliche Anerkennung auswärtiger Staaten und die Ernennung der Botschafter der Bundesrepublik Deutschland im Ausland. Zugleich muss der Bundespräsident der Entsendung eines ausländischen Botschafters nach Deutschland seine Zustimmung erteilen.

Eine Abwahl des Bundespräsidenten ist im Grundgesetz nicht vorgesehen. Sollte der Bundespräsident in seiner Amtsführung gegen das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz vorsätzlich verstoßen, so kann das Bundesverfassungsgericht nach Art. 61 GG seinen Amtsverlust erklären.

Der Stellvertreter des Bundespräsidenten ist der Präsident des Bundesrates.

(Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland im Schaubild, S.12)

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